die Verbindlichkeiten der Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden (Staatsschulden) sowie der Sozialversicherungen aus der Kreditaufnahme zur Finanzierung von
Wie in vielen anderen Industriestaaten sind auch in Deutschland entgegen dem Konzept der
Deshalb wird versucht, die Nettokreditaufnahme möglichst gering zu halten oder sogar den »Schuldenberg« abzubauen (Haushaltskonsolidierung). Zwischen 1991 und 2008 war man auf einem guten Weg, da sich die Defizitquote, das Verhältnis von Nettokreditaufnahme bzw. Finanzierungssaldo zu Bruttoinlandsprodukt, von 4,0 % auf 0,4 % verringerte; 2009 betrug sie 3,7 %, 2010 3,1 %. 2014 und 2015 konnten mit 0,1 % bzw. 0,9 % erstmals Überschüsse erreicht werden. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt verlangt eine Defizitquote von höchstens 3 %. Ist der jährliche Haushalt ausgeglichen, wird von einer schwarzen Null gesprochen.
Schuldengrenzen gibt es durch die verfassungsrechtliche Begrenzung der Neuverschuldung auf die Höhe öffentlicher Investitionen, sofern das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht nicht gestört ist, und durch die 2009 eingeführte Schuldenbremse, nach der die nicht konjunkturbedingte Nettokreditaufnahme des Bundes ab 2011 auf 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts begrenzt wird und ab 2016 ein ausgeglichener Haushalt vorgesehen ist (für die Bundesländer ab 2020). Bei Naturkatastrophen und Wirtschaftskrisen sind Ausnahmen möglich, jedoch nur in Verbindung mit verbindlichen Tilgungsplänen. Auf europäischer Ebene wirken die Regeln des
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.