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öffentliche Schulden | bpb.de

öffentliche Schulden öffentliche Verschuldung, (Staatsschulden), Nettokreditaufnahme, (Nettoneuverschuldung), Schuldenquote, (Schuldenstandsquote), Defizitquote, schwarzen Null, Schuldenbremse

öffentliche Schulden. Entwicklung der Schulden öffentlicher Haushalte

die Verbindlichkeiten der Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden (Staatsschulden) sowie der Sozialversicherungen aus der Kreditaufnahme zur Finanzierung von Interner Link: Defiziten (siehe dort) in den öffentlichen Haushalten. Die Differenz zwischen der Aufnahme neuer Kredite (Bruttokreditaufnahme, Bruttoneuverschuldung) und der Tilgung bestehender Schulden einer Periode wird als Nettokreditaufnahme (Nettoneuverschuldung) bezeichnet. Um diesen Betrag wächst der Schuldenstand einer Periode.

Wie in vielen anderen Industriestaaten sind auch in Deutschland entgegen dem Konzept der Interner Link: Defizitfinanzierung die öffentlichen Schulden stark angestiegen. In Deutschland hat sich die Schuldenquote (Schuldenstandsquote), das ist das Verhältnis von staatlichem Schuldenstand und dem Bruttoinlandsprodukt, von 1991 bis 2011 von 39,1 % auf 80,6 % stark erhöht. Die Situation verschärfte sich durch niedrigere Steuereinahmen und erhöhte Ausgaben zur Bekämpfung der Finanz- und Wirtschaftskrise etwa durch die Konjunkturpakete. Mit den gestiegenen Schulden erhöhten sich auch die Zinsausgaben und die Interner Link: Zins-Ausgaben-Quote (siehe dort) . Durch niedrigere Zinsausgaben und hohe Steuereinnahmen konnte seitdem die Schuldenquote bis 2015 auf 71,6 % reduziert werden, liegt aber immer noch über den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts von 60 %.

Deshalb wird versucht, die Nettokreditaufnahme möglichst gering zu halten oder sogar den »Schuldenberg« abzubauen (Haushaltskonsolidierung). Zwischen 1991 und 2008 war man auf einem guten Weg, da sich die Defizitquote, das Verhältnis von Nettokreditaufnahme bzw. Finanzierungssaldo zu Bruttoinlandsprodukt, von 4,0 % auf 0,4 % verringerte; 2009 betrug sie 3,7 %, 2010 3,1 %. 2014 und 2015 konnten mit 0,1 % bzw. 0,9 % erstmals Überschüsse erreicht werden. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt verlangt eine Defizitquote von höchstens 3 %. Ist der jährliche Haushalt ausgeglichen, wird von einer schwarzen Null gesprochen.

Schuldengrenzen gibt es durch die verfassungsrechtliche Begrenzung der Neuverschuldung auf die Höhe öffentlicher Investitionen, sofern das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht nicht gestört ist, und durch die 2009 eingeführte Schuldenbremse, nach der die nicht konjunkturbedingte Nettokreditaufnahme des Bundes ab 2011 auf 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts begrenzt wird und ab 2016 ein ausgeglichener Haushalt vorgesehen ist (für die Bundesländer ab 2020). Bei Naturkatastrophen und Wirtschaftskrisen sind Ausnahmen möglich, jedoch nur in Verbindung mit verbindlichen Tilgungsplänen. Auf europäischer Ebene wirken die Regeln des Interner Link: Stabilitäts- und Wachstumspakts und des Interner Link: Fiskalpakts als Schuldengrenzen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten