der auf den oder die Eigentümer (Eigenkapitalgeber) eines Unternehmens entfallende Teil des zu einem bestimmten Zeitpunkt in das Unternehmen investierten Kapitals (Gegenteil: Fremdkapital). Das Eigenkapital steht dem Unternehmen langfristig (dauerhaft) zur Verfügung und ergibt sich als Differenz aus Vermögen (Aktiva) und Fremdkapital. Das Eigenkapital steht auf der Passivseite der
Das Eigenkapital trägt das Verlustrisiko und übernimmt für die Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern eine auf seine Höhe beschränkte Haftung (Haftungskapital). Der Eigenkapitalgeber hat keinen Anspruch auf Verzinsung oder Tilgung, sondern auf die erwirtschafteten Gewinne und den Liquidationserlös. Erhöhungen des Eigenkapitals entstehen durch Gewinn oder Einlagen, Verringerungen durch Verlust oder Entnahmen. Die Zuführung von Eigenkapital (Eigenfinanzierung) geschieht durch
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.