Die unter den altarab. Stämmen übliche B. wurde im islam. Interner Link: Recht stark eingeschränkt und einem ordentlichen Gerichtsverfahren unterworfen. Dabei ist für die Tötung eines Menschen, aber auch für verschiedene Verletzungen, ein bestimmtes Blutgeld ausgesetzt, welches von der Haftungsgruppe des Täters zu bezahlen ist. Als Haftungsgruppe definiert das islam. Recht etwa die Dorfgemeinschaft, die Bewohner des Stadtviertels oder die Angehörigen der Berufsgruppe des Täters. Die Angehörigen des Opfers dürfen nur dann die Vergeltungsstrafe, den Tod des Täters, verlangen, wenn gegen ihn genügend Verdachtsmomente vorliegen. In diesem Fall entfällt das Blutgeld.
Autor/Autorinnen:PD Dr. Christian Müller, Centre National des Recherches Scientifiques, Paris, Arabistik
Quelle: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2018.