S. bezeichnet die Möglichkeit, dass eine Minderheit von Staaten im Rat der EU eine konkrete Beschlussfassung verhindert. Sie dient dazu, eine mögliche Dominanz großer Staaten zu verhindern bzw. vitale Interessen einer Minderheit von Staaten zu sichern. Nach dem Vertrag von Lissabon (2009) sind bei Beschlussfassungen mit sog. qualifizierter Mehrheit mindestens 4 Mitglieder des Rates zur Bildung einer Sperrminorität erforderlich. Diese Regelung wurde getroffen, um die Vorherrschaft der 3 bevölkerungsreichsten Staaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien) zu unterbinden. In der Praxis wird die S. nur selten angewandt, da solch eindeutige Positionierungen nicht die Regel sind.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Chardon
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