Der Begriff S. [engl.: »weiche Macht«] beschreibt eine besondere Form der Machtausübung von Staaten und politischen Akteuren über andere Staaten und Gesellschaften; diese Macht beruht auf nicht militärischen Ressourcen (»hard power«). Zu den Mitteln der S. zählen im Unterschied zu »harter Macht« die Vorbildfunktion, Attraktivität und die Vermittlung eigener Normen und Werte. Das Spektrum ist dabei weit gefasst, es reicht von der Anziehungskraft des »American Way of Life« (Coca Cola und Hollywoodfilme) bis zu westlichen Werten wie Demokratie und Menschenrechte, die als Maßstab und Vorbild dienen und zu einer nicht militärischen Konfliktlösung in den internationalen Beziehungen beitragen. Geprägt wurde der Begriff vom US-amerik. Politikwissenschaftler Joseph S. Nye. Die EU wird häufig als Beispiel für S. beschrieben, da sie einerseits nicht über vergleichbare militärische Machtmittel und Ressourcen wie die USA verfügt und weil sie zum anderen ihrem Selbstverständnis nach als »Zivilmacht« in der Welt auftritt. Die Erweiterung- und Nachbarschaftspolitik der EU ist ebenso Teil der Brüsseler S. wie die Entwicklungs- und internationale Klimapolitik.
Literatur
Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienste: Soft Power, Nr. 45/06 (3.11.2006), Berlin (Download über: www.bundestag.de).
J. S. Nye: Soft Power. The Means to Success in World Politics, New York 2004.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Große Hüttmann