G. ist eine Sammelbezeichnung für unterschiedliche Formen zusammenlebender Interner Link: Gemeinschaften von Menschen, deren Verhältnis zueinander durch Interner Link: Normen, Interner Link: Konventionen und Interner Link: Gesetze bestimmt ist und die als solche eine G.-Struktur (G.-Gefüge) ergeben. Soziologisch wird zwischen G. und Gemeinschaft unterschieden, wobei Letztere sich durch eine größere Nähe und Verbundenheit der Menschen und Erstere durch eine stärker rationale (zweck-, nutzenorientierte) Begründung des Zusammenlebens auszeichnet. Es können folgende G.-Formen unterschieden werden: a) die genossenschaftliche G. als eine weitgehend egalitäre G. und b) die Herrschafts-G., in denen die Macht zwischen den gesellschaftlichen Gruppen ungleich verteilt ist, wobei zwischen ständischer G. (bei der der Stand des Individuums durch Geburt festgelegt ist: z. B. Adel, Geistlichkeit, Interner Link: Bürger/Bürgertum, Unfreie) und liberaldemokratischer G. (auch: bürgerliche G., bei der die gesellschaftliche Durchlässigkeit individuelle Auf- und Abstiegsmöglichkeiten eröffnet) unterschieden wird.
Interner Link: Gesellschaftsvertrag ist ein politisch-philosophischer Begriff, der auf die vielfältigen Ideen und Interner Link: Theorien verweist, die versuchen, der Interner Link: Herrschaft über Menschen eine rationale Grundlage (einen zugrunde liegenden Interner Link: Vertrag) zu geben.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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