F. ist ein Grundbegriff moderner
F. wird in der Geschichte unterschiedlich interpretiert: In der Antike war ausschließlich eine kleine städtische
Zu unterscheiden sind zwei (miteinander verbundene) Bedeutungen: a) die »Freiheit von etwas«, d. h. die traditionelle, im europäischen Denken zentrale Forderung nach Unabhängigkeit und Abwesenheit von Zwang und Unterdrückung, und b) die »Freiheit für etwas«, d. h. die inhaltliche Bestimmung, die tatsächliche Umsetzung und letztlich die Übernahme der Verantwortung für das, was ohne Zwang und Unterdrückung getan (oder unterlassen) wird.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: