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Verfassungsorgane | bpb.de

Verfassungsorgane einfach POLITIK: Lexikon. Hören in einfacher Sprache

Verfassungsorgane sind die obersten Einrichtungen des Staates. Was die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland machen sollen und machen dürfen, beschreibt das Grundgesetz.

Inhalt

Diese 5 obersten Verfassungsorgane muss der deutsche Staat immer haben:

  • der Bundestag,

  • der Bundesrat,

  • der Bundespräsident,

  • die Bundesregierung,

  • das Bundesverfassungsgericht.

Organ meint so etwas wie eine Einrichtung. Der Mensch hat auch Organe, zum Beispiel das Herz oder den Magen. Genau wie diese Organe im Körper müssen die fünf Verfassungsorgane in Deutschland zusammenarbeiten.

Auf der folgenden Seite können Sie den gesamten Artikel lesen: Interner Link: bpb.de/250071

Mehr Informationen

  • Herausgeberin: Bundeszentrale für politische Bildung/ bpb

  • Produktion: Narando GmbH

  • Sprecher/in: Alexander Waldemer

  • Produktion: 10.01.2021

  • Spieldauer: 2 Min.

  • hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung

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