Die drei Bundesländer Berlin, Bremen und Hamburg stellen einen Sonderfall dar, da bei ihnen die Gemeinde- und Landesebenen teilweise zusammenfallen. Insoweit ist das Landesparlament auch für die kommunale Politik zuständig und der/die Bürgermeister/-in vertritt als Regierungsvertreter/-in zugleich seinen Stadtstaat auf Bundesebene.
Kommunen haben zwei Aufgaben – die kommunale Selbstverwaltung (eigener Wirkungskreis) und den sog. übertragenen Wirkungskreis. Als kommunale Selbstverwaltung wird das in Artikel 28 des Grundgesetzes festgelegte Recht bezeichnet, dass Gemeinden "alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung [...] regeln". Die Selbstverwaltung untergliedert sich in freiwillige Aufgaben, die die Kommunen übernehmen können und in Pflichtaufgaben, die sie übernehmen müssen. Der übertragene Wirkungskreis bezeichnet die Pflicht der Kommunen als unterste Verwaltungsinstanz die Gesetze von Bund und Ländern auszuführen. Generell gilt die Zuständigkeitsvermutung der Gemeinden. Land und Bund werden erst dann tätig, wenn bestimmte Aufgaben für die Gemeinden eine Überforderung bedeuten oder wenn homogenere Lösungen erforderlich sind.
In Deutschland sind unterschiedliche Verfassungsmodelle auf kommunaler Ebene vorhanden. In letzter Zeit ist eine Verbreitung der Süddeutschen Ratsverfassung in unterschiedlichen Anpassungsvarianten festzustellen. Der Bürgermeister hat im Rahmen dieser Ratsverfassung eine sehr starke Stellung und wird direkt von der Gemeinde gewählt.
Auch wenn die Kommunalverfassungen der einzelnen Länder variieren, können bestimmte Institutionen auf kommunalpolitischer Ebene ausgemacht werden. Es gibt immer eine/n (in allen Flächenstaaten direkt gewählten) Bürgermeister/Bürgermeisterin und ein von den Bürgerinnen und Bürgern gewähltes Gemeindeparlament. Weitere Akteure der Kommunalpolitik sind Parteien, Freie Wählergruppen (vor allem in Süddeutschland), Unternehmen, Vereine, Bürgerinitiativen und die Lokalpresse.
Praktisch alle kommunalen Aktivitäten sind mit einem kommunalpolitischen Budget verbunden. Die Finanzierung der Kommunen setzt sich vor allem aus drei Quellen zusammen:
Finanzzuweisungen von Bund und Ländern,
Eigene Steuereinnahmen (vor allem Gewerbesteuer),
Entgelte, Gebühren und Beiträge für kommunale Leistungen.