1. Menschen mit geistiger Behinderung wurden bisher eher in der Rolle des Leistungsempfängers, denn der des Bürgers mit aktivem und passivem Wahlrecht gesehen. Um politische Partizipation zu fördern erscheint es im Sinne des Empowerment-Gedankens zentral, dass Menschen sich ihrer Fähigkeiten zur Selbstvertretung bewusst werden. Politische Partizipation braucht dabei (1) Erfahrungen wirklicher Teilhabe und (2) politische Bildung.
Konsequenzen und Erfordernisse des Empowerment-Ansatzes
Aufbau (a) politisch-kommunikativer Fähigkeiten und (b) von Kenntnissen politischer Systeme und Prozesse mit dem Ziel effektiven 'policy-makings‘
Advokatorische Assistenz für einen Teil des Personenkreise (Assistent hat eine Dolmetscher-, keine Stellvertreterfunktion)
Politische Bildung und leichte Sprache als Möglichkeiten, advokatorische Assistenz auf ein Minimum zu reduzieren
2. Der Beutelsbacher Konsens behält seine Wichtigkeit mit Hinblick auf Menschen mit geistiger Behinderung uneingeschränkt.
Begegnet der Gefahr, Menschen im Sinne der eigenen Einrichtung sozialpolitisch zu instrumentalisieren
Wichtigkeit, dass der Konsens den Mitarbeitern / den Lehrenden bekannt ist
Schwer auflösliches Spannungsfeld zwischen einer Elementarisierung politischer Bildung und dem Kontroversitätsgebot
3. Der zugrundeliegende Politikbegriff entscheidet über die Ausgestaltung politischer Bildung. Zielführend erscheint die Verknüpfung eines weiten und eines engen Verständnisses.
Politisches Lernen im weiteren Sinne stellt die Anbahnung demokratischen Handelns und den Aufbau sozial-kommunikativer Kompetenzen in den Mittelpunkt.
Politisches Lernen im engeren Sinne stellt, anknüpfend an die Aspekte 'polity‘, 'politics‘ und 'policy‘, den Aufbau politischen Wissens in den Mittelpunkt.
a) Es gilt sowohl politisches Handeln (Erfahrungen wirklicher Teilhabe) zu ermöglichen als auch begleitend politisches Wissen zu vermitteln. b) Eine apriorische Voraussetzung politischen Wissens ist zu vermeiden. c) Mit Hinblick auf Menschen mit schwerer Behinderung stellt sich die Frage nach Grenzen einer Elementarisierung politischer Bildungsinhalte.