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Verwandtschaft | bpb.de

Verwandtschaft

nennt man die rechtlichen Beziehungen in einer Interner Link: Familie. Es wird unterschieden zwischen Interner Link: Abstammung in gerader Linie (Großeltern – Eltern – Kinder usw.) bzw. in der Seitenlinie (Onkel, Cousinen usw.) und Schwägerschaft. Die meisten Regelungen zur V. im 4. Buch des BGB (Interner Link: Familienrecht) beziehen sich auf die Eltern-Kind-Beziehung (Interner Link: Kindschaftsrecht). Wichtig ist außerdem, dass (nur) Verwandte in gerader Linie einander gegenseitig (!) zum Interner Link: Unterhalt verpflichtet sind. Außerdem spielt die V. im Interner Link: Erbrecht (insbesondere gesetzliche Erbfolge (Interner Link: Erbfolge, gesetzliche)) eine große Rolle.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten