eine Kreditform zur kurz- oder mittelfristiger Finanzierung eines Unternehmens. Dabei wird ein Wechsel, den der Kreditnehmer auf ein Kreditinstitut zieht, durch das Akzept des Kreditinstituts auf dem Geldmarkt verwertbar gemacht. Gelangt das Akzept in Umlauf, haftet das Kreditinstitut nach außen als Hauptschuldner. Im Innenverhältnis verpflichtet sich der Kunde jedoch der Bank gegenüber, den Wechselbetrag ein bis zwei Tage vor Fälligkeit zur Einlösung anzuschaffen. In der Regel wird der Wechsel von dem Kreditinstitut selbst angekauft und der Barwert dem Kunden nach Abzug der Zinsen bis zum Fälligkeitstag als Kredit zur Verfügung gestellt (Bankakzept).
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.