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Sozialhilfe | bpb.de

Sozialhilfe

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon S orange (© Stefan Eling)

Hilfe für Bedürftige

Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbst verdienen kann und bedürftig ist, erhält in Deutschland Sozialhilfe. Der Gedanke, dass alle Menschen wenigstens das Nötigste zum Leben haben müssen, ist ein Kernstück unseres Interner Link: Sozialstaats. Sozialhilfe können zum Beispiel Kinder bekommen oder alte Menschen oder Mütter und Väter, die als Alleinerziehende mit kleinen Kindern leben. Die Sozialhilfe kann beim Sozialamt einer Stadt beantragt werden. Dann wird geprüft, ob er oder sie tatsächlich bedürftig ist und ob nicht zum Beispiel die Eltern oder der Ehepartner helfen können. Bedürftige Menschen, die erwerbsfähig sind, also arbeiten könnten, aber für eine lange Zeit keine Arbeit finden, können Arbeitslosengeld II (man sagt auch "Hartz IV") beantragen.

Sicherung des Existenzminimums

Die Sozialhilfe ist unterteilt: Ein Teil soll den Lebensunterhalt sichern, mit dem anderen Teil werden Miet- und Heizkosten bis zu einer angemessenen Höhe übernommen. Die Höhe der Sozialhilfe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Überall aber soll die Sozialhilfe das Existenzminimum sichern.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten