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Gottesbezug (in der EU-Verfassung) | bpb.de

Gottesbezug (in der EU-Verfassung)

M. Chardon

Der G. war ein zentraler Streitpunkt in der Diskussion um die europ. Verfassung, wie schon zuvor bei der Grundrechtscharta. Den G. forderten insbesondere Polen, die Kirchen und die Europäische Volkspartei. Dagegen wandten sich einige politische Gruppierungen sowie v. a. Frankreich mit seiner säkularen und laizistischen Staatsauffassung. Die Befürworter des G. bekennen sich zu einem überstaatlichen Normengefüge, an das auch der Gesetzgeber gebunden sein soll, um die Ablehnung jedes staatlichen Totalitarismus zum Ausdruck zu bringen. Die Gegner unterstellen, dass eine Referenz an das Christentum dazu benutzt werden könnte, die Türkei von der EU-Mitgliedschaft auszuschließen. Zudem könnten sich nicht religiöse Menschen diskriminiert fühlen. Letztlich wurde in der Präambel der Verfassung das »kulturelle, religiöse und humanistische Erbe Europas« genannt. Nach dem Scheitern der europ. Verfassung wurde dieser Wortlaut in die Präambel des Vertrags von Lissabon (2009) aufgenommen.

Literatur

  • G. Waschinski: Gott in die Verfassung? Religion und Kompatibilität in der Europäischen Union, Baden-Baden 2007.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Chardon

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