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1945: Das Saarland wird französisch

Redaktion

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Vor 70 Jahren übernahm eine französische Militärregierung die Kontrolle über das Saarland. Dieses wurde zu einem teilautonomen Staat und erst 1957 in die Bundesrepublik eingegliedert.

Rege Diskussionen führen diese Herren am 20. Oktober 1955 in Beckingen vor einer Anschlagtafel, auf der "friedlich vereint" alle zugelassenen Parteien ihr Für und Wider für das zwischen Paris und Bonn vereinbarte "Europäische Saarstatut" propagieren. (© picture-alliance/dpa)

Im März 1945 wurde Interner Link: das Saarland von US-Truppen befreit. Der Zweite Weltkrieg näherte sich da bereits dem Ende. Nach der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands im Mai 1945 übergaben die US-Truppen das Saarland im Juli 1945 an französische Einheiten. Am 30. August 1945 wurde eine französische Militärregierung unter Oberst Gilbert Grandval eingesetzt, die das von den USA zur Übergangsverwaltung eingerichtete Regierungspräsidium Saar auflöste. Von da an stand das Saarland ein Jahrzehnt lang unter französischer Kontrolle.

Frankreich übernimmt die Kontrolle

Karte der Besatzungszonen um 1945 (© picture-alliance)

Auf der Konferenz von Jalta im Februar 1945 war Frankreich neben den USA, der Sowjetunion und Großbritannien zur Interner Link: vierten Alliierten Kontrollmacht bestimmt worden. Die Alliierten hatten Deutschland in verschiedene Sektoren aufgeteilt, die nach Kriegsende von ihren Truppen besetzt und verwaltet werden sollten. Die französische Besatzungszone entstand im Südwesten Deutschlands aus Teilen des US-amerikanischen und des britischen Sektors. Sie umfasste unter anderem das Saarland, das aufgrund seiner Steinkohlevorkommen und Schwerindustrie strategisch wichtig war.

Die französische Regierung verfolgte das Ziel, das Saarland wirtschaftlich und währungspolitisch an Frankreich anzuschließen. Anfang 1946 stellte Frankreich die Saarbergwerke unter Zwangsverwaltung und trennte Ende des Jahres das Saargebiet durch eine Zollgrenze von der übrigen französischen Besatzungszone.

Das Saarland erhält eine eigene Verfassung …

Am 8. November 1947 verabschiedete eine zuvor vom Volk gewählte Verfassungsgebende Versammlung die erste Landesverfassung für das Saarland. Rund einen Monat später, am 17. Dezember, trat diese in Kraft. In der Präambel der Landesverfassung waren die Unabhängigkeit des Saarlandes von Deutschland, die Wahrnehmung der Landesverteidigung und der auswärtigen Beziehungen durch Frankreich, die Anwendung französischer Zoll- und Währungsgesetze, eine einheitliche Rechtsprechung sowie das Aufsichts- und Verordnungsrecht des französischen Hohen Kommissars verankert. Die Hohen Kommissare waren die jeweils höchsten Vertreter der westlichen Alliierten Kontrollmächte in Deutschland.

Französische Truppen bei einer Parade im Jahre 1946 in Saarbrücken anlässlich des ersten Jahrestags der Besetzung der Stadt durch alliierte Truppen 1945. (© picture-alliance/dpa)

… und wird teilautonom

Mit der Landesverfassung endete die französische Militärregierung. Das Saarland erhielt eine Interner Link: Teilautonomie unter französischer Aufsicht. Johannes Hoffmann von der Christlichen Volkspartei, der einst vor den Nazis geflohen und inzwischen aus dem Exil zurückgekehrt war, wurde der erste Ministerpräsident des Saarlandes. Den Posten des Hohen Kommissars der französischen Regierung übernahm Gilbert Grandval.

Parallel zu den Beratungen über die erste Landesverfassung wurde am 20. November 1947 der Franc als Zahlungsmittel im Saarland eingeführt. Wenige Monate später, am 1. April 1948, war die Währungs- und Zolleinheit des Saarlandes mit Frankreich vollendet. Im selben Jahr bekam das Saarland eine eigene Flagge und seine Bürger erhielten eine eigene Staatsangehörigkeit.

Wirtschaftlicher Aufschwung und eingeschränkte Freiheitsrechte

Die Situation im Saarland war bis 1952 von einer erfolgreichen Sozialpolitik und einem wirtschaftlichen Aufschwung gekennzeichnet. Die Beseitigung der Kriegsschäden ging zum Teil schneller voran als in Deutschland und mit dem Franc hatte das Saarland eine stabile Währung. Auch das kulturelle Leben erblühte – die Universität des Saarlandes wurde gegründet und das Staatstheater wiedereröffnet.

Zugleich waren die Freiheitsrechte der Saarländer jedoch stark eingeschränkt, es gab weder Parteien- noch Presse- und Meinungsfreiheit. Parteien und Zeitungen, die sich für einen Anschluss des Saarlandes an Deutschland aussprachen, wurden verboten oder nicht zugelassen.

Verabschiedung und Ablehnung des Saarstatuts

Die Frage nach der Zukunft des Saarlandes belastete das Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich und behinderte die westeuropäische sowie die atlantische Integration. Mit dem Interner Link: Saarstatut verständigten sich die Bundesrepublik und Frankreich schließlich im Rahmen der Interner Link: Pariser Verträge von 1954 über die Zukunft des Saarlandes. Das Saarstatut sah vor, dass das Saarland als europäische Region unter Kontrolle der Interner Link: Westeuropäischen Union stehen und wirtschaftlich gegenüber der Bundesrepublik geöffnet werden sollte.

Die Bevölkerung des Saarlandes erhielt im Anschluss die Möglichkeit, in einer Volksabstimmung am 23. Oktober 1955 über die Annahme des "Saarstatuts" abzustimmen. Bei einer Wahlbeteiligung von 97,5 Prozent votierten Externer Link: 67,7 Prozent der Saarländer gegen das Statut.

Die Pariser Verträge enthielten jedoch für den Fall der Ablehnung des Saarstatuts keine Regelungen. Nach dessen Ablehnung forderten die demokratischen Parteien des Saarlandes eine politische und wirtschaftliche Eingliederung in die Bundesrepublik Deutschland. Diese Forderung wurde seitens Frankreich zwar als politisches Ergebnis der Abstimmung akzeptiert, im Gegenzug dafür verlangte das Land jedoch wirtschaftliche Garantien und Kompensationen. In der Folge nahmen Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland im Frühjahr 1956 erneut Verhandlungen auf, die am 27. Oktober desselben Jahres mit dem Luxemburger Vertrag abgeschlossen wurden. Unter der Zusage wirtschaftlicher Zugeständnisse stimmte Frankreich dem Anschluss des Saarlandes an die Bundesrepublik zum 1. Januar 1957 zu.

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