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Machteroberung 1933

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Nach dem Scheitern von Schleichers wird Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt. Durch Terror und halblegale Methoden gelingt den Nationalsozialisten in kürzester Zeit die Ausschaltung des Rechtsstaats und der Übergang zur Diktatur. Juden und politische Gegner sehen sich Terror und Willkür ausgeliefert.

Adolf Hitler zeigt sich am Abend des 30. Januars 1933 an einem Fenster der Reichkanzlei in der Berliner Wilhelmstraße.

Adolf Hitler zeigt sich am Abend des 30. Januars 1933 an einem Fenster der Reichkanzlei in der Berliner Wilhelmstraße. (© Bundesarchiv, Bild 146-1972-026-11 / Foto: Sennecke, Robert)

Einleitung

Hitler wird Reichskanzler

„Es ist fast ein Traum“, notierte Joseph Goebbels am 30. Januar 1933 in seinem Tagebuch. „Die Wilhelmstraße [Sitz der Reichskanzlei und verschiedener Ministerien in Berlin – Anm. d. Red.] gehört uns. Der Führer arbeitet bereits in der Reichskanzlei.“ Nachdem Hindenburg für Papens Plan eines vereinigten rechten Kabinetts unter Hitler gewonnen war, vereidigte der Reichspräsident am Mittag des 30. Januar die neue Regierung und ernannte Hitler zum Reichskanzler.

Formal war die Ernennung Hitlers durchaus legal, aber der Verfassung der ersten deutschen Republik entsprach sie keineswegs. Schon in den Jahren zuvor war die Verfassung durch die Praxis der Präsidialkabinette, die nur mit der Notverordnungsautorität des Reichspräsidenten regierten, unterhöhlt und de facto außer Kraft gesetzt. Das gewählte Parlament war seither von den politischen Entscheidungen ausgeschlossen; die Weimarer Republik hatte sich schon vor der Regierungsübernahme Hitlers von einer parlamentarischen Demokratie immer mehr entfernt.

Auf den ersten Blick sah es in der Tat so aus, als hätte sich gegenüber der bisherigen Politik nicht viel geändert. Der ehemalige Reichskanzler und Vertraute Hindenburgs, Franz von Papen, war Vizekanzler; Reichsaußenminister Konstantin von Neurath, Reichsfinanzminister Lutz Graf Schwerin von Krosigk und der Reichsjustizminister Franz Gürtner blieben im Amt. Als starker Mann im Kabinett galt Alfred Hugenberg, der sowohl das Wirtschafts- als auch das Landwirtschaftsministerium übernahm. Hinzu kam der Führer des „Stahlhelms“, Franz Seldte, als Reichsarbeitsminister und Generalleutnant Werner von Blomberg als neuer Reichswehrminister. Nur wenige Nationalsozialisten gehörten dem neuen Kabinett an. Neben Hitler als Reichskanzler wurden Wilhelm Frick Reichsinnenminister und Hermann Göring kommissarischer preußischer Innenminister und Reichsminister ohne Geschäftsbereich.

Doch zeigten die Fackelzüge in Berlin und überall im Reich am Abend des 30. Januar, dass die Nationalsozialisten ernst machen wollten mit der angekündigten „nationalen Erhebung“. Nicht die Einbindung der NS-Führung in die Kabinettsdisziplin, sondern die Zurückdrängung der Deutschnationalen in der Reichsregierung und die nationalsozialistische Machteroberung zeichnete die nächsten Monate aus. Einig waren sich Deutschnationale und Nationalsozialisten darin, dass die kommenden Wahlen die letzten sein sollten. Danach sollte unabhängig von der Verfassung mit Hilfe eines Ermächtigungsgesetzes diktatorisch regiert werden. Insofern markiert der 30. Januar 1933 tatsächlich das Ende der Weimarer Republik.

Terror im Wahlkampf

Was in den Wochen nach dem 30. Januar folgte, war die klare Willensbekundung, die errungene Macht niemals mehr aufzugeben und Deutschland radikal umzugestalten. Drei Tage nach seiner Ernennung zum Reichskanzler erklärte Hitler vor den Befehlshabern des Heeres und der Marine: „Ziel der Gesamtpolitik allein: Wiedergewinnung der politischen Macht. [...] Völlige Umkehrung der gegenwärtigen innenpolitischen Zustände in Deutschland. Keine Duldung der Betätigung irgendeiner Gesinnung, die dem Ziel entgegen steht (Pazifismus!). Wer sich nicht bekehren läßt, muß gebeugt werden. Ausrottung des Marxismus mit Stumpf und Stiel. […] Beseitigung des Krebsschadens der Demokratie!“

Am 1. Februar löste Reichspräsident Hindenburg den Reichstag auf und beraumte Neuwahlen für den 5. März an. Sie sollten mit einem demonstrativen Sieg für die Nationalsozialisten enden, dafür wurde alle staatliche Macht eingesetzt. Unter der Wahlparole „Kampf gegen den Marxismus“ richtete die NSDAP ihre ganze Kraft gegen die Linksparteien.

Am 2. Februar wurden in Preußen, Thüringen und anderen Ländern kommunistische Demonstrationen verboten. Zwei Tage später erging eine Notverordnung des Reichspräsidenten, mit der die Versammlungs- und Pressefreiheit eingeschränkt wurde. Dennoch versammelten sich in Berlin am 7. Februar rund 200000 Menschen im Lustgarten, um gegen die Einschränkungen der Bürgerrechte zu demonstrieren. Aber auch in anderen Städten wie Frankfurt am Main kam es zu großen Kundgebungen. Zwar gelang aufgrund der festgefahrenen Feindschaft zwischen SPD und KPD kein Bündnis auf der Führungsebene, aber vor Ort kam es durchaus zu gemeinsamen Demonstrationen, Kundgebungen und im württembergischen Mössingen und sächsischen Staßfurt sogar zu lokalen Generalstreiks. Rund tausend Künstlerinnen und Künstler, Schriftstellerinnen und Schriftsteller, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler versammelten sich am 19. Februar in der Berliner Kroll-Oper, um gegen die Knebelung von Kunst, Wissenschaft und Presse zu protestieren; und noch am 24. Februar hielt die KPD in Berlin eine letzte große Kundgebung ab.

Aber die Kräfte waren ungleich verteilt. Gleich nach seinem Amtsantritt entließ der kommissarische preußische Innenminister Hermann Göring neben politischen Spitzenbeamten auch 14 Polizeipräsidenten und besetzte die Posten mit politisch genehmen Kandidaten. Zugleich löste er die politische Polizeiabteilung aus ihrer bisherigen Verankerung in der preußischen Innen- und Polizeiverwaltung und verselbstständigte sie als Geheime Staatspolizei. Auch in den übrigen deutschen Ländern wurde die politische Polizei als Terrorinstrument ausgebaut. In einer Rede vom 3. März 1933 sagte Göring klar: „Meine Maßnahmen werden nicht angekränkelt sein durch irgendwelche juristischen Bedenken. Meine Maßnahmen werden nicht angekränkelt sein durch irgendeine Bürokratie. Hier habe ich keine Gerechtigkeit zu üben, hier habe ich nur zu vernichten und auszurotten, weiter nichts! […] Einen solchen Kampf führe ich nicht mit polizeilichen Mitteln. Das mag ein bürgerlicher Staat getan haben. Gewiß, ich werde die staatlichen und polizeilichen Machtmittel bis zum äußersten auch dazu benutzen, meine Herren Kommunisten, damit Sie hier nicht falsche Schlüsse ziehen, aber den Todeskampf, in dem ich Euch die Faust in den Nacken setze, führe ich mit denen da unten, das sind die Braunhemden. In Zukunft […] kommt in diesen Staat nur mehr hinein, wer aus den nationalen Kräften stammt […].“

Am 17. Februar wurde die Parteizentrale der KPD in Berlin von der Polizei besetzt und nach angeblichen Umsturzplänen durchsucht. Am selben Tag wies Göring die Polizei an, die nationale Propaganda mit allen Kräften zu unterstützen, dagegen „dem Treiben staatsfeindlicher Organisationen mit den schärfsten Mitteln entgegenzutreten“ und, „wenn nötig, rücksichtslos von der Schusswaffe Gebrauch zu machen“. Wenige Tage zuvor hatten mehrere hundert SA-Leute eine Veranstaltung der kommunistischen Roten Hilfe im sächsischen Eisleben angegriffen und ein Blutbad angerichtet. Insgesamt wurden offiziell 69 Tote und Hunderte von Verletzten in diesem Wahlkampf gezählt.

Sozialdemokratische und kommunistische Zeitungen, die über diese Geschehnisse kritisch berichteten, wurden über mehrere Tage hinweg verboten. Am 23. Februar ordnete Göring zur angeblichen Bekämpfung „zunehmender Ausschreitungen von linksradikaler, insbesondere kommunistischer Seite“ die Aufstellung von 50000 „Hilfspolizisten“ an, die ausschließlich aus SA, SS und Stahlhelm rekrutiert werden sollten und mit Knüppeln und Pistolen bewaffnet wurden. Nun konnten zehntausende von SA-Schlägern ihren gewalttätigen Terror gegen die Linke als staatliche Polizisten ausüben.

Vor allem ein Ereignis kam den Nationalsozialisten zu Hilfe: der Brand des Reichstages am Abend des 27. Februar. Im brennenden Gebäude wurde ein junger Niederländer, Marinus van der Lubbe, gefunden, der den Brand aus Protest gegen den Nationalsozialismus gelegt hatte. Sowohl in der zeitgenössischen Bewertung als auch lange Zeit in der Geschichtsschreibung war die Alleintäterschaft van der Lubbes umstritten. Lag es nicht näher, dass die Nationalsozialisten, die einwandfrei aus dem Reichstagsbrand politischen Nutzen ziehen konnten, selbst den Reichstag angezündet hatten? Neuere feuerwehrtechnische Erkenntnisse jedoch belegen die Annahme, dass van der Lubbe die Brandstiftung allein begangen hat. Für die NS-Führung stand von vornherein fest, dass der Brandanschlag das Fanal eines kommunistischen Aufstandsversuchs sei. Noch in der Nacht entschieden Hitler, Göring, Goebbels und von Papen in kleiner Runde, eine Notverordnung ausarbeiten zu lassen, die tags darauf dem Reichskabinett als Entwurf vorlag.

Am späten Nachmittag unterschrieb Reichspräsident Hindenburg die „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933, mit der wesentliche Grundrechte der Verfassung wie Freiheit der Person, die Unverletzbarkeit der Wohnung, das Post- und Telefongeheimnis, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, das Vereinigungsrecht sowie die Gewährleistung des Eigentums außer Kraft gesetzt wurden. Statt wie bisher mit lebenslangem Zuchthaus konnten nun Hochverrat, Brandstiftung, Sprengstoffanschläge, Attentate und selbst die Beschädigung von Eisenbahnanlagen mit dem Tod bestraft werden.

Im Unterschied zu früheren Notstandsverordnungen, die die Exekutivgewalt entweder einem militärischen Befehlshaber oder zivilen Reichskommissar übertragen hatten, ließ die Reichstagsbrandverordnung diese Frage offen und bestärkte damit wiederum die Machtbefugnis der Reichsregierung, die über die „nötigen Maßnahmen“ entscheiden konnte. Die Reichstagsbrandverordnung stärkte besonders die Macht der Polizei im NS-Regime und ließ erkennen, wie wenig die nationalsozialistische Führung in den traditionellen Kategorien eines vorübergehenden Staatsnotstands oder Belagerungszustandes dachte. Vielmehr wollte sie ein Instrument zur dauerhaften Festschreibung nationalsozialistischer Herrschaft mittels Polizei und Konzentrationslager schaffen. Bis zum Ende des NS-Regimes stellte die Reichstagsbrandverordnung die formale Legitimation der Geheimen Staatspolizei für deren Verhaftungen und Verfolgungen von deutschen Staatsbürgern dar. Zugleich verstärkte die antikommunistische Hysterie die Selbstlähmung der Konservativen und Deutschnationalen, die die brutale und außergesetzliche Unterdrückung der Opposition widerstandslos hinnahmen.

Schon in den Morgenstunden des 28. Februar begannen die Verhaftungen nach vorbereiteten Listen; in den folgenden Tagen wurden allein in Preußen rund 5000 Menschen, in erster Linie Kommunisten und Sozialdemokraten, festgenommen und interniert. Die SA verfolgte ihrerseits die „Roten“ und verschleppte Angehörige der Arbeiterparteien und Gewerkschaften in Schulen, Kasernen, Keller und Parteilokale, wo sie geschlagen, gefoltert und ermordet wurden.

Trotz des Terrors gelang der NSDAP bei den Wahlen am 5. März 1933 nicht der erwartete Erfolg, sondern sie blieb auf die Stimmen der Deutschnationalen angewiesen. Zwar steigerten die Nationalsozialisten ihren Anteil noch einmal beachtlich und erhielten 43,9 Prozent der Stimmen, aber die erhoffte absolute Mehrheit errangen sie nicht, wohingegen das katholische Zentrum und die Sozialdemokraten trotz Unterdrückung ihren Stimmenanteil halten konnten und selbst die KPD noch 12,3 Prozent der Stimmen bekam.

Dennoch waren die Wahlerfolge der NSDAP in Nord- und Ostdeutschland, wo sie deutlich über 50 Prozent der Stimmen holte, nicht zu übersehen. Und auch im katholischen Bayern war es der NSDAP gelungen, starke Stimmenzuwächse zu erzielen, was bedeutete, dass die katholische Resistenz gegenüber dem Nationalsozialismus eingebrochen war. Die NS-Führung feierte das Wahlergebnis als Sieg und glaubte nun alle Legitimation zu besitzen, die „nationalsozialistische Revolution“ voranzutreiben.

"Gleichschaltung" der Länder

Gleich nach der Wahl vom 5. März wurden Länder und Kommunen „gleichgeschaltet“. Handhabe dazu bot Paragraph 2 der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat, der den Reichsinnenminister ermächtigte, in die Souveränität der Länder einzugreifen, falls diese nicht selbst geeignete Schutzvorkehrungen trafen. Innerhalb von nur wenigen Tagen setzte die Hitler-Regierung nationalsozialistische Reichskommissare in Hamburg, Bremen, Hessen, Baden, Württemberg, Sachsen und Bayern ein. Die Machtübernahme erfolgte nach stets gleichem Muster. Die jeweils örtliche SA marschierte vor den Rathäusern und Regierungsgebäuden auf, verlangte, dass die Hakenkreuzfahne gehisst werde, und drohte damit, die Gebäude zu stürmen. Das bot dem nationalsozialistischen Reichsinnenminister Frick den Vorwand, unter Berufung auf Artikel 2 der Reichstagsbrandverordnung einzugreifen und die gewählten Landesregierungen abzusetzen. Die neuen nationalsozialistischen Machthaber ernannten in der Regel gleich jeweils neue Polizeipräsidenten und bauten den Polizeiapparat massiv aus. Der Reichsführer SS Heinrich Himmler und der Chef des Sicherheitsdienstes der SS (SD) Reinhard Heydrich verstanden es erfolgreich, insbesondere die politische Polizei ihrer Kontrolle zu unterstellen.

Dass diese Machtübernahme so reibungslos funktionierte, ohne auf nennenswerten Widerstand der abgesetzten Landesregierungen zu stoßen, zeigt, wie resigniert mittlerweile viele Demokraten waren. Zudem hatte die NS-Führung gezielt jene Länder ausgewählt, in denen die jeweiligen Landesregierungen keine parlamentarischen Mehrheiten mehr besaßen und nur noch geschäftsführend im Amt waren.

Mit dem Gleichschaltungsgesetz vom 31. März wurden die Landtage (bis auf Preußen), Bürgerschaften und kommunalen Parlamente sämtlich aufgelöst und nach den regionalen bzw. lokalen Stimmenverhältnissen der Reichstagswahl vom 5. März neu zusammengesetzt. Die kommunistischen Stimmen durften nicht gezählt werden, die sozialdemokratischen Sitze wurden einbehalten, so dass bald nur noch nationalsozialistisch dominierte Einheitsorgane übrig blieben. Diese Gebilde galten auf vier Jahre gewählt, es fanden keine Wahlen mehr zu Repräsentativorganen der Bürger statt. Anfang April wurden in allen deutschen Ländern, bis auf Preußen, Reichsstatthalter eingesetzt, die meist identisch mit den jeweiligen Gauleitern der NSDAP waren und die Landesgewalt übernahmen.

Terror und Zustimmung

Mit rasanter Dynamik und einem geschickten Spiel mit Gemeinschaftsversprechen und Inklusionsangeboten auf der einen sowie radikaler Exklusion, Terror und Verfolgung auf der anderen Seite gelang es den Nationalsozialisten, die republikanische Verfassungsordnung, auch wenn sie formal erhalten blieb, auszusetzen und eine auf Volk, Rasse und Führer gegründete Diktatur zu errichten, die sich der Zustimmung einer großen Mehrheit der Deutschen sicher sein konnte.

Ohne die Rücksichtslosigkeit, mit der nicht bloß die Nationalsozialisten, sondern auch die Deutschnationalen die Weimarer Verfassungsordnung zu Grabe tragen wollten, aber auch ohne den Terror durch Gestapo und Konzentrationslager hätte dieser Prozess der Auflösung der verfassungsmäßigen politischen Ordnung nicht diesen Verlauf nehmen können. Aber ebenso unerlässlich war die aktive Mithilfe etlicher gesellschaftlicher Organisationen. Es gab, kommentierte Sebastian Haffner im Rückblick, „ein sehr verbreitetes Gefühl der Erlösung und Befreiung von der Demokratie. Was macht eine Demokratie, wenn eine Mehrheit des Volkes sie nicht mehr will?“

Sozialstruktur der NSDAP und ihrer Führung 1933 und 1935

Sozialstruktur der NSDAP und ihrer Führung 1933 und 1935 (© Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte 1914-1949. C. H. Beck, München 2008, S. 778)

Hatte die NSDAP im Januar 1933 noch rund 850000 Mitglieder besessen, beantragten nach dem 30. Januar und vor allem nach dem 5. März, also nach den Wahlen, Hunderttausende die Aufnahme in die Partei, so dass schließlich die Parteiführung zum 1. Mai bei einem Stand von 2,5 Millionen Mitgliedern einen Aufnahmestopp verfügte, um der zuströmenden Massen Herr zu werden.

Tag von Potsdam

So bemühte sich das Regime unter der Regie von Joseph Goebbels, der zehn Tage zuvor Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda geworden war, die Eröffnung des neuen Reichstages – ohne die sozialdemokratischen und kommunistischen Abgeordneten – am 21. März in der Potsdamer Garnisonskirche als Tag der nationalen Einigung mit Festgottesdienst, Salutschüssen und Aufmarsch von Reichswehr, SA und SS zu zelebrieren. Das Bild des Kanzlers, der sich ehrerbietig vor dem greisen Reichspräsidenten verbeugte, der Handschlag zwischen dem Gefreiten und dem Feldmarschall, sollte den Höhepunkt der Inszenierung bilden – und konnte doch nicht die unterschiedlichen Erwartungen, die an die neue Regierung gerichtet waren, kaschieren. Gerade in der anscheinend demutsvollen, zahmen Art, wie sich Hitler an diesem Tag gab, zeigte sich die Absicht der NS-Führung, die nationalkonservativen Anhänger nicht zu verprellen, sondern weiterhin an sich zu binden. Aber die terroristische Dimension verschwand deshalb nicht.

Noch am selben Tag verkündete die Regierung sowohl eine Amnestie für Straftaten, die „im Kampfe für die nationale Erhebung des Deutschen Volkes“ begangen worden waren und unter anderem den Mördern im schlesischen Potempa zugute kam (Sie wurden im März 1933 freigelassen), als auch eine Verordnung zur „Abwehr heimtückischer Angriffe“, mit der jedwede Kritik an der Regierung mit Gefängnis bestraft werden konnte.

Ermächtigungsgesetz

Zwei Tage später, am 23. März, verabschiedete der Reichstag – gegen die Stimmen der SPD – das „Ermächtigungsgesetz“, das der Regierung zunächst für vier Jahre das Recht verlieh, eigenmächtig Gesetze, sogar verfassungsändernde, zu erlassen, soweit sie nicht die Stellung des Parlaments, der Ländervertretung oder des Reichspräsidenten betrafen. Damit wurde die verfassungsmäßige Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive zerstört und das alleinige Recht des Parlaments, als gewählte Volksvertretung Gesetze zu erlassen, aufgehoben.

Die notwendige Zweidrittelmehrheit konnte nur durch die Zustimmung der katholischen Parteien, des Zentrums und der Bayerischen Volkspartei, erreicht werden. Die Verhandlungen mit den Nationalsozialisten hatten die Zentrumspartei vor eine schwere Zerreißprobe gestellt. Doch schließlich siegte die Furcht, bei einer Ablehnung des Ermächtigungsgesetzes wieder wie unter Bismarck als „innerer Reichsfeind“ dazustehen, und Hitler versprach ausdrücklich, die Rechte der katholischen Kirche auf ungestörte Religionsausübung und eigenständige Schulen nicht anzutasten. Zudem schien der Reichstagsbrand die angebliche kommunistische Bedrohung und damit die Forderung nach einem starken Staat zu bestätigen, der hart gegen linke Umsturzabsichten durchgreifen müsse.

Außerdem enthielt das Ermächtigungsgesetz die Klausel, dass die Stellung des Reichstages und des Reichspräsidenten nicht angetastet werden dürften. Zusätzlich galt die Laufzeit des Gesetzes vorerst für vier Jahre und musste dann vom Reichstag neu beschlossen werden. Dass der Reichstag 1937 kein frei gewähltes Parlament mehr war, sondern ein ausschließlich mit Nationalsozialisten besetztes willfähriges Instrument der Diktatur, konnten sich die republikanischen Abgeordneten, darunter auch der spätere Bundespräsident Theodor Heuss, kaum vorstellen. Mit 444 Ja-Stimmen gegen 94 Nein-Stimmen beschloss der Reichstag seine eigene Entmachtung.

Allein die SPD, deren Fraktion aufgrund von Verhaftungen, Verfolgung und Flucht nicht mehr vollzählig anwesend sein konnte, stimmte gegen das Gesetz. Der Fraktionsvorsitzende Otto Wels begründete in einer mutigen Rede, die immer wieder hasserfüllt von den nationalsozialistischen Abgeordneten unterbrochen wurde, und angesichts im Saal aufmarschierter SA- und SS-Milizen die Stellung seiner Partei. Und Wels schloss mit einem Gruß an die „Verfolgten und Bedrängten“, deren Standhaftigkeit Bewunderung verdiene.

Verfolgung der Juden

Nach der Ausschaltung der politischen Opposition richtete sich der nächste Schlag des Regimes gegen die deutschen Juden. Bereits zwei Tage nach den Reichstagswahlen begannen im Ruhrgebiet, namentlich in Essen, Bottrop sowie Mülheim, Boykottaktionen gegen jüdische Geschäfte. Der NS-Kampfbund für den gewerblichen Mittelstand nutzte die Boykottaktionen, um Juden aus den Mittelstandsvereinigungen zu verdrängen. Rasch breiteten sich die Boykottaktionen, häufig begleitet von gewalttätigen Ausschreitungen, über das gesamte Reich aus, und die nationalsozialistische Provinzpresse berichtete intensiv über die Aktionen, um sie weiter zu forcieren. Die NS-Führung bemühte sich dagegen, die „Einzelaktionen“, wie sie in der NS-Terminologie hießen, unter Kontrolle zu bekommen. Doch obwohl Hitler persönlich in einem Aufruf am 10. März im „Völkischen Beobachter“ an die Partei- und SA-Mitglieder „höchste Disziplin“ beschwor, hielt der Druck von der Parteibasis weiter an.

Die Parteiführung entschloss sich daher Ende März, einen reichsweiten Boykott jüdischer Geschäfte zu organisieren. Als Begründung dienten die internationalen Proteste, vor allem in den USA, gegen die Verfolgung von Juden in Deutschland, die von den Nationalsozialisten als jüdisch gesteuerte Greuelprogaganda hingestellt wurde. Gegen sie sollte der Boykott eine Gegendemonstration darstellen. Überall in Deutschland standen am Samstag, dem 1. April, SA-Posten vor Geschäften mit jüdischen Inhabern, die aber angesichts der Drohungen ihre Läden an diesem Tag sowieso geschlossen hatten. Obwohl die Regimeführung immer wieder betonte, dass die Boykottaktion mit Ruhe und Disziplin vonstatten gegangen sei, brach die Gewalt an etlichen Orten auf.

Außenpolitisch war der Boykott ein Fehlschlag, weil er den Eindruck von den Judenverfolgungen in Deutschland bestätigte; und auch innenpolitisch erwies er sich als wenig erfolgreich, weil offenkundig zahlreiche Deutsche die Aktion missbilligten, zumal ja auch nicht-jüdische Angestellte in Mitleidenschaft gezogen wurden. So blieb der Boykott offiziell auf einen Tag beschränkt, aber in der Provinz, außerhalb der Großstädte, wurden die Aktionen vehement fortgeführt. Gerade in den kleinen und mittleren Orten stellten die Boykottaktionen ein entscheidendes Politikfeld dar, um soziale Distanzen zwischen Juden und „Volksgenossen“ zu schaffen und die jüdischen Nachbarn zu isolieren.

Wenige Tage nach dem Boykott nutzte die Hitler-Regierung die ihr durch das Ermächtigungsgesetz verliehene Kompetenz, um mit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April sogenannte Nicht-Arier – es genügte, wenn ein Großelternteil jüdischer Religion war – aus dem öffentlichen Dienst zu entlassen. Zugleich wurde die Betätigung jüdischer Rechtsanwälte eingeschränkt und zwei Wochen später ein Numerus clausus für jüdische Studenten eingeführt. Waren viele mit den Boykottmethoden und der antisemitischen Gewalt auch nicht einverstanden, so billigten sie doch die Verdrängung von Juden aus Berufen, in denen sie angeblich überproportional vertreten waren – nicht zuletzt profitierten zahlreiche Jungakademiker von den Entlassungen, da sie jetzt die Stellen der vertriebenen jüdischen Kolleginnen und Kollegen erhielten.

Auch wenn die Zahl der Betroffenen durch Ausnahmeregelungen zunächst noch eingeschränkt blieb und diejenigen Juden vorerst von der Entlassung verschonte, die als Soldaten im Ersten Weltkrieg gekämpft hatten, war der Wille des Regimes, von Anfang an eine antisemitische Politik zu verfolgen, unmissverständlich zu erkennen. Rund 37000 Juden flüchteten im ersten Jahr der NS-Herrschaft aus Deutschland, um der Verfolgung zu entgehen. Doch blieben die meisten jüdischen Deutschen in ihrer Heimat, weil sie annahmen, dass der antisemitische Kurs der NS-Regierung wieder abklingen würde und, wenn auch unter deutlich erschwerten Bedingungen, ein normales Leben in Deutschland auch weiterhin möglich sein würde.

Zerschlagung der Gewerkschaften

Obwohl Teile der Gewerkschaftsführung versuchten, ihre Unabhängigkeit im NS-Regime dadurch zu bewahren, dass sie sich von der SPD distanzierten und eine Zusammenarbeit mit der neuen Regierung anboten, standen die traditionsreichen freien Arbeiterorganisationen im Visier der neuen Regierung und wurden mit Hilfe der SA im Mai zerschlagen. Erneut bildeten Inklusion und Gewalt die beiden Seiten nationalsozialistischer „Volksgemeinschaftspolitik“.

So wurde einerseits der 1. Mai von der Hitler-Regierung erstmals in der deutschen Geschichte unter der Bezeichnung „Tag der nationalen Arbeit“ zum Feiertag erklärt. Unter dem Motto „Ehret die Arbeit und achtet den Arbeiter!“ fanden reichsweit große Kundgebungen statt, zu denen auch die Gewerkschaften aufriefen und auf denen Nationalsozialisten Reden hielten. Auf der zentralen Massenversammlung in Berlin verkündete Goebbels: „Am heutigen Abend findet sich über Klassen, Stände und konfessionelle Unterschiede hinweg das ganze deutsche Volk zusammen, um endgültig die Ideologie des Klassenkampfes zu zerstören und der neuen Idee der Verbundenheit und der Volksgemeinschaft die Bahn freizulegen.“ Die mehrstündige Kundgebung auf dem Tempelhofer Feld in Berlin wurde im Rundfunk übertragen. Gleichzeitig fanden in vielen Provinzstädten Aufmärsche, oftmals auch der örtlichen Belegschaften samt Lautsprecherübertragung der Berliner Kundgebung statt, so dass die zentrale nationalsozialistische Propagandaveranstaltung simultan im ganzen Reich erlebt werden konnte.

Auf der anderen Seite stürmte tags darauf, am 2. Mai, die SA überall im Reich die Gewerkschaftsbüros, verhaftete die Funktionäre, beschlagnahmte das Eigentum. Die Regierung erklärte die freien Gewerkschaften für aufgelöst und bildete die Deutsche Arbeitsfront (DAF) unter Robert Ley als Zwangsvereinigung für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Mit rund 20 Millionen Mitgliedern (Stand 1939) stellte die DAF nicht nur die mitgliederstärkste, sondern aufgrund des Raubs des Gewerkschaftseigentums und der millionenfachen Mitgliedsbeiträge auch die reichste angegliederte Organisation der NSDAP dar.

Die Industrieverbände sahen im neuen Regime eine Chance, die Unternehmerinteressen nachhaltig zu festigen, und passten sich geschickt an. Als am 1. April ein SA-Trupp die Geschäftsstelle des Reichsverbands der Deutschen Industrie (RDI) besetzte, nutzte die NSDAP wie so oft die Gewalt „von unten“, um die Verbandsspitze zum Rücktritt zu zwingen, darunter Paul Silverberg, der trotz seines Eintretens für ein Bündnis mit der NSDAP wegen seiner jüdischen Herkunft gehen musste. Nach einem Gespräch zwischen Hitler und führenden Industriellen am 29. Mai verwandelte sich der RDI in eine Zentralorganisation mit Führerprinzip, dem Reichsstand der Deutschen Industrie, geleitet von Gustav Krupp von Bohlen und Halbach, der eng mit der NS-Führung kooperierte.

Die Agrarverbände waren schon seit 1929/30 nationalsozialistisch durchsetzt. Gleich im März 1933 drängte Richard Walther Darré, Vorsitzender des Agrarpolitischen Apparates der NSDAP, erfolgreich alle Bauernverbände zum Zusammenschluss und übernahm selbst den Vorsitz. Ebenfalls schlossen sich die landwirtschaftlichen Genossenschaften und die Landwirtschaftskammern an, so dass Darré sich Ende Mai „Reichsbauernführer“ nennen durfte und, nachdem er Ende Juni zusätzlich Landwirtschaftsminister wurde, die gesamte Agrarpolitik kontrollierte.

Auflösung der Parteien

Im Juni folgte die Auflösung der Parteien, nachdem die KPD durch die Verfolgungen bereits zerschlagen worden war. Die Mehrheit der SPD-Führung ging nach dem Schlag gegen die Gewerkschaften ins Exil nach Prag und rief von dort zum Sturz des Hitler-Regimes auf. Daraufhin erklärte Reichsinnenminister Frick die SPD am 22. Juni zur „volks- und staatsfeindlichen Organisation“. Alle sozialdemokratischen Parlamentsmandate wurden aufgehoben, die noch nicht emigrierten Parteiführer verhaftet.

Die bürgerlichen Parteien kamen ihrer absehbaren Abschaffung entgegen und beschlossen eine nach der anderen ihre Selbstauflösung. Die Deutsche Staatspartei, bis 1930 als Deutsche Demokratische Partei der politische Ort des liberalen Bürgertums, löste sich am 27. Juni auf. Die vom langjährigen Außenminister der Weimarer Republik Gustav Stresemann 1919 gegründete rechtsliberale Deutsche Volkspartei folgte einen Tag später.

Selbst die Deutschnationalen, die die Regierung mit der NSDAP bildeten, ergriff der Prozess der Aushöhlung der republikanischen Verfassung, den sie selbst forciert hatten. Am 26. Juni musste der DNVP-Chef Hugenberg nach ungeschicktem Taktieren auf internationalem wie nationalem Parkett zurücktreten; einen Tag später legte ein „Freundschaftsabkommen“ fest, dass deutschnationale Abgeordnete als „Hospitanten“ in die NSDAP aufgenommen würden. Der Stahlhelm wurde am 21. Juni, nachdem sein Führer Seldte bereits Ende April der NSDAP beigetreten war, in die SA überführt. Diejenigen, die noch im Januar die Nationalsozialisten „zähmen“ wollten, waren wenige Monate später deren Mitglieder.

Den Schluss bildete das katholische Zentrum. Mit dem Konkordat vom 20. Juli schloss der Vatikan als erste ausländische Macht mit dem neuen Regime einen Vertrag, der die Konfessionsrechte der katholischen Kirche, insbesondere der katholischen Schulen, weiterhin gewährleistete. Dafür hatte Rom in den Verhandlungen dem Verbot einer politischen Tätigkeit katholischer Geistlicher zugestimmt und damit dem Zentrum als politischer Partei des Katholizismus die Grundlage entzogen. Die Parteiführung gab Anfang Juli resigniert auf, nachdem in Bayern etliche Parteifunktionäre von der politischen Polizei verhaftet worden waren, und löste das Zentrum auf. Am 14. Juli, nur ein halbes Jahr nach der Machtübernahme, erließ die Reichsregierung das „Gesetz gegen die Neubildung von Parteien“, das die NSDAP zur einzigen Partei in Deutschland erklärte.

Bücherverbrennung

Doch nicht nur die Parteien passten sich der politischen Entwicklung an. Auch innerhalb der Gesellschaft gab es viele Initiativen, die den „nationalen Aufbruch“, den sie mit Hitlers Ernennung zum Reichskanzler zu erkennen glaubten, nach Kräften unterstützten. Am Abend des 10. Mai 1933 organisierten Studenten in allen Universitätsstädten als „Aktion wider den undeutschen Geist“ öffentliche Bücherverbrennungen von Autoren wie Albert Einstein, Sigmund Freud, Erich Kästner, Bert Brecht, Kurt Tucholsky, Erich Maria Remarque, Alfred Döblin, Stefan Zweig oder Heinrich Heine, der schon 1821 geschrieben hatte: „Wo man Bücher verbrennt, dort verbrennt man am Ende auch Menschen“. Die Ideen der Aufklärung, der Französischen Revolution und des Humanismus galten der völkischen Rechten als „jüdisch-liberal“, die aus dem Gedankengut einer „deutschen Volksgemeinschaft“ zu löschen seien. Joseph Goebbels, der die Initiative zu den öffentlichen Bücherverbrennungen förderte, hatte bereits am 1. April im Rundfunk über die nationalsozialistische Revolution verkündet: „Damit wird das Jahr 1789 aus der deutschen Geschichte gestrichen.“

Kritische und jüdische Journalisten wurden im vorauseilenden Gehorsam von vielen Zeitungen entlassen, durch ein sogenanntes Schriftleitergesetz wurde die Presse unter staatliche Aufsicht gestellt. Wer sich künstlerisch oder publizistisch betätigen wollte, musste der von Goebbels kontrollierten Reichskulturkammer angehören. Die Mitglieder der Sektion Dichtkunst der Preußischen Akademie der Künste ließen gehorsam den Ausschluss von Heinrich Mann, Alfred Döblin, Jakob Wassermann und anderen geschehen – mit der rühmlichen Ausnahme von Ricarda Huch, die daraufhin ihren Austritt erklärte.

Nicht zuletzt müssen die unzähligen örtlichen Vereine erwähnt werden, ob Sport-, Gesangs-, Schützenverein oder die lokale Feuerwehr, die allesamt im Laufe des Jahres 1933 den „Arierparagraphen“ in ihr Vereinsstatut übernahmen, das heißt die jüdischen Mitglieder aus ihren Vereinen ausschlossen. Unter vielen anderen erklärte auch der Vorstand des Deutschen Fußballverbandes am 19. April 1933, dass ein „Angehöriger der jüdischen Rasse ebenso auch Personen, die sich als Mitglieder der marxistischen Bewegung herausgestellt haben, in führenden Stellungen der Landesverbände nicht für tragbar“ gehalten werden könnten und die Vereinsvorstände daher aufgefordert würden, die entsprechenden Maßnahmen zu veranlassen. Der bekannte Nationalspieler Julius Hirsch trat daraufhin aus dem Karlsruher Fußballclub aus; Alfred Meyers legte den Vereinsvorsitz in Frankfurt nieder; der Verbandspionier und Herausgeber des „Kickers“, Walther Bensemann, emigrierte noch im April in die Schweiz.

Kirchen

Die katholische Kirche, die vor 1933 noch ihren Priestern verboten hatte, Mitglied der NSDAP zu werden, war durch das Konkordat, das sie mit der Hitler-Regierung abgeschlossen hatte, mit dem NS-Regime vertraglich verbunden und hoffte, dadurch ihre bisherige Unabhängigkeit bewahren zu können. Das katholische Milieu, das sich vor allem in Bayern lange Zeit als recht resistent gegenüber dem Nationalsozialismus erwiesen hatte, öffnete sich erkennbar in den Reichstagswahlen im März 1933. Auch unter der katholischen Bevölkerung gewann der Nationalsozialismus an Zustimmung, obwohl zum Beispiel in den katholischen Jugendverbänden nach wie vor der Wille zur Selbstbehauptung stark war.

Demgegenüber hatten zahlreiche protestantische Wähler der NSDAP schon in der Weimarer Republik ihre Stimmen gegeben, evangelische Pastoren hatten für sie geworben. Der bekannte protestantische Berliner Bischof Otto Dibelius, der später Mitglied der Bekennenden Kirche wurde, schrieb zu Ostern 1933 an die Pastoren seiner Provinz in einem vertraulichen Rundbrief, dass für die Motive, aus denen die völkische Bewegung hervorging, „wir alle nicht nur Verständnis, sondern volle Sympathie haben. Ich habe mich trotz des bösen Klanges, den das Wort vielfach angenommen hat, immer als Antisemiten gewusst. Man kann nicht verkennen, dass bei allen zersetzenden Erscheinungen der modernen Zivilisation das Judentum eine führende Rolle spielt.“

Doch die Zuversicht der NS-Führung auf rasche „Gleichschaltung“ auch der protestantischen Kirchen trog. Der Versuch, den Königsberger Pfarrer Ludwig Müller zum Reichsbischof zu ernennen und damit eine politisch konforme zentrale Leitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche zu installieren, stieß auf das innerkirchliche Beharrungsvermögen zugunsten der traditionellen föderalen Struktur. Als die nationalsozialistischen Eiferer unter den Protestanten, die sich „Deutsche Christen“ nannten, im November 1933 auf einer Großkundgebung lauthals die Abschaffung des Alten Testaments und der angeblich jüdischen Theologie des Paulus forderten, gründeten evangelische Pastoren einen Notbund.

Im Mai 1934 versammelten sich Vertreter aus allen evangelischen Glaubensgemeinschaften in Barmen zu einer Bekenntnissynode, auf der an der Heiligen Schrift als unantastbarem Fundament des Glaubens festgehalten wurde. Insbesondere der Theologe Karl Barth trat mit unmissverständlichen Stellungnahmen gegen jeden Versuch, den protestantischen Glauben nationalsozialistisch zu instrumentalisieren, hervor. Die evangelischen Gemeinden, in denen es zahlreiche Anhänger des Nationalsozialismus gab, wurden damit gespalten, mitunter sogar zerrissen, auch wenn sich die große Mehrheit der Kirchenmitglieder weder den Deutschen Christen noch den Bekenntnischristen anschlossen, sondern ihren christlichen Glauben durchaus mit ihrer Zustimmung zum Regime verbinden konnten.

Entmachtung der SA

Die einzige tatsächliche Bedrohung des Regimes kam von innen. Die SA, 1933 mit rund zwei Millionen Mitgliedern um etliches größer als die Reichswehr, die laut Versailler Vertrag nicht mehr als 100000 Soldaten umfassen durfte, stellte einen virulenten Unruheherd dar, zumal zahlreiche SA-Angehörige, die sich mit der Machtübernahme auch persönliche Vorteile, vor allem einen Arbeitsplatz im neuen Staat, erhofft hatten, noch leer ausgegangen waren. Darüber hinaus existierte im SA-Führerkorps, dessen Chef Ernst Röhm zu den frühen Förderern und langjährigen Weggefährten Hitlers zählte, die Vorstellung, die SA könne als braune Volksarmee die Reichswehr ablösen. Zwar kursierte das Wort von der zweiten Revolution, aber an einen Putsch dachte in der SA-Führung niemand.

Außerdem kriselte das Regime zu Beginn des Jahres 1934, weil der Schwung der anfänglichen Begeisterung dem nüchternen Alltag wich. Insbesondere im bürgerlich-konservativen Lager kamen, nachdem die Deutschnationalen als Machtfaktor weggebrochen waren, Befürchtungen auf, das NS-Regime könne doch noch zu einer braunen Diktatur der Massen werden. Im Juni 1934 hielt Vizekanzler von Papen eine von Edgar Jung, einem seiner engagiert „jungkonservativen“ Mitarbeiter geschriebene Rede, in der er Korruption, Charakterlosigkeit und Anmaßung der neuen NS-Machtelite anprangerte.

Mit einem entschlossenen Zugreifen erhoffte sich Hitler, sowohl die SA als Machtzentrum wie auch eine mögliche konservative Opposition zu liquidieren und dabei gleichzeitig das Militär eng an das NS-Regime zu binden. Göring, SS-Chef Heinrich Himmler und Reinhard Heydrich, der mittlerweile zum Chef der preußischen Geheimen Staatspolizei ernannt worden war, betrieben eifrig die Ausschaltung ihrer Machtkonkurrenten. Am 30. Juni 1934 nahmen SS- und Polizeieinheiten in Anwesenheit von Hitler, der persönlich angereist war, die SA-Führung in Bad Wiessee fest und ermordeten sie. Zugleich wurden anhand vorbereiteter Listen in Berlin und in anderen Städten hohe SA-Führer, aber auch Personen wie Edgar Jung, Papens Privatsekretär Herbert von Bose, der Leiter der Katholischen Aktion Erich Klausener, der ehemalige bayerische Generalstaatskommissar und Verbündete beim Putsch im November 1923, Gustav Ritter von Kahr, der ehemalige Reichskanzler und Reichswehrgeneral Kurt von Schleicher sowie dessen Mitarbeiter Generalmajor Ferdinand von Bredow und der einstige innerparteiliche Gegner Gregor Straßer erschossen. Insgesamt fielen etwa 300 Menschen den Morden zum Opfer. Hitler ließ am 3. Juli im Nachhinein per Gesetz die „vollzogenen Maßnahmen als Staatsnotwehr für rechtens“ erklären, nicht zuletzt unterstützt vom Staatsrechtler Carl Schmitt, der unter dem Titel „Der Führer schützt das Recht“ die staatlichen Morde nachträglich in einem Artikel juristisch rechtfertigte.

Das Bürgertum zeigte sich erleichtert, dass nun anscheinend Ordnung geschaffen wurde, und die Reichswehr war zufrieden, da sie sich in ihrem Anspruch als „einziger Waffenträger der Nation“ bestätigt sah. Die Hamburger Lehrerin Luise Solmitz rühmte in ihrem Tagebuch, was Hitler „in München geleistet hat an persönlichem Mut, an Entschluss- und Schlagkraft, das ist einzigartig“. Auch Claus Schenk Graf von Stauffenberg verglich die staatlich angeordneten Morde mit dem Platzen einer Eiterbeule, mit dem endlich klare Verhältnisse geschaffen worden seien. Von keiner Seite, auch nicht von den Kirchen, wurden die Morde missbilligt, obwohl sich Offiziere ebenso wie der katholische Politiker Klausener unter den Opfern befanden.

Als Reichspräsident Hindenburg wenige Wochen später im Alter von 86 Jahren am 2. August starb, entwarf die Reichswehrführung aus eigener Initiative eine neue Eidesformel, mit der alle Soldaten nicht mehr auf die Verfassung oder das Vaterland, sondern auf den „Führer des deutschen Reiches und Volkes, Adolf Hitler“ vereidigt wurden, dem „unbedingter Gehorsam“ zu leisten sei. Am 19. August 1934 stimmten nahezu 90 Prozent in einer Volksabstimmung, die allerdings nicht mehr frei und kaum noch geheim war, zu, dass Hitler nunmehr die Ämter des Staatsoberhauptes, Reichskanzlers, Parteiführers und Obersten Befehlshabers in seiner Person vereinigte. Der „Führerstaat“ war konstituiert.