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Internationale Gerichtsbarkeit
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Die Vereinten Nationen haben sich seit ihrer Gründung 1945 mit der Weiterentwicklung des Völkerrechts befasst. Ergebnisse dieser Arbeit sind auch neue Organe und Verfahren der internationalen Gerichtsbarkeit.
Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen ist der Internationale Gerichtshof mit Sitz in Den Haag. Er ist zuständig für Streitfälle zwischen Staaten, verfasst im Auftrag des Sicherheitsrats bzw. der Generalversammlung Rechtsgutachten und entwickelt durch seine Kommentare zu speziellen Fragen das Völkerrecht weiter. Auch UN-Sonderorganisationen können um Rechtsgutachten ersuchen, in diesem Fall ist jedoch die Zustimmung der Generalversammlung erforderlich.
Die 15 unabhängigen Richter aus 15 Ländern werden für je neun Jahre von der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat gewählt. Klagen oder verklagt werden können jeweils nur Staaten, die sich dem Internationalen Gerichtshof unterworfen haben. Nicht alle UN-Mitglieder unterliegen also automatisch der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs. Gleichzeitig können auch Staaten, die nicht UN-Mitglied sind, das Statut des Internationalen Gerichtshofs anerkennen und erlangen so ebenfalls Zugang zum Gericht.
Errichtet wurde der heutige Internationale Gerichtshof 1946 auf Basis der UN-Charta von 1945. Die Wurzeln der jetzigen Organisation reichen jedoch zurück bis zur Haager Friedenskonferenz 1899 bzw. zum Ständigen Internationalen Gerichtshof, der 1922 im Zuge des Völkerbunds geschaffen wurde.
Im Vergleich zum Internationalen Gerichtshof ist der Internationale Strafgerichtshof, ebenfalls mit Sitz in Den Haag, ein junges Organ der internationalen Gerichtsbarkeit. Seine Richter urteilen seit 2003 über natürliche Personen – also nicht über Staaten oder Organisationen – und auch nur bei schweren Delikten des Völkerstrafrechts wie Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Internationale Strafgerichtshof soll nationale Gerichte nicht ersetzen. Daher wird er im Sinne der Komplementarität nur tätig, wenn die Justiz aus dem Heimatland des mutmaßlichen Täters bzw. am Ort des mutmaßlichen Verbrechens zu einer Strafverfolgung nicht willens oder in der Lage ist – und wenn die jeweiligen Staaten den Internationalen Strafgerichtshof anerkannt haben. Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs ist das 1998 verabschiedete Römische Statut. Dieser internationale Vertrag trat 2002 in Kraft und wurde auf Initiative der UN-Generalversammlung und der UN-Völkerrechtskommission ausgehandelt.
Um die Völkerrechtsverstöße im ehemaligen Jugoslawien und Ruanda zu ahnden, initiierte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen 1993 bzw. 1994 internationale Strafgerichte. Diese UN-Sonderorganisationen wurden auf Grundlage von Resolutionen des Sicherheitsrates errichtet.
Ein weiteres Beispiele für internationale Gerichtsbarkeit unter Beteiligung der Vereinten Nationen ist der Internationale Seegerichtshof mit Sitz in Hamburg, der von den Vertragsstaaten auf Basis des UN-Seerechtsübereinkommens errichtet wurde. Seine Aufgabe ist es, bei Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung des Seerechtsübereinkommens zu entscheiden.
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