Menschenrechte der ersten Generation sind bürgerliche Abwehrrechte gegen den Staat, wie das Recht auf Bewegungsfreiheit, Berufsfreiheit oder Meinungsfreiheit. Die zweite Generation von Menschenrechten beinhaltet soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte, wie das Recht auf Arbeit, Bildung etc. Sie gelten als Anspruchsrechte, die dem Staat eine aktive Politik abfordern. Menschenrechte der dritten Generation werden dagegen als Gruppen- oder Kollektivrechte aufgefasst, wie beispielsweise das Recht auf intakte Umwelt.