Allgemeines zur Todesstrafe
Welche Gründe gibt es gegen die Todesstrafe?
Oliver Hendrich: Die Todesstrafe verstößt ganz grundlegend gegen die Menschenrechte. Sie verletzt das Recht auf Leben und stellt eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe dar. Darüber hinaus hat die Todesstrafe keine größere Abschreckungswirkung als beispielsweise langjährige Haftstrafen.
Was sagt das Völkerrecht über den Gebrauch der Todesstrafe?
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die im Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen als Reaktion auf das erschütternde Ausmaß staatlicher Brutalität und staatlichen Terrors im Zweiten Weltkrieg verabschiedet wurde, erkennt das Recht eines jeden Menschen auf Leben an und verbietet Folter oder grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. Die Todesstrafe verletzt diese Rechte.
Dies wird auch durch internationale und regionale Abkommen gestützt, die die Abschaffung der Todesstrafe zum Ziel haben. Die Todesstrafe als solche verstößt derzeit nicht gegen das Völkerrecht. Zwar ist sie im Geltungsbereich der Europäischen Menschenrechtskonvention grundsätzlich verboten, doch hat sich noch kein weltweites Völkergewohnheitsrecht gebildet, dass diese Strafe ächten würde. Immerhin kennen weder der Internationale Strafgerichtshof noch die Tribunale der Vereinten Nationen für das frühere Jugoslawien und für Ruanda die Todesstrafe, und das, obwohl sie für äußerst schwerwiegende Verbrechen zuständig sind, wie zum Beispiel Verbrechen gegen die Menschlichkeit, einschließlich des Völkermords.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Bestimmungen in völkerrechtlichen Verträgen und internationale Standards, die für Staaten, in denen die Todesstrafe noch angewandt wird, von Bedeutung sind. Sie erheben starke Beschränkungen hinsichtlich der Verhängung der Todesstrafe. Darunter fallen zum Beispiel das Verbot, Minderjährige, schwangere Frauen oder Mütter von Kleinkindern hinzurichten; die Bedingung, dass Personen, die eines Vergehens angeklagt sind, das mit dem Tod bestraft wird, die Garantie und das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren gemäß internationalen Menschenrechtsabkommen haben; und das Recht, um Begnadigung oder Umwandlung des Urteilsspruchs zu ersuchen.
Was ist eine angemessene Alternative zur Todesstrafe?
Staaten sind souverän in ihrer Entscheidung, durch welches alternative Strafmaß sie die Todesstrafe ersetzen. Dem Verlangen nach Gerechtigkeit sowie dem Straf- und Sicherheitsbedürfnis kann durch alternative Sanktionen entsprochen werden. Überall auf der Welt sind die Rückfallquoten unter Mördern nach Verbüßen langjähriger Haftstrafen überaus niedrig.
Ist lebenslange Haft nicht grausamer als der Tod?
Es ist in der Tat für einen Außenstehenden nicht nachzuvollziehen, was es heißt, unter Umständen bis zu seinem natürlichen Tod eingesperrt zu bleiben. Der Europarat betont daher, dass lebenslange Haft ohne Hoffnung auf Entlassung unmenschlich sei, dass es immer Mittel geben müsse, um jemanden unter bestimmten Voraussetzungen zu entlassen, da ansonsten die Strafe ihren Zweck verfehle. Der entscheidende Unterschied zwischen Todesstrafe und langjähriger Haftstrafe ist, dass die Todesstrafe das Leben unwiederbringlich macht. Eine Haftstrafe gibt der oder dem Verurteilten die Möglichkeit, Reue zu zeigen und sich zu verändern. Eine Hinrichtung hingegen zerstört jede Möglichkeit der Resozialisierung oder der Entschädigung im Falle eines Fehlurteils.
Ein beliebtes Argument der Befürworter: Wenn die Todesstrafe abgeschafft wird, steigt die Kriminalitätsrate – die Todesstrafe als Maßnahme der Abschreckung. Gibt es dafür zuverlässige Statistiken?
Nein, die Todesstrafe hat keine höhere Abschreckungswirkung als andere Strafen. Für eine abschreckende Wirkung der Todesstrafe gibt es – trotz intensiver Suche der Befürworter – keine belastbaren Beweise. Vielmehr zeigt die Praxis in vielen Staaten, dass die Abschaffung der Todesstrafe keine negativen Folgen hat.
Was sind die Argumente der Staaten, die weiterhin die Todesstrafe anwenden?
Jede Gesellschaft sucht nach Schutz vor Verbrechen. Das Festhalten an der Todesstrafe ermöglicht den Regierungen vielleicht, den Eindruck zu erwecken, dass sie starke Maßnahmen gegen das Verbrechen ergriffen. Tatsächlich lenkt dies nur davon ab, über Strategien nachzudenken, die notwendig sind, um die Ursachen für Kriminalität zu bekämpfen. Diese sind in komplexen seelischen wie gesellschaftlichen Bedingungen (z.B. soziale Missstände) zu suchen, auf die die Todesstrafe keinerlei Einfluss nimmt.
Wie kann man aktiv gegen die Todesstrafe vorgehen?
Wir von Amnesty International setzen uns mit Eilaktionen und Petitionen für Menschen ein, die von der Todesstrafe bedroht sind. Außerdem engagieren sich unsere Mitglieder überall auf der Welt für die Abschaffung der Todesstrafe als wichtiger Beitrag zur Durchsetzung der Menschenrechte allgemein. Mit Öffentlichkeitsarbeit übt Amnesty in Sachen Todesstrafe Druck auf Regierungsstellen aus. Die Organisation fördert auf allen Ebenen den gesellschaftlichen und politischen Dialog über die Todesstrafe. Dabei sind Kontakte zu Richtern, Staatsanwälten, Justizministerien und politischen Entscheidungsträgern ebenso wichtig wie die argumentative Auseinandersetzung mit der Öffentlichkeit und verschiedensten Organisationen der Zivilgesellschaft.
Zahlen und Fakten
In wie vielen Staaten der Erde wird die Todesstrafe noch vollstreckt?
Die Informationen aus dem Amnesty International Report 2015/2016 zeigen: 102 Staaten haben die Todesstrafe vollständig abgeschafft. Sechs Staaten sehen die Todesstrafe nur noch für außergewöhnliche Straftaten wie etwa Kriegsverbrechen oder Vergehen nach Militärstrafrecht vor. 32 Staaten haben die Todesstrafe in der Praxis, aber nicht im Gesetz abgeschafft. Somit wenden momentan insgesamt 140 Staaten die Todesstrafe nicht mehr an. 58 Staaten halten weiterhin an der Todesstrafe fest. Das bedeutet, dass mittlerweile mehr als zwei Drittel aller Staaten weltweit die Todesstrafe per Gesetz oder zumindest in der Praxis abgeschafft haben. Dennoch lebt nur ein Drittel der Weltbevölkerung in Staaten, die nicht hinrichten. Unabhängig von der gesetzlichen Möglichkeit, Todesurteile zu verhängen und zu vollstrecken, machen aktuell nur noch 20 bis 25 Staaten pro Jahr von der Todesstrafe Gebrauch und richten Menschen hin.
Die Zahl der Exekutionen ist laut Amnesty International 2016 gesunken. Im Gegenzug wurde die Todesstrafe ausgeweitet. Eine Reihe von Staaten setzt vor allem bei der Terrorismusbekämpfung verstärkt auf die Todesstrafe, darunter Iran, Irak und Saudi-Arabien. Mit Blick auf die fragile Situation im Nahen Osten und den Terror durch bewaffnete Gruppen wie den "Islamischen Staat": Wird sich dieser Trend künftig verstärken?
Die Todesstrafe ist keine angemessene Antwort auf terroristische Verbrechen und Kriminalität allgemein. Die Todesstrafe ist nicht abschreckender als andere Strafen und sollte abgeschafft werden. Anstatt auf die Todesstrafe als vordergründig starke Maßnahme zu setzten, sollten sich die Staaten der Wurzel des Übels annehmen. Das Phänomen des Terrorismus lässt sich nicht durch die Androhung der Todesstrafe bekämpfen, denn für Frauen und Männer, die bereit sind, ihr Leben und das anderer Menschen bewusst zur Erfüllung bestimmter politischer Ziele aufs Spiel zu setzen, sind Hinrichtungen keine Abschreckung, sondern eher ein Anreiz. Statt Gewalt zu verhindern, könnten Hinrichtungen vielmehr als Rechtfertigung für Vergeltungsmaßnahmen und damit für noch mehr Gewalt benutzt werden. Staaten, die auf die Todesstrafe zur Terrorismusbekämpfung setzen, betreiben hiermit in erster Linie Symbolpolitik. Es muss befürchtet werden, dass sich dieser Trend künftig noch verstärkt.
Wie sehen ansonsten die aktuellen globalen Entwicklungen in Sachen Todesstrafe aus?
Auf der einen Seite ist Jahr für Jahr eine kleine Gruppe von Staaten für einen Großteil der Hinrichtungen verantwortlich. Auf der anderen Seite gibt es einen klaren Trend gegen die Todesstrafe. Immer mehr Staaten wenden diese Strafe nicht mehr an und inzwischen hat sich sogar eine Mehrheit gesetzlich von der Todesstrafe verabschiedet.
Regionale Schwerpunkte – USA und China
2012 haben die Kalifornier in einem Volksentscheid gegen die Abschaffung der Todesstrafe gestimmt. Ist ein Volksentscheid ein angemessenes politisches Instrumentarium in solch einer fundamentalen Frage?
In vielen Ländern mit Todesstrafe genießt diese Strafe die Unterstützung der Bevölkerung. Erst eine fundierte und faktenreiche Diskussion über Sinn und vor allem den Unsinn dieser Strafe führt hier zu einem Umdenken. Volksabstimmungen sollten also immer entsprechend begleitet werden – auch durch entsprechende zivilgesellschaftliche Initiativen.
Warum existiert auch in vermeintlich so zivilisierten und fortschrittlichen Staaten wie den USA noch immer die Todesstrafe?
Die Todesstrafe gehörte noch vor wenigen Jahren zum strafpolitischen Sanktionssetzkasten fast aller Staaten. Die Abkehr von der Todesstrafe ist von daher eine neuere Entwicklung. Unter den G8-Staaten hält neben den USA nur Japan an dieser Strafe fest. Ein Fakt, über den es sich lohnt nachzudenken. Es mag sein, dass die Todesstrafe in einigen fortschrittlichen Staaten historische Wurzeln hat, so dass sie bis heute als Teil einer wenig hinterfragten "Rechtstradition" verstanden wird. Dass die Todesstrafe auch in einigen wenigen hochentwickelten Staaten überdauern konnte, dürfte nicht zuletzt mit ihrer Symbolkraft zu tun haben, auf die Politikerinnen und Politiker ungern verzichten.
Gerade in den Vereinigten Staaten ist die Todesstrafe auch untrennbar mit der Frage einer ungleichmäßigen Behandlung von afroamerikanischen und weißen US-Bürgern vor Gericht verbunden.
Dies ist ein immer wieder kritisierter Punkt. Ganz entscheidend für die Frage, ob ein Prozess mit einem Todesurteil endet, sind die anwaltliche Vertretung und die Auswahl der Geschworenen (Jury). Die Frage der anwaltlichen Vertretung ist vor allem für einkommensschwache Personenkreise, zu denen Afroamerikaner, aber auch andere Minderheiten oftmals zu zählen sind, ganz entscheidend. Ebenso spielt die Hautfarbe des Opfers eine dominante Rolle bei der Entscheidung, ob ein Todesurteil ergeht.
Hat sich unter Obama in der allgemeinen Beurteilung der Todesstrafe etwas geändert?
Nein - ohnehin muss bedacht werden, dass die Todesstrafe in den USA im Wesentlichen eine Angelegenheit der Bundesstaaten ist, auf die die Administration in Washington keinen Einfluss hat.
China ist weiterhin für einen Großteil der weltweiten Exekutionen verantwortlich – woran liegt das und gibt es Hoffnung, dass sich etwas ändert?
Die mächtige Bevölkerungszahl Chinas darf bei der Betrachtung absoluter Hinrichtungszahlen selbstverständlich nicht unberücksichtigt bleiben. Allerdings können in China über 40 Delikte mit dem Tode bestraft werden. Dies trägt sicher zu den hohen Hinrichtungszahlen bei. Dennoch wurden auch in der Volksrepublik Maßnahmen unternommen, die Anwendung der Todesstrafe zu reduzieren. Die Anzahl der Delikte wurde verringert, die anwaltliche Vertretung verbessert und vor der Vollstreckung müssen alle Urteile zwingend vom Obersten Volksgerichtshof überprüft werden. Es ist zu vermuten, dass diese Maßnahmen tatsächlich zu einer Reduktion der Todesstrafenzahlen geführt haben könnten. Solange Peking allerdings die Todesstrafe als Staatsgeheimnis behandelt, ist es für Amnesty und anderen unmöglich, hier eine Bewertung vorzunehmen.
Wird die Todesstrafe im 21. Jahrhundert vollständig abgeschafft werden?
Es ist zu hoffen und Amnesty International wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass wir dieses Ziel erreichen. Die Weltgemeinschaft ist hier schon einen großen Teil des Weges gegangen und mittlerweile wendet eine Mehrheit der Staaten diese Strafe nicht mehr an. Es muss jetzt darum gehen, die zunehmend isolierte Minderheit der Anwenderstaaten dazu zu bewegen, diesen Schritt ebenfalls zu gehen.
Das Interview führte Alexandra Lau.