Die Klimakrise ist eine Krise der Gerechtigkeit
Im Herbst 2005 der Hurrikan Katrina über New Orleans hereinbrach und weite Teile der Stadt zerstörte, waren es die ärmeren, afroamerikanischen Bevölkerungsgruppen, die am stärksten zu leiden hatten. Nicht nur waren ihre Viertel am schlechtesten gegenüber Hochwasser geschützt, auch konnten sich viele Schwarze im Gegensatz zu einem Großteil der weißen Einwohner*innen nicht mit dem Auto in Sicherheit bringen, weil sie kein Auto hatten (Hans, 2008).
Bei Naturkatastrophen wie Flutereignissen sterben in der Regel mehr Frauen als Männer. Gründe dafür sind unter anderem, dass Frauen aufgrund von geschlechtsspezifischen Verhaltensnormen und ungleicher Ressourcenverteilung seltener schwimmen können, schlechteren Zugang zu Informationen und Verkehrsmitteln haben und häufiger für die Pflege von immobilen Angehörigen verantwortlich sind, wodurch sie schlechter fliehen können (Bauriedel, 2019, Europäisches Parlament, 2018).
Während europäische und US-amerikanische Regierungen finanziell in der Lage sind, im Zuge der immer häufiger auftretenden Dürreperioden Einkommensausfälle für ihre Landwirt*innen abzufedern und Nahrungsmittel für die eigene Bevölkerung zu importieren, tragen steigende Weltmarktpreise für Rohstoffe unter anderem zu Hungersnöten in Westafrika und der Sahelzone bei (Boyer et al. 2013, Rudolph 2013).
Diese Beispiele zeigen eindrucksvoll, dass sowohl die verschiedenen Länder und Regionen der Welt als auch die verschiedenen Bevölkerungsgruppen innerhalb der Gesellschaften unterschiedlich verwundbar gegenüber den Folgen der Klimakrise sind. Das liegt zum einen daran, dass einige Gebiete der Erde (zum Beispiel Küstenregionen), genauso wie bestimmte Wirtschaftspraktiken (zum Beispiel kleinbäuerliche Landwirtschaft), aber auch jüngere und zukünftige Generationen, exponierter gegenüber der Klimakrise sind als andere. Zum anderen können sich verschiedene Menschen und Regionen unterschiedlich gut an den Klimawandel anpassen. Wer ausreichend Zugang zu Einkommen, (Land-)Eigentum, Arbeit, Mobilität, Technologien, Krediten und politischen Entscheidungsprozessen hat, kann sich besser gegen die Auswirkungen des Klimawandels schützen. Und dieser Zugang hängt oftmals von (konstruierten) Kategorien ab, die unsere Gesellschaften hierarchisieren, wie Geschlecht, sozio-ökonomischer Status, race, Alter und Behinderung. So verstärkt die Klimakrise bestehende gesellschaftliche Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten.
Gleichzeitig tragen genau die Staaten und gesellschaftlichen Gruppen, die die Klimakrise am deutlichsten spüren, am wenigsten zu ihr bei: So sind die durchschnittlichen Pro-Kopf-Emissionen in den ärmsten Ländern der Welt, wie dem Niger, Somalia und der Zentralafrikanischen Republik, mehr als 140-mal kleiner als die durchschnittlichen Pro-Kopf Emissionen in Deutschland (Ritchie et al., 2020a). Hinzu kommt, dass die Länder des Globalen Nordens eine Interner Link: historische Verantwortung für den Klimawandel tragen, da der allergrößte Teil der Emissionen, der sich seit der Industrialisierung in der Atmosphäre angesammelt hat, auf ihr Konto geht (Ritchie et al., 2020b und 2020c). Auch innerhalb der einzelnen Länder ist der Treibhausgasausstoß höchst ungleich verteilt: So verursachen in Europa die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung genauso viele Treibhausgas-Emissionen wie die ärmsten 50 Prozent zusammen (Ivanova und Wood, 2020).
Die Fridays for Future Aktivistin Clara Reemtsma argumentiert: "Die Klimakrise ist eine soziale Gerechtigkeitskrise. Die Menschen mit geringen Einkommen, prekärer Wohn- und Beschäftigungssituation sind am stärksten von den Folgen der Klimakrise auch hier in Deutschland betroffen. Aber mit am wenigsten dafür verantwortlich."
Die Klimakrise ist also im doppelten Sinne ungerecht: Diejenigen, die am meisten zu ihr beigetragen haben und beitragen, leiden in der Regel am wenigsten unter ihren Folgen, da sie genügend Ressourcen (wie Geld, Land, Technologien, usw.) haben, um sich zu schützen. Diese Ressourcen wiederum wurden oftmals durch wirtschaftliche Aktivitäten angesammelt, die den Klimawandel vorantreiben (zum Beispiel die Verbrennung von fossilen Energien).
Klimagerechtigkeit hat viele Gesichter
Vor dem Hintergrund dieser Klima-Ungerechtigkeiten entwickelte sich "Climate Justice" – auf deutsch "Klimagerechtigkeit" – zur zentralen Forderung der zivilgesellschaftlichen Klimabewegung. Doch was genau bedeutet Klimagerechtigkeit? Darauf gibt es zahlreiche verschiedene Antworten, denn Gerechtigkeit umfasst mehrere Dimensionen. Grundlegende Fragen sind zum Beispiel:
Wie werden die notwendigen Emissionsminderungen zwischen verschiedenen Staaten und innerhalb eines Staates gerecht verteilt? Wie werden die Kosten, die Klimaschutzmaßnahmen wie Gebäudesanierungen und steigende CO2-Preise verursachen, fair aufgeteilt? Oder auch: Wie können die Gewinne, die durch die Nutzung des Gemeinschaftsgutes Atmosphäre erzielt wurden und werden, gerecht verteilt werden? (Verteilungsgerechtigkeit)
Wie können die Folgen der Klimakrise gerecht ausgeglichen werden? Wie werden besonders vulnerable Regionen und Gemeinschaften geschützt? (wiedergutmachende Gerechtigkeit)
Wie kann sichergestellt werden, dass alle Menschen, und besonders diejenigen, die am stärksten von den Klimawandelfolgen betroffen sind oder sein werden, an klimapolitischen Entscheidungen teilhaben können? (prozedurale Gerechtigkeit)
Auch lässt sich wissenschaftlich nicht eindeutig definieren, was als gerecht gilt. Vielmehr variieren Gerechtigkeitsvorstellungen je nach Standpunkt und Bezugsrahmen (gerecht im Vergleich zu was oder wem?). Gerechtigkeitsvorstellungen sind deshalb gesellschaftlich umkämpft und müssen ausgehandelt werden – wobei es im Sinne der prozeduralen Gerechtigkeit entscheidend ist, dass alle Betroffenen mit gleichem Gewicht an den Aushandlungen teilnehmen können.
Die Frage, welches Land, beziehungsweise welche Ländergruppen, wie viel Klimaschutz betreiben muss (müssen), sorgt auch auf den Interner Link: internationalen Klimaverhandlungen immer wieder für Streit. Das Pariser Klimaabkommen sieht hierfür bisher keine festen Regeln vor. Es hält lediglich fest, dass sich die Reduktions-Beiträge der Länder an den Grundsätzen "der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten angesichts der unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten" (Artikel 4.3) orientieren sollen.
Art.4, Abs. 1-6Auszug aus dem Übereinkommen von Paris
(1) Zum Erreichen des in Artikel 2 genannten langfristigen Temperaturziels sind die Vertragsparteien bestrebt, so bald wie möglich den weltweiten Scheitelpunkt der Emissionen von Treibhausgasen zu erreichen, wobei anerkannt wird, dass der zeitliche Rahmen für das Erreichen des Scheitelpunkts bei den Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind, größer sein wird, und danach rasche Reduktionen im Einklang mit den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen herbeizuführen, um in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts ein Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken auf der Grundlage der Gerechtigkeit und im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung und der Bemühungen zur Beseitigung der Armut herzustellen.
(2) Jede Vertragspartei erarbeitet, übermittelt und behält aufeinanderfolgende national festgelegte Beiträge bei, die sie zu erreichen beabsichtigt. Die Vertragsparteien ergreifen innerstaatliche Minderungsmaßnahmen, um die Ziele dieser Beiträge zu verwirklichen.
(3) Jeder nachfolgende national festgelegte Beitrag einer Vertragspartei wird eine Steigerung gegenüber ihrem zum fraglichen Zeitpunkt geltenden national festgelegten Beitrag darstellen und ihre größtmögliche Ambition unter Berücksichtigung ihrer gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und ihrer jeweiligen Fähigkeiten angesichts der unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten ausdrücken.
(4) Die Vertragsparteien, die entwickelte Länder sind, sollen weiterhin die Führung übernehmen, indem sie sich zu absoluten gesamtwirtschaftlichen Emissionsreduktionszielen verpflichten. Die Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind, sollen ihre Minderungsanstrengungen weiter verstärken; sie werden ermutigt, mit der Zeit angesichts der unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten auf gesamtwirtschaftliche Emissionsreduktions oder -begrenzungsziele überzugehen.
(5) Den Vertragsparteien, die Entwicklungsländer sind, wird Unterstützung bei der Durchführung dieses Artikels in Übereinstimmung mit den Artikeln 9, 10 und 11 gewährt, wobei anerkannt wird, dass eine verstärkte Unterstützung ihnen die Möglichkeit eröffnen wird, sich für ihre Maßnahmen höhere Ambitionen zu setzen.
(6) Die am wenigsten entwickelten Länder und die kleinen Inselstaaten unter den Entwicklungsländern können Strategien, Pläne und Maßnahmen für eine hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarme Entwicklung erarbeiten und übermitteln, die ihre besonderen Gegebenheiten widerspiegeln.
Quelle: Externer Link: Übereinkommen von Paris (Art.4, Abs. 1-6).
Das heißt, dass die einzelnen Länder selbst bestimmen müssen, was sie als ihren fairen Beitrag zum Klimaschutz ansehen. Dabei können verschiedene Gerechtigkeitsprinzipien, wie das Gleiche-Pro-Kopf-Rechte-Prinzip und das Verursacherprinzip Orientierung bieten:
Das Gleiche-Pro-Kopf-Rechte-Prinzip geht davon aus, dass eine grundlegende Bedingung für Gerechtigkeit darin besteht, dass alle gegenwärtigen und zukünftigen Menschen dasselbe Recht haben, das Gemeinschaftsgut Atmosphäre zu nutzen und entsprechend ein gleich großes Stück vom noch verbleibenden CO2-Kuchen emittieren dürfen. Bezogen auf die zwischenstaatliche Aufteilung des CO2-Budgets bedeutet das zum Beispiel, dass Deutschland die Menge an CO2, die all seinen Einwohner*innen zusammen zusteht, um die globale Erwärmung mit einer zwei Drittel Wahrscheinlichkeit auf 1,5 Grad zu begrenzen, bis 2027 aufgebraucht hätte (sofern die Emissionen gleichmäßig gesenkt werden). Indien hingegen hätte bis 2079 Zeit, CO2-neutral zu werden. Denn obgleich Indien absolut gesehen jährlich sehr viel mehr CO2 ausstößt als Deutschland, sind die durchschnittlichen Emissionen der einzelnen Bewohner*innen deutlich geringer als hierzulande. (Externer Link: #show your budget)
Mit dem Verursacherprinzip kann argumentiert werden, dass nicht nur die aktuellen Emissionen, sondern auch die historische Verantwortung für den Klimawandel berücksichtigt werden muss: Wer hat in der Vergangenheit wie viel zum Anstieg der Treibhausgase in der Atmosphäre beigetragen? Werden die historischen Emissionen mit einbezogen, wäre das CO2-Budget der Länder des globalen Nordens noch deutlich kleiner als bei einer Pro-Kopf Zuteilung. Deutschland und die USA hätten ihr Budget zum Beispiel bereits lange aufgebraucht. Dies gilt auch dann noch, wenn lediglich die Emissionen seit 1990 – dem Jahr, in dem der erste IPCC-Bericht die Staatengemeinschaft grundlegend über den Klimawandel informierte – angerechnet werden (Sachverständigenrat für Umweltfragen, 2020, S. 50). Darüber hinaus verlangt das Verursacherprinzip auch, dass die Länder des Globalen Nordens als Hauptverursacher des Klimawandels für die Kosten von Anpassungsmaßnahmen und klimawandelbedingte Schäden in Ländern des Globalen Südens aufkommen müssen.
Weitere Prinzipien sind zum Beispiel der Fähigkeitsansatz und der Bedarfsansatz. Der Fähigkeitsansatz fragt danach, über welche wirtschaftlichen und technologischen Fähigkeiten ein Land verfügt, um Treibhausgase zu reduzieren. Der Bedarfsansatz hingegen richtet das Augenmerk darauf, wie viele Emissionen für ein Land noch notwendig sind, um ein bestimmtes Maß an Wohlstand aufzubauen. Einen Überblick über verschiedene Ansätze sowie ihre Vor- und Nachteile bieten zum Beispiel Birnbacher (2016) und die Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (2007).
Als Antwort auf die Frage, wie die Lasten von Klimaschutzmaßnahmen innergesellschaftlich gerecht verteilt werden können, haben vor allem Gewerkschaften aus dem Norden die Forderung nach einer "Just Transition" (deutsch "gerechter Übergang") geprägt. Diese Forderung beinhaltet unter anderem, die Chancen, die die Transformation hin zu nachhaltigen, klimaneutralen Systemen bietet, zu nutzen und gleichzeitig die damit verbundenen sozialen Härten und Kosten, zum Beispiel für Arbeitende in den fossilen Branchen, zu minimieren. Die Frage, wie die Lasten von Klimaschutzmaßnahmen innergesellschaftlich gerecht verteilt werden können, betrifft jedoch nicht nur wegfallende Jobs: Erhöht sich zum Beispiel der Strompreis aufgrund von steigenden Kosten für CO2-Emissionszertifikate, trifft dies Menschen mit geringem finanziellem Spielraum überproportional stark.
Hier müssen sinnvolle Ausgleichsmechanismen gefunden werden, die gleichzeitig sozial gerecht sind und den Klimazielen nicht zuwiderlaufen. Anstatt also Strom insgesamt durch staatliche Subventionen zu vergünstigen und damit vor allem Vielverbraucher*innen zu belohnen, könnten Grundsicherung, Asylleistungen und Mindestlöhne angehoben werden und allen Bürger*innen ein Klimageld ausgezahlt werden. Auch bedeutet eine gerechte Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft, kritisch zu hinterfragen, welche Arten von klimaneutralen Strukturen und Investitionen wem nützen und wem nicht. Werden zum Beispiel im Zuge der Transformation des Verkehrssektors vor allem Elektroautos gefördert, so profitieren davon vorrangig Menschen, die es sich leisten können, ein Auto zu kaufen und zu unterhalten. Ein Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs hingegen käme auch Menschen mit weniger Geld zugute.
Klimagerechtigkeit als Gesellschafts- und Wirtschaftskritik
Für weite Teile der Klimabewegung umfasst Klimagerechtigkeit jedoch mehr als eine Just Transition oder die (bisher nicht erfüllten) Forderungen nach einem ambitionierten und gerechten internationalen Klimaabkommen und dem Schutz besonders verletzlicher Gruppen. Sie betrachten den Klimawandel als Folge eines ungerechten, globalen Wirtschaftssystems, das auf dauerndes Wachstum ausgerichtet ist. Klimagerechtigkeit erfordert demnach, die globalen Beziehungen gerechter zu gestalten und das Interner Link: Wirtschaftssystem neu auszurichten, damit es dem Schutz und der Wiederherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen dienen kann und ein gutes Leben für alle Menschen ermöglicht.
Es bleibt festzuhalten, dass eine wissenschaftlich allgemeingültige Definition von Klimagerechtigkeit nicht möglich ist. Unstrittig ist jedoch, dass Klimagerechtigkeit in jedem Fall bedeutet, die globale Erderwärmung auf höchstens 1,5 Grad zu begrenzen.