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Grüne Gentechnik und Umweltethik

Susanne Hiekel

/ 10 Minuten zu lesen

Dürfen wir unsere Umwelt ganz nach unseren Vorstellungen verändern? Oder sind unseren Handlungsoptionen und Zielen Grenzen gesetzt? Die Moralphilosophie beschäftigt sich seit den späten 1960er Jahren mit diesen Fragen um zu klären, welche Gründe für die grüne Gentechnik sprechen – und welche dagegen.

21.07.2005: "Goldener Reis" neben weißem Reis. Unter Federführung von Wissenschaftlern der Universität Freiburg soll Reis durch gentechnische Verfahren zu einem vollwertigeren Nahrungsmittel verändert werden. Die mit Hilfe der Gentechnik entstandene Variante reichert im Reiskorn Provitamin A an. (© picture-alliance/dpa, dpaweb)

Dürfen wir unsere Umwelt ganz nach unseren Vorstellungen verändern oder sind unseren Handlungsoptionen und Zielen Grenzen gesetzt? Seit den späten 60er Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts ist das eine Frage, die auch die Moralphilosophie bewegt, nicht zuletzt aus dem Wissen heraus, dass sich die Einflusssphäre des menschlichen Tuns durch neues technologisches Wissen immens vergrößert hat und unser Leben – sowohl das der jetzt lebenden Menschen als auch das der folgenden Generationen – beeinflusst. Im 20. Jahrhundert ist dieses biologisch-genetische Wissen theoretischer und praktischer Art noch erweitert worden. Durch die Erkenntnisse der Vererbungslehre, mit dem Wissen um Aufbau und Funktionsmechanismen des zellulär-genetischen Apparates sowie dem neuen entwicklungsbiologischen Wissen (z. B. die Erkenntnisse der evolutionären Entwicklungsgenetik), ist unter anderem die pflanzliche Züchtungspraxis unter Zuhilfenahme der Interner Link: grünen Gentechnik revolutioniert worden. Es wird zwar wie bei der konventionellen Praxis das Ziel verfolgt, Pflanzen den menschlichen Zwecken entsprechend zu züchten, allerdings war das Ausmaß an Technisierung, die Manipulationstiefe sowie die Zielgenauigkeit von Veränderungen zuvor so nicht denkbar. Pflanzenzucht bekommt etwas von einem bautechnischen Vorhaben, bei dem Komponenten fast beliebig kombinierbar erscheinen.

Ist diese Art der gentechnischen Manipulation der pflanzlichen Um- und Mitwelt aus moralischen Gründen verboten, erlaubt oder vielleicht sogar geboten? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, denn sowohl die Ziele, die mit Hilfe der grünen Gentechnologie verfolgt werden, als auch deren Auswirkungen auf die Umwelt sind sehr verschieden: Züchterische Zwecke erstrecken sich von der Produktion von Impfstoffen durch pflanzliche Organismen – ein Ziel, das methodisch der Produktion von Humaninsulin durch Mikroorganismen ähnelt –, über die Versorgung mit Vitaminen in Regionen, in denen Vitaminunterversorgung herrscht (z.B. Goldener Reis) bis hin zur Abwehr von Pflanzenschädlingen, die die Ernte bedrohen (z.B. Bt-Mais). Um eine umfassende moralphilosophische Einschätzung der grünen Gentechnik vorlegen zu können, müsste man auch beurteilen, ob die jeweilig anvisierten Ziele solche sind, die moralisch zu befürworten sind, und ob die Wahl der grünen Gentechnik als Züchtungsmethode gut gerechtfertigt werden kann, um ein positiv ausgewiesenes Ziel zu erreichen. Die Frage der Beurteilung der grünen Gentechnik scheint also eine zu sein, die in allgemeine moralische Überlegungen die Interner Link: Umwelt betreffend einzugliedern ist und dazu auch noch relativ auf das jeweilige Vorhaben bezogen zu beantworten ist.

Es gibt allerdings zwei Argumentationslinien, denen gemäß die grüne Gentechnik als solche negativ beurteilt werden könnte. Das wäre zum einen diejenige, die unter Rekurs auf Natürlichkeitsüberlegungen geführt wird, zum anderen eine, die über genuin pflanzenethische Überlegungen geführt wird. Erstere Überlegungen sind in der öffentlichen Debatte unterschwellig (oder auch offensichtlich) häufig anzutreffen, letztere finden sich eher begrenzt, vornehmlich im akademischen Bereich. Beide Argumentationslinien weisen allerdings erhebliche Schwierigkeiten auf. Im Folgenden werden beide Blickwinkel dargestellt und es wird aufgezeigt, warum sie als problematisch anzusehen sind.

Natürlichkeitsargumente

Gegen die grüne Gentechnik wird häufig ins Feld geführt, dass ihre Produkte, die gentechnisch veränderten Pflanzen, unnatürlich sind. Eine Unnatürlichkeit wird zugeschrieben, weil natürliche Art-, Gattungs- oder Domänengrenzen überschritten werden. Durch gentechnische Maßnahmen können nämlich Gene, die typisch in einer Art vorkommen, in das Genom einer anderen Art übertragen werden. Im Bereich der Mikroorganismen oder auch in der Makrosphäre können zwar auch artfremde Gene über einen sogenannten horizontalen Gentransfer ohne Eingriff des Menschen in artfremde Organismen gelangen, aber die Überschreitung der Art- oder Gattungsgrenze durch das vom Menschen geplante und zielgerichtete Einbringen genetischen Materials wird als unnatürlich(er) qualifiziert, weil Reproduktionslinien bezogen auf Lebewesen unseres alltäglichen Umgangs gewöhnlich innerhalb von Artgrenzen vorgefunden werden. Etwas als unnatürlich zu qualifizieren geht dann meist damit einher, dass das Unnatürliche auch als etwas Abzulehnendes angesehen wird. Es ist allerdings erstens zu beachten, dass es im Kontext der Züchtung nur um einen Grad von Natürlichkeit respektive Unnatürlichkeit gehen kann. Zweitens sieht sich die allgemeine Bevorzugung von Natürlichem gegenüber dem Unnatürlichen vor Rechtfertigungsprobleme gestellt.

Etwas, das als natürlich qualifiziert wird, wird also häufig dem vorgezogen, was demgegenüber unnatürlich erscheint. In Bezug auf den Gegenstand der züchterischen Tätigkeit sind allerdings sowohl die Pflanzen der konventionellen Züchtung als auch die, die mit Hilfe der grünen Gentechnik gezüchtet wurden, durch die züchterische Praxis des Menschen hergestellt. Sie sind als Biofakte anzusehen, also als Lebewesen, deren Dasein wesentlich anthropogen beeinflusst ist. Sie sind zwar ohne menschlichen Einfluss geworden, aber dennoch gemacht. Gezüchtete Pflanzen weisen also sowohl Eigenschaften des künstlich Hergestellten als auch des Natürlichen auf. Gegenüber den konventionell gezüchteten Pflanzen erscheint die Herstellung über gentechnologische Methoden allerdings durch den geplanten Eingriff in das genetische Material vergleichsweise künstlicher. Das führt dazu, dass auch hier vielfach das Natürlichere – die konventionell gezüchtete Pflanze – dem vergleichsweise Künstlicheren – die Pflanze, die über gentechnische Methoden gezüchtet wurde – vorgezogen wird. Diese Vorzugsrelation ist, wenn sie allgemein unterstellt wird, allerdings schlecht zu rechtfertigen. Idealisiert man das Natürliche, dann sieht man sich nämlich vor einem Problem, auf das schon John Stuart Mill hingewiesen hat: dass uns nämlich das Natürliche dem Künstlichen nicht in allen Fällen vorziehenswert erscheint. Will man konsistent bleiben, müsste man immer natürliche Phänomene den künstlichen vorziehen; z. B. das Trieb- und Naturhafte immer dem kultürlich Überformten. Das hieße zum einen, dass Kultürliches dem Natürlichen immer nachrangig wäre. Das erscheint seltsam, legen wir doch auf einige Produkte der Kultur (z. B. Wissenschaft, Literatur, Musik etc.) großen Wert. Zum anderen hieße das auch, dass man auch der grausam erscheinenden Seite der Natur folgen sollte. In der Natur gibt es viele Phänomene, die äußerst grausam und zerstörerisch anmuten. Mill zieht aus dieser Überlegung die Konsequenz, dass man gar nicht danach fragen sollte, was die Natur tut, sondern nur danach, was zu tun richtig ist.

Hier könnte man einwenden, dass vielleicht Natürlichkeit nicht im Allgemeinen vorziehenswert sei, dass aber etwas, was mit dem Natürlichen in Verbindung steht, als Maßstab dienen kann, über den dem Handlungsspielraum züchterischer Vorhaben Grenzen gesetzt werden sollte. Es gilt zu überlegen, wie diese Grenzziehung zu begründen wäre. Natürlichkeit allein scheint als Maßstab nicht ausreichend zu sein. Es muss noch etwas anderes hinzutreten, das für den Bereich des pflanzenzüchterischen Handelns relevant ist; etwas, das eine Begrenzung unseres züchterischen Handelns gebietet. Dieser begrenzende Faktor könnte im Objekt selbst begründet liegen, das züchterisch verändert werden soll: in der Pflanze.

Pflanzenethische Argumente

Eine moralische Berücksichtigung um der Pflanze selbst willen ist eine eher ungewöhnliche Betrachtungsweise. Wenn Lebewesen moralisch berücksichtigt werden sollen, dann wird das üblicherweise an Merkmalen festgemacht, die gerade Pflanzen nicht aufweisen: z. B. in der utilitaristischen Tradition an der Eigenschaft, leidensfähig zu sein, in einer kantianischen Tradition an der Fähigkeit, vernunftfähig zu sein. Da Pflanzen diese Eigenschaften nicht haben, scheinen sie zunächst moralisch außen vor zu stehen.

Es wird aber auch diskutiert, dass man moralische Berücksichtigung daran knüpfen sollte, dass Entitäten über ein Wohl verfügen. Allerdings scheint das für den Bereich der gentechnischen Veränderung nicht einschlägig, da gentechnisch veränderte Pflanzen sich vergleichsweise nicht schlechter stellen als z. B. Pflanzen aus konventioneller Zucht. Es geht Pflanzen, die mittels gentechnischer Verfahren verändert wurden, auch meist nicht schlechter als unveränderten Pflanzen. Außerdem ist die normative Implikation, die im Begriff eines Pflanzenwohls mitzuschwingen scheint, mit Vorsicht zu genießen. Obwohl man sich häufig durch eine Pflanze, die auf der eigenen Fensterbank steht und scheinbar die Zeichen des Unwohlseins aufweist, angesprochen fühlt, diesem Zustand ein Ende zu setzen, werden Gefühle angesichts pflanzlicher Anzeichen des "Unwohlseins" nicht verallgemeinernd als Anleitung zum Handeln angesehen. Wir fühlen uns z. B. nicht in gleichem Maße angesprochen, wenn wir vertrocknende Pflanzen in der Natur sehen oder wenn Tiere Gras fressen. Dass wir uns aber nicht angesprochen fühlen, muss nicht unbedingt heißen, dass wir uns nicht angesprochen fühlen sollten. Eine mögliche normative Grundlage für die moralische Berücksichtigung von Pflanzen um ihrer selbst willen wäre vermittels des Begriffs der Würde zumindest denkbar. Es mutet vielleicht zunächst seltsam an, dass der Begriff der Würde mit Pflanzen in Verbindung gebracht wird, aber auch das ist eine mögliche pflanzenethische Argumentationslinie. Der Begriff der Würde wird zwar vielfach – und vielleicht auch üblicherweise – an den Menschen gekoppelt, der Begriff wird aber, spätestens seit die Schweizerische Verfassung die Würde der Kreatur in die Verfassung aufgenommen hat, auch in Bezug auf Pflanzen verwendet. Der Rekurs auf die Würde ist allerdings – obwohl sehr häufig in moralischen Kontexten vorgenommen – insgesamt und insbesondere im umweltethischen Bereich mit erheblichen Problemen verbunden.

So wird mit Verweis auf die Würde häufig der Bereich des Argumentativen verlassen, weil damit ein "conversation stopper" ins Spiel gebracht wird, ein Hinweis,der den natürlichen Gesprächsfluss unterbricht, "der jeden Widerspruch als Tabubruch erscheinen lässt." Neben diesem argumentationstheoretischen Problem ist der Begriff der Pflanzenwürde aber auch Begründungsproblemen ausgesetzt. Zunächst ist der Begriff der Würde in seiner Bedeutung zu unbestimmt, als dass klar wäre, was normativ damit einhergehen sollte, dass man Pflanzen Würde zuspricht. Es muss also eine inhaltliche Konkretisierung vorgenommen werden. Ein Vorschlag ist z. B., Würde in Bezug auf Pflanzen an das Merkmal der Integrität zu binden. Es ist allerdings äußerst unklar, wie über diese oder ähnliche Bestimmungen (z. B. Pflanzenwohl/-gedeihen), normative Anleitungen gerechtfertigt werden können. Die Rede von "Wohl", "Gedeihen" oder "Integrität" legt nahe, dass die Entität, der diese Attribute zugesprochen werden, z. B. darunter leiden würde, würde sie sich nicht in dem jeweiligen Zustand befinden; oder dass die Entität sich z. B. den Zweck setzen würde, einen entsprechenden Zustand zu erreichen bzw. einen gegenteiligen zu verlassen. Mit der Kategorie des Leids oder der Zwecksetzung hätte man die Grundlage für eine utilitaristisch und vielleicht auch eine kantianische Rechtfertigungsbasis gelegt. Leidensfähigkeit oder Zwecksetzung sind aber gerade keine Eigenschaften, die man Pflanzen zuspricht. Die Zusprache von "Integrität" u. Ä. scheint nur in einer eher funktionalen Weise Sinn zu ergeben, die aber nicht ohne Weiteres als moralisch bedeutsam auszuweisen ist.

Aufgrund der skizzierten Probleme ist eine negative ethische Beurteilung der grünen Gentechnik selbst – auf der Basis von Natürlichkeitsargumenten bzw. genuin pflanzenethischer Argumente – schlecht zu rechtfertigen. Was zu überlegen bleibt ist, ob es gute Gründe gibt, Züchtungen mit Hilfe der grünen Gentechnik vorzunehmen. Dies scheint bei einigen anvisierten Zielen (z. B. Produktion von Impfstoffen) eher der Fall zu sein als bei anderen (z.B. Schutz vor Pflanzenschädlingen). Hier gilt es, in den einzelnen Fällen Vor- und Nachteile (Chancen und Risiken) des jeweiligen Vorhabens auszuloten. Das heißt aber, dass nicht per se eine moralische Beurteilung für oder gegen Züchtungsvorhaben mit Hilfe grüner Gentechnologie erfolgt, sondern jedes einzelne Vorhaben betrachtet werden muss. Im Blick sollte man bei dieser Beurteilung allerdings nicht nur die auf den Menschen bezogene Vor- und Nachteile behalten, sondern auch allgemeine umweltethische Überlegungen mit einbeziehen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Karafyllis, Nicole: Das Wesen der Biofakte. In: dies. (Hrsg.): Biofakte, Paderborn 2003, 11-26.

  2. Man könnte natürlich auch – im Zeitalter des Anthropozäns – sagen, dass in diesem Sinne alles Leben (und vielleicht auch jeder Gegenstand) auf der Erde vom Menschen beeinflusst ist und damit als Biofakt gelten könnte. Hier soll aber eingefangen werden, dass der Grad der Beeinflussung höher ist, als bei einer bloß indirekten Form der Einflussnahme.

  3. Vgl. zur Unterscheidung ‚Natürlichkeit und Künstlichkeit‘: Birnbacher, Dieter: Natürlichkeit, Berlin 2006, 1-16.

  4. Vgl. Mill, John Stuart: Nature. In: ders.: Three Essays on Religion, New York 1874, 29.

  5. Die Beispiele sind mannigfaltig denkbar; z. B. parasitäre Schlauchpilze, deren Sporen ihren (noch) lebendigen Wirt durchwachsen bis dieser daran zugrunde geht oder z. B. das für manche weibliche Spinnen typische Verhalten das Männchen nach der Begattung zu fressen.

  6. Vgl. Mill, John Stuart: Nature. 31, Vgl. auch zu dieser Überlegung Straughan, Roger und Reiss, Michael: Ethics, Morality and Crop Biotechnology.

  7. Vgl. Kallhoff, Angela: Prinzipien der Pflanzenethik. Die Bewertung pflanzlichen Lebens in Biologie und Philosophie. Frankfurt a. M. 2002.

  8. Vgl. Odparlik, Sabine: Die Würde der Pflanze. Ein sinnvolles ethisches Prinzip im Kontext der Grünen Gentechnik? Freiburg, 2010; Balzer, P., Rippe, K. P., Schaber, P.: Menschenwürde vs. Würde der Kreatur. Begriffsbestimmung, Gentechnik, Ethikkommissionen. Freiburg 1998.

  9. Vgl. Birnbacher, Dieter: Hat das Leben eine Würde? Zeitschrift für Praktische Philosophie, Band 4, Heft 2, 2017, S. 41-62.

  10. Ebd. S. 44.

  11. Vgl. Odparlik, Sabine: Die Würde der Pflanze. Odparlik versteht Integrität als notwendige Bedingung für die Verwirklichung des eigenen Gutes. Eine Verletzung des eigenen Gutes liegt nach Odparlik dann vor, wenn die Integrität einer individuellen Pflanze "beeinträchtigt oder sogar zerstört wird. Das ist der Fall, wenn in den Prozess der Herstellung der individuellen Ganzheit auf störende Weise eingegriffen bzw. er gänzlich unterbunden wird" (ebd. S. 137). Sie vertritt in Bezug auf Pflanzen einen abwägbaren Würdebegriff und geht davon aus, dass Pflanzen "nicht ohne vernünftigen Grund geschädigt werden dürfen" (ebd. S. 138). Gentechnische Veränderungen von Pflanzen werden dann anhand von Fallbeispielen (Bt-Mais, Amflora, Terminatortechnik) auf deren Integritätsverletzung hin beurteilt. Auf der Basis der so verstandenen Pflanzenwürde gibt es keinen "besonders hohen Rechtfertigungsdruck für die Erzeugung von Bt-Mais" (ebd. S. 162) und bei der Amflora-Kartoffel ist die Züchtung "angesichts der Würde der Pflanze […] nicht als kaum zu rechtfertigen zu beurteilen, da die Integrität der transgenen Pflanzen nicht gefährdet ist" (ebd. S. 166). Die Terminatortechnik bei der die Samenkeimung durch gentechnisch eingebrachte Toxin-Gene verhindert wird, ist allerdings aufgrund der Unterbindung des Strebevermögens, "kaum rechtfertigbar bzw. nur mit sehr gewichtigen Gründe" (ebd. S. 170).

  12. Vgl. zur Bedeutungsvielfalt des Ausdrucks "gut": van Wright, G. H.: Varieties of Goodness. London 1963.

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Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Susanne Hiekel für bpb.de

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Dr. phil. Susanne Hiekel ist Diplom-Biologin und Mitarbeiterin am Institut für Philosophie der Universität Duisburg-Essen. Forschungsgebiete: Philosophie der Biologie, Ontologie, Umwelt- und Tierethik, Lebenssinn. 2012 erschien ihre Monographie "Grundbegriffe der Grünen Gentechnik. Wissenschaftstheoretische und naturphilosophische Grundlagen", Berlin [u.a.] 2012.