Die Rückführung in das Herkunftsland ist eine der drei sogenannten durable solutions zur Lösung einer Fluchtsituation. Alternativ bestehen die Möglichkeit der lokalen Integration in denjenigen Staat, in welchem Zuflucht gesucht wird, und die Option zur
Das Recht eines jeden Flüchtlings, in sein Herkunftsland zurückzukehren, wurde grundsätzlich in der
Anerkannten Flüchtlingen sowie abgelehnten AsylbewerberInnen stehen prinzipiell zwei Arten der freiwilligen Rückkehr offen: organisierte Rückkehr oder spontane Rückkehr. Die organisierte Rückkehr (Repatriierung) gestaltet sich in der Realität häufig problematisch, weil die Konflikte in den Herkunftsländern noch nicht vollständig oder nicht überall beigelegt sind. Beispiele hierfür sind unter anderem die Situationen in Afghanistan, Sudan, Kolumbien und Myanmar. Aufgrund des anhaltenden Konflikts in den jeweiligen Herkunftsstaaten können dort selten Rückführungsprogramme angeboten werden, die internationalen Standards entsprechen. Unter die Kategorie "freiwillige Rückkehr" fallen daher auch all jene Personen, die keine andere Wahl haben als spontan und selbstorganisiert, d.h. ohne finanzielle/institutionelle Unterstützung zurückzukehren.
In beiden Fällen gilt allerdings, dass eine Rückkehr eher als Teilschritt eines fortlaufenden Prozesses denn als Endpunkt einer Fluchtbewegung verstanden werden muss. Bei der Wiederansiedlung und Reintegration der RückkehrerInnen in ihren Herkunftsländern ergeben sich häufig Probleme. Da in vielen Fällen Häuser und Lebensgrundlagen zerstört sind, entstehen oft Konflikte um ehemaliges Eigentum am Herkunftsort. Dokumente, welche Eigentumsverhältnisse klären könnten, gehen häufig durch Brände, gezielte Vernichtung oder auf der Flucht verloren. Rückkehrende bewegen sich daher meist in einem durch mangelnde Rechtssicherheit gekennzeichneten Umfeld. Freiwillige Rückkehr führt außerdem nicht immer zurück zum Herkunftsort. Oft beginnen Flüchtlinge an einem anderen Ort in ihrem Herkunftsland ein neues Leben. Allerdings kann ein Aufeinandertreffen von RückkehrerInnen und denjenigen, die während des Krieges im Herkunftsland blieben, ebenfalls zu Konflikten führen. RückkehrerInnen sind ferner dem Risiko einer erneuten Vertreibung im Falle eines nochmaligen Ausbruchs der Gewalt in ihrem Externer Link: Herkunftsland ausgesetzt. Zusammengefasst birgt eine Rückkehr viele Unsicherheiten und Unwägbarkeiten für diejenigen, die von diesem Prozess betroffen sind. Dies unterstreicht die Relevanz nachhaltiger Reintegrationsprogramme, die Konflikten um Eigentum und Ressourcen vorbeugen, und Unsicherheiten auf Seiten der RückkehrerInnen abbauen.
Auf europäischer Ebene realisieren verschiedene Staaten gemeinsame Reintegrationsprogramme. Dazu zählt das Externer Link: ERIN (European Reintegration Network), welches von sieben europäischen Staaten durchgeführt wird:
In Deutschland bietet das
Ein humanitäres Programm von Bund und Ländern ist beispielsweise das Externer Link: REAG (Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany) bzw. GARP (Government Assisted Repatriation Programme). Dieses Programm wird in Kooperation mit der
Das BAMF bietet zusätzlich landesspezifische Programme an. Das Kosovo-RückkehrerInnenprojekt "Externer Link: URA 2" berät RückkehrerInnen bei der Vorbereitung der Heimreise und bei der Reintegration, beispielsweise durch die Erstellung eines Geschäftsplans oder durch die Vermittlung eines Ausbildungsplatzes. Die Unterstützung vor Ort wird durch das Rückkehrzentrum in Priština ermöglicht. Ein weiteres Externer Link: Programm des BAMF und der IOM fördert die Rückkehr von Flüchtlingen in die Region Kurdistan im Nordirak: Durch das Programm "Externer Link: Magnet II" finden IrakerInnen, die mittels des REAG/GARP-Projekts bereits zurückgekehrt sind, Unterstützung bei der Arbeitssuche. Ein ähnliches Programm der IOM zur Reintegration von RückkehrerInnen aus Europa namens "Externer Link: RESTART Nigeria" wurde bis März 2016 für Nigeria angeboten. Andere EU-Länder bieten ebenfalls eigene Rückführ- und Reintegrationsprogramme an, die in der Datenbank der Externer Link: ZIRF präsentiert werden.
Ein Positivbeispiel für gelungene Rückkehr, welches jedoch auch die damit verbundenen Risiken deutlich macht, ist der Friedensprozess in Liberia nach 2004. In Liberia tobte zwischen 1989 und 2003 – mit einer Unterbrechung von 1997 bis 1999 – einer der blutigsten Bürgerkriege nach Ende des Kalten Krieges. Dieser Bürgerkrieg zeichnete sich durch eine Polarisierung ethnischer Gruppen, Grausamkeiten gegen Zivilisten und die fast vollständige Auflösung staatlicher Strukturen aus. Nach dem Abschluss des Entwaffnungs- und Demobilisierungsprozesses wurde im Rahmen der "Externer Link: Community Resettlement and Reintegration Strategy" die Unterstützung für rückkehrende Flüchtlinge und Binnenvertriebene mit ihnen gemeinsam koordiniert. Dabei wurden ihre Interessen auf Regierungsebene durch zivilgesellschaftliche Organisationen vertreten. Der Repatriierungsprozess konnte schneller als erwartet abgeschlossen werden. Probleme ergaben sich jedoch aus der vergleichsweise geringeren Unterstützung, welche Binnenvertriebene im Vergleich mit Flüchtlingen erhielten. Zudem sind viele RückkehrerInnen in ihren Herkunftsregionen langfristig von ethnischer und sexueller Gewalt, Landkonflikten und einem erhöhten Armuts- und Hungerrisiko bedroht. An dem Beispiel wird deutlich, dass für eine nachhaltige freiwillige Rückkehr neben ausreichender Berücksichtigung der Interessen der RückkehrerInnen während des Repatriierungsprozesses auch Strategien zum Umgang mit langfristigen Folgen von Vertreibung wichtig sind.