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In Deutschland haben bislang nur EU-Staatsangehörige das Recht, an Kommunalwahlen teilzunehmen. Drittstaatsangehörige sind hingegen von der Wahlteilnahme ausgeschlossen. In vielen anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union ist dies jedoch nicht der Fall. Welche Länder erlauben auch Nicht-EU-Ausländern die Wahlteilnahme und unter welchen Voraussetzungen? Welche Argumente sprechen für und gegen das kommunale Ausländerwahlrecht? Das Kurzdossier bietet Antworten.
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