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Der Herbst 2011 stand im Zeichen des 50-jährigen Jubiläums des Abkommens zur Anwerbung türkischer Arbeitskräfte ("Gastarbeiter") durch die Bundesrepublik Deutschland. In den Blick genommen wurden in diesem Rahmen Migrationsbewegungen von der Türkei nach Deutschland, die mit der Unterzeichnung des Anwerbeabkommens am 30. Oktober 1961 einsetzten und auch nach dem Anwerbestopp 1973 anhielten. Migrationen, die in umgekehrter Richtung verlaufen, finden demgegenüber deutlich seltener Beachtung. Tatsächlich wandern aktuell mehr Personen von Deutschland in die Türkei als umgekehrt: Im Jahr 2010 verzeichnete die Bundesrepublik gegenüber der Türkei einen negativen Wanderungssaldo von 5.862 Personen. Insgesamt standen den 30.171 Zuzügen aus der Türkei 36.033 Fortzüge in die Türkei gegenüber. Diese Tendenz zeigt sich seit 2006, als erstmals seit 1985 ein negativer deutscher Wanderungssaldo (1.780 Personen) gegenüber der Türkei verzeichnet wurde. Seither hat sich der Wanderungsverlust vergrößert. Dabei handelt es sich nicht nur um türkische Staatsbürger, die Deutschland den Rücken kehren. Auch der Anteil deutscher Staatsbürger an der Abwanderung in die Türkei ist in den letzten Jahren gestiegen. Aus der Wanderungsstatistik geht allerdings nicht hervor, inwieweit es sich um autochthone Deutsche oder um Eingebürgerte handelt.
Aufmerksamkeit erhalten Wanderungen von Deutschland in die Türkei jüngst verstärkt in Bezug auf das Phänomen der Migration hochqualifizierter Personen der zweiten türkischen Migrantengeneration in die Türkei. Diesem Thema gilt das Kurzdossier, das vor allem nach den Motiven für die Abwanderung hochqualifizierter Türkeistämmiger fragt. Nach einer Einführung in die Thematik folgt ein Blick auf ökonomische und emotionale Abwanderungsmotive. Im Anschluss geht es um die grundlegenden Voraussetzungen für die Zuwanderung und die Integration der Zuwanderer in der Türkei. Schließlich werden Aspekte von Identifikation und (ethnischen) Selbstzuschreibungen der Türkeistämmigen diskutiert sowie die Frage betrachtet, ob es sich bei diesem Phänomen um eine Abwanderung oder eine Rückkehrmigration handelt.
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