Teilhabe in einer digitalen Gesellschaft – Wie Medien Inklusionsprozesse befördern können
Ingo Bosse
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Medien haben eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft. Sie können dazu beitragen, die Situation von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Welche Rolle spielt Inklusion in den Angeboten und Programminhalten?
Im Fokus dieses Beitrags steht die Frage, inwieweit eine volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft auch digital stattfindet . Für Menschen mit Beeinträchtigungen, haben die Medien eine besondere Relevanz für die Gestaltung gesellschaftlicher Teilhabe auf Augenhöhe . Medien stellen einen wesentlichen Zugang zur Welt dar, der Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben ermöglicht – dies gilt für Menschen mit Behinderungen wie für alle Bürgerinnen und Bürger. Medien sind in der Lage, dazu beitragen, bestimmte Einschränkungen in der Alltagsbewältigung zu überwinden oder auszugleichen. Zugleich ist der Zugang zu und die Nutzung von Medien häufig mit verschiedenen Barrieren verbunden. Damit erschwert sich die Teilhabe an öffentlicher Kommunikation.
Damit eine selbstbestimmte und chancengleiche Mediennutzung für alle gelingt, ist hochdifferenziertes Wissen über die medienbezogenen Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen und ihre Mediennutzung erforderlich. Die weit verbreitete Annahme, die junge Generation würde durch das Aufwachsen in einer von digitalen Technologien geprägten Umwelt automatisch zu kompetenten Nutzer/innen digitaler Technologien werden, trifft nicht zu. Für die Teilhabe an der Medienkultur ist der Erwerb von Medienkompetenz unabdingbar. Fragen der Bildungsgerechtigkeit sind eng mit dem Erwerb von Medienkompetenz verbunden. Zugleich finden sich immer mehr Daten, die deutlich machen, welche besonderen Chancen sich für die Gestaltung von Inklusionsprozessen durch digitale Teilhabe eröffnen .
Querschnittsfunktion für Medien
In der UN-Behindertenrechtskonvention wird Medien eine Querschnittsfunktion bei der Umsetzung "gleichberechtigter Teilhabe und Inklusion" zugewiesen, die sich u. a. in folgenden Artikeln zeigt:
Artikel 8 – Bewusstseinsbildung,
Artikel 9 – Zugänglichkeit,
Artikel 21 – Zugang zu Information,
Artikel 24 – Bildung,
Artikel 29 – Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben,
Artikel 30 - Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport (Bundesgesetzblatt 2008).
Damit werden drei Ebenen angesprochen, die eng miteinander verwoben sind: Teilhabe IN Medien, Teilhabe AN Medien und Teilhabe DURCH Medien.
Teilhabe IN Medien – mediale Darstellung: Medien haben einen erheblichen Einfluss auf die soziale Inszenierung von Behinderung und damit verbundene Exklusions- oder Inklusionstendenzen . Gleichzeitig war es noch nie so niedrigschwellig möglich, dem massenmedial vermittelten Bild von Behinderung, der Öffentlichkeit die Eigensicht von Menschen mit Behinderung gegenüber zu stellen, z. B. über Blogs und soziale Netzwerke.
Teilhabe AN Medien – mediale Zugänglichkeit: Der gleichberechtigte Zugang zu Information und Kommunikation ist eine Frage der demokratischen Meinungsbildung. Dafür ist Kommunikation mittels Medien grundlegend. Von dieser sollte niemand ausgeschlossen sein. Barrierefreie Angebote wie Untertitelung und Audiodeskription sind dafür unbedingt notwendig.
Teilhabe DURCH Medien – inklusive Medienbildung: Neben barrierefreien Zugängen ist eine entsprechende Medienkompetenz eine wichtige Voraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Dazu bedarf es einer Medienbildung, welche Differenzen in den Zugängen und Nutzungsweisen berücksichtigt. Aktive Medienarbeit als Kernstück inklusiver Medienbildung schafft gemeinsame Erfahrungs-, Handlungs- und Kommunikationsräume.
InfokastenMenschen mit Behinderungen: Um wen geht es?
Im Jahr 2013 lebten in Deutschland 10,2 Mio. Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung, das sind immerhin 13 % der Bevölkerung. Der überwiegende Teil dieser Menschen erwirbt seine Behinderung dabei erst im Laufe des Lebens. Daher sind ca. 54 % der Besitzer eines Schwerbehindertenausweises 65 Jahre alt und älter. Wenn die Altersklasse ab 55 Jahren zusätzlich betrachtet wird, ist der Anteil derjenigen, die einen Schwerbehindertenausweis besitzen noch ausdrucksstärker. 73 % der Menschen mit Behinderung ist 55 Jahre oder älter. Demgegenüber beträgt der Anteil von Menschen ohne eine Behinderung nur 32 %. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist zu erwarten, dass der Anteil behinderter Menschen weiterhin steigen wird. Zum Jahresende 2013 lebten rund 7,5 Mio. schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Laut Mitteilung des Statistischen Bundesamtes waren das rund 260 000 oder 3,6 % mehr als am Jahresende 2011 (Destatis 2015).
Hinter diesen Zahlen verbirgt sich eine äußerst heterogene Bevölkerungsgruppe. Sie umfasst Personen mit körperlich-motorischen Beeinträchtigungen (ca. 4,6 Mio. oder 62,25 %), und solche, die mit kognitiven Beeinträchtigungen (298.813 oder 3,96 %) oder mit Beeinträchtigungen des Hör- oder Sehsinns (672.817 oder 8.91 %) leben. In der Auseinandersetzung mit Medien bedeutet dies: Es liegen sehr unterschiedliche Voraussetzungen und Bedürfnisse für die Mediennutzung vor. Daher sind stark individualisierte Konzepte für die Partizipation an den Medien notwendig.
Partizipation ist auch der zentrale Begriff der international anerkannten Definition von Behinderung der Weltgesundheitsorganisation. In der "Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)", drückt sich ein verändertes Verständnis von Behinderung aus, welches deutlich macht, dass Behinderung ein Interaktionsergebnis zwischen Individuum und Umwelt darstellt (vgl. folgende Abbildung).
Darstellung der internationalen Klassifikation von Gesundheitsproblemen
Dabei werden sowohl körperliche als auch gesellschaftliche Komponenten genannt. Die Auswirkungen auf die Aktivität und Partizipation einer Person mit Beeinträchtigungen von Körperfunktionen bzw. Körperstrukturen hängt auch immer von Umweltfaktoren (wie z. B. vorhandener Barrierefreiheit) und personenbezogenen Faktoren (z. B. wie die Person damit umgeht) ab. Das Zusammenwirken der unterschiedlichen Faktoren ist nicht statisch, sondern hängt von der jeweiligen Situation ab. Niemand erfährt jederzeit und in allen Situationen eine Behinderung: Behinderung wird relativ und relational, also veränderlich gesehen, und nicht mehr als absolute Eigenschaft einer Person.
Ein Beispiel: Beim Radiohören hat es keine Relevanz, ob eine Person blind ist, in dieser Situation liegt keine Behinderung vor. Beim Fernsehen hingegen kann eine Behinderung entstehen, wenn die Sendung ohne Audiodeskription, also nicht in einer Hörfilmfassung ausgestrahlt wird, da dann die Informationen, die aus den Bildern resultieren, fehlen. Damit entsteht eine Behinderung in der Bereitstellung umfassender Information .
Teilhabe IN Medien – Mediale Darstellung auf Augenhöhe?
Dieser Abschnitt geht der Frage nach, welchen Stellenwert Menschen mit Behinderungen in der Medienwelt haben. Wie kommen sie vor auf den Marktplätzen der Meinungsmacher? Davon hängt auch ab, ob Inklusion, gelingt. Artikel 8 der UN Behindertenrechtskonvention "Bewusstseinsbildung" enthält die Aufforderung an alle Medienorgane, Menschen mit Behinderungen in einer dem Zweck dieses Übereinkommens entsprechenden Weise darzustellen. Er zielt damit auf Einstellungsveränderungen ab, geht aber deutlich darüber hinaus. Der Zweck von Artikel 8 liegt darin, das Bewusstsein für die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen, ihren gesellschaftlichen Beitrag und ihre Würde zu stärken, aber vor allem Unkenntnisse, Fehlvorstellungen, Vorurteile und Klischees abzubauen. Alle staatlichen Organe sind damit aufgefordert, dem Zweck des Übereinkommens entsprechende bewusstseinsbildende Maßnahmen einzuleiten.
Im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird im Kapitel "Information und Kommunikation" deutlich, dass ein Bewusstsein in der breiten Öffentlichkeit für die Lebenssituation, die alltäglichen Herausforderungen und die vielfältigen Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen kaum vorhanden ist. Viele Menschen beziehen ihr Wissen und ihre Einstellungen zum Thema Behinderung weiterhin aus den Medien . Dies liegt auch darin begründet, dass es in Deutschland eine lange Tradition der Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen gibt, die von Sonderschulen über Wohnheime bis zu Werkstätten reichen. In dieser Situation, die sich trotz aller Ansprüche an eine inklusive Gesellschaft nur langsam ändert, wird ein Großteil gesellschaftlichen Deutungswissens zum Thema Behinderung weiterhin durch die Massenmedien vermittelt. Über die letzten zwei Jahrzehnte hinweg lässt sich aber durchaus eine positive Entwicklung ablesen: Das Thema Behinderung ist rein quantitativ deutlich präsenter geworden. Das spiegelt die erhöhte Aufmerksamkeit wider, welche die Auseinandersetzung mit Behinderung in der Gesellschaft erfährt.
Kino – Screening Disability
InfokastenScreening Disability
Die Überschrift für diesen Abschnitt ist dem gleichnamigen Buch "Screening Disability: Essays on Cinema and Disability" von Anthony Enns und Christopher R. Smit (2001) entnommen. Die hier vorgenommene Reminiszenz soll an dieses wegweisende Werk erinnern: "You can’t study film and disability ... without film."
1995 inszenierte das Kino sich selbst: 100 Jahre alt wurde das Medium und feierte dies groß. Inzwischen wird auf über 120 Jahre Filmgeschichte zurückgeblickt. Hatte zu Beginn des Kinos noch niemand daran gedacht, dass auch blinde oder hörgeschädigte Kinobesucher Filme genießen können, so zeigen Blogs wie Externer Link: http://www.blindgaengerin.com, dass sich diese Freizeitbeschäftigung auch bei Cineasten mit Behinderungen wachsender Beliebtheit erfreut. Dazu trägt auch die wachsende Anzahl barrierefreier Angebote bei. Die deutsche Filmwirtschaft ist indirekt dazu verpflichtet worden, Filme auch in barrierefreien Fassungen bereitzustellen. Ab 2013 ist dies eine Bedingung, um öffentliche Gelder aus der Filmförderung zu erhalten . Die Kosten für die barrierefreien Fassungen werden dabei zu 100 % gefördert.
Für das Fernsehen bedeutet diese Entwicklung: Der Anteil behindertengerechter Filme wird sich auf Dauer signifikant erhöhen. Weiterhin tragen technische Entwicklungen wie die Apps Greta und Starks (Externer Link: http://www.gretaundstarks.de/) dazu bei, dass Untertitelungen und Audiodeskriptionen, auch in Kinos, die technisch noch nicht so weit sind, genutzt werden können. Mit der App Greta lassen sich zeitgleich Hörfilmfassungen im Kino über Kopfhörer abrufen. Mit der App Starks ist dies für Untertitel möglich. Derzeit arbeitet der Anbieter an einem Interner Link: Augmented Reality Angebot. Die Untertitel sind dann direkt über eine Brille abrufbar. Es ist dann kein Blickwechsel mehr zwischen Leinwand und Smartphone oder Tablet mehr nötig.
Das frühe Kino
Aus inhaltlicher Sicht gehörte Behinderung von Beginn an zum Themenkanon des Kinos. Das Kino folgte dabei häufig Traditionslinien, die auf uraltes Wissen der Menschheit zurückgreifen. Seit Beginn der Filmindustrie spielten Hunderte von Charakteren mit Behinderung eine Rolle. Die Slapstick Filme der ersten Jahre zeigten Action in Form wilder Verfolgungsjagden von Bürgern, Polizisten, Arbeitern: ein möglichst wilde Sammlung von Charakteren, zu denen auch häufig Landstreicher, Entlaufene aus Irrenanstalten, Ausländer und Körperbehinderte gehörten . Menschen mit Behinderungen standen immer wieder im Mittelpunkt dieser Produktionen.
In den Pionierjahren des Kinos (bis zum 1. Weltkrieg) gehörten Stereotype zum festen Kanon der gezeigten Streifen. Sie führten damit die Tradition der bis ins 20. Jahrhundert populären Freak Shows fort. Beliebt war dabei das Motiv des "Fake Beggar", welches Thomas Edison erstmals 1898 verwendete (ebd.). Hier diente eine vorgetäuschte Behinderung von Bettlern als Quelle von Humor. Die Szenen liefen dabei zumeist nach folgendem Muster ab: Im Bild war ein Mann mit einem Schild zu sehen: Helft den Blinden. Jemand wirft eine Münze in den Bettlerhut, die Münze rollt vorbei, der Blinde greift nach der Münze und offenbart damit den Betrug, ein Polizist verfolgt den blinden Bettler in einer wilden Verfolgungsjagd. Damit war der Grundstein für ein Stereotyp gelegt, welches sich bis heute findet: Behinderung als Grund zur Belustigung. Ein weiteres typisches Beispiel liefert Mrs. Smithers Boarding School von 1907: Eine Schülerin treibt ihren Spaß mit einem sehbeeinträchtigten Professor. Sie füllt Asche in seinen Hut, nagelt seine Schuhe fest, und verhöhnt ihn, indem sie eine Hochzeit mit einem als Mrs. Smithers verkleidetem Schüler arrangiert (ebd.).
Stummfilmklassiker wie Fritz Langs "Das Kabinett des Dr. Caligari" (1919), "Metropolis" (1925/26) oder "Frankenstein" (1931) zeigten bereits behinderte Charaktere, die allerdings zu dieser Zeit von nicht behinderten Akteurinnen und Akteuren gespielt wurden. Dies trifft auch auf solche Erfolge und Klassiker wie "Der Glöckner von Notre Dame" (1923, 1939) und "Das Phantom der Oper" (1925) zu, die heute in anderer Form immer noch zu sehen sind. Hier findet sich ein weiteres filmgeschichtlich verankertes Stereotyp: Behinderung als Symbol für das Böse: Der "deformierte" Körper dient als Emblem für die "deformierte" Seele.
In den frühen Jahren des Kinos wurden unterschiedliche Arten von Stereotypen etabliert. Ein großer Erfolg Charlie Chaplins war "Lichter der Großstadt" (1931). Der Plot der Story beruht darauf, dass Chaplins Paraderolle der Tramp sich in ein blindes Blumenmädchen verliebt, dem er vorspiegelt, Millionär zu sein. Als er von einem befreundeten Millionär Geld bekommt, bezahlt er ihre Augenoperation. Hier wird das Stereotyp "Überwindung der Beeinträchtigung" deutlich. Uneingeschränkte Akzeptanz scheint nur ohne diese möglich zu sein (ebd.). Das Medium Film hat seit seinen Anfängen auf unser kulturelles Wissen zum Thema Behinderung zurückgegriffen und dieses zugleich geprägt.
Kinofilme heute
Diese Tradition hat Hollywood wieder verstärkt aufgegriffen, nachdem 1990 das Drama "Mein linker Fuß" (Irland, GB 1989), das auf der Autobiografie des auf Grund einer Athetose vollständig gelähmten Christie Brown beruhte, mit zwei Oscars ausgezeichnet wurde. Dennoch diente auch hier der Unterschied als Aufmerksamkeitsgarant. Dies gilt auch noch häufig für aktuelle Produktionen. Menschen mit Behinderungen sind "das Exotische, das Ungewöhnliche", das die Zuschauer anziehen soll. Ob die aktuell hohe Anzahl von Spielfilmen wie "Die Entdeckung der Unendlichkeit" (Deutschland 2014), "Dora oder die sexuellen Neurosen unserer Eltern" (Deutschland 2016), "In meinem Kopf ein Universum" (Polen 2015), "Zugvögel" (Belgien 2015) ein Zeichen dafür ist, dass das Thema Behinderung zu einem selbstverständlichen Bestandteil der Kinowelt geworden ist, bleibt abzuwarten. Was hingegen deutlich wird, dass Filme, in denen Behinderung im Fokus steht zugleich Publikumslieblinge sein können, was solche Erfolge wie "Ziemlich beste Freunde" (Frankreich 2011) oder "Verstehen Sie die Béliers?" (Frankreich 2015) deutlich machen.
Fernsehen
Auch für das Fernsehen ist deutlich, dass Protagonisten mit Behinderung die Zuschauer in ihren Bann ziehen. Das Fernsehen hat als Massenmedien die Möglichkeit, Behinderung als gesellschaftliche Normalität zu präsentieren. Sobald jemand mit Behinderung im Fernsehen auftritt, sollte man dennoch sehr genau darauf achten, welche Funktion diese Person in der Geschichte hat. Überwiegend wird Behinderung als individuelles Problem dargestellt, das mit einer Anpassung an die Gesellschaft verbunden ist. Bisherige Studien zur Darstellung von Behinderung in non-fiktionalen Fernsehformaten machen deutlich, dass überwiegend kein gelassenes Miteinander im Sinne gleichberechtigter Teilhabe postuliert wird, sondern Menschen mit Behinderung zu einem Teil der Medienagenda werden, da ihre Besonderheit Nachrichtenwert besitzt .
Studien zu Fernsehfilmen zeigen, dass hier ein breites thematisches Spektrum präsentiert wird. Wenngleich der Alltag von Menschen mit Behinderung in diesen fiktionalen Formaten wie in den Serien "Tatort" und "Polizeiruf 110" nie im Mittelpunkt steht, erfahren die Zuschauer viel darüber, wie Menschen mit Behinderung leben und wie die Gesellschaft mit ihnen umgeht. Stereotype und Vorurteile werden häufig aufgegriffen und bewusst in Szene gesetzt, wie etwa das der Überwindung einer Behinderung. Die Form, in der sie transportiert werden, regt oftmals zum Nachdenken darüber an. Einige Folgen spielen sogar explizit mit Klischees über Menschen mit Behinderung und entlarven diese . Insgesamt wird deutlich, dass Menschen mit Behinderung im Fernsehen nur selten auf selbstverständliche oder alltägliche Weise eingebunden sind .
Infokasten"Tatort" und "Polizeiruf 110"
Eine Untersuchung der Serien "Tatort" und "Polizeiruf 110" über einen Zeitraum von zehn Jahren brachte folgende Daten hervor: Zwischen 1999 und 2009 waren 354 Erstausstrahlungen des "Tatorts" zu sehen. In 12,7 Prozent aller Sendungen kamen Menschen mit Behinderung vor. Der größte Anteil der Folgen entfällt auf den WDR. Von "Polizeiruf 110" wurden 102 Erstausstrahlungen untersucht. 19,6 Prozent aller Sendungen haben das Thema Behinderung aufgegriffen.
Dass Menschen mit Behinderungen in den Medien im Jahr 2016 rein quantitativ häufig präsent sind, ist im historischen Rückblick bemerkenswert, löst aber in einer Zeit, in der Inklusion stark im Fokus gesellschaftspolitischer Diskurse steht, kein Erstaunen mehr aus . Weiterhin stellt sich aber die Frage, welchen Stellenwert Menschen mit Beeinträchtigungen in audiovisuellen Medien haben: Wie kommen sie auf den Marktplätzen der Meinungsmachenden vor? Wie spiegelt sie den fortschreitenden Inklusionsprozess wider?
Gegenwärtig sind Menschen mit Behinderungen in zahlreichen, vor allem bei Jugendlichen besonders beliebten Formaten wie zum Beispiel "Game of Thrones", in dem der kleinwüchsige Schauspieler Peter Dinklage eine Hauptrolle spielt, präsent. Populäre Kinder- und Jugendformate greifen das Thema Inklusion immer wieder auf (z. B. "Neuneinhalb" ("Inklusion - Was ist das?", 2013, WDR). Serien wie "Daredevil" (2015), "Der Club der roten Bänder" (2015/2016, Vox) oder "Die Brücke – Transit in den Tod" (2016) bei denen das Thema Hauptfiguren mit Behinderung im Mittelpunkt stehen sind erfolgreich. Die reale Perspektive eines behinderten Menschen macht fiktionale Formate authentischer . Dennoch ist die Besetzung von Charakteren mit Behinderung durch Schauspieler mit eigener Behinderung immer noch ungewöhnlich. Dies wurde an den umfangreichen Reaktionen zum Tatort "Totenstille" (2016 Externer Link: http://leidmedien.de/aktuelles/tatort-totenstille-reaktionen/), bei dem gehörlose Rollen mit gehörlosen Schauspielerinnen und Schauspielern besetzt wurden, deutlich.
Blogs, Videoportale und Soziale Netzwerke
Vor ein paar Jahren gab es eine Initiative in Bonn mit dem Namen "barrierefrei bloggen", angeschoben von der Externer Link: Stiftung "barrierefrei kommunizieren". Damals war bloggen noch relativ neu. Heute sind Blogs selbstverständlicher Teil der Medienlandschaft. Neben den klassischen Medien gewinnt die Rolle von Jugendlichen und jungen Erwachsenen als Produzentinnen und Produzenten von Webinhalten, also bei gleichzeitiger Produktion und Nutzung, an Bedeutung. Bewusstseinsbildungsprozesse finden in den jeweiligen Online-Communities statt. "Seit Jahren beteiligen sich Menschen mit Behinderung auch an den sozialen Medien, sind auf Facebook, YouTube und mit eigenen Blogs im Netz unterwegs. (…) Die Bandbreite ist so vielfältig wie das Leben mit Behinderung selbst: Von Beziehungsproblemen, über Skurriles aus einem oft behindernden Alltag, über Mode oder Bücher bis hin zu gesellschaftspolitischen Aktivitäten" .
Zahlreiche dieser BloggerInnen zeigen dabei multimediale Präsenz. So hat die gehörlose Aktivistin Julia Probst bei Twitter mehr als 30.000 Follower, bei Raul Krauthausen, der so bekannte Projekte wie Leidmedien.de und Wheelmap.org über seinen Verein Sozialhelden gegründet hat, sind es fast 24.000. Die jüngere Generation behinderter Menschen nutzt in der Regel alle crossmedialen Möglichkeiten. So ist der Rollstuhlskater Daniel Lebuser auf Twitter, bei YouTube und bei Facebook präsent und dient als Rollenvorbild.
Das Medium Blog schafft neue und niedrigschwellige Chancen für mediale Gegenentwürfe zum Mainstream. Die damit verbundene Niedrigschwelligkeit, Öffentlichkeit für eigene Anliegen zu schaffen, gibt es auch bei YouTube. Dort finden sich inzwischen zahlreiche Videos von Menschen mit Behinderungen, die eine eigene Community haben. Da die Blogs auch als Informationsquelle von Journalisten genutzt werden und einige Blogger, z. B. Raúl Krauthausen, der in vielen Talkshows zu sehen ist, eine gewisse Prominenz entwickelt haben, entfalten sie eine Breitenwirkung. Auch Blogger wie Laura Gelhaar oder Julia Probst haben eine große Bekanntheit über ihren Blog hinaus erlangt. Blogs und auch Plattformen wie Externer Link: www.leidmedien.de oder Externer Link: http://www.4hc.de/blog/ haben in ihrer Bedeutung deutlich zugenommen und werden auch von JournalistInnen gelesen. Die Perspektive von Menschen mit Behinderungen, wird ernst genommen. Die Voraussetzungen, um an den Sozialen Medien teilzuhaben, z. B. selber zu bloggen oder Blogs anderer zu kommentieren, hängt von der Zugänglichkeit zu den jeweiligen Medien und allein schon von der technischen Ausstattung ab .
Auf YouTube haben einige Kanäle, die sich speziell mit dem Thema Behinderung oder auch Inklusion beschäftigen, eine gewisse Bekanntheit erlangt. Dazu zählen Isoke (Shopping, Reisen, Fun), SoBehindert (#YouGeHa) oder JAM der Aktion Mensch. Aber auch so erfolgreiche YouTuber wie LeFloid (#WIREINANDER) oder Unge ("Bist du behindert?") greifen das Thema auf. Als Beispiel für die Perspektive, die Jugendliche hier in Bezug auf das Thema Behinderung einnehmen, soll der Pädi Gewinner 2015 dienen, der "SoBehindert"-YouTube-Channel. In der Eigenbeschreibung heißt es: "SoBehindert ist schon ein behinderter Name für einen Channel, meint ihr nicht auch? Vielleicht aber nicht wirklich, wenns wie bei mir wirklich um das Thema Behinderung geht. Freut euch auf Externer Link: Videos in denen wir euch das Thema Behinderung näherbringen und euch zeigen möchten, dass es häufig gar nicht so dramatisch ist behindert zu sein".
Teilhabe AN Medien – mediale Zugänglichkeit
Bei der Zugänglichkeit von Informationen geht es darum, alle Bürger in die Lage zu versetzen, sich Informationen selbstständig zu beschaffen. Für Menschen mit Behinderung bedeutet dies auch, umfassend an Bildungsprozessen partizipieren zu können.
QuellentextMediale Zugänglichkeit
"Bildungsmedien unterstützen inklusives Lernen. Sie stellen eine inklusive Gesellschaft als anzustrebenden Normalzustand dar. Barrierefreiheit und Inklusion sind Themen, die nicht nur Menschen mit Behinderung angehen: Ein Aufzug im Schulgebäude hilft auch Schüler/innen, die wegen eines gebrochenen Beines vorrübergehend nicht laufen können. Menschen, die dabei sind, Deutsch zu lernen, profitieren von den Grundsätzen der Didaktik der 'Leichten Sprache', auch für komplizierte Sachverhalte."
Quelle: Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Staatliche Koordinierungsstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 2016, o. S.
Von außen kommt dabei zunächst häufig die Frage auf, wie und warum Menschen mit Behinderung bestimmte Medien nutzen: Warum sehen z. B. blinde Bürger fern, wenn für sie die Filme keine Bilder enthalten? Hierzu heißt es bei der Deutschen Hörfilm GmbH, die seit 1998 Audiodeskriptionen für blinde und sehbehinderte Menschen produziert: "Das ist Alltag für die fast 700.000 nichtsehenden Menschen in Deutschland. 80 % von ihnen nutzen das Fernsehen als vorrangiges Informations- und Unterhaltungsmedium. Das Radio ist für Blinde kein Ersatz für das Fernsehen. Das Unterhaltungsprogramm des Fernsehens ist Bestandteil unserer Alltagskultur, es ist Gesprächsstoff am Arbeitsplatz, in der Familie. Verständlich auch, dass ein blindes Familienmitglied sich nicht ausschließt, wenn alle zusammensitzen und etwa den sonntäglichen 'Tatort' anschauen. Weiteres Motiv: Wer sein Leben lang Filme gesehen hat, mit dem Fernsehen groß geworden ist, wird auch dann nicht auf dieses Medium verzichten wollen, wenn das Sehen nachlässt".
Fernsehen besteht immer aus Ton und Bild. Für gehörlose Menschen besteht ausschließlich die Möglichkeit, gesendete Informationen mit den Augen aufzunehmen. Wesentliche Informationen fehlen demnach. Die Barriere besteht dennoch nicht in dem fehlenden Ton, sondern in der fehlenden Tonsubstitution. Durch die Visualisierung akustischer Informationen in Form von Untertiteln oder Einblendung von Gebärdendolmetschern ist es möglich, barrierefrei am Fernsehprogramm zu partizipieren.
Mit dem seit 2013 geltenden neuen Rundfunkbeitragsrecht werden Menschen mit Behinderungen nun grundsätzlich an der Rundfunkfinanzierung beteiligt, eine Befreiung erfolgt in der Regel nur noch für einkommensschwache Personen . Damit wurde eine Forderung des Bundessozialgerichts umgesetzt. Es hatte entschieden, dass die bisherige Komplettbefreiung einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung darstellte. Im Gegenzug soll das barrierefreie Angebot im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbessert werden, da Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung überhaupt erst die vollständige Nutzung von Medien ermöglicht. Auch sinnesbeeinträchtigte Fernsehnutzer/innen sollte die Wahlfreiheit ermöglicht werden, ob Sie das Programm nutzen oder nicht. Dazu gehört zunächst das Programm barrierefrei zu gestalten – da sonst eine Wahlmöglichkeit nicht besteht.
Hier wurde das Ziel gesetzlich verankert, alle öffentlich zugänglichen Informations- und Kommunikationssysteme so zu gestalten, dass sie für alle Menschen unabhängig von ihrer Hardware, Software, Sprache, Kultur, Ort, physischen oder kognitiven Fähigkeiten nutzbar sind .
Novellierungen haben für die Barrierefreiheit der Medien einige Verbesserungen ergeben: Die Internetauftritte und -angebote der Bundesbehörden sind nach dem geltenden BGG grundsätzlich barrierefrei zu gestalten. Nun werden Regelungen für ein barrierefreies Intranet und eine barrierefreie Vorgangsbearbeitung für Beschäftigte des Bundes ergänzt. Dies ist mit Blick auf die wachsende Digitalisierung der Arbeit und vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung erforderlich.
Zugänglichkeit durch Informations-, Kommunikations- & Unterstützende Technologien
Das Potenzial von Medien und Technologien Inklusionsprozesse mitzugestalten und voranzutreiben, kann nur genutzt werden, wenn Barrierefreiheit als Grundprinzip in der Gestaltung von Mensch-Maschine Schnittstellen, Systemen und Services Berücksichtigung findet. Dabei müssen die Anforderungen von Menschen mit Behinderungen und ihrer Unterstützenden Technologien berücksichtigt werden, da diese die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien erst ermöglichen . Die bisher entwickelten Technologien sind häufig sehr kostspielig und werden als komplex oder schwer zu bedienen wahrgenommen .
Ein Leitziel stellt das "universelle Design" dar. Das heißt, Informations- und Kommunikationstechnologien sind weitgehend ohne eine spezielle Anpassung und ohne Unterstützende Technologien nutzbar. Universelles Design wird in der UN-Behindertenrechtskonvention von "Produkten, Umfeldern, Programmen und Dienstleistungen" gefordert. Im Kontext der Nutzung digitaler Informations- und Kommunikationsmedien ist das Ziel eines universellen Designs die Sicherstellung, dass Informationstechnologien und Telekommunikation für alle Bürger verfügbar und nutzbar sind. Eine nachträgliche Anpassung oder ein spezielles Design sollen verhindert werden . Der Abbau solcher Barrieren ist nicht ausschließlich für Menschen mit Behinderung bedeutsam, sondern käme allen Bürgern zu Gute . Auf europäischer Ebene steht universelles Design im Fokus von Forschung und Entwicklung, um Lernumgebungen zu schaffen, die Zugänglichkeit für alle und inklusive Bildung umzusetzen .
Neben dem universellen Design, welches bisher erst in Ansätzen berücksichtigt wird, spielen Unterstützende Technologien eine zentrale Rolle: VoiceOver, Sprachsteuerung, Screenreader, Fußmaus, Kopfmaus und zahlreiche andere Unterstützende Technologien helfen beim Zugang und der Nutzung digitaler Medien. In der UN-Behindertenrechtskonvention wird deutlich gemacht, dass Unterstützende Technologien allen Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehen sollten, um ihnen die Teilhabe an der Gesellschaft, aber auch an Bildung zu ermöglichen . Unterstützende Technologien sind käuflich erworbene, oft handelsübliche Geräte oder Produkte, die bei Bedarf modifiziert oder angepasst werden, um die funktionalen Fähigkeiten eines Menschen mit Behinderung zu bewahren, zu verbessern oder zu erweitern.
Einen besonderen Stellenwert haben Unterstützende Technologien für Personen mit komplexen Kommunikationsbeeinträchtigungen. "Sich verständlich machen können bzw. sich verständigen zu können gehört … zu den zentralen Fähigkeiten des Menschen, um integraler Bestandteil einer Gemeinschaft zu werden, um am Gemeinschaftsleben teilnehmen zu können. Die Entwicklungsbesonderheiten von Kindern mit körperlichen und/ oder geistigen Behinderungen führen jedoch häufig zu veränderten kommunikativen Leistungen" . Fehlende Lautsprache kann ganz unterschiedlicher Genese sein. Unterstützte Kommunikation bedeutet immer multimodale Kommunikation: Kommunikationstafeln, Kommunikationsordner oder elektronische Geräte zur Kommunikation.
Ein wichtiges Kriterium für die Auswahl von Hilfsmitteln und Unterstützenden Technologien ist ihre Nutzbarkeit. Je einfacher verständlich und je flexibler sie nutzbar sind, je höher ist die Bereitschaft, sich damit auseinanderzusetzen. Dabei ist auch das Design von hoher Bedeutung. Diese Gründe machen den Erfolg von Tablets aus, die bereits als das "Schweizer Taschenmesser der Inklusion" bezeichnet werden.
Zugänglichkeit des Fernsehprogramms
Bereits mit dem 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag 2010 ist deutlich geworden, dass die Herstellung von Barrierefreiheit zu den vordringlichen Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört: "Die Veranstalter nach Absatz 1 sollen über ihr bereits bestehendes Engagement hinaus im Rahmen ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten barrierefreie Angebote vermehrt aufnehmen". Die wichtigsten Instrumente zur Schaffung von Barrierefreiheit sind für gehörlose Fernsehzuschauer die Untertitelung und der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschung. Für Menschen mit starker Sehbehinderung oder Blindheit ermöglicht die Audiodeskription eine bessere Erschließung visueller Informationen. Dabei werden zentrale Elemente der Handlung, Schauplätze, Kleidung sowie Gestik und Mimik mit einem Off-Ton kommentiert.
Von den Intendanten der ARD wurde ein umfangreicher Externer Link: Maßnahmenkatalog zur Barrierefreiheit des Programms beschlossen. Mit der Reform der Rundfunkbeiträge 2013 und dem damit verbundenen Einbezug von Menschen mit Behinderung haben ARD und Deutschlandradio ihre Anstrengungen, den barrierefreien Zugang zu ihren Programmangeboten zu ermöglichen, nochmal verstärkt. Auch das ZDF sieht das Fernsehen als Medium für alle und hat sein Externer Link: barrierefreies Programmangebot deutlich ausgebaut.
Für das Privatfernsehen bestehen hingegen keine Verpflichtungen zur barrierefreien Gestaltung seines Angebots. Die Medienanstalten als Aufsichtsgremien haben sich mehrfach mit der Thematik befasst. Auf der Gesamtkonferenz der Medienanstalten 2012 wurden ProSiebenSat.1 und RTL aufgefordert, den Programmanteil mit Untertiteln deutlich zu erhöhen. Dem Gesetzgeber wurde vorgeschlagen, dafür ein Anreizsystem einzurichten. Zunächst liegt das Ziel bei einer untertitelten Sendung pro Abend. Der tatsächliche Anteil im Programm bleibt auch ein Jahr nach dem Beschluss der Gesamtkonferenz der Medienanstalten noch darunter. Sie kritisierte Ende 2013, dass RTL so gut wie keine Untertitel für Hörgeschädigte anbiete. So ist z. B. die bei Jugendlichen beliebte Sendung "Deutschland sucht den Superstar" für blinde oder gehörlose Heranwachsende nicht adäquat zugänglich. Audiodeskriptionen werden generell nicht angeboten; dafür werden Externer Link: wirtschaftliche Gründe genannt.
Seit Mai 2015 weitet die Mediengruppe RTL Deutschland ihr Angebot für Hörgeschädigte jedoch deutlich aus. So wurde am 8. Mai 2015 "Let's Dance", als erste Externer Link: Live-Show mit Untertiteln ausgestrahlt. Zusätzlich wurden auch quotenstarke Serien wie "Bones – Die Knochenjägerin", alle Sonntagsspielfilme als auch die UEFA European Qualifiers mit in das untertitelte Programmangebot von RTL Nitro aufgenommen.
Neben der erhöhten Aufmerksamkeit der öffentlich-rechtlichen Sender für die Inklusion behinderter Menschen wird noch eine weitere Entwicklung den Ausbau barrierefreier Ausstrahlungen deutlich beschleunigen: Die deutsche Filmwirtschaft ist indirekt dazu verpflichtet worden, Filme auch in barrierefreien Fassungen bereitzustellen. Ab 2013 ist dies eine Bedingung, um öffentliche Gelder aus der Filmförderung zu erhalten. (Externer Link: http://www.vprt.de/thema/medienordnung/gesellschaftliche-verantwortung/barrierefreiheit/content/%E2%80%9Einnovationen-und-herau). Die Kosten für die barrierefreien Fassungen werden dabei zu 100 % gefördert. Für das Fernsehen bedeutet diese Entwicklung: Der Anteil behindertengerechter Filme wird sich auf Dauer signifikant erhöhen.
Zugänglichkeit bei Hörbeeinträchtigungen
Bisher liegen keine offiziellen Statistiken zur Barrierefreiheit in den Massenmedien vor. Ein paar Eckdaten machen dennoch den aktuellen Stand deutlich:
Die ARD untertitelt nach eigenen Angaben 95 % aller Sendungen .
Pro Sieben hat mit 15 % Untertitelquote höchster Anteil im Privatfernsehen .
Gebärdensprachdolmetschung wird vorwiegend in die Mediathek verlagert, z. B. "Tagesschau" bei ARD
Phoenix bietet Gebärdensprachdolmetschung zu bestimmten Zeiten in den Nachrichten an .
In der ARD stieg der Anteil der Untertitelung von 42,5 % im Jahr 2011 auf 49,1 % des Programmvolumens im Jahr 2012. Als Ziel für das Jahr 2013 hatte sich die ARD gesetzt, alle Erstsendungen im Ersten zu untertiteln, um auf Dauer 100 % des Programms mit Untertiteln anzubieten; dieses Ziel wurde laut ARD erreicht . Den Auftakt machten Informationssendungen wie die "Tagesschau" sowie das "Morgenmagazin" und das "Mittagsmagazin". Im Januar 2016 gab die ARD an, dass 95 % aller Sendungen des Ersten mit Untertiteln versehen seien, Ausnahmen seien dabei vor allem sehr alte Filme und Programmteile, wie Werbung oder Trailer. Diese "Lücke" gelte es in den nächsten Jahren zu schließen. Dieser Service wird zugleich häufig von Menschen nichtdeutscher Muttersprache genutzt, um Inhalte besser nachvollziehen zu können (Externer Link: http://www.daserste.de/specials/service/barrierefreie-angebote-ard100.html).
Mit der Ausweitung des Angebots im "Ersten" steigt automatisch auch der Anteil untertitelter Sendungen in den dritten Programmen. Zusätzlich bauen diese, mit unterschiedlicher Geschwindigkeit, die Untertitelung ihrer Regionalprogramme aus. Der WDR hat bei seinen Abendprogrammen bereits einen Anteil von 90 % erreicht. Seit 2014 sind laut ARD auch alle Externer Link: politischen Magazine in der ARD-Mediathek mit Gebärdendolmetschung abrufbar, was von Behindertenverbänden sehr begrüßt wird.
Die Hauptsendungen des ZDF, "heute" und das "heute-journal" wie auch Wahlsendungen und zahlreiche Sportübertragungen werden live mit Untertiteln versehen. Seit April 2013 haben laut ZDF alle Sendungen zwischen 16:00 Uhr und 22:15 Uhr Untertitel . Gebärdendolmetscher-Einblendungen stehen seit 2012 für das "heute-journal" in der ZDFmediathek zur Verfügung. Zusätzlich zu diesen Angeboten, wurde ab Januar 2015 "das aktuelle sportstudio" und ab April 2016 die "heute-show" mit Live-Untertiteln angeboten. Nach eigenen Angaben des ZDFs soll der Anteil der untertitelten Beiträge weiter gesteigert werden bis 100 % der Ausstrahlungen mit Externer Link: Untertiteln versehen sind.
Ein wichtiger Schritt war die Einigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf einheitliche Untertitelstandards. Die neun Landesrundfunkanstalten der ARD, der ARD Text, ORF, SRF und das ZDF haben sich mit den Gehörlosen- und Schwerhörigenverbänden auf eine Reihe von Grundsätzen für die Externer Link: Darstellung von Untertiteln im deutschsprachigen Raum verständigt. Sie sollen die Basis der redaktionellen Arbeit sein.
Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte oder sehbeeinträchtigte Menschen stellt sich mit einigen Eckdaten derzeit wie folgt dar:
2010 wurden im Schnitt zwei Filme je Tag mit Audiodeskription ausgestrahlt.
ARD im Jahr 2016: 48 % des Hauptabendprogramms waren mit Audiodeskription ausgestattet, vor drei Jahren waren es 21 % .
Audiodeskription ist in politischen Fernsehformaten praktisch nicht vertreten.
Grundsätzliche Schwierigkeit stellen Bedienung und Navigation in verschiedenen elektronischen Medien (Fernsehen, Radio, Internet) dar .
Die ARD bietet nach eigenen Angaben einige Externer Link: Sendungen mit Audiodeskription an. Eine deutliche Ausweitung ist auch hier in Arbeit. Dabei soll vor allem das Angebot bei den fiktionalen Formaten sowie bei den Tier- und Naturfilmen im Abendprogramm deutlich erweitert werden, da die Sparte Information für sehbeeinträchtigte Rundfunkteilnehmer bereits gut über den Hörfunk abgedeckt wird. Seit Anfang 2016 sind die neu produzierten Serien im Vorabendprogramm mit einer Audiodeskription versehen, ebenso die Fußball-Europameisterschaft, die Olympischen und Paralympischen Spiele.
Als Partner der Deutschen Hörfilm GmbH hat das ZDF am 19. Januar 2013 erstmals im deutschen Fernsehen "Wetten, dass…?" mit Live-Audiodeskription ausgestrahlt. Die Live-Audiodeskription soll im ZDF weiter ausgebaut werden. Neben einigen Vorabendserien, dem "Fernsehfilm der Woche" (Montags um 20:15 Uhr) und dem "Samstagskrimi" (20:15 Uhr) wurde an den sechs Gruppenspieltagen der Champions-League-Saison 2015/2016 eine Externer Link: Audiodeskription angeboten. Aktuelle Hörfilm-Sendetermine lassen sich über die Textversionen einiger Programmzeitschriften wie der Hörzu abrufen oder bei der Externer Link: Deutschen Hörfilm GmbH. International haben Angebote mit Audiodeskription eine etwas längere Tradition. So bietet z. B. die britische BBC bereits seit 2009 ein umfangreiches Programm für sehbeeinträchtigte Nutzer/innen an.
Zugänglichkeit der Internetangebote
Auf politischer Ebene wird der Barrierefreiheit im Internet ein hoher Stellenwert beigemessen. Dies ist u. a. daraus abzulesen, dass ergänzend zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) die Verordnung für barrierefreie Informationstechnik (BITV) erlassen wurde. Mit ihr wurde unter anderem das Ziel formuliert, alle "öffentlich zugänglichen Informations- und Kommunikationssysteme barrierefrei zu gestalten und insbesondere auch den Anforderungen an Leichte Sprache gerecht zu werden". Je nach Beeinträchtigung sind dabei aber ganz unterschiedliche Aspekte von Bedeutung. So stellt zum Beispiel für Nutzer mit Beeinträchtigungen der Feinmotorik die Bedienung der Maus eine besondere Herausforderung dar. Alternativ arbeiten sie daher mit Eingabegeräten, die auf dem Prinzip der Tab-Taste beruhen. Dafür unabdingbar ist ein schlüssiger Aufbau, um alle Inhalte mit der Tab-Taste erreichen zu können, ohne in einer Sackgasse zu enden.
Auch für sehbeeinträchtigte Menschen stellt sich das Internet das bedeutendste Informationsmedium dar. Eine Skalierbarkeit von Schriften, die eigentlich inzwischen eine Selbstverständlichkeit sein sollte, ist für sie von besonderer Bedeutung. Zahlreiche dieser Nutzer/innen sind zudem darauf angewiesen, dass Vorder- und Hintergrund auch bei reduzierter Farb- und Kontrastwahrnehmung in der Standardansicht deutlich unterscheidbar sind (vgl. z. B. "einfach teilhaben" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales). Richtmaß für diese Nutzer/innen ist es, sich den Text per Sprachausgabe vorlesen zu lassen oder ihn mit einer Braille-Zeile zu ertasten. Um auf diese Weise alle Inhalte erfassen zu können, ist es notwendig, für Bilder oder Grafiken immer einen Alternativ-Text zu erstellen, der die Bilder beschreibt. Fremdsprachliche Begriffe sollten möglichst nicht verwendet werden, da diese vom Screenreader eingedeutscht vorgelesen werden. Pop-Up-Fenster verwirren blinde Nutzerinnen, wenn sie vorher nicht darüber informiert werden.
Für Menschen mit Hörschädigung müssen Töne, Geräusche oder Stimmen, auf die eine Webseite nicht verzichten kann, in Text umgewandelt werden. Für Menschen, die auf Gebärdensprache angewiesen sind, ist es inzwischen möglich, einen Avatar zur Produktion von Gebärdentexten im Internet einzusetzen . Dieser kann aber eine Gebärdensprachdolmetschung nicht ersetzen.
Neue Möglichkeiten der Barrierefreiheit – HBB For ALL
Der internationale Standard Interner Link: Hbb – Hybrid Broadcast Broadband verbindet das klassische Fernsehen mit dem Internet. Mit dem sogenannten hybriden Fernsehen sind zahlreiche online-basierte, neue Zusatzfunktionen verbunden, die auch erhebliche Fortschritte im Hinblick auf Barrierefreiheit mit sich bringen: Farbkombinationen von Schrift und Hintergrund sind frei wählbar, ebenso die Schrift- und die Fenstergröße. Wie auch die Zoomfunktionen mit neuen Farbvarianten erleichtert dies die Nutzbarkeit für Menschen mit starken Sehbeeinträchtigungen enorm. Es ist auf diese Weise ebenfalls möglich, einen Screenreader zu verwenden, der Texte vorliest. Weiterhin laufen derzeit erste Pilotprojekte, um einen simultanen Gebärdendolmetscher zuschalten zu können.
Um HbbTV nutzen zu können, wird ein HbbTV-fähiges Endgerät und ein DSL-Internetanschluss benötigt. Wenngleich HbbTV die Barrierefreiheit deutlich befördern wird, sind noch nicht alle Schwierigkeiten gelöst. So ist eine Bedienung ohne Hilfe für blinde Nutzer aufgrund der Menüführung sehr kompliziert. Hier liegen noch zu lösende Aufgaben für die weitere Entwicklung von HbbTV, deren Lösungen von dem internationalen Verbund "HBB For ALL" (Externer Link: www.hbb4all.eu) vorangetrieben werden.
Zugänglichkeit bei Lernschwierigkeiten
Menschen mit Lernschwierigkeiten sind im Bereich der Massenmedien am stärksten benachteiligt. Einige davon sind auf intellektuelle Beeinträchtigungen zurückzuführen, aber einige ebenso auf die Einstellungen der Bezugspersonen, deren Verhaltensweisen Teilhabeeinschränkungen bedingen . Sprache und Schrift stellen häufig das größte Teilhabe-Hindernis dar. Es sollten Alternativen angeboten werden. Zu bedenken ist dabei, dass die Bedürfnisse der großen Gruppe der Menschen mit Lernschwierigkeiten … beispielsweise hinsichtlich geschriebener Texte recht unterschiedlich sind. Insbesondere im Internet stellt eine komplexe Sprache eine hohe Hürde dar. Um Informationen auch für diese Nutzergruppe verfügbar zu machen, haben sich unterschiedliche Unterstützungssysteme etabliert. Eine einfach umzusetzende Möglichkeit ist der Einsatz von Vorleseprogrammen, wie z. B. Readspeaker. Die Komplexität der angebotenen Informationen bleibt damit aber erhalten.
Bei der Gestaltung von Texten für Menschen mit Lernschwierigkeiten stellt die Leichte Sprache häufig eine sinnvolle Alternative dar. Leichte Sprache ist ein aus der Praxis entstandenes Konzept, um komplexe Inhalte für Menschen mit Lernschwierigkeiten (dazu gehören auch Personen mit sogenannter geistiger Behinderung) leichter zugänglich zu machen. Texte in Leichter Sprache müssen zum schnellen und einfachen Auffinden möglichst mit dem Logo für Leichte Sprache gekennzeichnet sein, dessen Verwendung von "Inclusion Europe" geregelt ist. Das internationale Konzept soll, als eine Form von Barrierefreiheit, vor allem Menschen mit geringen sprachlichen Fähigkeiten das Verständnis von Texten erleichtern. Inzwischen existieren einige Internetangebote in Leichter Sprache (z. B. Externer Link: www.einfach-teilhaben.de).
Dabei hat sich herausgestellt, dass diese nicht ausschließlich von Personen mit intellektuellen Beeinträchtigungen genutzt werden, sondern auch von weiteren Personengruppen, die Schwierigkeiten mit komplexen Ausdrucksweisen haben. Die Bundesbehörden sollen Informationen vermehrt in Leichter Sprache bereitstellen. Ab dem Jahr 2018 sollen sie Menschen mit geistigen Behinderungen Bescheide auch in Leichter Sprache kostenfrei erläutern. Die Regelungen des BGG zur Leichten Sprache finden entsprechende Anwendung im Sozialverwaltungsverfahren und bei der Ausführung von Sozialleistungen. .
Neben der Leichten Sprache, die einem standardisierten Regelwerk folgt und vor allem in exklusiven Einrichtungen für Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung populär ist, werden Angebote in einfacher oder verständlicher Sprache, z. B. das Angebot Externer Link: www.nachrichtenleicht.de des Deutschlandfunks, häufiger bei der inklusiven medienpädagogischen Arbeit genutzt.
Teilhabe DURCH Medien – Medienbildung in Freizeit und Schule
Ist für die Teilhabe AN der Mediennutzung die Barrierefreiheit der Zugänge eine Grundvoraussetzung, so ist eine Grundbedingung der Teilhabe DURCH Medien der Erwerb von Medienkompetenz. Dies ist das Ziel inklusiver Medienbildung. Inklusive Medienbildung berücksichtigt dabei neben Differenzen in den Zugängen auch individuelle Nutzungsweisen. Auf europäischer und internationaler Ebene wird das Thema unter dem Terminus "ICT-supported learning for people with special educational needs" (ICT-unterstütztes Lernen für Menschen mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf) diskutiert. Vor allem technologisch ausgerichtete Fachzeitschriften veröffentlichen Forschungsergebnisse dazu. Eine 2014 vorgelegte Metaanalyse konnte deutlich machen, dass das Thema seit 2006 eine erhöhte Aufmerksamkeit erfährt . Im Folgenden wird ein Fokus auf die zentralen Teilhabebereiche schulische Bildung sowie Freizeit und Kultur im Fokus .
Schulische Bildung
"Wie die Gesellschaft behinderte Menschen wahrnimmt und wie sie teilhaben können, darauf haben Schulen und andere Bildungseinrichtungen ganz entscheidenden Einfluss." Eine breite Verankerung inklusiver Medienbildung in der Schul- und Unterrichtspraxis ist bisher in Deutschland nicht flächendeckend vorhanden. Ursachen sind strukturelle Rahmenbedingungen, fehlende Medienkonzepte sowie Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten . Auf Bundesebene wird das Thema Medienbildung wie auch das Thema Inklusion intensiv vorangetrieben. Zentrale Akteure wie die Kultusministerkonferenz betrachten beide Bildungsherausforderungen aber weiterhin unabhängig voneinander.
In der Studie "Medienbildung entlang der Bildungskette" wird darauf hingewiesen, dass die, seit geraumer Zeit die Bildungssysteme bewegenden, Megathemen "Medienbildung" und "Inklusion" bisher zu wenig gemeinsam betrachtet werden. International vergleichende Studien wie die ICILS 2013 zeigen, wie Medienbildung konkret dazu beiträgt, zentrale gesellschaftliche Herausforderungen wie Partizipation, Umgang mit Heterogenität und Entgrenzungserfahrungen im Medienhandeln zu bewältigen. Für die Gestaltung von Inklusionsprozessen bietet die Medienbildung zugleich umfassende Möglichkeiten, das gemeinsame Lernen gelingen zu lassen und die selbstbestimmte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen zu fördern. Grundvoraussetzung für die positive Gestaltung inklusiver Medienbildung sind die entsprechenden Kompetenzen der Lehrkräfte .
Schulmedien
QuellentextSchulbücher und Inklusion
Neben der Gestaltung des Unterrichts durch Lehrkräfte spielen dabei Inhalt und Form gedruckter Schulbücher wie auch digitaler Unterrichtsmaterialien für die Inklusion eine wichtige Rolle:
Wenn Bildungsmedien barrierefrei gestaltet werden, können sie auch von Menschen mit einer Sehbehinderung, mit einer Hörbehinderung, mit motorischen Behinderungen oder mit Lernschwierigkeiten genutzt werden.
Inklusion, Behinderung und Barrierefreiheit sollen in allen Fächern und in allen Altersstufen thematisiert werden.
Menschen mit Behinderung als Teil der Gesellschaft auf Fotos und Abbildungen zeigen ganz selbstverständlich, wie vielfältig das Leben ist.
Die barrierefreie Gestaltung von Bildungsmedien kann dabei helfen, dass Unterricht für gemischte Gruppen mit unterschiedlichen Lernzielen gelingen kann. (…)
Authentische und vielseitige Perspektiven
Wenn in Schulmedien Menschen, Gruppen und Familien abgebildet werden, sollte möglichst oft auf die ganze Bandbreite gesellschaftlicher Vielfalt zurückgegriffen werden. Dabei steht der Begriff der Inklusion nicht nur für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, sondern auch die Wahrnehmung unterschiedlichster gesellschaftlicher Gruppen mit verschiedenen kulturellen, religiösen, sprachlichen und familiären Hintergründen.
Bildsprache – ein Blick auf Augenhöhe
Über gelungene Bilder und Illustrationen können neue Vorbilder entstehen und gesellschaftliche Konzepte selbstverständlich werden. (…)
Gemeinsamkeit wird betont, wenn Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen miteinander abgebildet werden. Ein Fokus auf die Person oder die Umgebung wirken ansprechender, als wenn nur die Hilfsmittel in den Vordergrund gestellt werden. (…)
Die Darstellung des Alltags von Menschen mit Behinderungen mit Bildern und Illustrationen, die Traurigkeit oder Hilflosigkeit symbolisieren oder Mitleid erregen sollen, ist ein vermeidbares Klischee.
Inklusion ganz praktisch
Inklusion erweitert den Horizont für alle Beteiligten. Wird bei Unterrichtseinheiten auch die Perspektive der Schüler_innen mit Beeinträchtigung berücksichtigt, kann dies für alle Schülerinnen und Schüler neue Erfahrungen bieten. (…) Flexibel nutzbare Bildungsmedien, die unterschiedliche Lernziele bieten und in den einzelnen Unterrichtseinheiten die angesprochenen Sinne variieren, unterstützen die Lehrkräfte und den inklusiven Schulunterricht. (…)
Quelle: Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Staatliche Koordinierungsstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention 2016, o. S.
In der Schule ist Medienbildung eine Querschnittsaufgabe also Lernen mit Medien und Lernen über Medien. Als didaktische Werkzeuge sind Medien fester Bestandteil aller Fächer. Es geht um Emanzipation, Mündigkeit und darum, einen souveränen und selbstbestimmten Umgang mit Medien in der digitalen Gesellschaft zu fördern . Ein weiterer zentraler Gelingensfaktor für die Umsetzung inklusiver Medienbildung in der Schule ist die multidisziplinäre Kooperation. "An Inklusion orientierte Schulen sind auf den Austausch unterschiedlich ausgebildeter Lehrpersonen mit Eltern und weiteren Fachpersonen angewiesen" . Dazu gehören unbedingt auch gut ausgebildete Medienpädagoginnen und -pädagogen. Die Medienpädagogik kann einen wichtigen Beitrag für die Gestaltung inklusiver Unterrichtsarrangements leisten.
Freizeit und Kultur für Kinder und Jugendliche
Die medienpädagogische Arbeit in Jugendhäusern, Jugendzentren und Häusern der Offenen Tür als pädagogisches, institutionelles Handlungsfeld der non-formalen Bildung ist ein bedeutender und über Jahrzehnte gewachsener Bestandteil der Kinder und Jugendarbeit. Die gleichberechtigte Teilnahme von Heranwachsenden mit Beeinträchtigungen an medienpädagogischen Angeboten ist hingegen eine vergleichsweise neue Aufgabe. Wenn die Medienpädagogik als ein Teil der Allgemeinbildung gesehen wird, wie es sowohl Bildungspolitik als auch die pädagogische Praxis fordern, impliziert dies den unteilbaren Anspruch, sie für alle zu wollen und allen zugänglich zu machen. Das bundesweit größte Modellprojekt zur Förderung und Unterstützung inklusiver Medienarbeit ist "Nimm! Netzwerk Inklusion mit Medien" in Nordrhein-Westfalen. Initiiert von der LAG Lokale Medienarbeit NRW, umgesetzt in Zusammenarbeit mit der Technischen Jugendfreizeit- und Bildungsgesellschaft (tjfbg) in Berlin.
Das Netzwerk hat sich zum Ziel gesetzt, Medienprojekte für alle zu unterstützen, sonder-, medien- und sozialpädagogische Fachkräfte zu qualifizieren, inklusive Medienprojekte durchzuführen und Einrichtungen, die im Bereich Inklusion und Medien aktiv sind, bekannt zu machen. Es ist modellhaft, da es Kompetenzaufbau und Fortbildungen mit der Vernetzung von Fachkräften aus der Jugendarbeit, Medien- und Sonderpädagogik miteinander verbindet.
Abgesehen von dem skizzierten Netzwerk machen sich immer mehr Träger und Einrichtungen auf den Weg, ihre Angebote inklusiv auszurichten . Beispiele für die inklusive Medienarbeit finden sich sowohl in urbanen Zentren, z. B. in Berlin, Hamburg und im Ruhrgebiet als auch im ländlichen Raum wie in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Oftmals sind diese Projekte ohne dauerhafte finanzielle Absicherung. Bei näherer Betrachtung wird deutlich, dass bei einer systematischen Erfassung dieser Angebote nicht von einem Inklusionsverständnis ausgegangen werden kann, welches sich auf die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen verengt. Die Anbieter verstehen unter inklusiver Medienbildung Angebote für alle Kinder und Jugendlichen, die von digitaler Ungleichheit betroffen sind. Darunter fallen z. B. auch jugendliche Strafgefangene und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge . Diesem Verständnis liegt auch die Arbeit der bundesweit einzigen Fachorganisation, der Fachgruppe inklusive Medienbildung unter dem Dach der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur zu Grunde (Externer Link: www.gmk-net.de).
Ist der Fokus insgesamt sehr weit, so sind denn bisher nur wenige medienpädagogische Projekte und Einrichtungen auf Teilnehmende mit sogenannter geistiger Behinderung eingestellt. Einzelne medienpädagogische Einrichtungen wie das Medienzentrum Parabol in Nürnberg oder MOP – integrativer Jugendtreff in München setzen bereits seit geraumer Zeit Medienprojekte mit Kindern und Jugendlichen mit sogenannter geistiger Behinderung mit hohen Qualitätsstandards um. Inzwischen wächst aber das Bewusstsein, auch diese Zielgruppe in die medienpädagogische Arbeit einzubeziehen. Der Dieter Baacke Preis identifiziert und prämiert jährlich inklusive Medienprojekte, bei denen auch Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten mitgestalten. Die Preisträger der letzten Jahre zeigen, wie die Förderung der Medienkompetenz als Beitrag zur Partizipation und zur Chancengleichheit und zugleich die Prävention in Bezug auf die Gefahren im Umgang mit digitalen Medien für alle Heranwachsenden gelingen kann. Dabei werden Radiosendungen und Filme von inklusiven Kinder- und Jugendgruppen produziert, mit Tablet und Smartphones gearbeitet oder auch Blogs geschrieben .
Vor allem in Formen der aktiven und handlungsorientierten Medienarbeit wird die Chance gesehen, sich durch Medien in kreativer Form der Öffentlichkeit mitzuteilen . Darüber hinaus kann der kompetente Umgang mit Medien das Selbstbild und die Selbstsicherheit von Menschen mit geistiger Behinderung unterstützen , welches mit dem Erkennen von Handlungsfähigkeit und Eigenverantwortung einhergeht .
In Deutschland ist die medienpädagogisch ausgerichtete Kinder- und Jugendarbeit nicht prinzipiell inklusiv. Der erste Schritt medienpädagogisch arbeitender Initiativen und Institutionen ist häufig, mit Förderschulen oder anderen Institutionen der Behindertenhilfe zu kooperieren. Die lokale Vernetzung von Jugendhäusern, Jugendzentren und Häusern der Offenen Tür mit Förderschulen bzw. Einrichtungen der Behindertenhilfe kann ein Schritt sein, dies in Richtung Inklusion zu verändern. Dies deckt sich mit den Veränderungsnotwendigkeiten, die mit dem Ziel der inklusiven Ausgestaltung von Freizeitangeboten insgesamt verbunden sind. Insgesamt wird deutlich, dass Kinder- und Jugendarbeit im Zusammenspiel mit der Behindertenhilfe der Ort sein kann, an dem Medienbildung als "freie und befähigende, machtreduzierte und bewertungsunabhängige Auseinandersetzung mit medienbezogenem Handeln" stattfindet .
Fazit: Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben – in, an und durch Medien
Der Rechtstradition der Exklusion von Menschen mit Behinderungen von politischen Entscheidungen wird nicht weiter gefolgt . Das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" wie der oftmals verkürzt als UN-Konvention bezeichnete völkerrechtliche Vertrag in volle Länge heißt, weist darauf hin, dass Partizipation für Menschen mit Behinderungen notwendig ist, damit sie – wie alle – ein selbstbestimmtes Leben führen können. Diese Auffassung hat nicht nur Auswirkungen auf den Einzelnen, sondern auch auf die Gestaltung von Politik, insbesondere in den Bereichen, die Menschen mit Behinderungen unmittelbar betreffen. Dementsprechend haben Menschen mit Behinderungen im Inklusionsbeirat der Staatlichen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention die Mehrheit. Einer von drei Fachausschüssen, die der Inklusionsbeirat in der Legislaturperiode 2013 bis 2017 ist der Fachausschuss Externer Link: Kommunikation und Medien.
Welchen Einfluss es haben kann, wenn ein Mitglied des Rundfunkrats von den Behindertenverbänden entsandt wird, macht das Beispiel WDR deutlich. Ein Sitz wird seit Jahren von einer Vertreterin der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe wahrgenommen. Dadurch wurden bereits vor der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention Initiativen zum Bild des Menschen mit Behinderung in Hörfunk, Fernsehen und Online sowie der Zugang der Betroffenen zu diesen Medien auf den Weg gebracht. Diese führten zu konkreten Empfehlungen für den WDR, beispielsweise die sach- und fachgerechte Untertitelung für gehörlose Fernsehzuschauer zu erhöhen und die Schwerbehindertenquote bei der Beschäftigung von Mitarbeitern zu erfüllen. Heute hat der Sender innerhalb der ARD eine Spitzenposition hinsichtlich der Barrierefreiheit der Angebote inne.
QuellentextMedien und Behinderung
Was wäre, wenn in den Redaktionen Menschen mit Behinderungen sitzen würden? Wären die Beiträge zum Thema Behinderung dann automatisch besser? Nicht zwingend (…) – denn Journalistinnen und Journalisten mit Behinderungen sind nicht auf das Thema Behinderung festgelegt. Dennoch können behinderte Medienschaffende zu einer inklusiven Öffentlichkeit beitragen. (…) Egal ob Print, Hörfunk, Online oder TV – behinderte Menschen arbeiten dort kaum, und wenn, dann zumeist in redaktionellen oder zuarbeitenden Jobs im Hintergrund. Die Gründe sind vielfältig. Vor allem der Zugang zu Berufen in den Medien ist für behinderte Menschen schwer. (…) Viele Redaktionen sind nicht barrierefrei. (…) Und darüber hinaus gibt es dort oft grundsätzliche Bedenken: Können wir jemanden mit Behinderung zu einem Presse-Termin schicken? Wie schnell und kurzfristig geht das? Wie belastbar ist ein Mensch mit Behinderung? All das sind Vorbehalte, die in vielen Unternehmen auftauchen. Im Bereich Medien sind die Anforderungen an Belastbarkeit und Flexibilität der Mitarbeitenden zudem besonders hoch. Dass trotzdem eine Reihe von behinderten Menschen erfolgreich in den Medien arbeitet, zeigt jedoch, dass all das kein grundsätzliches Problem sein kann."
In einer Studie von Peithmann zur Beschäftigung von Jornalistinnen und Journalisten im öffentlich- rechtlichen Rundfunk gaben 67 % der Befragten an, dass ihre Behinderung Auswirkungen auf ihr Arbeitsleben hat. "Nahezu alle Befragten sind hoch qualifiziert, festangestellt, Vollzeit beschäftigt und arbeiten überwiegend im Bereich Hörfunk. Knapp 45 % sehen Nachteile in der Tatsache, dass sie Journalisten mit Behinderung sind. Der am häufigsten geäußerte Vorteil ist die Sensibilisierung rund um das Thema Behinderung. Um Einschränkungen durch die Behinderung auszugleichen, entwickeln sie verschiedene Strategien. Hauptsächlich geht es um das Strukturieren, Planen und Dosieren der Arbeit" .
In Deutschland ist die Präsenz von Menschen mit Behinderungen bei den großen Sendern bisher noch unüblich. Eine Ausnahme bildete Bettina Einstel, die neun Jahre lang die Sendung "Menschen – das Magazin" moderierte. Im Juli 2014 präsentierte sie Externer Link: die letzte Sendung. Spartenkanäle wie Sport 1 setzen hingegen durchaus auf Fernsehgesichter mit Behinderung. Raúl Krauthausen lädt als Moderator Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende und Medienleute mit und ohne Behinderung zum Talk ein. In "face to face"-Gesprächen tauscht sich Krauthausen mit seinem jeweiligen Gast über künstlerisches Schaffen, persönliche Interessen und Lebenseinstellungen aus (Externer Link: http://krauthausen.tv/).
Wie sich durch Reporter mit Behinderungen Denk- und Handlungsweisen ändern können, macht eindrucksvoll Externer Link: Carly Fleischmann deutlich, der als Journalist mit einer Autismus-Diagnose tätig ist.
"Damit politische Teilhabe auch über Medien möglich wird, ist u. a. die Vermittlung von Medien- und politischen Kompetenzen über alle nutzbaren Sinne auf verschiedenen medialen Wegen notwendig. Während früher der Schwerpunkt auf der Förderung von behinderten Menschen lag, um vorhandene Barrieren zu überwinden, ist es heute nach der UN-Behindertenrechtskonvention die Aufgabe der Gesellschaft, die Umwelt barrierefrei für alle zu gestalten" .
Jun. Prof. Dr. Ingo Bosse lehrt und forscht an der Technischen Universität Dortmund im Forschungscluster Technologie for Inclusion and Participation (TIP) der Fakultät Rehabilitationswissenschaften. 2013 erhielt er den Lehrpreis für praxisnahe und innovative Lehre. Seine Arbeitsschwerpunkte sind zielgruppenspezifische und inklusive Medienbildung, Darstellung von Behinderung in den Medien sowie Integrationshilfe. Er ist Sprecher der "Fachgruppe inklusive Medienbildung" der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur.