Einordnung der Medienpolitik
Medienpolitik ist nur ein Aufgabenbereich von sehr vielen politischen Sachgebieten, die unter dem Oberbegriff "Politik" zusammengefasst werden. Die Einteilung in Politikbereiche kann stark variieren, hinzugefügt werden könnten in der Tortengrafik z. B. auch noch "Jugendpolitik" und "Seniorenpolitik" anstelle des umfassenden Aufgabenbereichs "Familienpolitik". Die Benennungen der Politikbereiche bzw. Sachgebiete ist ebenfalls nicht allgemeingültig festgelegt, so kann z. B. "Agrarpolitik" auch "Landwirtschaftspolitik" heißen. Deutlich wird jedoch, dass es eine große Zahl von Politikbereichen gibt. Viele sind so bedeutend, dass sie in Deutschland ein eigenes Bundesministerium haben (z. B. "Finanzpolitik" – Bundesministerium der Finanzen).
Medienpolitik hat als politischer Aufgabenbereich mit der Schaffung des Amtes des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Jahr 1998 eine Aufwertung erfahren. Obwohl Kultur- und Medienpolitik in Deutschland in erster Linie Angelegenheiten der Bundesländer sind, wurde mit der zunehmenden Verbreitung der Medien über Staatsgrenzen hinweg (z. B. durch Fernsehen, Internet) deutlich, dass der Kulturstaatsminister für nationale und internationale Belange zuständig sein muss.
Aufgaben der Medienpolitik
Die Aufgaben der Medienpolitik können in drei verschiedene Ebenen aufgeteilt werden. So wird deutlich, dass Medienpolitik – wie nahezu jedes Politikfeld – ein komplexes und vielfach unterteiltes Aufgabenfeld ist, in dem mehrere Arbeitsebenen miteinander verknüpft sind: amtlich-behördliche Aufgaben, verschiedene Bereiche der Medienregulierung und schließlich die immer bedeutsamere Abstimmung von nationalen und grenzüberschreitenden, internationalen Zuständigkeiten. Diese Vielfalt kann u. a. durch die große Anzahl der behandelten Gegenstände bzw. Inhalte erklärt werden, z. B. Film, Print-Presse, Fernsehen, Online-Anwendungen s Telekommunikation sowie die notwendigen Abstimmungsprozesse im In- und Ausland.
Medienpolitik 1. Ebene: amtlich-behördliche Aufgabenbereiche
Die Ebene der amtlich-behördlichen (administrativen) Systembereiche von Medienpolitik gliedert sich in die politischen Unteraufgaben Ordnungspolitik, Infrastrukturpolitik, Medien-Organisationspolitik, Personalpolitik sowie Programm- und Informationspolitik. Diese Aufgabenfelder sollen gemeinsam für ein funktionierendes Mediensystem sorgen.
Medienpolitik 2. Ebene: Bereiche der Medienregulierung
Je nachdem, welchen Regulierungsbereich die politischen Akteure für besonders wichtig erachten, können sie unterschiedliche Schwerpunkte in ihrer Medienpolitik setzen:
Die Regulierung der Beziehungen zwischen und in Medienorganisationen beinhaltet z. B. die Festschreibung der Bedingungen des Arbeitsrechts für Redaktionen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten abzusichern. Die Regulierung publizistischer Beziehungen hebt z. B. auf die (grund)gesetzliche Verankerung der Staatsunabhängigkeit des Rundfunks ab und beschreibt Rechte und Pflichten der Beteiligten.
Die Regulierung wirtschaftlicher Beziehungen erfasst z. B. die im Zeitalter des Internets immer wichtigere Ausgestaltung des Urheberrechts mit Schutz- und Nutzungsbedingungen für Autoren (Urheber) und Medien (Rechteverwerter).
Medienpolitik 3. Ebene: Hoheitsbereiche der Medienregulierung
Die Gebiete, in denen es Zuständigkeiten für medienpolitische Regelungen gibt, sind sehr unterschiedlich. Sie werden auch mitbedingt durch technische Neuerungen, z. B. Überwindung von Landesgrenzen und sogar Kontinenten durch Internet und Fernsehen.
Nationale und internationale Regelungen
Innerhalb der nationale Medienregulierung kann noch einmal unterschieden werden zwischen den Zuständigkeiten der Bundesländer (z. B. für die Schaffung von Landesmedienanstalten, die die Zulassung von privaten Fernsehsendern in ihren Hoheitsbereichen überwachen) und der nationalen Rahmenregulierung für diese Zuständigkeiten in einem gemeinsamen Staatsvertrag (z. B. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag).
Die internationale Medienregulierung kann noch einmal differenziert werden in weltweite Regulierungsversuche (z. B. im Rahmen der Verbreitung des Internets neue Telekommunikationsrichtlinien durch die Weltkonferenz zur Telekommunikation, WCIT) und europäische Regelungen (z. B. Europäische Fernsehrichtlinie für Rechte und Pflichten beim grenzüberschreitenden Fernsehempfang).