Die Volkshochschulen (VHS) als die wohl bekanntesten Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Deutschland haben eine lange Tradition. Letztendlich wurzelt Erwachsenenbildung im 18. Jahrhundert; und zwar einerseits im Wandel von einer Agrar- zur Industriegesellschaft und andererseits in der Philosophie der Aufklärung. Schon früh zeichnet sich also eine Ambivalenz der Zielvorstellungen ab: einerseits Qualifizierung, andererseits Emanzipation. Diese Spannung hat sich – mit wechselnden Gewichtungen – bis heute gehalten.
In der Weimarer Republik erhielten die Volkshochschulen Verfassungsrang (Artikel 148, Abs. 4 der Verfassung des Deutschen Reichs). Gab es im Jahr 1917 in Deutschland gerade 18 Volkshochschulen, so waren es im August 1922 bereits 853 (Wolgast 1996, S. 38). Ende 1932 existierten noch 216 Abend- und 81 Heimvolkshochschulen. Der Rückgang hatte vor allem finanzielle Gründe (Oppermann/ Röhrig 1995, S. 23f).
In dieser Zeit waren Veranstaltungen zur "gesellschaftlich-politischen Bildung" in den VHS-Programmen sehr verbreitet, der Anteil war höher, als es heute der Fall ist. Die Nationalsozialisten schlossen Heimvolkshochschulen und setzten Abendvolkshochschulen massiv unter Druck, die aufgelöst wurden oder sich selbst auflösten. Bedeutende Pädagogen und Theoretiker der Weimarer Erwachsenenbildung zogen sich zurück oder emigrierten, andere passten sich dem Nationalsozialismus an (Olbrich 2001, S. 224 - 227). Die anstelle der Volkshochschulen gleichgeschalteten Einrichtungen erhielten die Bezeichnung "Volksbildungswerk". Nach Kriegsende drängten die alliierten Siegermächte auf den Aufbau der Erwachsenenbildung. "Dadurch soll versucht werden, dem Volk demokratische Prinzipien und Lebensgewohnheiten beizubringen und ihm die Irrtümer der Nazi-Doktrin vor Augen zu führen," ließ die amerikanische Militärregierung 1947 verlauten (Knierim/ Schneider 1978, S. 36). Viele Erwachsenenbildner der Weimarer Zeit wurden wieder aktiv und beteiligten sich am Neuaufbau (Oppermann/ Röhrig 1995, S. 32f). Bereits Ende 1945 kam es zur Wiedereröffnung von Volkshochschulen (Dolff 1978, S. 261 und Oppermann/ Röhrig 1995, S. 30).
Die im Sinne des Re-education-Programms überall geforderte politische Bildung war nicht unumstritten. Paul Wilpert, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände deutscher Volkshochschulen, brachte im Jahr 1951 die damalige Debatte auf den Punkt: "Zwischen den Parolen: 'Politik gehört nicht in die Volkshochschule’ und die 'Volkshochschule ist die Schule des politischen Menschen’ schwanken die Meinungen" (Dolff 1978, S. 14).
Bestanden bis dahin einzelne "Arbeitsgemeinschaften der Landesverbände", so wurden diese am 17. Juni 1953 in einen "Deutschen Volkshochschul-Verband e.V." umgewandelt (ebd. S. 263).
Im Laufe der weiteren Jahre haben die Volkshochschulen zahlreiche Wandlungen erlebt. So gab es mehrere – auch so bezeichnete – Wenden, die die bildungspolitischen und programmatischen Ziele der einzelnen VHS erheblich beeinflussten. Davon wurde auch das jeweilige Profil der politischen Bildung geprägt: es gab Phasen von intensiver und nachlassender politischer Bildung (siehe Hufer 2009).
Die Volkshochschulen sind kommunale Bildungseinrichtungen und stehen in öffentlicher Verantwortung. Ihre rechtliche und bildungspolitische Grundlage ergibt sich aus den Weiterbildungsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Beispielsweise in Baden-Württemberg, Berlin (nach dem dortigen Schulgesetz), Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen sollen Volkshochschulen die Grundversorgung mit Bildung sichern, wozu in der Regel die politische Bildung zählt. Allerdings sind die Grade der Verbindlichkeit, mit denen Volkshochschulen eingerichtet werden sollen, unterschiedlich. In Baden-Württemberg etwa handelt es sich um eine "freiwillige Aufgabe der Gemeinden und Landkreise", in Nordrhein-Westfalen sind Städte und Gemeinden verpflichtet, Volkshochschulen einzurichten.
Die essenziellen Merkmale der Volkshochschulen sind im Unterschied zu anderen Trägern der Erwachsenenbildung, den "freien Trägern", ihre Offenheit für alle, ihre kommunale Verankerung und ihr öffentlicher Auftrag. So heißt es in einem die Volkshochschulen beschreibenden Grundlagentext des Deutschen Volkshochschul-Verbandes (DVV): "Offenheit ist Prinzip und Merkmal der Volkshochschularbeit: Volkshochschulen sind offen für Menschen aller sozialen Schichten und Einkommensgruppen, aller Milieus und Kulturen, für Menschen mit und ohne Behinderung. Sie sind offen für Menschen mit unterschiedlichen und gegensätzlichen Auffassungen. [...] Kommunalität – die enge Beziehung zum Gemeinwesen – ist für die Volkshochschulen ein konstitutives Merkmal ihrer Identität. Volkshochschulen werden direkt oder indirekt von der kommunalen Selbstverwaltung getragen und durch diese demokratisch legitimiert. [...] Der öffentliche Auftrag der Volkshochschulen wird von den Ländern definiert und in den Kommunen umgesetzt. Er besteht darin, ein umfassendes Weiterbildungsangebot für die gesamte Bevölkerung zu unterbreiten" (Deutscher Volkshochschulverband 2011, S. 14 u. 18).
Im Jahr 2010 waren im DVV 938 Volkshochschulen organisiert. Beschäftigt waren dort neben 689 Leiterinnen und Leitern sowie Verwaltungspersonal 3.405 hautberufliche pädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Ihre Aufgabe ist vor allem die Organisation und Disposition des Programms und der Arbeitsabläufe. Die unmittelbare Kurs- und Seminararbeit wird dagegen in erster Linie von 192.000 nebenberuflich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleistet (vgl. Huntemann/ Reichart 2011, S. 7f).
Das typische Merkmal des VHS-Programms ist die Breite des Angebots. Dabei hat die politische Bildung einen zentralen Stellenwert: "Das Selbstverständnis der Volkshochschulen als Ort der Demokratie manifestiert sich darin, dass sie mit ihren offenen Bildungsangeboten und beteiligungsorientierten Methoden öffentlichen Raum für Auseinandersetzung und Verständigung schaffen [...] Die Bürger/-innen sind mit drängenden politischen und sozialen Fragen oder gesellschaftlichem Konfliktstoff vielfach konkret in ihrer Kommune konfrontiert. Deshalb gehören Aktivitäts- und Angebotsformen wie Diskussionsforen, Geschichts- und Zukunftswerkstätten, aber auch die kritische Auseinandersetzung mit Fragen der Stadtplanung oder mit aktuellen kommunalpolitischen Problemfeldern zum genuinen Arbeitsgebiet der politischen Bildung in den Volkshochschulen. Damit ermöglichen sie auch einen Dialog der Bevölkerung mit politischen Entscheidungsträgern und wirken der wachsenden Politik- und Beteiligungsmüdigkeit entgegen" (DVV 2011, S. 38).
Insgesamt besuchen jährlich ca. 9 Millionen Menschen die Volkshochschulen (Huntemann/ Reichart 2011, S. 7f). Die genauen Zahlen der Teilnehmenden an politischen Bildungsveranstaltungen sind schwer zu ermitteln. Das liegt in der Besonderheit der Volkshochschul-Statistik und in der mangelnden definitorischen Trennschärfe politischer Bildung begründet. Aber man kann davon ausgehen, dass sich an entsprechenden Kursen und Seminaren, Vorträgen, Exkursionen und Studienreisen jährlich ca. 250.000 bis 300.000 Menschen beteiligen (eigene Schätzung nach Huntemann/ Reichart 2011, S. 7f).
Bei regelmäßiger Durchsicht der Programme fällt ein Trend auf: weg von längeren Seminaren hin zu Einzelveranstaltungen.
Das mag einen Grund in der zunehmenden Tendenz der Volkshochschulen haben, auf "Wirtschaftlichkeit" achten zu müssen. Das bedeutet, dass Veranstaltungen zurückgefahren werden, die "subventioniert" werden müssen und keine hohen Teilnahmegebühren einbringen. Diese Entwicklung wird auch im DVV skeptisch bewertet: "Aufgrund der stetigen Senkung der öffentlichen Zuschüsse besteht [...] die große Gefahr, dass Volkshochschulen an den Rand ihrer Handlungsfähigkeit gedrängt werden oder nicht mehr als öffentliche, gemeinwohlorientierte Weiterbildungseinrichtungen erkennbar sein werden" (DVV 2011, S. 24).
Der Text wurde übernommen aus dem Band: Wolfgang Sander / Peter Steinbach, Politische Bildung in Deutschland. Profile, Personen, Institutionen, Bonn 2014. Erschienen in der Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bd. 1449.