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Der Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR von 1990 schuf nur die staatliche Einheit Deutschlands. In ihm waren Bestimmungen enthalten, die es vielen Bereichen der Gesellschaft erlaubten, nach 40-jähriger Trennung wieder zusammenzuwachsen. Alles konnte er aber nicht regeln. In oftmals schwierigen Prozessen mussten und müssen Menschen, Firmen, Verbände und Organisationen (wieder) zusammenfinden. Bislang gelang das mal mehr, mal weniger. Und sorgt auch über drei Jahrzehnte später für anhaltende Debatten, unterschiedliches Wahlverhalten und neue Vorurteile und Klischees.
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