Zweite Berlin-Krise: In Noten an die drei Westmächte, die BRD und die DDR kündigt die Sowjetunion ihre Viermächteverantwortung für Deutschland und Berlin auf. Sie betrachtet, von der »faktischen Lage« ausgehend, die alliierten Vereinbarungen über Berlin (Interner Link: 5. 6. 1945) »als nicht mehr in Kraft befindlich«, zumal die Westmächte das Potsdamer Abkommen (Interner Link: 17. 7. - 2. 8. 1945) gebrochen hätten. Die Berlin-Frage müsse »in nächster Zeit einer selbständigen Lösung« zugeführt werden, damit West-Berlin nicht wie eine »Frontstadt« als »Aufmarschgebiet für eine feindliche Tätigkeit gegen die sozialistischen Länder« dienen könne. Die Sowjetregierung fordert daher, West-Berlin binnen sechs Monaten zu entmilitarisieren und als Freie Stadt in eine »selbständige politische Einheit« umzuwandeln; nach Ablauf dieser Frist werde sie der DDR durch ein Abkommen die »Berlin-Rechte« übertragen, u. a. die Kontrollrechte über die Zugangswege. Chruschtschows Moskauer »Sportpalast-Rede« vom 10. 11. 1958 hatte dieses Berlin-Ultimatum angekündigt. US-Außenminister John Foster Dulles entwickelt die »Agenten-Theorie«: Danach könnten die DDR-Organe als »Beauftragte« der Sowjetunion betrachtet werden, sofern sie die Verantwortung für die alliierten Zugangswege übernehmen. Nach dem Tode Otto Suhrs (30. 8. 1957) war Willy Brandt am 3. 10. 1957 Regierender Bürgermeister in West-Berlin geworden (seit 12. 1. 1958 auch SPD-Landesvorsitzender von Berlin).