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Die Stasi-Aufarbeitung – Dauerthema oder Auslaufmodell? | Stasi | bpb.de

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Die Stasi-Aufarbeitung – Dauerthema oder Auslaufmodell?

Jens Gieseke

/ 9 Minuten zu lesen

1989 begann die Entmachtung der Stasi. Die Aufarbeitung wurde Teil eines neuen deutschen Selbstverständnisses und weltweit zum Vorbild. Aber die Debatten über den Nutzen der Stasi-Akten wandeln sich.

Ein Zeitsprung zurück zum 4. Dezember 1989. Mit der Besetzung der ersten Dienststellen der Staatssicherheit in Erfurt und einigen anderen Bezirksstädten der DDR nahm ein nach Art und Maß einmaliges Unternehmen seinen Anfang – die Sicherung des Aktenbestandes des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR und die Öffnung dieses Bestandes für die Aufarbeitung der SED-Diktatur.

Demonstranten in Suhl im Herbst 1989 (© Reinhard Wenzel)

Die Öffnung der Stasi-Akten ist in den folgenden Jahren zum Erfolgsmodell mit Ausstrahlungskraft nach ganz Osteuropa geworden. Dahinter stand der Grundgedanke, dass der Neuanfang einer demokratischen Gesellschaft die aktive Auseinandersetzung mit der Vergangenheit unter der Diktatur erfordert: "Wie wir das Problem der Stasi-Akten auch drehen und wenden – wir werden besser damit fertig, wenn wir Einblick nehmen können in dieses unheimliche Erbe der untergegangenen DDR", hat Joachim Gauck diese Überzeugung 1991 formuliert.

Vernichten oder Offenlegen – Weichenstellungen 1990

Die Entscheidung für die Aktenöffnung war umstritten. Niemand bei den Bürgerkomitees konnte in den ersten Wochen 1990 abschätzen, welche Folgen ihre Öffnung haben würde. Aus Sorge vor Missbrauch ließ der Runde Tisch Anfang März die Magnetbänder der zentralen Personenkartei vor laufenden Kameras zerschreddern. Damit blieb nur noch die Karteikartenversion mit rund 5.2 Millionen Namen, die zwei große Säle in der MfS-Zentrale füllte. Erst nach und nach bildete sich die Überzeugung heraus, dass nur die Offenlegung der Akten Klarheit bot. Dies zeigte deutlich der Fall Wolfgang Schnur, Spitzenkandidat des "Demokratischen Aufbruchs" für die Volkskammerwahl im März 1990 und langjähriger Anwalt von Oppositionellen. Über Wochen brachten MfS-Offiziere Gerüchte über seine Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter (IM) in Umlauf, bevor schließlich die Funde des Bürgerkomitees in Rostock bittere Gewissheit schufen.

Nach der Volkskammerwahl bildeten sich zwei Lager: die Bundesregierung und die DDR-Regierung de Maiziere einigten sich schnell, dass die Akten umgehend geschlossen werden sollten - "differenzierte Vernichtungsregelungen" inbegriffen, wie es das Bundesinnenministerium formulierte. Die Innenminister Wolfgang Schäuble (West) und Peter-Michael Diestel (Ost) machten keinen Hehl daraus, dass sie innere Befriedung durch Schlussstrich und Generalamnestie wollten und schrieben dies im Einigungsvertrag fest. Dagegen formierte sich breiter Protest: praktisch die gesamte Volkskammer, die Aktivisten der Bürgerkomitees und die Mehrheit der ostdeutschen Bevölkerung votierten für die Öffnung der Akten. Eine Gruppe von Bürgerrechtlern, unter ihnen Wolf Biermann und Bärbel Bohley, besetzte Räume im MfS-Archiv in Berlin-Lichtenberg und forderte unter Androhung eines Hungerstreiks die Übernahme des gerade beschlossenen Gesetzes über die Stasi-Akten in Bundesrecht. Nach hektischen Verhandlungen beugten sich die beiden Regierungen schließlich dem Druck. Ein Jahr später, im Dezember 1991, nahm der Bundestag das Stasi-Unterlagen-Gesetz an, seit 2. Januar 1992 dürfen Stasi-Opfer ihre Akten beantragen und lesen.

Besucher bei einem Tag der offenen Tür im Stasi-Archiv 2015. (© Holger Kulick)

Die Säulen der Stasi-Aufarbeitung

Das neu geschaffene Amt, der "Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR", trug schon bald überall nur noch den Namen "Gauck-Behörde". Zu den Grundsäulen der Aufarbeitung gehörten

- das Recht auf persönliche Akteneinsicht bei vollem Datenschutz gegenüber Dritten

- die Überprüfung auf Mitarbeit bei der Staatssicherheit

- die Unterstützung der Strafverfolgung

- die historische und politische Aufarbeitung in der Öffentlichkeit.

Der Blick in die eigene Akte stellt die meistgenutzte Form der Stasi-Aufarbeitung dar. Seit 1992 wollten mehr als drei Millionen Menschen "ihre" Akte sehen. Jede einzelne der Einsichten war eine ungewisse Reise in die eigene Vergangenheit. Welche bösen Überraschungen hat die Stasi-Überlieferung für mich parat? Welche Freunde haben mich verraten, welche zu mir gehalten? Jenseits der großen Schlagzeilen ist die persönliche Akteneinsicht die eigentliche "stille Basis" der Aufarbeitung, weil sie den Alltag der DDR-Einwohner im Rückblick unmittelbar betrifft. Die Antragszahlen auf persönliche Akteneinsicht waren lange Zeit stabil und gehen mittlerweile langsam zurück. 2015 gingen noch rund 62.000 solcher Anfragen bei der Stasi-Unterlagen- Behörde ein, davon etwa 70 Prozent von Menschen, die sich das erste Mal für "Ihre" Stasi-Akte interessierten.

Forschung mit den Stasiakten, aufgenommen in einem der Lesesäle der Stasi-Unterlagen-Behörde in Berlin. (© Holger Kulick)

Viele der gut 16 Millionen Menschen, die 1989 in der DDR lebten, (und natürlich derjenigen aus dem Westen, die Verbindungen in die DDR hatten), beginnen also erst später, sich dafür zu interessieren. Vielleicht fragen die Kinder und Enkel nach: Wie war das eigentlich damals bei euch?

1,7 Millionen Überprüfungen

Das zweite zentrale Ziel der Stasi-Aufarbeitung war es, die geheime Mitarbeit bei der Staatssicherheit aufzudecken und belastete Personen aus dem öffentlichen Dienst und politischen Ämtern herauszuhalten. Mehr als 1,7 Millionen Anfragen zu Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes, vorwiegend in Ostdeutschland, sind gestellt worden. Auch die Überprüfungen von politischen Mandatsträgern des Bundestages, der Landtage und Kommunalparlamente gehen in die Hunderttausende. Mit unterschiedlichen Konsequenzen: der Einzelfall ist sorgfältig zu beurteilen, aber manchmal sind auch die Akten nur in Bruchstücken überliefert. Zudem haben sich einige öffentliche Arbeitgeber entschieden, nur leitende Mitarbeiter zu überprüfen oder über die hauptamtliche oder inoffizielle MfS-Mitarbeit auch bei eindeutiger Aktenlage hinwegzusehen. So waren zum Beispiel nach 1990 rund 1.500 ehemalige MfS-Mitarbeiter bei den Polizeien von Bund und Ländern im Dienst. Wie erst 2006 bekannt wurde, hatte das Bundesinnenministerium sogar der im Aufbau begriffenen Gauck-Behörde 1990/91 mehrere Dutzend Wachleute aus MfS-Diensten zugewiesen. Der dritte Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, hat es sich zum Ziel gesetzt, sie aus der Behörde zu entfernen. Dieses Vorgehen ist strittig: Es ist verständlich, dass kein Opfer der Staatssicherheit bei der Akteneinsicht von einem früheren MfS-Offizier an der Anmeldung begrüßt werden möchte. Andererseits haben sie sich in den letzten 25 Jahren nichts zu Schulden kommen lassen.

Noch unübersichtlicher ist die Bilanz bei den inoffiziellen Mitarbeitern. Die spektakulären Medienschlachten der neunziger Jahre um diese Frage haben die Stasi-Debatte nachhaltig geprägt: Hatte der brandenburgische Ministerpräsident Stolpe gewusst, dass ihn die Kirchenabteilung des MfS über viele Jahre als IM "Sekretär" geführt hatte? Hatte PDS-Chef Gregor Gysi vor 1990 als Rechtsanwalt seine Mandanten an die Stasi verraten? Noch lange Zeit kochten die Emotionen hoch, wenn solche wirklichen oder vermeintlichen Belastungen in Erinnerung kamen - und teilweise tun sie es auch heute noch.

Deutschland als Vorbild

Ein Blick nach Osteuropa lässt trotz allem erkennen, dass in Deutschland einiges erreicht worden ist. In Ländern wie Polen und Tschechien diente das deutsche Modell als Vorbild zum Aufbau eigener Aufarbeitungsbehörden, aber es gab immer wieder Versuche, sie im parteipolitischen Streit zu schließen oder zu instrumentalisieren. Noch dramatischer ist die Situation in Russland. Nach soziologischen Analysen spielen dort ehemalige KGB-Offiziere heute eine größere Rolle in den Eliten als zu Zeiten der Sowjetunion. Zumindest in den öffentlich sichtbaren Eliten Ostdeutschlands stellen ehemalige Stasi-Offiziere (wie der zeitweilige Bundestagsabgeordnete Lutz Heilmann) hingegen die Ausnahme dar. Die generelle Überprüfungsmöglichkeit für den Öffentlichen Dienst lief Ende 2006 aus – rechtlich gilt damit die MfS-Mitarbeit als "verjährt". 2011 sind jedoch die Überprüfungen von Inhabern herausgehobener Positionen ausgeweitet sowie Mitarbeitern von Aufarbeitungsinstitutionen wieder eingeführt worden. Bei konkreten Anhaltspunkten können auch andere Mitarbeiter wieder überprüft werden. Außerdem können Journalisten und Historiker weiterhin Einsicht in IM- und Mitarbeiterakten nehmen und öffentlich im Rahmen der allgemeinen Pressegesetze darüber berichten. Praktisch ist dieses Feld allerdings weitgehend abgeschlossen.

Erfolglose Strafverfolgung

Als weitgehend erfolglos hat sich hingegen die strafrechtliche Verfolgung von Stasi-Unrecht erwiesen. Anders als im Fall der Schießbefehlprozesse gegen Grenzsoldaten und deren Befehlsgeber scheiterten die meisten der mehreren tausend Ermittlungsverfahren gegen MfS-Offiziere wegen Verbrechen im Amt an einem Gemisch aus Beweismängeln, Prozessunfähigkeit der oft betagten Angeklagten und Lücken in der Strafbarkeit. Selbst Erich Mielke wurde nicht für seine Befehle als Minister für Staatssicherheit zur Verantwortung gezogen, sondern wegen eines Mordes an zwei Polizisten 1931. Er bekam dafür sechs Jahre Gefängnis. Härter traf es die westdeutschen Agenten der Staatssicherheit, wie den NATO-Spion Rainer Rupp, der zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt wurde (Nach acht Jahren Haft kam er auf Bewährung frei.). Seine Ostberliner Vorgesetzten, wie Spionagechef Markus Wolf, erhielten durch das Bundesverfassungsgericht 1995 einen Persilschein für ihre Spionagetätigkeit. Allerdings wurde Wolf wegen Nötigung und Freiheitsberaubung in einem Entführungsfall trotzdem verurteilt. Doch die Folter der fünfziger Jahre und die Mordanschläge gegen Fluchthelfer blieben in den meisten Fällen ungesühnt.

Eine weitere nicht gelöste, vielleicht auch gar nicht nachträglich zu lösende Aufgabe blieb die Unterstützung von Verfolgten. Verlorene Lebenschancen kann kein Gesetz zurückgeben. Was blieb waren Rehabilitierung, Haftentschädigung und eine erst 2007 beschlossene Opferrente für "bedürftige" ehemalige politische Häftlinge von bis zu 250 Euro.

Zum Komplex der Aufarbeitung gehörte schließlich die Möglichkeit, Stasi-Akten für die historische Forschung sowie die Medienberichterstattung zu nutzen. Diese Nutzung ist schwierig, weil an vielen Punkten der Datenschutz Vorrang vor den Forschungsinteressen hat und es an einem nutzerfreundlichen Recherchesystem fehlt. Gleichwohl gehört das MfS mittlerweile zu den am besten erforschten Geheimdiensten der Weltgeschichte.

Eine erledigte Aufgabe?

Die Stimmen für eine Schließung der Akten sind lange Zeit nicht verstummt. Politiker wie Altbundeskanzler Helmut Kohl oder Egon Bahr, einstmals engster Berater des Bundeskanzlers Willy Brandt, haben die Aufarbeitung stets als "unappetitlich" und Rückkehr zum mittelalterlichen Pranger abgelehnt. Sie plädierten für einen Schlussstrich, so wie auch nach 1945 in einem Prozess des "integrativen Beschweigens" (so der Philosoph Hermann Lübbe) den Nazis der Weg in die Nachkriegsgesellschaft geebnet wurde.

Rund 15.000 Säcke mit zerrissenen Akten lagern noch in den Stasiarchiven. Die Stasi hatte sie zur Vernichtung vorgesehen um die Spuren ihres Wirkens zu tilgen. Diese Aufnahme entstand 2001 in der Außenstelle Magdeburg des BStU. (© Holger Kulick)

Trotz – oder gerade wegen – dieser Gegenstimmen hat die Stasi-Aufarbeitung einen festen Platz in der politischen Kultur der Vereinigungsgesellschaft errungen. Sie hat eine wichtige identitätsstiftende Funktion in der Berliner Republik, weil sie – insbesondere mit Blick auf die im Mittelpunkt stehenden "Inoffiziellen Mitarbeiter" – eine klare moralische Orientierung bieten. Und wie die bislang hohe Zahl von Anträgen auf Akteneinsicht zeigt, gibt es auch ganz persönlich bei vielen ein Bedürfnis, sich nach so langer Zeit Einblick in versteckte Teile der eigenen Biografie zu verschaffen.

Andererseits treten die Schwächen der öffentlichen Stasi-Debatte deutlicher hervor. Die ständige Suche nach "IM"-Fällen hat sich verselbständigt, und oft geht es gar nicht mehr darum, warum und wie jemand mit der Staatssicherheit gesprochen hat, was er oder sie dabei tatsächlich verraten hat. Eine genaue Betrachtung des Einzelfalls unterbleibt. Dieser Effekt verstärkt sich in den letzten Jahren, weil immer seltener wirklich schwerwiegende Fälle entdeckt werden und deshalb "kleine Fische" für Schlagzeilen herhalten müssen. Daneben verblassen andere, möglicherweise viel wichtigere Träger der SED-Diktatur, wie zum Beispiel Funktionäre des SED-Parteiapparates oder der Staatsjugend FDJ. Vielleicht ist auch deshalb eine Mehrheit der Ostdeutschen unzufrieden mit der Aufarbeitung. 71 Prozent (2010) lehnen es Meinungsumfragen zufolge mittlerweile ab, "danach zu fragen, ob jemand während des alten DDR-Regimes für die Stasi gearbeitet hat oder nicht" (im Westen sind es rund 60 Prozent).

Teil des deutschen Selbstverständnisses

Wie geht es also nun weiter mit der Aufarbeitung? Bundeskanzlerin Merkel hat im Januar 2009 erklärt: "Es ist nach wie vor so viel Aktualität drin, dass sich die Arbeit dieser Behörde im Augenblick jedenfalls noch deutlich von der eines zentralen Archivs unterscheidet". Das scheint sich nun langsam zu ändern. Eine Expertenkommission erarbeitet bis ins Frühjahr 2016 Vorschläge dazu, wie die derzeitigen Aufgaben der Stasi-Unterlagen-Behörde in Zukunft erfüllt werden können, möglicherweise in einer veränderten Struktur.

Für eine Schließung der Stasi-Akten tritt in dieser Debatte mittlerweile kaum noch jemand ein – dazu hat sich die öffentliche Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur und ihrer Geheimpolizei als zu wichtig für das Selbstverständnis der Bundesrepublik nach dem "Jahrhundert der Extreme" erwiesen. Gleichwohl bedarf es eines Wandels für die Zeit nach der "Aktualität" – wenn andere Themen die Oberhand gewinnen, wenn die "großen Akteure" der Revolutionszeit und die Opfer der Staatssicherheit nicht mehr die Debatte bestimmen, und wenn neue Fragen an die Akten der Geheimpolizei gestellt werden. Zum Beispiel: Welche Lehren sind möglich über Mechanismen, die in eine Diktatur führen? Und über die psychologische Missbrauchbarkeit von Menschen und deren Verführbarkeit zu Feindbildern? Und wie kann eine Demokratie die rechtsstaatliche Kontrolle ihrer Geheimdienste sicherstellen?

Wichtig ist, dass die persönlichen Akteneinsichten weitergehen können und die Möglichkeiten der Forschung verbessert werden. Dazu gehört es, die Stasi-Akten professioneller zu erschließen und die Vermischung von Politik und Wissenschaft in der Beschäftigung mit dem Erbe der Staatssicherheit zu beenden. Wie die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus zeigt, muss dies kein Nachlassen der Aufmerksamkeit bedeuten, aber eine Historisierung durch einen Wandel der Perspektive. Ein Auslaufmodell ist die Stasi-Aufarbeitung damit nicht.

Und die Zukunft? Was der Bundestag beschließen sollte und beschloss

Eigentlich wollte der Bundestag bis zur Bundestagswahl 2017 eine differenzierte Entscheidung fällen, wie die Zukunft der Stasi-Unterlagen-Behörde und ihrer unterschiedlichen Teilbereiche aussehen soll. Eine vom Parlament eingesetzte Expertenkommission hatte dazu am 16. März 2016 Empfehlungen ausgesprochen, dass sich die Behörde mit ihren derzeit noch 1.600 Mitarbeitern künftig umstrukturieren sollte. Vorgeschlagen wurde:

1. Die 111 Kilometer Stasi-Akten sollten "unter eigenem Namen und mit sichtbarer Eigenständigkeit unter das Dach des Bundesarchivs", eventuell mit dem Status einer Stiftung. Ein solches Modell gibt es dort bereits mit der "Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv" (SAPMO). Die Akten der bisherigen BStU-Zentralstelle sollten in der Normannenstraße bleiben. Die Akten in den zwölf ostdeutschen Außenstellen der Behörde sollten an einem Ort pro Bundesland zusammengefasst werden, "mindestens eine Außenstelle" pro neuem Bundesland sollte erhalten bleiben, bis 2021 sollte dieser Prozess abgeschlossen werden.

2. Der bisherige Bundesbeauftragte Roland Jahn sollte eine Art Ombudsmannfunktion für SED-Opfer erhalten. Sinngemäß sollte er zum "Bundesbeauftragten für die Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur und ihren Folgen" berufen werden und den Bundestag, sowie die Bundesregierung und -behörden beraten, aber auch Ansprechpartner für SED-Opfer sein, wie es sie in einzelnen Bundesländern schon gibt. Dazu sollte er mit einem kleinen Stab ein Büro in Bundestagsnähe beziehen. Ein Reibungspunkt wurde in der öffentlichen Diskussion darüber die Abgrenzung zur "Bundesunmittelbaren Stiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur", die eine ähnliche Aufgabenstellung bereits erfüllt. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, "die umfassende Aufarbeitung der Ursachen, Geschichte und Folgen der Diktatur in SBZ und DDR zu befördern, den Prozess der Deutschen Einheit zu begleiten und an der Aufarbeitung von Diktaturen im internationalen Maßstab mitzuwirken".

3. Auf dem Areal des früheren Stasi-Ministeriums sollte eine „Stiftung Diktatur und Widerstand. Forum für Demokratie und Menschenrechte“ gegründet werden, in die auch die schon bestehende Stasiopfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen überführt werden sollte. Die beiden zentralen Berliner Orte der Auseinandersetzung mit der Stasi sollten demnach von dieser gemeinsamen, besucherorientierten Struktur profitieren.

4. Der Bereich Forschung des BStU sollte zu einer "Forschungsstelle DDR-Staatssicherheit in vergleichender Perspektive" umgebildet werden, möglicherweise eigenständig und ebenfalls in Form einer Stiftung.

Bundestag verwarf Experten-Empfehlungen

Die Vorschläge der Komission wurden aber vom Bundestag so nicht angenommen. Eine Anhörung weiterer Expertinnen und Experten im zuständigen Bundestags-Ausschuss für Kultur und Medien am 27. April 2016 war zu kontrovers verlaufen. Stattdessen wurde am 9. Juni 2016 vom Bundestag mehrheitlich für einen Antrag von Unions- und SPD-Fraktion votiert, der den Titel trägt: "Die Aufarbeitung der SED-Diktatur konsequent fortführen" (Externer Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/087/1808705.pdf). Er befürwortet,

"....einen Transformationsprozess der Stasiunterlagenbehörde aus dem Amt des Bundesbeauftragten für Stasiunterlagen heraus einzuleiten."

BStU und Bundesarchiv werden beauftragt, gemeinsam ein belastbares Konzept zu erstellen, "für die dauerhafte Sicherung der Stasiakten durch eine Überführung des Stasiunterlagenarchivs in das Bundesarchiv". Ein Kriterium dafür sei die "Sichtbarkeit der Eigenständigkeit des Stasiunterlagenarchivs mit internationaler Vorbildwirkung". Das fertige Konzept soll den Parlamentariern im Lauf der nächsten Legislaturperiode vorgelegt werden.

In dem Beschluss heißt es wörtlich:

"Der Bundesbeauftragte für Stasiunterlagen hat sowohl im Inland wie im Ausland eine glaubwürdige, gewichtige Stimme. Er kann und soll diesen Prozess begleiten.

Im Einzelnen:

I. Erarbeitung eines gemeinsamen Konzeptes von BStU und Bundesarchiv

BStU und Bundesarchiv erarbeiten für notwendige Entscheidungen in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ein gemeinsames, belastbares Konzept für die dauerhafte Sicherung der Stasiakten durch eine Überführung des Stasiunterlagenarchivs in das Bundesarchiv. Dieses Konzept soll folgende Konditionen beachten:

- dauerhafter Erhalt des Gesamtbestandes des Stasiunterlagenarchivs sowie Sichtbarkeit der Eigenständigkeit des Stasiunterlagenarchivs mit internationaler Vorbildwirkung;

- Erhalt des Stasi-Unterlagen-Gesetzes mit spezialgesetzlichen Regelungen sowie keine Verschlechterung bei Aktenzugang und Akteneinsicht;

- Qualitätsgewinn durch Verbesserung der Arbeits- und Serviceleistungen bei Antragsbearbeitung, Verkürzung der Wartezeiten, Aktenerschließung, archivgerechte Aktenlagerung, Digitalisierung;

- Prüfung der Fortführung der Überprüfungsregelungen nach §19 ff. StUG.

II. Förderung der dezentralen Aufarbeitungslandschaft und der gesamtdeutschen Perspektive

In unserem Land ist über die Jahre eine vielfältige, dezentrale Aufarbeitungs- und Gedenkstättenlandschaft aus staatlichen Einrichtungen und zivilgesellschaftlichen Initiativen entstanden, die es zu erhalten und unterstützen gilt.

Der Deutsche Bundestag bekennt sich:

- zur Verpflichtung, authentische Erinnerungsorte zu erhalten und das Gedenkstättenkonzept weiter zu entwickeln;

- zur Bedeutung und Fortentwicklung des Geländes Normannenstraße als „Ort der Aufklärung über Diktatur und Widerstand“ und zur Eigenständigkeit der Gedenkstätte Berlin Hohenschönhausen;

- zur finanziellen und personellen Stärkung der Bundesstiftung Aufarbeitung auf Grundlage des Koalitionsvertrages, vor allem, um dem erfreulich zahlreichen Vorliegen von deutschlandweiten Projektförderanträgen dauerhaft entsprechen zu können;

- zur Stärkung der politischen Bildungsarbeit auf allen Ebenen, um die teils enormen Wissensdefizite bei der jungen Generation zu beheben und Demokratiebewusstsein zu stärken."

Berlin, den 7. Juni 2016, Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion / Thomas Oppermann und Fraktion

Diese Perspektiventscheidung wurde am 9.6.2016 vom Bundestag getroffen. In einer weiteren Abstimmung wurde die Amtszeit des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, um weitere fünf Jahre bis ins Jahr 2021 verlängert.

Der Historiker Jens Gieseke ist seit 2008 Projektleiter der Abteilung "Kommunismus und Gesellschaft" am Zentrum für Zeithistorische Forschung in Potsdam. Er ist Verfasser des Buchs "Die DDR-Staatssicherheit: Schild und Schwert der Partei" der Bundeszentrale für Politische Bildung. Seine jüngste Publikation zum Thema MfS-Aufarbeitung: The History of the Stasi, East Germany's Secret Police, 1945-1990, New York 2015.