Im Parlamentarischen Rat
Im Sommer 1948 wird Hermann von Mangoldt vom Schleswig-Holsteinischen Landtag in den Parlamentarischen Rat gewählt Er übernimmt den Vorsitz im Ausschuss für Grundsatzfragen. Zeitweise gehört er dem Hauptausschuss und dem Allgemeinen Redaktionsausschuss an. Als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege nimmt er wesentlichen Einfluss auf die Regelungen zum Abschnitt Rechtspflege.
Seine Ausschussleitung ist durch sorgfältige Vorbereitung und konzentrierte Verhandlungsführung gekennzeichnet. In inhaltlicher Hinsicht vertritt von Mangoldt die Position, eine Verfassung müsse sich auf das Grundsätzliche konzentrieren und von Detailregelungen fern halten. So will er den Grundrechtsteil möglichst auf die klassischen liberalen Grundrechte beschränken und von Regelungen sozialer Lebensordnungen frei halten.
Biografie
Geboren am 18. November 1895 in Aachen, gestorben am 24. Februar 1953 in Kiel, evangelisch.
Hermann von Mangoldt ist von 1914-1919 Soldat, zuletzt als Kommandant eines Torpedoboots. 1922-1926 Studium der Rechtswissenschaften in Königsberg, 1928 Promotion. 1930 Assessorexamen. 1931 Habilitation.
Tritt Anfang 1934 dem Bund Nationalsozialistischer Juristen bei. Seit Sommer 1935 Professor in Königsberg, wenige Monate später Wechsel an die Universität Tübingen, danach an die Universitäten Jena (1941) und Kiel (1943), dort Direktor des Instituts für Internationales Recht. Die Wahrnehmung der Hochschullehreraufgaben ist jedoch zwischen 1939 und 1944 wegen Kriegsteilnahme (als Korvettenkapitän) eingeschränkt.
1945-46 Dekan der Juristischen Fakultät Kiel, 1947-1948 Rektor der Universität Kiel. Beitritt zur CDU. 1946-1950 Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Landtags. 1946 Innenminister in Schleswig-Holstein. 1950 Rückzug aus der aktiven Politik zugunsten der wissenschaftlichen Aufgaben als Hochschullehrer. Seit 1952 zusätzlich Richter am Staatsgerichtshof Bremen.
Nachlass: Bundesarchiv, Koblenz.