Im Parlamentarischen Rat
Im Sommer 1948 wird Wilhelm Laforet vom Bayerischen Landtag als Mitglied des Parlamentarischen Rats gewählt. Er gehört dem Ausschuss für Zuständigkeitsabgrenzung, dem Ausschuss für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege und dem Hauptausschuss an. Laforet tritt hinsichtlich der spezifisch die Bund-Länder-Beziehungen betreffenden Fragen vehement als Sachwalter föderalistischer Interessen auf. Hierbei prüft er alle diskutierten Vorschläge an der Frage, welche Folgen sich für Bayern ergeben würden.
Mit dem CSU-Abgeordneten Josef Ferdinand Kleindinst teilt er eine spezifische Verwaltungsperspektive. Entsprechend wendet er sich vergeblich gegen die Einrichtung eines Bundesverwaltungsgerichts, weil er darin eine besondere Bedrohung der Eigenständigkeit der Länder sieht. Auch widerspricht er Absichten kirchlich gebundener Kreise seiner Fraktion um Adolf Süsterhenn (CDU) und Helene Weber (CDU), das "Recht der Eltern, über die Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen", im Grundgesetz zu verankern. Es stellt für ihn einen Eingriff in die Kulturhoheit der Länder dar.
Bei der Schlussabstimmung zum Grundgesetz am 8. Mai 1949 zählt Laforet zu den sechs von acht CSU-Abgeordneten, die diesem wegen föderalistischer Vorbehalte ihre Zustimmung versagen.
Biografie
Geboren am 19. November 1877 in Edenkoben (Pfalz), gestorben am 14. September 1959 in Würzburg, römisch-katholisch.
Wilhelm Laforet macht 1896 Abitur. 1896-1900 Studium der Rechts- und Staatswissenschaften. 1900-1901 Militärdienst. 1904 juristisches Assessorexamen. Ab 1904 im bayerischen Verwaltungsdienst, dabei rund zehn Jahre im Innenministerium (1909-1914, 1922-1927). Hier zuletzt schwerpunktmäßig mit kommunalen Angelegenheiten befasst.
Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit durch Teilnahme am Ersten Weltkrieg (Frontoffizier), mehrmals verwundet. Seit 1918 Mitglied der Bayerischen Volkspartei. 1927-1951 Professor für Allgemeines und Bayerisches Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Würzburg.
Während des "Dritten Reichs" in dieser Stellung darum bemüht, einen Rest rechtsstaatlichen Denkens zu sichern.
Nach dem Zweiten Weltkrieg 1945 Gründungsmitglied der CSU in Unterfranken. 1946-1949 Mitglied des Bayerischen Landtags. 1949-1953 Mitglied des Deutschen Bundestags, hier Vorsitzender des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht sowie des Richterwahlausschusses. Als Hochschullehrer zahlreiche Veröffentlichungen insbesondere zum bayerischen Verwaltungsrecht.
Nachlass: Archiv der Christlich-Demokratischen Politik, Sankt Augustin.