Im Parlamentarischen Rat
Im Sommer 1948 wählt die Hamburgische Bürgerschaft aufgrund einer Absprache mit den Sozialdemokraten Paul de Chapeaurouge in den Parlamentarischen Rat. Er ist Mitglied des Ausschusses für Organisation des Bunds sowie Verfassungs-
gerichtshof und Rechtspflege und nach dessen Teilung des Ausschusses für Verfassungsgerichtshof und Rechtspflege, des Geschäftsordnungs-
ausschusses und des Ausschusses für das Besatzungsstatut.
Er ist ausgeprägter Anhänger einer fraktionsübergreifenden Zusammenarbeit. Neben Angelegenheiten der Geschäftsordnung ist er besonders mit Fragen der Rechtspflege befasst. Dabei tritt er mit besonderem Nachdruck für die Unabhängigkeit der Richter gegenüber der Politik ein. Grundsätzlich erfolgreich ist er mit seinem speziellen Anliegen, das Notariatswesen in den Katalog der konkurrierenden Gesetzgebung aufzunehmen und damit dem Bundesgesetzgeber zugänglich zu machen.
Darüber hinaus ist er ein entschiedener Befürworter einer verfassungsrechtlichen Garantie des Berufsbeamtentums. In der umstrittenen Frage der Zusammensetzung der zweiten Kammer spricht er sich für eine gemischte Lösung aus Vertretern der Landesregierungen (Bundesratslösung) und Persönlichkeiten aus unterschiedlichen staatlichen und gesellschaftlichen Bereichen (ständebezogenes Senatsmodell) aus. Auf dem Gebiet der Finanzverfassung tritt er für eine uneingeschränkte Bundesfinanzverwaltung ein. Überdies ist de Chapeaurouge ein Befürworter der gesetzlichen Wahlpflicht und wendet sich gegen die Abschaffung der Todesstrafe durch das Grundgesetz.
Biografie
Geboren am 11. Dezember 1876 in Hamburg, gestorben am 3. Oktober 1952 in Hamburg, evangelisch.
Paul de Chapeaurouge wird als Sohn eines Obergerichtsrats geboren und wächst in einer gesellschaftlich und politisch einflussreichen Familie des hanseatischen Bürgertums auf, aus deren Reihen zahlreiche Träger öffentlicher Ehrenämter hervorgingen. 1895 Abitur. Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Freiburg im Breisgau, München und Berlin. 1898 Erstes juristisches Staatsexamen. 1899 Promotion in Leipzig. 1899-1900 Militärdienst in Weimar. Im Anschluss juristische Referendarausbildung in Hamburg, 1903 Assessorexamen.
Danach als Rechtsanwalt tätig, seit 1904 auch Notar. Anhänger der Nationalliberalen Partei. 1914-1918 Teilnehmer am Ersten Weltkrieg. 1917-1932 Abgeordneter der Hamburgischen Bürgerschaft. 1918 Gründungsmitglied des Landesverbands der Deutschen Volkspartei (DVP) in Hamburg, 1920-1924 Landesvorsitzender, 1923-1925 Vorsitzender der DVP-Bürgerschaftsfraktion. Oktober 1924-1933 Mitglied des Hamburger Senats in verschiedenen Funktionen, dabei ab Anfang März 1933 für wenige Tage Leiter der Polizeibehörde.
Unmittelbar nach den Reichstagswahlen vom 5. März 1933 Rücktritt von seinen öffentlichen Ämtern. Ermittlungs- und Strafverfahren gegen ihn. 1936 Rehabilitierung und Wiederzulassung als Notar.
1945 Gründungsmitglied des Vaterstädtischen Bunds Hamburg (VBH), Bemühungen, die bürgerlichen Kreise der Stadt in einer Partei zusammenzufassen. 1946 Eintritt in die CDU. Herbst 1946-1952 Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft, zeitweise CDU-Fraktionsvorsitzender. 1952 Mitarbeit an der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg. Maßgeblich von ihm initiiert die Bildung des Hamburg-Blocks, eines Wahlbündnisses aus CDU, FDP, DP und Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE), der bei den Wahlen von 1953 – wenn auch knapp – die sozialdemokratische Bürgerschaftsmehrheit bricht.
Nachlass: Staatsarchiv, Hamburg.