Es war eine leise, pragmatische Vereinbarung – mit ungeahnten und bis heute prägenden Folgen für die deutsche Gesellschaft. In einem zweiseitigen Dokument regelte das Auswärtige Amt in Bonn mit der türkischen Botschaft am 30. Oktober 1961 die Entsendung von Arbeitskräften aus der Türkei nach Deutschland: das sogenannte Anwerbeabkommen. Nach den Abkommen mit Italien, Spanien und Griechenland konnten sich nun auch türkische Arbeiter für eine Stelle in Deutschland bewerben. Es kamen Schreiner und Maschinenschlosser, Bauern und Bauarbeiter, Ungelernte und Ausgebildete, Männer und Frauen. Heute bilden Menschen mit türkischer Herkunft eine der größten ethnischen Minderheiten in Deutschland.
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