Einleitung
Die Wehrpflicht war nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in der deutschen Öffentlichkeit ebenso diskreditiert wie die gesamte Wehrmacht und der "deutsche Militarismus". Nach zwei Weltkriegen war mit Millionen von Toten und zwei bedingungslosen Niederlagen, nach den Leiden der Bevölkerung und territorialen Verlusten keine Rechtfertigung des Militärischen mehr möglich. Nicht nur die Siegermächte hatten sich mit ihren politischen Versprechen - Denazifizierung, Dezentralisierung, Demilitarisierung und Demokratisierung - versichert, Deutschland nicht mehr zu gestatten, in der Mitte Europas eine Armee aufzustellen. Gewalt sollte niemals wieder von Deutschland ausgehen. Dieses Ziel entsprach durchaus deutscher Stimmungs- und Gefühlslage.
Bereits wenige Jahre nach der Kapitulation vom 8. Mai 1945 war nicht zu übersehen, dass politische Kräfte die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik anstrebten. Motor dieser Bestrebung war das sogenannte Amt Blank, die Dienststelle des Bevollmächtigten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen unter Leitung von Theodor Blank, wo sich ehemalige Militärs um die Aufstellung einer neuen Armee bemühten - in Abstimmung mit den westlichen Alliierten. Zum einen spiegelte sich darin die veränderte Weltlage: Mit der sich zuspitzenden Blockkonfrontation zwischen den neuen Weltmächten und der Gründung des nordatlantischen Verteidigungsbündnisses (NATO), mit Koreakrieg (1950-1953) und der sich immer mehr verfestigenden europäischen Teilung, die Deutschland mit dem in Sektoren aufgeteilten Berlin besonders berührte, verstärkte sich bei der deutschen Regierung das Gefühl, an der Schwelle neuer gewaltsamer Konflikte zu stehen, die anscheinend nur durch die globale atomare Bedrohung eingedämmt wurden. Die Sicherheit Westdeutschlands wurde von den westlichen Alliierten garantiert, die bald einen eigenen Verteidigungsbeitrag von der Bundesrepublik verlangten. Die Bundesrepublik sah sich als Teil der "freien Welt" und sollte einen Beitrag zu ihrer Verteidigung leisten. Zugleich wirkte sich die Vorstellung aus, mit der Aufstellung einer neuen bewaffneten Macht politische Souveränität erlangen zu können.
Konsequenz des sicherheits- und außenpolitischen Wandels war die Einführung der Wehrpflicht. Mehr als fünf Jahrzehnte hatte sie Bestand und wurde vor ihrer Aussetzung oftmals gerechtfertigt, ja verteidigt. Inzwischen sind die Kontroversen weitgehend beendet. Nun geht es vor allem um die Frage, ob die Umwandlung der Bundeswehr in eine Freiwilligenarmee angesichts knapper Personalressourcen gelingen kann. Im vorliegenden Beitrag wird der Blick auf die Geschichte der Wehrpflicht gelenkt, um deutlich zu machen, wie zeittypisch viele der Argumente waren, die sich zunächst gegen und schließlich für die Wehrpflicht aussprachen. Dabei zeigt sich, dass sich erfahrungsgeschichtlich geprägte Argumente mit anderen überlagerten, die Wandlungen der Systemkonfrontation spiegelten.
"Nie wieder Krieg, nie wieder Barras"
Die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik im Jahre 1955 hatte mehrere Herausforderungen zu bewältigen. Zum einen lehnte nicht nur die deutsche, sondern auch die europäische Öffentlichkeit eine Wiederbelebung des "deutschen Militarismus" ab. Sicherheitspolitische Pläne konnten nur dann auf Unterstützung hoffen, wenn die neu aufgestellten deutschen Truppenverbände in europäische Verteidigungs- und Befehlsstrukturen integriert werden würden. Dieses Ziel ließ sich mit der NATO vergleichsweise leicht verwirklichen.
Innenpolitisch stellte sich die Bemühung politischer Kreise Westdeutschlands um die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik als eine ungleich größere Herausforderung dar. Als in der ersten Hälfte der 1950er Jahre über die Wehrpflicht gestritten und zugleich insgeheim durch das Amt Blank die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik vorbereitet wurde, befanden sich noch zehntausende deutscher Soldaten in sowjetischer Kriegsgefangenschaft. Zerbombte Städte, vertriebene Landsleute aus den Ostgebieten, die Teilung Deutschlands in zwei deutsche Staaten - das waren die äußeren Folgen von "Hitlers Krieg", wie man sagte. An einem neuen Krieg wollte sich keiner beteiligen. Stattdessen bekannten sich viele gegen Atombewaffnung und "Atomtod" oder zum radikalen Pazifismus, der wenig später die Ostermärsche prägte.
"Nie wieder Krieg, nie wieder Barras
Diese Stimmungen waren aber nur eine Seite der Debatte. Viel tiefer rührte vermutlich die moralische Diskreditierung der Wehrmachtssoldaten nach 1945. Sie waren als Geschlagene in völlig veränderte Lebensverhältnisse heimgekehrt. Das Ansehen, das sie in der Zeit des Nationalsozialismus genossen hatten, war verspielt. Bald hieß es, die deutsche Wehrmacht habe die Voraussetzungen für den Völkermord geschaffen: Mitwirkung der obersten Wehrmachtsführung an der Vorbereitung eines Angriffskrieges, an der Versklavung und Ausplünderung der besiegten Staaten, schließlich an der Realisierung des Völkermords in Vernichtungslagern, solange die Fronten standhielten. Die Debatte über die Wehrmacht als "verbrecherische Organisation" hatte die Verhandlungen des Nürnberger Militärtribunals gegen hohe Offiziere wie Wilhelm Keitel und Alfred Jodl und schließlich gegen führende Offiziere der Wehrmacht begleitet.
Die Wehrpflicht in der frühen Bundesrepublik war also höchst umstritten. Kampagnen wurden gestartet, um den Gemeinsinn zu stärken, der sich auch im Wehrdienst äußern sollte. "Miteinander füreinander" hießen sie, wenn sie Gemeinsinn stärken, "Ohne mich!", wenn sie fehlenden Gemeinsinn beklagen sollten. Denn die Vorstellung, das Gemeinwesen mit der Waffe zu verteidigen, blieb moralisch zutiefst diskreditiert. Hatten die Nationalsozialisten doch einen Krieg entfesselt, der als Verteidigungskrieg bezeichnet wurde und sich nicht nur als Angriffs-, sondern auch als Rassen- und Weltanschauungskrieg erwiesen hatte und nur durch die Mitwirkung der Wehrmachtsführung möglich gewesen war. Viele ihrer Offiziere gehörten zu der ersten Offiziersgeneration in der Bundesrepublik.
Stimmungswechsel im Zuge der Blockkonfrontation
Die ablehnende Stimmung veränderte sich unter dem Einfluss des Kalten Krieges. Dieser hatte sich schon vor der Gründung der Bundesrepublik abgezeichnet und mit der Korea-Krise zugespitzt. 1949 war das nordatlantische Verteidigungsbündnis gegründet worden. Die USA proklamierten Eindämmung und Zurückdrängung des Ostblocks. Es war klar, dass die westdeutsche Regierung an den Verteidigungsanstrengungen beteiligt werden sollte - nicht nur finanziell. Das Bedrohungsgefühl des Westens verstärkte sich mit jeder Krise des Ostblocks, weil diese osteuropäischen Krisen - wie 1953 in der DDR, 1956 in Ungarn, 1968 dann noch einmal in Prag und schließlich 1979 in Afghanistan - immer unter Einsatz von Waffen unterdrückt, aber niemals wirklich gelöst wurden und deshalb bedrohlich virulent blieben.
Die Demarkationslinien zwischen den deutschen Besatzungszonen der Alliierten wurden zur Frontlinie zwischen Ostblock und dem Westen. Besonders spürbar war dieser "Systemkonflikt" in Deutschland. Damit wurde die Bundesrepublik als potentielles Kriegsgebiet wahrgenommen. Die Aufstellung bewaffneter Verbände sollte zugleich deutlich machen, dass das 1945 besiegte Deutschland schrittweise größere Souveränität erlangte. Der Bonner Regierung ging es niemals allein um die Integration der ehemaligen drei westlichen Besatzungszonen in ein westliches Verteidigungs- und Wirtschaftsbündnis, sondern ihr Ziel richtete sich auf die Erlangung voller staatlicher Souveränität. Das verbreitete Verständnis von staatlicher Souveränität verlangte nach "bewaffneter Macht" und einer neuen Armee.
Dies hatte die Überwindung von Vorbehalten zur Voraussetzung, die sich in der öffentlichen und veröffentlichten Meinung in den nach 1938/39 von den Nationalsozialisten besetzten Staaten Europas niederschlugen. Nicht vergessen waren in den Benelux-Staaten, in Frankreich, in Skandinavien, Italien, in Griechenland und anderswo die Opfer der deutschen Besatzungsherrschaft. In Großbritannien und in den USA nährten Kriegsfilme alte Feindbilder. Dabei war der rasche Aufbau einer neuen "Bundeswehr" nur mit der allgemeinen Wehrpflicht zu erreichen. Nur mit ihr konnte unverzüglich eine Armee mit mehreren hunderttausend Soldaten aufgebaut werden. Also musste der Wehrdienst als Dienst für ein demokratisch legitimiertes Gemeinwesen gedeutet werden, das verteidigungswert war, weil es als - aus dem Osten - bedrohte und deshalb stets gefährdete freiheitliche politische Lebensform galt.
Die westdeutsche Regierung unter Konrad Adenauer machte in den 1950er Jahren außenpolitisch schnelle Fortschritte und leitete nicht nur die Integration des westdeutschen Teilstaates in das atlantische Verteidigungsbündnis der NATO ein, sondere bereitete auch die Einbindung der Bundesrepublik in die sich herausbildenden neuen Strukturen eines politisch geeinten Westeuropas, mit Montanunion, Euratom und Europäischer Wirtschaftsgemeinschaft, vor. Die Korrektur des Gefühls, nie wieder Waffen tragen zu wollen, das in der westdeutschen Gesellschaft verbreitet war, stellte die Verantwortlichen innenpolitisch vor eine ernsthafte Herausforderung.
Gründung der Bundeswehr und Einführung der Wehrpflicht
Wie sollte dieses Ziel bei der verbreiteten Ablehnung des Krieges und der Wehrmacht durch die deutsche Bevölkerungsmehrheit durchgesetzt werden? Drei Grundbedingungen waren dabei zu erfüllen. Die Bundeswehr musste erstens eine
Parlamentsarmee
sein - kein Generalstab, kein Staat im Staate, keine Absonderung des Offizierskorps, das ebenso durch die Reichswehr- wie durch die Wehrmachttradition geprägt war; der vom Parlament kontrollierte Verteidigungsminister sollte den Oberbefehl über die Bundeswehr ausüben. Die neuen Soldaten sollten zweitens
"Staatsbürger in Uniform"
sein, mit allen staatsbürgerlichen Rechten. Die Bundeswehr sollte Aufgaben in der politischen Bildung übernehmen und mit dem Konzept der
Inneren Führung
ein neues Modell militärischer Führung überhaupt verwirklichen. Eine eigens dafür geschaffene Akademie, die Führungsoffiziere zu absolvieren hatten, sollte den Geist des neuen deutschen Parlamentsheeres prägen. Dritte Grundbedingung war die Einführung der
allgemeinen Wehrpflicht
: Sie wurde nicht nur als Ausdruck eines Gemeinschaftsgefühls, sondern als Grundlage gesellschaftlicher Verankerung und Zivilisierung der bewaffneten Macht im neuen Verfassungsstaat gedeutet. Sie galt als Symbol der Einsatzbereitschaft für den freiheitlichen Verfassungsstaat, als den sich die Bundesrepublik verstand. Und weil alle Männer eines bestimmten Jahrgangs damit rechnen mussten, "gezogen zu werden", galt die allgemeine Wehrpflicht als Ausdruck völliger Gleichheit. Dabei wurde sie nicht nur als Verpflichtung, sondern auch als Recht des - zunächst nur männlichen - Staatsbürgers gedeutet.
Manche Politiker sprachen sogar von der Bundeswehr als einer "Schule der Nation". Erst wenn alle als "tauglich" befundenen Männer zum "Dienst mit der Waffe" gezogen wurden und ohne Ansehen ihrer Person, ihrer Herkunft, Bildung und beruflicher Fähigkeit 18 Monate den Grundwehrdienst ableisten müssten, dann, so sagte man, sei die Bundeswehr fest in der Gesellschaft verankert. Durch den allgemeinen Wehrdienst würde jede Gefahr politischer und sozialer Separierung der bewaffneten Macht von der Bevölkerung verhindert. Man könne schließlich durch einen "Staatsbürgerkundeunterricht", der Teil der militärischen Grundausbildung sein müsse, Defizite der politischen Bildung ausgleichen und einen neuen Gemeinschaftsgeist schaffen, der - das darf nicht vergessen werden - durch die politisch-religiöse Überhöhung einer sogenannten Volksgemeinschaft diskreditiert war.
So überlagerte sich das Konzept der Inneren Führung mit dem Konzept der Wehrpflicht. Flankiert wurde diese gesellschaftliche Erdung durch die Einrichtung des Wehrbeauftragten, dessen Aufgabe vor allem die Wahrung der Grundrechte des Soldaten und die Durchsetzung der Inneren Führung war. Es war also nicht nur die Wehrpflicht, die die gesellschaftliche Akzeptanz der Bundeswehr erhöhte, sondern es war die gelungene neue militärische Führungsdoktrin, die nicht selten gegen sarkastische Kritik der Altgedienten an den angeblichen "Moden" innerer Führung durchgesetzt und durch die Gründung der Bundeswehrhochschulen noch einmal stabilisiert wurde.
Wenn die neue Bundeswehr als eine demokratisch legitimierte Armee im freiheitlichen Verfassungsstaat akzeptiert werden sollte, kam es aber nicht nur auf eine gesellschaftlich breite Verankerung in der deutschen Gesellschaft an, sondern auch auf die Akzeptanz in den europäischen Nachbarstaaten. Wichtig war deshalb die Einbindung der neuen Bundeswehr in das westliche Bündnis und die Unterstellung ihrer Bataillone und Divisionen unter übernationale Kommandostrukturen. Ebenso entscheidend war der dauerhafte Verzicht auf Atomwaffen. Aber auch die Hoffnung, dass die Bundeswehr politisch kontrolliert und dem Bundestag unterstellt werden würde, verringerte die Befürchtungen im westlichen Ausland. Schließlich verstand man auch, dass es sich nicht um eine Neuauflage der Wehrmacht, sondern um eine parlamentarisch kontrollierte Bürgerarmee handelte, die gut in gemeinsame Verteidigungsstrukturen einzufassen war.
Wie das Ringen um eine Wiederbewaffnung der Bundesrepublik und die Wehrpflicht ausging, ist bekannt: Die Bundeswehr wurde 1955 gegründet; ein Jahr später trat das Wehrpflichtgesetz in Kraft.
Die Wehrpflicht blieb für einen Zeitraum von mehr als fünf Jahrzehnten ein wichtiger Bestandteil der freiheitlichen Verfassungsordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik. Sie war Ausdruck einer individuellen Verpflichtung und Bekenntnis zu einer gesellschaftlich verankerten Bundeswehr.
Recht auf Kriegsdienstverweigerung und Ersatzdienst
Ebenso wichtig wie die Verpflichtung zum Wehrdienst war das Recht zur Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen, zunächst in der Gesellschaft heftig umstritten und als Ausdruck einer "Ohne-mich-Gesinnung" abgelehnt. Ersatzdienstleistende wurden keineswegs immer respektiert. Manche Firmen stellten keine Bewerber ein, die sich nicht hatten "ziehen" lassen oder ihr Recht auf "Ersatzdienst" wahrgenommen hatten. "Wehrdienstverweigerer" galten als "Drückeberger". "Ersatzdienstleistende" wurden als "Verweigerer", nicht als "Zivildienstleistende" bezeichnet, die sich für eine andere Art des Dienstes für die Gemeinschaft entschlossen hatten.
In der DDR, die 1962 die Wehrpflicht einführte, hingen Studien-, Ausbildungs- und Berufschancen von einem mehrjährigen nationalen "Ehrendienst" ab. Kriegsdienstverweigerer in der DDR konnten seit 1964 dem Dienst mit der Waffe als "Bausoldaten" entgehen und wurden dennoch uniformiert. Das Verhalten von Totalverweigerern, die auch den Ersatzdienst ablehnten, galt als "strafbewehrt", das heißt, sie wurden wie Verbrecher behandelt und nicht selten inhaftiert - auch im westlichen Teil Deutschlands.
Das Ansehen der "Zivis" in der Bundesrepublik änderte sich in den 1970er und vollends in den 1980er Jahren, als der Ersatzdienst in der Bundesrepublik dem Wehrdienst gleichgesetzt und gesellschaftlich anerkannt wurde. Denn mit dem Zivildienst wurden die Sozialetats entlastet, er erschien sogar als Voraussetzung dafür, dass viele Sozial- und Pflegedienste überhaupt finanziert wurden. Dass schließlich der Zivildienst wichtiger zu sein schien als der Wehrdienst, wurde spätestens dann deutlich, als die Beibehaltung der Wehrpflicht mit der Notwendigkeit des Zivildienstes begründet werden sollte und die Sozialverbände, die Zivildienstleistende einsetzten, auf die Folgen der Aussetzung für die Finanzierung von Versorgungs- und Pflegediensten hinwiesen. Der Ersatzdienst entlastete das Sozialsystem, das Ansehen der "Dienstleister" und der Dienstverweigerer war mittlerweile etwa gleich hoch und entsprach der Statistik. Denn von jedem Jahrgang wurde etwa ein Drittel gezogen, ein Drittel ausgemustert, ein Drittel absolvierte den Ersatzdienst.
Nach dem Kalten Krieg
Mit dem Ende des Kalten Krieges veränderte sich die strategische Bedeutung der Bundeswehr. Deutschland war seit 1989 nicht mehr an den Grenzen bedroht. Die Krise der NATO wurde nicht recht wahrgenommen, denn globale Krisen, der Zerfall ganzer Staaten und Blöcke, ethnisch-konfessionelle Konflikte und Bürgerkriege verlangten eine neue Art der Intervention. Aus der Bundeswehr wurde eine Interventionsarmee, die im Bündnis militärische Aufgaben übernahm und zugleich in ihrem Selbstverständnis Friedens- und Aufbauleistungen zu erbringen hatte. Immer mehr rückten Bündnisverpflichtungen, aber auch Versuche in den Mittelpunkt, Deutschland als Machtfaktor in weltpolitischen Konflikten sichtbar zu machen.
Dabei ging es auch um die Demonstration von Souveränität. Im Kosovo, am Horn von Afrika, im Kongo und in Afghanistan - immer ging es auch darum zu zeigen, dass Deutschland nicht nur als zivile Macht, sondern auch militärisch Einfluss nehmen konnte. Dass diese Einsätze die Kräfte der Bundeswehr überstrapazierten, viel Geld kosteten und ganz neue Fertigkeiten der Einsatzkräfte verlangten, das rückte viel langsamer in das Bewusstsein. Soldaten kamen im Einsatz um, klagten über mangelnde Ausrüstung, waren irritiert über die geringe Unterstützung und Anerkennung in politischer und moralischer Hinsicht. Nun zeigte sich, dass frühe Hinweise auf veränderte Sicherheitslagen Konsequenzen hatten. Die Kosten der Einheit mussten aufgebracht, das Sozialsystem finanziert werden. Staat ist immer klamm, gewiss. Aber irgendwie war eine Grenze spürbar. Reformdiskussionen setzten immer wieder ein, Kommissionen tagten, legten Berichte vor, ohne aber realistische Konsequenzen anzustoßen. Das änderte sich erst in unseren Tagen.
In den 1990er Jahren schien die verteidigungspolitische Debatte an einem Punkt angekommen zu sein, an dem nicht mehr Konzeptionen, sondern Haushaltszwänge den Rahmen für grundlegende Entscheidungen und Neuorientierungen absteckten. Finanzielle Zwangslagen engten Spielräume verantwortlicher Entscheidung ein. Das spürten auch andere Gesellschaften, die sich von dem Konzept der Wehrpflicht verabschiedeten und sich dennoch zum Prinzip politischer Freiheit bekennen. Deshalb kam es darauf an, die Argumente, die für und gegen die Wehrpflicht angeführt wurden, immer wieder zu prüfen.
Zum einen hieß es, die Wehrpflicht diene der Verankerung der bewaffneten Macht in der Gesellschaft und verhindere, dass mit der Armee ein Staat im Staat entstehe. Die Abschaffung der Wehrpflicht würde diese Verbindung lösen und deshalb die demokratische Legitimation der Bundeswehr beeinträchtigen.
In vielen gefestigten westlichen Demokratien wie den USA, in Frankreich, Spanien, Schweden und Großbritannien wurde die Wehrpflicht abgeschafft - zuweilen vor vielen Jahren, ohne Gefährdung des politischen Systems. Darin spiegelte sich nicht nur eine veränderte Sicherheitslage, sondern auch politisches Selbstbewusstsein. Eine Gesellschaft muss so stark sein, dass sie die Isolierung der Armee verhindert. Mit dem Ende der Blockkonfrontation des Kalten Krieges hatten Armeen überdies andere Funktionen zu übernehmen als die Landesverteidigung. Sie wurden zu Interventions- und Einsatzarmeen umgebildet und mussten polizeiliche, friedenstiftende oder auf die Versorgung der Zivilbevölkerung in Krisengebieten gerichtete Anstrengungen übernehmen. Alle Beispiele zeigen, dass gefestigte Demokratien durchaus ohne Wehrpflicht stabil sein können.
In Deutschland schien man viel zu lange und viel zu weit von dieser Einstellung entfernt zu sein. Hier galt die Wehrpflicht häufig als Ausdruck besonderer Verantwortung des wehrpflichtigen Bürgers für seinen Staat. Die Frage war, ob dieses Argument noch trug angesichts der nicht einmal von den Anhängern der Wehrpflicht bezweifelten faktischen Wehrungerechtigkeit. Die Zahl der Wehrpflichtigen schwankte und befand sich seit etwa 1995 auf Talfahrt. Heirateten Wehrpflichtige vor 30 Jahren noch in jungen Jahren, um Trennungsgeld zu beziehen und ihren Sold aufzubessern, so konnten sie später durch ein Jawort dem Wehrdienst entkommen. Von Wehrgerechtigkeit sprach bald niemand mehr.
Wehrpflicht als Dienst an der Gemeinschaft?
Häufig wurde behauptet, der Wehrdienst stärke den Gemeinsinn. Aber trifft hier nicht zu, was so oft in der Politik gilt? Denn Argumente haben nicht nur zwei Seiten, sondern spiegeln ihre Entstehungszeit. In der Tat galt seit dem 19. Jahrhundert auch in Mitteleuropa, dass die übernommene Verpflichtung des Bürgers, seinen Staat zu verteidigen, Ausdruck einer engen Verbindung zwischen dem Bürger und seinem Gemeinwesen war. Im Zuge der Reformen des 19. Jahrhunderts lernte der Staatsbürger, politische Verantwortung zu empfinden. Er wurde vom Untertanen zum Bürger. Im Absolutismus waren Soldaten in die Heere gepresst, war jede Entfernung aus den Reihen der Soldaten schwer bestraft worden, sollten Offiziere nicht nur befehlen, sondern "ihre Leute" oft mit drakonischen Strafen zusammenhalten.
In der Amerikanischen Revolution wurde erstmals spürbar, welche Kraft in der Bewaffnung einer Bevölkerung steckte, die sich zur Volkssouveränität bekannte und diese gerade im bewaffneten Konflikt praktizierte. "Ich wollte, ich hätte zwei Leben", sagte der junge amerikanische Revolutionär Paul Revere, als er vor den britischen Gegnern stand, "dann könnte ich meinem Land zwei Leben geben." Er starb übrigens eines natürlichen Todes und wurde in amerikanischen Lesebuchgeschichten zum Helden. Allerdings macht Revere deutlich, wie weit die Opferbereitschaft des Einzelnen für ein Gemeinwesen ging, dessen Verfassungsordnung der Bürger akzeptierte. Nationalbewusstsein und Verfassungspatriotismus überlagerten und steigerten sich gegenseitig. Dies zeigte sich nach der "Großen" Französischen Revolution, als mit der "Levée en masse" die entscheidende Wende erreicht und Europa von nationalbewussten und von der Notwendigkeit der Revolution überzeugten Franzosen grundlegend verändert werden konnte.
Die französischen Soldaten der Revolutionszeit identifizierten sich mit ihrer Nation, sie verteidigten die Revolution gegen die Alten Mächte. Sie waren beseelt von ihrer weltumstürzenden Mission und gehorchten keinem Zwang mehr, sondern unterwarfen sich freiwillig dem militärischen Drill, um sich in Disziplin einzuüben und die Schlagkraft zu erhöhen. Wie eine Walze fegte die französische Armee nach der Revolution über Europa hinweg - sie verteidigte Frankreich und verstand sich zugleich als Propagandist und Verbreiter französischer Ideale von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit.
Bekämpft wurden sie in den napoleonischen Kriegen von glühenden Verteidigern der von Frankreich angegriffenen Länder gegen französische Despotie. In Spanien und in Tirol stießen französische Truppen erstmals auf Gegner, die vor allem der Wille beseelte, ihr Land gegen Eindringlinge zu verteidigen. Freiheitskriege ergreifen die Herzen und machen deutlich: Wehrwille kann ungeahnte Kräfte entfalten, wenn er durch Patriotismus gespeist wird. Kleine Völker konnten große Armeen besiegen. Dies hatten bereits Jahrhunderte früher die Verteidigungsanstrengungen der Schweizer gezeigt, die im Kampf gegen angebliche Feinde ihrer Freiheit immer zum Volkskampf geblasen hatten.
Einen Durchbruch bedeutete für den Gedanken der Wehrpflicht der Befreiungskrieg in Deutschland, zumindest schien es im Rückblick so. Tatsächlich konnte von einer allgemeinen Volksbewaffnung keine Rede sein, denn es waren einzelne Soldaten und Verbände, die sich aus tiefer Bindung an den entstehenden, vor allem in den Vorstellungen der "Befreiungskämpfe" existierenden deutschen Nationalstaat dazu bekannten, ihr Leben einzusetzen. Sie fanden sich in Schillers Appell wieder: "Und setzet ihr nicht das Leben ein" und wollten mit dem eigenen Leben die Zukunft ihrer Nation sichern.
Mit der Revolution von 1848 setzte sich erstmals das Prinzip der Volkssouveränität gegen das monarchische Prinzip durch, aber es siegte nicht. Denn mit dem Scheitern der Badischen Aufstände triumphierte das königliche Heer über demokratisch gesonnene Aufständische. Mit der Reichsgründung von 1871, einer "Revolution von oben", wurde die allgemeine Wehrpflicht in der Reichsverfassung festgeschrieben, allerdings mit entscheidenden Einschränkungen. Soldaten, die unter der Fahne standen, besaßen kein Wahlrecht. So sollte die bewaffnete Macht davor geschützt werden, in politische Konflikte der demokratischen Massengesellschaft hineingezogen zu werden. Das passive Wahlrecht der Uniformträger war nicht eingeschränkt worden. Deutlich wird auf diese Weise, dass der Obrigkeitsstaat dem Gedanken der Volksbewaffnung misstraute, vielleicht sogar mit Berechtigung, denn ein Revolutionstheoretiker wie Friedrich Engels vertrat die Meinung, die deutschen Arbeitermassen hätten in der Armee Disziplin, gleichsam revolutionäre "Manneszucht", gelernt. Und weil Engels die großen sozialdemokratischen Wahlerfolge des endenden 19. Jahrhunderts hochrechnete, träumte er schließlich von einer revolutionären Volksarmee.
In der Weimarer Republik kam es dann ganz anders. Im Versailler Friedensvertrag war die bewaffnete Macht des Deutschen Reiches zu einer Schrumpfgröße mutiert: Ein 100000-Mann-Heer, keine Luftwaffe und eine Reichsmarine, deren größte Schiffseinheiten man "Westentaschenpanzerschiffe" nannte, waren die Folge. Im Kapp-Putsch von 1920, der ersten großen Krise der Weimarer Republik, hatte sich die Reichswehr geweigert, in die innenpolitischen Kämpfe einzugreifen. Freikorps prägten das Bild. Sie verstanden sich als Träger eines demokratischen Verteidigungswillens, hassten aber die demokratisch gewählte Reichsregierung. Sie wollten an die Zeit der sogenannten Befreiungskriege anknüpfen, ohne deren Orientierung an den Grundsätzen einer Bürgergesellschaft zu teilen. "Truppe schießt nicht auf Truppe", erklärte Hans von Seeckt, der wenig später zum Chef der Heeresleitung der Reichswehr ernannt wurde, und verstärkte so die Tendenz der Abkapselung der bewaffneten Macht. Staat im Staate sollte und wollte sie sein und wurde doch nur Spielball im Kampf um die Republik.
Sieger waren 1920 letztlich die entschiedenen Gegner der Republik, deren Republikfeindschaft später Hitler artikulierte. Er wusste, dass allein die Reichswehr seiner Herrschaft gefährlich werden konnte. Deshalb versuchte er wenige Tage nach seiner Machtübernahme, die Reichswehrführung zu lähmen. Gegen Pazifismus, für Revision des Versailler Vertrages, schließlich für die Eroberung von "Lebensraum" wollte er seine Wehrmacht einsetzen. Er rüstete auf, schuf eine schlagkräftige Kriegsmarine, ließ eine Luftwaffe aufbauen und führte 1935 die allgemeine Wehrpflicht ein. Die Wehrmacht wurde allmählich zu einer Stütze seiner Herrschaft und seiner Expansionsbestrebungen. Sie machte die Ausdehnung des Reiches erst möglich: Sudetenkrise, "Anschluss" Österreichs, Überfall auf Polen, die Kriege im Westen und im Osten hatten eine wichtige Voraussetzung: die allgemeine Wehrpflicht. Verweigerung des Dienstes mit der Waffe bedeutete oft den Tod. Es waren nur wenige Regimegegner, die durch militärischen Widerstand zeigten, dass sich das Militär dem Primat des Politischen unterwarf.
Mit dem 20. Juli 1944, dem Tag des Attentats der Widerstandskämpfer um Graf von Stauffenberg auf Hitler, begann eine entscheidende Phase der Zivilisierung des Militärs, seine konsequente Unterordnung unter Politik und Parlament. Gerade im Handeln der Regimegegner aus der Wehrmacht wird das Spannungsverhältnis zwischen Gehorsam und Widerspruch, Gefolgschaft und Widerstand sichtbar. Dies sollte bedenken, wer sich zur Wehrpflicht als Ausdruck demokratischer Ordnung bekennt. Die längste Zeit lag die Wehrpflicht im Interesse des Obrigkeitsstaates und der Diktatur. Gerade das Kaiserreich, der Nationalsozialismus und die DDR machen deutlich, dass die Wehrpflicht keineswegs eine Garantie bietet, die bewaffnete Macht zu einem Bestandteil der zivilen Gesellschaft werden zu lassen. Die Zivilität der bewaffneten Macht hängt allein vom Selbstverständnis der militärischen Führung, vom Bekenntnis zur Menschenwürde als Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und von einer politischen Führung ab, die sich die letzte Verantwortung für das Militär nicht streitig machen lässt, sondern auf dem Primat des Politischen besteht.
Die Bundeswehr gilt heute als eine bewaffnete Macht, die fest in verfassungsstaatliche Strukturen eingebunden ist - vielleicht erstmals in der deutschen Geschichte. Soldaten sind als Bürger in Uniform anerkannt, und dabei unterscheidet man nicht nach Freiwilligen, Zeitsoldaten, Wehrpflichtigen oder Berufsoffizieren. Denn alle teilen die Wertvorstellungen der Gesellschaft, bekennen sich zu Grundwerten und Grundrechten. Deshalb war es nachvollziehbar, dass die Wehrpflicht nicht mehr prinzipiell als Dienst an der Gemeinschaft gerechtfertigt wurde. Auch der Soldat setzt sich für das Gemeinwesen wie jeder andere Berufstätige ein - dieses Verständnis drückt sich in der gewachsenen Anerkennung des Soldatenberufs aus. Die militärische Führung verliert ebenso wenig die Bodenhaftung, denn sie bleibt Instrument der ihr übergeordneten Politik.
Diskussionen bis zur Aussetzung der Wehrpflicht
Nicht zu übersehen war, dass die Befürworter der Wehrpflicht in der kritischen Phase seit der Jahrtausendwende politische Argumente nutzten, um Interessen zu verfolgen. Die Bundeswehrführung legte großen Wert darauf, das gesamte Potential geeigneter "Bewerber" mustern zu können. Musterungen werden von einer großen Zivilverwaltung organisiert. Auch deren Mitarbeiter befürchteten den Verlust ihres Aufgabenbereichs und die Abschaffung ihrer Behörden.
Vor allem aber machten sich Bedenken im Bereich sozialer und pflegender Einrichtungen breit. Inzwischen ging es nicht nur um den Wehr-, sondern auch um den Ersatzdienst. Denn seitdem der Wehrpflicht das Recht zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe zur Seite gestellt und mit dem zivilen Ersatzdienst eine Institution geschaffen worden war, die bei aller Kritik an den "Ungedienten" von großer Bedeutung für das Sozialsystem war, wurde Wehrersatzdienst nicht mehr als Drückebergerei diffamiert, sondern als Ausdruck einer sich anders äußernden, aber gleichwertigen Verantwortung für den Staat und seine Gesellschaft empfunden wie der "Dienst mit der Waffe".
Schließlich wurde nach intensiven Diskussionen die Wehrpflicht überraschend schnell ausgesetzt. In dieser Entwicklung spiegeln sich Zwänge, Notwendigkeiten des Sparens, aber auch Veränderungen der Sicherheitspolitik wider. Ein Axiom der allgemeinen Wehrpflicht war die Wahrung des Prinzips der Gleichheit und der Wehrgerechtigkeit. Dieser Grundsatz wurde nicht mehr erfüllt. Eine Einsatzarmee verlangte überdies nach Spezialisten, die sich nicht in wenigen Monaten qualifizieren können. In zehn oder neun und schließlich sechs Monaten Wehrdienst lässt sich der Umgang mit komplizierten Systemen nicht erlernen. In Einsatzgebieten kommt es überdies auf interkulturelle Sensibilität und Kompetenz an, deren Entwicklung ebenfalls Zeit braucht.
Wegen der großen Rekrutierungsapparate wären auch die Kosten der Wehrpflicht in absehbarer Zeit wohl größer als der Nutzen gewesen, den eine optimale Ausnutzung von Personal-Reserven der "Gemusterten" bietet. Irgendwann wird man auch nicht mehr anzweifeln, dass sich der entlastende soziale Ersatzdienst nicht mehr durch die Wehrpflicht begründen oder halten ließ, leisten doch heute schon viele zehntausend Jugendliche freiwilligen sozialen, kulturellen oder ökologischen Dienst im In- und Ausland. Es wurde immer deutlicher, dass nicht mehr der Staat die Wehrpflicht benötigte, sondern dass die Sozialsysteme ihrer bedurften. Wehrpflicht zu fordern, um den Ersatzdienst zu stärken, das ist verwirrend. Klarheit und Wahrheit waren einmal Haushaltsgrundsätze und bestimmten zugleich Kriterien zur Bewertung politischer Maßnahmen und Entscheidungen. Wer Argumente vernebelt, politische Maßstäbe verdunkelt, Motive verbirgt oder verklärt und wirtschaftliche Interessen durch eine Gemeinwohlmetaphorik verbrämt, verletzt die Grundsätze politischer Moral, und lebt, um mit Erich Kästner zu sprechen, wie alle Moralisten letztlich gefährlich.
Die politische und gesellschaftliche Bedeutung der Wehrpflicht hängt vor allem von der freiheitlichen Struktur des Verfassungsstaates ab, der sich zum Bürger in Uniform bekennt. Nicht übersehen werden sollte, dass es Diktaturen und Obrigkeitsstaaten waren, die die Wehrpflicht missbrauchten. Es war ein demokratisch legitimierter, freiheitlicher Verfassungsstaat, der das Leitbild vom Bürger in Uniform durchsetzte, zum Nutzen des ganzen Gemeinwesens und seiner bewaffneten Macht. Wegen dieses Leitbilds ist die Bundeswehr niemals zum Staat im Staate geworden, nicht wegen der Wehrpflicht, die in der untergegangenen DDR ebenso galt wie in der Bundesrepublik. Entscheidend ist der Verfassungsrahmen, das Menschenbild, die Summe der Grundwerte, der Respekt vor den Menschenrechten.