Einleitung
Am 31. Oktober 2011 feiern Deutschland und die Türkei den 50. Jahrestag der Unterzeichnung des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens. Der Vertragsabschluss von Bad Godesberg im Oktober 1961 und der danach einsetzende Zuzug türkischer Arbeitskräfte markiert mehr als jedes andere Datum in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland den Beginn eines nachhaltigen Transformationsprozesses, in dem sich eine ethnisch weitgehend homogene, überwiegend christlich geprägte Gesellschaft sukzessiv in eine werteplural orientierte Zuwanderungsgesellschaft wandelte. Seit spätestens Mitte der 1970er Jahre wurden die Veränderungen auch im öffentlichen Raum langsam sichtbar. Vor allem der Islam in seinen mannigfachen Ausprägungen entwickelte sich zu einem wahrnehmbaren Bestandteil des urbanen Lebens. Die Zahl der Muslime ist seither kontinuierlich gestiegen. Die Studie "Muslimisches Leben in Deutschland" schätzt die Zahl der heute in Deutschland lebenden Muslime auf bis zu 4,3 Millionen.
Obwohl Muslime seit mehr als fünf Dekaden in Deutschland leben, erscheint der Islam vielen Menschen, die sich der nichtislamischen Mehrheitsgesellschaft zurechnen, als eine hier nicht beheimatete "Ausländerreligion". Verantwortlich für diesen Sachverhalt sind unter anderem zahlreiche Versäumnisse der vergangenen zwei Dekaden, die gleichermaßen der Residenzgesellschaft und den Entsendestaaten, Zuwanderern und deren Organisationen angelastet werden können.
Zunächst ist zu konstatieren, dass die verantwortliche Politik in Bund, Ländern und Kommunen mehr als zwei Jahrzehnte lang nicht zur Kenntnis nahm, dass viele muslimische Zuwanderer eine Verbleiborientierung entwickelt hatten. "Gastarbeiter" waren zu Zuwanderern geworden, die ihren Lebensschwerpunkt dauerhaft in Deutschland hatten. Die Entwicklung einer dauerhaften Verbleiborientierung führte auch zu einer veränderten Bedürfnislage in Sachen Religionsausübung. Bislang hatten sich viele muslimische Zuwanderer mit provisorisch eingerichteten Gebetsräumen abgefunden. Qualifizierte Imame und eine lebensweltbezogene Bildungsarbeit in den Gemeinden gab es faktisch nicht. Nun wollte und forderte man repräsentative Moscheegebäude und in den Schulen einen ordentlichen Religionsunterricht.
Die Politik reagierte auf diese Forderungen äußerst schwerfällig. Als erstes Bundesland entschloss sich Nordrhein-Westfalen ein schulisches Bildungsangebot für muslimische Schülerinnen und Schüler einzuführen. Die im Jahr 1986 eingeführte Islamische Unterweisung war jedoch für eine lange Zeit lediglich ein Bestandteil des muttersprachlichen Unterrichts. Erteilt wurde sie zumeist in türkischer Sprache. Der Islam blieb damit im schulischen Kontext lediglich eine Ausländerreligion.
Mittlerweile haben nahezu alle Akteure aus Politik und Moscheegemeinden erkannt, dass die gesellschaftliche Implementierung eines hier beheimateten Islams eine wichtige Zukunftsaufgabe darstellt. Seit der Einberufung der ersten Deutschen Islamkonferenz (DIK) im Jahr 2006 sind zwei strategische Handlungsfelder erkennbar. Ganz oben auf der Agenda steht die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts für die geschätzten 800.000 bis 900.000 muslimischen Schülerinnen und Schüler. Im zweiten Handlungsfeld soll die Akademisierung des Islams vorangetrieben werden.
Aktueller Sachstand
Während sich die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts nach wie vor schwierig gestaltet, hat es bei der Implementierung islamischer Wissenschaften an deutschen Universitäten im Jahr 2010 beträchtliche Fortschritte gegeben. Gewissermaßen als Initialzündung wirkten die lange erwarteten Empfehlungen des deutschen Wissenschaftsrates (WR), die im Januar 2010 vorgelegt wurden.
Diese Institute könnten künftig Religionspädagogen und -pädagoginnen, islamische Religionsgelehrte im Kontext der Moscheegemeinden, qualifizierte Kräfte in der Sozialarbeit sowie islamische Theologinnen und Theologen in der universitären Lehre ausbilden. Nach Auffassung des WR umfasst das Grundangebot für Islamische Studien die Gebiete: Exegese (inklusive Sunna), Systematische Theologie (wie Fundamentaltheologie, Dogmatik, Moral und Ethik), Islamische Ökumene, Historische Theologie (inklusive Sunna, Kalam, Mystik, Philosophie), Islamisches Recht und Rechtsmethodik, Praktische "Theologie" und Religionspädagogik. Die Fächer sollen an jedem Standort von vier bis sechs Professuren vertreten werden.
Da der bekenntnisneutrale Staat nicht die Inhalte eines theologischen Studienganges bereitstellen kann, sind die Universitäten auf eine Kooperation mit der jeweiligen Religionsgemeinschaft angewiesen. Um die Zusammenarbeit von Universität und islamischer Religionsgemeinschaft beziehungsweise Religionsgemeinschaften auf eine verlässliche Basis zu stellen, schlägt der WR die Einrichtung von Beiräten vor. Die Kompetenzen und Mitwirkungsrechte dieser Gremien seien dem Verfassungsrecht zu entnehmen. So hätten die Beiräte die Aufgabe, bei der Gründung eines Instituts für Islamische Studien mitzuwirken. Darüber hinaus sollten sie an der Ausarbeitung der Studiengänge mitarbeiten. Schließlich hätten die Beiräte die Aufgabe, mitzuentscheiden, ob im Berufungsverfahren für eine Professur gegen eine Kandidatin beziehungsweise einen Kandidaten religiöse Einwände bestehen.
Die Empfehlungen des WR fanden rasch die Zustimmung der Bundesregierung, die für die Standorte jeweils vier Millionen Euro als Anschubfinanzierung bereitstellte. Mit der Durchführung des Auswahlverfahrens wurde das Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragt. Bereits im Frühjahr und Sommer 2010 reichten die Universitäten Erlangen, Gießen/Marburg, Münster und Osnabrück Konzepte ein. Die Entscheidung folgte zeitnah im Oktober. Auf der Grundlage der Beratungsergebnisse eines hochrangig besetzten Gutachterausschusses entschied sich das Ministerium zunächst für Tübingen und den Doppelstandort Münster/Osnabrück. Im Februar 2011 fiel eine zweite Entscheidung zugunsten der Universitäten Erlangen und Frankfurt/Gießen. Unmittelbar nach der Entscheidung begannen die ausgewählten Universitäten mit den Vorarbeiten.
Die Universität Tübingen plant bereits zum Wintersemester 2011/2012 einen Studiengang für "Islamische Studien/Islamische Theologie". Hierbei will die Universität die "durchgehende Beteiligung der islamischen Verbände" sicherstellen: Zunächst ist die Einrichtung von sechs Lehrstühlen geplant, für deren Besetzung in Anlehnung zu den christlichen Fakultäten das "Prinzip der Konfessionsbindung" zu gelten habe. Die Ausbildung erfolge dementsprechend ausschließlich durch muslimisches Personal. Geplant sind Professuren zu den Bereichen: Koran und Koranlesung, Koran-Exegese, Hadith-Wissenschaften, Islamisches Recht, Islamische Glaubenslehre, Religionspädagogik und Islamische Geschichte.
Die Universitäten Osnabrück und Münster haben bereits in den vergangenen fünf Jahren den Nukleus einer islamischen Theologie und Religionswissenschaft geschaffen. Münster verfügt derzeit über eine Professur für Islamische Religionspädagogik. Gut aufgestellt ist die Religionspädagogik in Osnabrück. Dort wurde unter der Federführung von Bülent Ucar ein eigenes Institut geschaffen, das über zwei Professuren und vier Mittelbaustellen verfügt. Wie die Zusammenarbeit zwischen Münster und Osnabrück im Detail aussehen soll, lässt sich derzeit noch nicht sagen, da die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind. Fest steht jedoch, dass jede Universität mit drei Millionen Euro Bundesmitteln rechnen kann. Osnabrück plant für das kommende Wintersemester zwei Forschungsprofessuren und zwei Nachwuchsgruppen, in denen sich Habilitanden in den Bereichen Theologie, Religion und Bildung qualifizieren sollen. Mittelfristig soll aus den Nachwuchsgruppen das Personal für vier weitere Professuren erwachsen.
Unterschiedliche Erwartungen
Der rasche Aufbau Islamischer Studien an den Universitäten und das damit verbundene Engagement von Politik und islamischen Verbänden können jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass keineswegs in allen Fragen Einigkeit besteht. Gravierende Unterschiede sind bereits in den Erwartungshaltungen festzustellen. Die Bildungspolitik ist der Ansicht, mit der Gründung Islamischer Studien ermögliche man die Chance "zu einer historisch-kritischen Methode im Umgang mit dem Koran".
Wahrnehmung der traditionellen Pflichten.
Der Imam leitet das gemeinschaftliche Gebet in der Moschee und hält die Predigt im Freitagsgebet. Darüber hinaus ist er als kunstvoller Koranrezitierer tätig und vermittelt diese Fertigkeit an mehr oder minder lernwillige Schülerinnen und Schüler.
Lehrkraft für alle islamischen Angelegenheiten.
Zu den traditionellen Pflichten sind in der Gemeinde weitere Arbeitsaufgaben hinzugekommen, die der Diasporasituation geschuldet sind. Viele Muslime sind beispielsweise nicht mehr mit den rituellen Handlungen vertraut, die der Alltag erfordert, und die etwa in einem Sterbefall durchgeführt werden müssen. Sie sind in einem hohen Maße auf die Hilfe eines sachkundigen Imams angewiesen. Gleiches gilt für die Unterweisung in Speisevorschriften und vieles mehr.
Seelsorger.
Auch die Seelsorge ist kein klassisches Arbeitsfeld des Imams, denn in islamisch geprägten Ländern ist umfassende Fürsorge für Kranke, Gefangene und Menschen in schwierigen Lebenslagen eine klare Aufgabe für die Familien. Angesichts dieses historischen Sachverhalts verwundert es nicht, dass es in der arabischen und türkischen Sprache keinen Begriff gibt, der auch nur annähernd mit dem Begriff des Seelsorgers vergleichbar wäre. Dennoch sehen Muslime neuerdings hier Handlungsbedarf: Analog zur christlichen Seelsorge halten viele Muslime eine Notfall-, Telefon-, Gefangenen- und Polizeiseelsorge für durchaus hilfreich und notwendig.
Extremismusbeauftragte.
Für die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern ist es seit vielen Jahren ein erklärtes Ziel, die Moscheegemeinden in die Gefahrenabwehr einzubinden. Objekt der Ansprüche ist hier vor allem der Imam, der Radikalisierungsprozesse junger Muslime möglichst frühzeitig erkennen und durch präventive Maßnahmen vereiteln soll. Darüber hinaus wird erwartet, dass der Imam als Vorbild für einen zivilgesellschaftlich verträglichen Islam in und außerhalb der Gemeinde in Erscheinung tritt.
Dialogpartner.
Die Dialogarbeit der Gemeinden mit dem nichtmuslimischen Moscheeumfeld ist von einer herausragenden Bedeutung. Regelmäßige nachbarschaftliche Kontakte bilden eine wichtige Voraussetzung für einen konfliktfreien Umgang. Vor allem die Vertreter der Kommunen wünschen Imame als verständnisvolle Dialogpartner, die sachgerecht und kompetent über die Vorhaben der Gemeinde informieren.
Sozialarbeiter und Integrationslotse.
Folgt man den Verlautbarungen kommunaler Akteure, dann ist die Integrationsarbeit ein weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld für Imame. Imame sollen Gemeindemitgliedern und deren Umfeld die Notwendigkeit einer umfassenden Integration vermitteln. Darüber hinaus sollen sie möglichst mit fundierten Kenntnissen des Sozial- und Bildungssystems präzise Hilfestellungen anbieten.
Erziehungshelfer, Eheberater, Streitschlichtung und Mediation.
Als weiteres Tätigkeitsfeld der Imame wird neuerdings auch die Problembewältigung in Familien benannt. Imame sollen beraten und bei alltäglichen Lebensproblemen helfen, und sie sollen in Familienkonflikten als Streitschlichter oder Mediatoren fungieren.
Imame als Religionslehrer in der Schule.
Die neueste Tätigkeitsfelderweiterung präsentierte unlängst das niedersächsische Innenministerium. Es will künftige Absolventen einer universitären Imamausbildung mit einer halben Stelle im Schuldienst beschäftigen. Diese Regelung habe den Vorteil, dass der Imam bereits ein Grundgehalt habe. Die Moscheegemeinden könnten auf diesem Wege finanziell erheblich entlastet werden.
Die skizzierten Erwartungen finden nicht den ungeteilten Zuspruch der islamischen Verbände, die im Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland (KRM) zusammengeschlossen sind. Die enge Verbindung von Integrationsfragen und islamischer Theologie wird eher skeptisch betrachtet. Die Etablierung einer islamischen Theologie an deutschen Universitäten ist für die Verbände zunächst ein wichtiger Schritt im langjährigen Kampf um Anerkennung. Von zentralem Interesse sind für die Verbände die Mitwirkungsmöglichkeiten in Berufungsverfahren. Gerade hier strebt man ähnliche Regelungen an, wie sie für die großen christlichen Kirchen gelten. Analog zum nihil obstat (Unbedenklichkeitserklärung der katholischen Kirche) sollen nach dem Willen der Verbände Vertreter in Beiräten über die Eignung von Kandidaten mitentscheiden.
Probleme und offene Fragen
Die Beteiligung der islamischen Verbände bei den anstehenden Besetzungsverfahren und die Organisation der Islamischen Studien an Philosophischen Fakultäten ist jedoch alles andere als unstrittig. Hier zeigt sich im Vorfeld eine komplexe Problemlage. Missverständlich und unpräzise ist bereits die Bezeichnung Islamische Studien, denn diese verwischt die Grenzen zur etablierten Islamwissenschaft. Die Islamwissenschaft betrachtet ihre Forschungsgegenstände aus einem neutralen Erkenntnisinteresse und ist in der Lehre keinen religiös begründeten normativen Einschränkungen unterworfen. Anders hingegen verhält es sich bei einer islamischen Theologie, die Forschung aus einer Binnenperspektive der Religion betreibt und durchaus mit normativen Grenzen behaftet ist. Bereits die Causa "Sven Kalisch"
Ein weiteres Problem ist darin zu sehen, dass erstmalig in der bundesdeutschen Universitätsgeschichte ein bekenntnisgebundenes Fach an Philosophischen oder Kulturwissenschaftlichen Fakultäten angesiedelt werden soll. Ein solcher Schritt stellt nach Auffassung der Fachvertreterinnen und Fachvertreter der Islamwissenschaft einen gravierenden Eingriff in das wissenschaftliche Selbstverständnis dar.
Weitere kritische Fragen können auch zu den Beiräten gestellt werden: Wer wird über die Besetzung der Beiräte entscheiden? Welches Spektrum des Islams ist in den Beiräten abzudecken? Welche Qualifikation müssen die Beiratsmitglieder vorweisen, und schließlich: Wie weit gehen die Mitspracherechte in den anstehenden Berufungsverfahren? Angesichts fehlender staatskirchenrechtlicher Vereinbarungen dürfte sich die Beantwortung dieser Fragen im Detail als schwierig erweisen. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass die Tätigkeit von Beiräten mit weitgehenden Befugnissen in Berufungsverfahren Philosophischer Fakultäten der Freiheit der Lehre empfindlichen Schaden zufügen kann.
Gefragt werden kann ferner, ob ausreichend qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten für die neuen Lehrstühle zur Verfügung stehen. Expertinnen und Experten zeigen sich hier skeptisch. Bereits bei den bisher erfolgten Besetzungen an den Universitäten Münster, Osnabrück und Erlangen musste man teilweise auf fachfremdes Personal aus den Islamwissenschaften oder Sozialwissenschaften zugreifen. Grundsätzlich gilt: Ausgebildete habilitierte islamische Theologen mit ausgezeichneten Deutschkenntnissen sind eine Rarität. Nach Lage der Dinge wird man sich an den neuen Standorten zunächst mit Gastprofessuren aushelfen müssen.
Islamische Einheitstheologie?
Grundsätzlicher Klärungsbedarf besteht ferner bei der Festlegung der "Geschäftsbereiche" einer islamischen Theologie und Religionspädagogik. Nach knapp einer Dekade Islamdebatte in Europa, die in den Feuilletons aller großen Medien mit viel Verve geführt wurde, hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass der Islam als Interpretationsreligion vielgestaltig ist. Dies gilt umso mehr für "den Islam" und seine Erscheinungsformen in Zuwanderungsgesellschaften, da hier Muslime aus zahlreichen Ländern mit jeweils verschiedenen kulturellen und religiösen Entwicklungen eine neue Heimat gefunden haben.
Im Organisationsprozess muslimischer Vereine und Verbände, der zurzeit zu beobachten ist, finden diese Fakten ihren deutlichen Niederschlag. Mittlerweile hat sich beispielsweise die Alevitische Gemeinde Deutschland als eigenständige religiöse Tradition innerhalb des Islams aufstellt und in einigen Bundesländern einen alevitischen Religionsunterricht beantragt. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen haben im Schuljahr 2007/2008 mit der Einführung eines alevitischen Religionsunterrichts im Sinne des Artikels 7 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) begonnen. Ein ähnlicher Weg zeichnet sich vielleicht für die schiitischen Gemeinden ab. Im März 2009 gründeten 110 schiitische Gemeinden den Dachverband Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands. Seinem Selbstverständnis nach ist der Verband eine Religionsgemeinschaft im Sinne des Artikels 140 GG und damit auch Ansprechpartner für einen möglichen schiitischen Religionsunterricht. In Hessen stellte im Januar 2011 die Ahmadiyya einen Antrag auf die Einführung eines islamischen Religionsunterrichts. Langfristig könnten sich außerdem, in Analogie zu der Ausdifferenzierung der jüdischen Gemeinden in orthodoxe und liberale, neben dem sunnitischen Verbandsislam liberale muslimische Gemeinden und Organisationen etablieren. Es ist durchaus denkbar, dass diese einen weiteren islamischen Religionsunterricht beantragen und damit das vorhandene Spektrum erweitern würden.
Die skizzierte Entwicklung zeigt, dass sich der Islam in Deutschland in einem Prozess der Konfessionalisierung befindet. Die Bildung weiterer kleinerer islamischer Religionsgemeinschaften im Sinne des Artikels 140 GG begründet mit Sicherheit neue Ansprüche gegenüber der Bildungs- und Wissenschaftspolitik der Länder. Es ist deshalb schon bald damit zu rechnen, dass Forderungen nach einer an Universitäten verankerten alevitischen und schiitischen Theologie laut werden. Unklar ist, ob die angestrebten Zentren in ihrem jetzigen Zuschnitt der skizzierten Entwicklung beziehungsweise der zu erwartenden Pluralisierung gerecht werden können.
Berufsperspektiven für Absolventen
Schließlich muss auch noch auf die prekären Berufsaussichten künftiger Absolventen der Islamischen Studien hingewiesen werden. Religionslehrerinnen und -lehrer, Imaminnen und Imame sowie sozialpädagogische Gemeindearbeiterinnen und -arbeiter sollen bereits ab dem Wintersemester 2011/2012 ausgebildet werden. Junge Menschen, die diese neuen akademischen Berufe ergreifen wollen, sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass aktuell faktisch kein Arbeitsmarkt für diese Professionen existiert.
Beginnen wir mit den Berufsaussichten von islamischen Fachlehrkräften für den Religionsunterricht. Immer wieder wurde in den vergangenen Jahren davon gesprochen, dass wir allein für die flächendeckende Einführung eines islamischen Religionsunterrichts über 1.000 Lehrkräfte benötigen. Diese Bedarfsrechnung ist aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein reines Zahlenspiel, denn in keinem Bundesland wird ein regulärer islamischer Religionsunterricht angeboten. Lediglich Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen stehen an der Schwelle zu einem ordentlichen islamischen Religionsunterricht. Die Entwicklung in allen anderen Flächenstaaten mit einem hohen Anteil an muslimischer Bevölkerung ist derzeit unklar.
Noch schwieriger stellen sich die Stellenaussichten für künftig hier ausgebildete Imame dar. In Deutschland gibt es geschätzte 2.500 Moscheegemeinden. Viele dieser Gemeinden befinden sich in einer prekären Finanzlage, da sie ihre Arbeit und Immobilien gänzlich aus Eigenmitteln, die größtenteils aus Mitgliederbeiträgen und Spenden stammen, finanzieren müssen. Konkret bedeutet dies, dass akademisch ausgebildete Imame nach Lage der Dinge nicht finanziert werden können. Lediglich die etwa 900 DITIB-Gemeinden haben in finanzieller Hinsicht andere Ausgangsbedingungen. Die Imame, die in diesen Gemeinden ihre Dienste verrichten, werden in Gänze vom türkischen Staat bezahlt. Diese Regelung bringt jedoch andere Probleme mit sich. Die Imame in den Gemeinden sind keine Gemeindeangestellten, sondern Beamte beziehungsweise Angestellte des türkischen Staates. Schließlich sollte auch noch erwähnt werden, dass der VIKZ (Verband islamischer Kulturzentren e.V.) eigene Fachschulen fr die Imamausbildung unterhält. Die verbandsinterne Besoldung erreicht bei Weitem nicht das Gehalt akademischer Theologen, die etwa in Kirchen ihre Dienste verrichten.
Bereicherung
Wie sich in den kommenden fünf Jahren eine in Deutschland beheimatete Islamische Theologie und Religionspädagogik entwickeln wird, lässt sich auf Grundlage der bisher erfolgten Weichenstellungen nur schwer voraussagen. Die Ausschreibungen für die neuen Lehrstühle werden in Tübingen, Osnabrück und Münster noch im Laufe des Jahres 2011 erfolgen. Ob die anschließenden Berufungsverfahren konstruktiv und einvernehmlich zwischen Universitäten und Beiräten gestaltet werden können, steht in den Sternen. Erhebliche Unklarheiten bestehen auch bezüglich der Bandbreite einer Islamischen Theologie. Es ist durchaus möglich, dass die Vielfalt des Islams in den gegenwärtigen Konzepten keinen Ausdruck finden kann.
Andererseits ist festzuhalten: Ungeachtet der skizzierten Problemlagen bietet die Schaffung Islamischer Zentren an deutschen Universitäten große Chancen zur akademischen Fundierung eines hier beheimateten Islams, der inmitten einer werteplural orientierten Zivilgesellschaft einen festen und sicheren Platz finden kann. Für die deutsche Zivilgesellschaft würde dies ohne jede Frage eine große Bereicherung darstellen.