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Care, Migration und Geschlechtergerechtigkeit | Frauen in Europa | bpb.de

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Care, Migration und Geschlechtergerechtigkeit

Ursula Apitzsch Marianne Schmidbaur Marianne Schmidbaur Ursula Apitzsch /

/ 16 Minuten zu lesen

Mit dem Wandel der Geschlechterordnung werden auch Hausarbeit, Sorge und Fürsorge neu verteilt – überwiegend zwischen Frauen. Migrantinnen aus armen Ländern bedienen die steigende Nachfrage in Ländern des globalen Nordens.

Einleitung

Ein großes Problem von Frauen im Zusammenhang mit Menschenrechten ist die Verteilung von Sorge und Fürsorge (Care). Es geht dabei um Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit in Bezug auf Wertschätzung und Bezahlung, und es geht um Ressourcen, die anscheinend "natürlich" vorhanden sind, die ganz offensichtlich aber auch knapp werden können. Care-Arbeit stellt nicht nur die soziale Einbettung von Produktion dar. Sie ist selbst außerordentlich zentrale gesellschaftliche Produktion, nämlich die Produktion des biologischen und gesellschaftlichen Lebens selbst, die immer Reproduktion ist. Um diese bedeutende Erkenntnis festzuhalten, bleibt der Begriff der Reproduktion neben dem von Care unverzichtbar. Die gegenwärtigen Politiken behandeln Reproduktion mit der global steigenden Frauenerwerbstätigkeit zunehmend als bloßes Anhängsel der Warenproduktion und nur in diesem Rahmen für gesellschaftlich organisierbar.

Die amerikanische Soziologin Arlie Hochschild hat in ihren Arbeiten dazu die weitestgehenden theoretischen Überlegungen angestellt. In ihrem zusammen mit Barbara Ehrenreich herausgegebenen Buch Global Woman hat sie die Folgen der weltweiten "Geschlechterrevolution" beschrieben, die darin besteht, dass sich in reichen wie in armen Ländern immer weniger Familien auf einen männlichen Familienernährer stützen können. Frauen erreichen in großer Zahl die Arbeitsmärkte, ihr Anteil an den Erwerbstätigen ist in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich gestiegen. In diesem Prozess des Wandels der Geschlechterordnungen wird Haus- und Familienarbeit, Sorge und Fürsorge weltweit neu verteilt, und zwar überwiegend zwischen Frauen. Migrantinnen aus armen Ländern bedienen die steigende Nachfrage nach Care-Arbeit aus Ländern des globalen Nordens (vornehmlich den westlichen Industriestaaten) und geben ihre eigenen Care-Verpflichtungen an Großmütter, Schwestern und Schwägerinnen weiter. Weitgehend frei von politischer Gestaltung oder staatlicher Reglementierung werden auf der "Hinterbühne des globalen Marktes" persönliche Dienstleistungen verkauft und gekauft. Dabei wird die Kommodifizierung menschlicher Fähigkeiten und Bedürfnisse immer weiter vorangetrieben.

Forschungen zu kommerzieller Leihmutterschaft in Indien zeigen, wie das Austragen von Kindern als ein marktförmig organisierter, widersprüchlicher, körperliche, emotionale, soziale und kulturelle Ressourcen ausbeutender Produktionsprozess organisiert wird. Was eine Klinikdirektorin als klassisches Win-win-Geschäft schildert - die Leihmutter erhält das Geld, das sie braucht, die Klientin bekommt das Baby, das sie sich wünscht - verdeckt, so Hochschild, weitere Nutznießer. Auch die Klinik oder die indische Regierung, sofern von dem Gewinn Steuern abgeführt werden, und viele andere profitieren von dem Handel. Aber der von der Leihmutter erzeugte emotionale Mehrwert, der diesen Austausch überhaupt erst möglich macht, wird nicht gesehen oder honoriert. Hochschild plädiert dafür, diesen emotionalen Mehrwert sichtbar zu machen, Gewinne und Verluste in all ihren Dimensionen zu berücksichtigen und den wahren Kosten dadurch näher zu kommen, dass das Thema gesellschaftliche Reproduktion unübersehbar in den Vordergrund gerückt wird.

Care-Leistungen, Sorge und Fürsorge im weitesten Sinne, sind, ob unbezahlt oder bezahlt, ob privat oder öffentlich, überwiegend von Frauen geleistete Arbeiten, die weitgehend unsichtbar bleiben. Sie werden gesellschaftlich ungenügend anerkannt und thematisiert, und dies, obwohl Care-Arbeit zu den am stärksten wachsenden gesellschaftlichen Arbeitsbereichen gehört. Die Gründe hierfür liegen auf unterschiedlichen Ebenen:

Wandel der Geschlechterverhältnisse:

Die Frauenerwerbsquote ist stetig angestiegen. Trotzdem ist die Beteiligung von Männern an Putz- und Haushaltstätigkeiten, aber auch im Bereich Sorge und Fürsorge eher gering geblieben. Egalitäre Geschlechterarrangements scheitern nicht selten an "Traditionalisierungsfallen". Hierzu gehören vor allem auch die strukturellen Hindernisse, die sich durch Sorgeverpflichtungen einstellen. Mit der Elternschaft kommt es häufig zu einem Traditionalisierungsschub bei der Hausarbeit. Häusliche Pflege wird überwiegend von Frauen geleistet: Sie stellen über 70 Prozent der Hauptpflegepersonen. Die Beteiligung von Männern an der Pflege hat in den vergangenen 20 Jahren zwar kontinuierlich zugenommen. Ihr Anteil ist von einer Gleichverteilung jedoch noch weit entfernt. Abgestützt wird dieses westliche "modernisierte Versorgermodell" mit einem männlichen Vollerwerbstätigen und einer weiblichen Teilzeiterwerbstätigen, die in der zweiten Schicht für Care-Arbeit zuständig ist, durch erweiterte Unterstützungsnetze.

Demografischer Wandel:

Die Gruppe der Personen im Erwerbsalter schrumpft; der Anteil altersbedingt unterstützungsbedürftiger Personen wird dagegen stark ansteigen. Ende 2009 waren in Deutschland gut 2,3 Millionen Menschen pflegebedürftig, bis 2030 wird mit einem Anstieg auf 3,4 Millionen gerechnet. 2009 wurden 1,62 Millionen Pflegebedürftige (69 Prozent) zu Hause versorgt, davon 1,07 Millionen allein durch Angehörige und 555000 zusammen mit beziehungsweise durch ambulante Pflegedienste. Absehbar ist eine große Lücke zwischen Erwerbstätigen und zu Versorgenden sowie zwischen Menschen, die Care-Arbeit leisten, und dem zu erwartenden Pflegebedarf. Verschärft wird diese Lücke bereits heute durch einen akuten Fachkräftemangel im Gesundheitswesen, in dem etwa zu zwei Dritteln Frauen beschäftigt sind. Nach einer aktuellen Umfrage beklagen bereits heute 80 Prozent der Krankenhäuser und Sozialstationen einen erheblichen Fachkräftemangel. Es wird damit gerechnet, dass bis zum Jahre 2025 bis zu 200000 Pflegefachkräfte fehlen werden. Eine Lösung des Problems wird in der gesteuerten Zuwanderung gesehen.

Umstrukturierung des Wohlfahrtssystems:

Die aktivierende Sozialstaatspolitik, die auf eine Senkung der staatlichen Ausgaben zielt, trägt in vielfacher Hinsicht zu einer widersprüchlichen Re-Familialisierung von Care-Aufgaben bei. Mit einem Ausbau der Kinderbetreuung wird einerseits die Etablierung eines Adult-worker-Modells unterstützt. Andererseits bleibt offen, wie angesichts weiterhin bestehender gravierender Betreuungslücken, zum Beispiel durch die Halbtagsorientierung des Betreuungs- und Schulsystems, eine bedarfsgerechte Betreuung gewährleistet werden soll. Ähnliches gilt für die Verkürzung der Krankenhausverweildauer oder die Privilegierung der häuslichen Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung. Im Schnittfeld einer doppelten Entgrenzung - der Entgrenzung in den Lebens- und Erwerbsverläufen und der Entgrenzung von Familie - wird Haushalts- und Familienarbeit oftmals "am Limit" erbracht und zunehmend prekär. Neben Au-pairs sind es vor allem Migranten und Migrantinnen in häufig irregulären Beschäftigungsverhältnissen, die zur Unterstützung bei Haus-, Familien- und Pflegetätigkeiten herangezogen werden. Schätzungsweise arbeiten 100000 bis 200000 ausländische Haushaltshilfen in deutschen Haushalten. Belastbare Zahlen sind nicht verfügbar, was nicht nur auf die grundsätzliche Problematik der Erhebung von Daten zu Schwarzarbeit zurückzuführen ist, sondern auch auf eine niedrige Erhebungsmotivation aufgrund mit-wissender Tolerierung.

Bisher ist es nicht gelungen, die verschiedenen Diskussionsstränge aus der Frauen-, Familien-, Sozial-, Gesundheits-, Steuer-, Arbeitsmarkt-, Migrations- und Außenpolitik zusammenzuführen. Care-Arbeit wird bis heute nicht als ein gesellschaftspolitisch zentrales, zusammenhängendes Politikfeld gesehen und entsprechend bearbeitet. Genau dies aber wäre nötig, um den künftigen Herausforderungen wirksam begegnen zu können.

Neue weibliche Arbeitsmigration nach Europa

Die Feminisierung der Migration in Europa und weltweit hat zugleich zu einer Veränderung von Migrationsprojekten und Migrationsnetzwerken geführt. Gegenüber der dauerhaften Migration durch Zuzug von Gruppen sowie durch Familienzusammenführung ist die neue Zuwanderung nach Westeuropa nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion und der Desintegration Jugoslawiens geprägt durch transnationale pendelnde und zirkuläre Arbeitsmigrationen sowie durch undokumentierte Migration insbesondere von allein einreisenden Frauen. Daneben führt die Nachfragesituation in Bezug auf Arbeit im Care-Bereich zur Zuwanderung ausländischer - häufig illegaler - Pflegekräfte aus der globalen Peripherie. Die geschlechtsspezifische Betrachtung erweist dabei durchaus widersprüchliche Entwicklungen, die teilweise zu Lasten der Frauen gehen, teilweise aber auch einen Autonomiegewinn für die Frauen bedeuten. Der hohe Frauenanteil in den neuen Migrationsbewegungen in Europa kann sowohl auf die Nachfragesituation in Bezug auf Arbeit im Dienstleistungsbereich zurückgeführt werden, als auch auf die Typik der postkommunistischen Situation. Als Erben des Staatssozialismus war die Mehrheit der Frauen ökonomisch aktiv, aber aufgrund weiter bestehender patriarchalischer Normen und Machtverhältnisse wurden sie die ersten Opfer der postkommunistischen Umstrukturierungen.

Kennzeichnend für die neue Migrationssituation in Europa ist die Irregularisierung der Migrationsbewegungen im Zuge der Globalisierung, die zu neuen Mustern der Migration gegenüber denen der klassischen Arbeitsmigrationen im Rahmen von Anwerbeverträgen geführt haben. Wir denken zum Beispiel an die Situation derjenigen Frauen, die Saskia Sassen als "feminization of survival" beschreibt. Mit den neuen, durch moderne Verkehrs- und Kommunikationsmittel hervorgebrachten Phänomenen der Separierung und geografischen Entkopplung von Produktion und Handelszentren im globalen Maßstab geht die absolute quantitative Zunahme transstaatlicher Migrationsbewegungen einher. Familien wandern nicht mehr von A nach B, um sich dort niederzulassen, sondern einzelne Familienmitglieder, insbesondere Frauen, leben auf Dauer in mehreren Staaten, dabei ist ihr Aufenthaltsstatus oft unsicher.

Care Chains - Care Drain

Arlie Hochschild prägte das Konzept der Care Chains, der "globalen Betreuungsketten". Unter Care Chains versteht sie persönliche Verbindungen zwischen Menschen auf der ganzen Welt, die durch bezahlte oder unbezahlte Betreuungstätigkeiten vermittelt sind. Häufig wirken drei Stationen zusammen: Eine Frau kümmert sich zu Hause um die Kinder der Migrantin, eine zweite kümmert sich um die Kinder derjenigen, die auf die Kinder der Migrantin aufpasst, und eine dritte, die ausgewanderte Mutter selbst, kümmert sich um die Kinder von Berufstätigen im Zielland. Üblicherweise werden Betreuungsketten von Frauen gebildet. Väter migrieren häufig selbst oder sie teilen sich mit einer weiblichen Verwandten die Betreuungsarbeit im Heimatland. Sie können aber auch der ausschlaggebende Grund für die Migration der Frauen sein.

Betreuungsketten bilden sich entlang von Armutsgrenzen, von Süden nach Norden und von Osten nach Westen. Eine solche Ost-West-Verbindung untersuchte das Projekt der Deutschen Forschungsgemeinschaft "Landscapes of Care Drain. Care provision and Care Chains from the Ukraine to Poland and from Poland to Germany". Auf der Grundlage ihrer Ergebnisse plädieren Helma Lutz und Ewa Palenga-Möllenbeck für eine Differenzierung der Forschungsperspektiven auf Care Chains. Ihre empirischen Analysen weisen auf Verzweigungen der Betreuungsketten hin. Es sind nicht die nach Deutschland migrierenden Polinnen, die Betreuungsaufgaben an Ukrainerinnen weitergeben. Sie versuchen, Betreuungsarrangements mit Verwandten, Nachbarn und Freunden zu etablieren. Stattdessen sind es Polinnen aus mittelständischen Familien, die Ukrainerinnen für Haus- und Familienarbeiten beschäftigen. Wie sich die Abwesenheit der Mutter auf die betroffene Familie auswirkt, hängt stark vom Alter, von der jeweiligen Familienkonstellation und von den bestehenden unterstützenden Netzwerken vor Ort ab. Sie hat nicht zwangsläufig negative Auswirkungen, so die Ergebnisse aus diesem Forschungsprojekt.

Irreguläre Arbeitsverhältnisse

Nach einer repräsentativen Umfrage haben 18 Prozent der deutschen Haushalte schon einmal jemanden "schwarz" im Haushalt beschäftigt. Als Gründe wurden angegeben, dass es weniger koste, dass die Hilfe nicht angemeldet werden wollte, dass das Verfahren zu kompliziert sei, dass man sich noch nicht mit der Frage beschäftigt habe, dass man nicht gewusst habe, dass das nötig ist, und schließlich, dass man bisher keine Zeit gehabt habe. Dabei hat das 2003 eingeführte Haushaltsscheckverfahren die legale sozialversicherte Beschäftigung in Privathaushalten erheblich erleichtert. Trotzdem erfasste die Minijobzentrale im Jahre 2009 nur 190378 Minijobber und -jobberinnen in haushaltsnahen Bereichen. Davon waren über 90 Prozent Frauen; 86,6 Prozent hatten die deutsche Staatsbürgerschaft. In Privathaushalten tätige Migranten und Migrantinnen sind offenbar nach wie vor überwiegend irregulär, das heißt "schwarz", ohne Steuer- und Sozialversicherung, sowie zu einem erheblichen Teil auch illegal, ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, beschäftigt.

Ob sich diese Situation mit der erweiterten Arbeitnehmerfreizügigkeit seit dem 1. Mai 2011 ändern wird, ist fraglich. Zwar ist nun die grenzüberschreitende Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus allen EU-Staaten mit Ausnahme von Rumänien und Bulgarien in alle Branchen nach Deutschland möglich, und bereits vor diesem Stichtag gab es eine Vielzahl von Vermittlungsagenturen, die osteuropäische Haushaltshilfen auf der Grundlage der europäischen Dienstleistungsrichtlinie als "Selbstständige" in deutsche Haushalte vermittelten. Die erweiterte Freizügigkeit wird jedoch, so die skeptische Annahme der Sozialrechtlerin Dorothee Frings, voraussichtlich nicht zu einer Abnahme irregulärer Beschäftigung in Privathaushalten führen. Stattdessen rechnet sie damit, dass sich die Beschäftigung der mittel- und osteuropäischen Frauen in besser bezahlte Arbeitsbereiche verlagert und Frauen aus Drittländern in die Privathaushalte nachrücken.

Hinsichtlich der konkreten Tätigkeiten, so erfuhr Juliane Karakayali in biografischen Interviews mit regulär und irregulär beschäftigten Care-Arbeiterinnen aus Osteuropa, gibt es kaum Unterschiede zwischen ihnen. Unter Umständen ist es für irregulär arbeitende Migrantinnen sogar leichter, sich zu wehren, zum Beispiel durch einen Wechsel des Arbeitsplatzes.

Care, Citizenship und Geschlechtergerechtigkeit

Der moderne Wohlfahrtsstaat westlicher Gesellschaften nach dem Zweiten Weltkrieg basiert auf der traditionellen Geschlechterordnung des 19. Jahrhunderts. Die Freiheit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu bestreiten und so in den Besitz von Citizenship, von Bürgerrechten, zu gelangen, erstreckte sich nicht auf die häuslichen Arbeiten von Frauen, die somit nicht die Möglichkeit hatten, durch ihre Tätigkeit gleiche Rechte zu erlangen. Die Domestizierung von Care-Arbeit bildete somit die Basis des Ausschlusses von staatsbürgerlichen Rechten.

Citizenship ist ein Konzept, das in seiner Entstehung eng verbunden ist mit der Zugehörigkeit zu einem Nationalstaat, aber auch mit Zugehörigkeit zu einer Zivilgesellschaft in einem weiteren Sinn. Letzteres ist insbesondere von feministischen Forscherinnen und Forschern unterstrichen worden, die Gender, Class und Race zu jenen Kategorien zählen, die Einschlüsse und Ausschlüsse in der Zivilgesellschaft jenseits von bloßer Staatsangehörigkeit regeln. Dieses Verständnis erweitert das Konzept von Citizenship, wie T.H. Marshall es bahnbrechend 1950 entwickelt hatte. Marshall analysierte die Aufeinanderfolge von zivilen, politischen und sozialen Rechten in Großbritannien als eine historische Evolution vom 18. bis zum 20. Jahrhundert. Nach seinem Verständnis ist diese Triade aufgebaut auf einem Geflecht von Institutionen, welche die Rechte, Zugänge und Zugehörigkeiten von Individuen zu einem Gemeinwesen bestimmen. Verschiedene Forscherinnen kritisierten, dass diese Definition von Citizenship auf einer die Geschlechterverhältnisse ignorierenden Trennung von öffentlich und privat sowie von bezahlter Normalarbeit und unbezahlter Pflegearbeit beruhe. Die unbezahlte reproduktive Arbeit wurde als Quelle von Rechten und Teilhabe ignoriert.

Es gibt seit langem zwei unterschiedliche Strategien, welche die staatsbürgerlichen Rechte von Frauen stärken wollen. Die eine Strategie zielt darauf, die Stellung von Frauen im Arbeitsmarkt und in der Politik zu festigen. Die andere Strategie sucht die von Frauen geleistete Arbeit in der Reproduktionsarbeit als Grundlage für Citizenship und will dabei insbesondere den Zugang zu sozialen Rechten stärken. Die verschiedenen Formulierungen gleicher Rechte für Männer und Frauen durch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und später die EU folgten der erstgenannten Strategie. Eine Aufwertung häuslicher unbezahlter Pflegearbeit als eigenständige Quelle von Rechten erfolgte nicht.

In dieser Logik wurden auch staatliche und EU-Hilfen für die Integration von Migrantinnen auf der Grundlage des Konzepts der legalen Vollzeitarbeit konzipiert. Diese enthalten zwar den Anspruch auf vollen Zugang zu sozialen Rechten für Migranten mit einem gefestigten Aufenthaltsstatus, aber dieser kann paradoxerweise gerade durch die Inanspruchnahme solcher sozialen Rechte (wie Bezug von Sozialhilfe) gefährdet werden und im Extremfall zur Ausweisung führen. Migrantinnen haben oft gar keinen eigenen, sondern nur von ihrem Ehemann als "Normalarbeiter" abhängigen sozialen Rechtsstatus.

Rhacel Parreñas thematisierte den bis heute weltweit anhaltenden Widerstand gegen die Entlassung von Frauen aus Care-Aufgaben. Die Persistenz der Ideologie weiblicher Häuslichkeit, die "force of domesticity", blockiert auf der einen Seite den Fortschritt von Frauen. Auf der anderen Seite schafft sie Beziehungen zwischen Frauen in Zeiten der Globalisierung und eine mögliche Ausgangsbasis für eine transnationale feministische Solidarität. Im Umgang mit migrantischen Haushaltsarbeiterinnen gibt es auf der Seite westlicher Staaten vor allem zwei Strategien: 1) die Weigerung anzuerkennen, dass Familien von ausländischen Arbeitskräften abhängig sind, 2) die Behandlung von Haushaltshilfen als abhängige Familienmitglieder, nicht als unabhängige Arbeiterinnen. Beide Strategien machen Haushaltsarbeiter und -arbeiterinnen zu Personen mit begrenzten Bürgerrechten.

Ute Gerhard sieht den Kern feministischer Citizenship-Konzepte darin begründet, Care als integralen Teil staatsbürgerlicher Pflichten unabhängig vom Geschlecht zu etablieren. Sie bezieht sich dabei auf Nancy Frasers Vision des Universal Caregiver, die ausbalancierte Verteilung von Arbeit und Care für jedermann, seien es Männer oder Frauen, wodurch die derzeitigen weiblichen Lebensmuster zur Norm für alle würden. Wenn Citizenship auch Care-Tätigkeiten umfassen würde, so bedeutete dies, dass Staatsbürgerschaft die Verpflichtung jedes "aktiven" Bürgers zu Care-Arbeiten beinhaltet. Unseres Erachtens ist dies jedoch nicht genug. Wir sind der Auffassung, dass umgekehrt Care-Tätigkeiten den Zugang zu Citizenship eröffnen müssen. Allein durch die normative Verpflichtung des Universal Carer kann die durch die Geschlechterrevolution entstandene Care-Lücke nicht gefüllt werden. Da diese Lücke durch staatliche Leistungen nicht kompensiert wird, ist davon auszugehen, dass Gesellschaften global auf die Arbeit von Migrantinnen zurückgreifen werden, die entlang von Armutsgrenzen in die reicheren Länder einwandern.

Die Europäische Union hat - entgegen der Annahme einer gleichförmigen Globalisierung universaler Gerechtigkeitsansprüche - mit dem Ende der Ost-West- Teilung den Beginn einer besonderen europäischen Staatsbürgerschaft realisiert. Seit dem Maastrichter Vertrag von 1993 existiert eine formelle EU-Staatsbürgerschaft, welche jede Person besitzt, welche die Nationalität eines Mitgliedsstaates hat.

Neue Dimensionen erhält das Konzept der Staatsbürgerrechte durch die vielfältigen Prozesse der Migration. Obwohl die westeuropäischen Länder seit mehr als vier Jahrzehnten Ziel von Einwanderungsprozessen sind, gibt es lediglich Ansätze einer gesamteuropäischen Einwanderungspolitik und häufig auch keine geregelten einzelstaatlichen Eingliederungsprozeduren. Integrationsbemühungen bleiben somit auch gesamteuropäisch Elemente einer Notstandspraxis. Nicht nur undokumentierte Einwanderer, sondern auch Aufenthaltsberechtigte haben zumeist keine Chance, die Bürgerrechte an ihrem neuen Aufenthaltsort zu erlangen. Arbeitsmigranten aus Mitgliedsländern der EU haben zwar die europäische Staatsbürgerschaft, aber dies berechtigt sie nicht zur Teilnahme an nationalen Wahlen und damit zur effektiven Vertretung ihrer Interessen.

Nicht zu übersehen ist dabei, dass der Aufbau einer europäischen Staatsbürgerschaft von unten, nämlich die Zusammenführung unterschiedlichster nationaler Regeln zur sozialen Teilhabe von EU-Einwohnern einerseits (Nested Citizenship), die Einführung einer Antidiskriminierungsrechtsprechung andererseits, möglicherweise nicht intendierte (durchaus positiv zu wertende) Nebenfolgen hat. Diese Regelungen sind nämlich geeignet, soziale und politische Bewegungen zu unterstützen, die den gleichen Zugang zu Citizenship-Rechten für alle Bürger als universale Rechte fordern. Solche Politiken von unten haben seit dem 19. Jahrhundert in Europa immer eine große Rolle gespielt, um das Recht auf zivile, politische und soziale Teilhabe als Menschenrecht einzufordern und damit gesellschaftliche Veränderungen herbeizuführen. Insbesondere die Frauenbewegungen in Europa haben eine reiche, vielfältige Tradition in Bezug auf die Einforderung rechtlicher Standards als Motor der Demokratisierung. Feministische Theorien mit ihrer besonderen Sensibilität für die Rolle der Differenz bei der Forderung nach Gleichheit erscheinen besonders gefordert, ein neues inklusives Konzept von Staatsbürgerschaft zu entwickeln, auf das sich Einheimische wie Migranten unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Geschlecht beziehen können. Damit wäre ein wichtiger Beitrag geleistet zu einem "pluralistischen Verständnis von Citizenship", in welchem die aktive Teilhabe an der Neugestaltung des Verhältnisses von öffentlicher Teilhabe und Reproduktion des privaten Lebens eine bedeutende Rolle spielt.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Jeff Hearn, The gender of oppression. Men, masculinity, and the critique of Marxism, Brighton 1987.

  2. Vgl. Barbara Ehrenreich/Arlie Hochschild (eds.), Global Woman. Nannies, Maids, and Sex Workers in the New Economy, New York 2002.

  3. Arlie Hochschild, The Back Stage of a Global Free Market. Nannies and Surrogates, in: Ursula Apitzsch/Marianne Schmidbaur (Hrsg.), Care und Migration. Die Ent-Sorgung menschlicher Reproduktionsarbeit entlang von Geschlechter- und Armutsgrenzen, Opladen-Farmington Hills 2010, S. 23-39.

  4. Vgl. Amrita Pande, Manufacturing a Perfect Mother-Worker, in: Signs, 35 (2010) 4, S. 969-992.

  5. Vgl. Arlie Hochschild, Globale Betreuungsketten und emotionaler Mehrwert, in: Will Hutton/Anthony Giddens (Hrsg.), Die Zukunft des globalen Kapitalismus, Frankfurt/M.-New York 2001, S. 157-176.

  6. Anneli Rüling, Jenseits der Traditionalisierungsfallen. Wie Eltern sich Familien- und Erwerbsarbeit teilen, Frankfurt/M. 2007.

  7. Vgl. Waltraud Cornelißen (Hrsg.), Gender-Datenreport. 1. Datenreport zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesrepublik Deutschland, München 2005.

  8. Vgl. Birgit Geissler, Haushaltsarbeit und Haushaltsdienstleistungen, in: Fritz Böhle/Günter Voß/Günther Wachtler (Hrsg.), Handbuch Arbeitssoziologie, Wiesbaden 2010, S. 931-962.

  9. Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.) Ältere Menschen in Deutschland und in der EU, Wiesbaden 2011.

  10. Vgl. Statistisches Bundesamt, Plegestatistik 2009, Wiesbaden 2011. Erfasst wurden Personen, die Leistungen nach dem SGB XI erhielten.

  11. Vgl. Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Gesundheitspersonalrechnung. Beschäftigte im Gesundheitswesen, online: www.gbe-bund.de/oowa921-install/servlet/oowa/aw92/dboowasys921.
    xwdevkit/xwd_init?gbe.isgbetol/xs_start_neu/&p_aid=3&p_aid
    =55668917&nummer=85&p_sprache=D&p
    _indsp=-&p_aid=34456008 (8.8.2011).

  12. Vgl. Doppeltes Demografieproblem, in: iwd, 37 (2011) 21, S. 7.

  13. Vgl. Jane Lewis, Erwerbstätigkeit versus Betreuungsarbeit, in: Ute Gerhard/Trudie Knijn/Anja Weckwert (Hrsg.), Erwerbstätige Mütter. Ein europäischer Vergleich, München 2003, S. 29-52.

  14. Vgl. Karin Jurczyk, Care in der Krise? Neue Fragen zu familialer Arbeit, in: U. Apitzsch/M. Schmidbaur (Anm. 3), S. 59-76.

  15. Vgl. Helma Lutz, Who Cares? Migrantinnen in der Pflege in deutschen Haushalten, in: Christa Larsen/Angela Joost/Sabine Heid (Hrsg.), Illegale Beschäftigung in Europa. Die Situation in Privathaushalten älterer Personen, Mering 2009, S. 41-50, hier: S. 43; Andrea Neuhaus/Michael Isfort/Frank Weidner, Situation und Bedarfe von Familien mit mittel- und osteuropäischen Haushaltshilfen. Projektbericht, Köln 2009, S. 9.

  16. Vgl. H. Lutz (Anm. 15).

  17. Vgl. Maria S. Rerrich, Care und Gerechtigkeit. Perspektiven der Gestaltbarkeit eines unsichtbaren Arbeitsbereichs, in: U. Apitzsch/M. Schmidbaur (Anm. 3), S. 77-93.

  18. Vgl. Mirjana Morokvasic-Muller, Gender-Dimensionen der postkommunistischen Migrationen in Europa, in: Ursula Apitzsch/Mechthild M. Jansen (Hrsg.), Migration, Biographie und Geschlechterverhältnisse, Münster 2003, S. 143-171; vgl. auch den Beitrag von Éva Fodor in dieser Ausgabe.

  19. Saskia Sassen, Women's Burden: Counter-geographies of Globalization and the Feminization of Survival, in: Journal of International Affairs, 53 (2000) 2, S. 503-524.

  20. Vgl. Manuel Castells, Die Macht der Identität, Opladen 2002, S. 170ff.

  21. A. Hochschild (Anm. 5).

  22. Vgl. Helma Lutz/Ewa Palenga-Möllenbeck, Das Care-Chain-Konzept auf dem Prüfstand. Eine Fallstudie der transnationalen Care-Arrangements polnischer und ukrainischer Migrantinnen, in: Gender. Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft, 3 (2011) 1, S. 9-27.

  23. Vgl. dies., Care-Arbeit, Gender und Migration. Überlegungen zu einer Theorie der transnationalen Migration im Haushaltssektor in Europa, in: U. Apitzsch/M. Schmidbaur (Anm. 3), S. 143-161, hier: S. 154.

  24. Vgl. Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Hrsg.), Haushaltsreport. Minijobs und Schwarzarbeit in Privathaushalten, Bochum 2009.

  25. Vgl. Karin Gottschall/Manuela Schwarzkopf, Irreguläre Arbeit in Privathaushalten, Düsseldorf 2010, S. 20f.

  26. Vgl. Dorothee Frings, Sexistisch-ethnische Segregation der Pflege- und Hausarbeit im Zuge der EU-Erweiterung, in: Karin Böllert/Catrin Heite (Hrsg.), Sozialpolitik als Geschlechterpolitik, Wiesbaden 2011.

  27. Vgl. Juliane Karakayali, Pre(car)ious Labor. Die biografische Verarbeitung widersprüchlicher Klassenmobilität transnationaler "care workers" aus Osteuropa, in: U. Apitzsch/M. Schmidbaur (Anm. 3), S. 165-175.

  28. Vgl. Antje Wiener, Making Sense of the New Geography of Citizenship - Fragmented Citizenship in the European Union, in: Theory and Society, 26 (1997) 4, S. 529-560.

  29. Vgl. Ute Gerhard, Care and Citizenship, in: U. Apitzsch/M. Schmidbaur (Anm. 3), S. 97-111.

  30. Vgl. U. Gerhard/T. Knijn/A. Weckwert (Anm. 13).

  31. Vgl. Ursula Apitzsch, Balancing Precarious Work. Entrepreneurship and a New Gendered Professionalism in Migrant Self Employment, in: dies./Joanna Bornat/Prue Chamberlayne (eds.), Biographical analysis and professional practice, Bristol 2004, S. 39-56.

  32. Rhacel Salazar Parreñas, "Partial Citizenship" and the Ideology of Women's Domesticity in State Policies on Foreign Domestic Workers, in: U. Apitzsch/M. Schmidbaur (Anm. 3), S. 127-140, hier: S. 130.

  33. Vgl. U. Gerhard (Anm. 29).

  34. Vgl. Nancy Fraser, Justice interrupts. Critical reflections on the "postsocialist" condition, New York-London 1997, S. 60f.

  35. Vgl. Jo Shaw/Antje Wiener, The Paradox of the European Polity, in: Maria Green Cowles/Michael Smith (eds.), The State of the European Union: Risks, Reforms, Resistance, and Revival, Oxford 2001, S. 64-88.

  36. Vgl. Ute Gerhard, Bürgerrechte und Geschlecht: Herausforderung für ein soziales Europa, in: Christoph Conrad/Jürgen Kocka (Hrsg.), Staatsbürgerschaft in Europa: Historische Erfahrung und aktuelle Debatte, Hamburg 2001, S. 63-91.

  37. Vgl. Jane Jenson, Extending the boundaries of citizenship: Women's movements of Western Europe, in: Amrita Basu (ed.), The Challenge of Local Feminisms: Women's Movement in Global Perspective, Boulder/CO 1995, S. 405-434.

  38. Ruth Lister, Citizenship. Feminist perspectives, New York 1997.

Dr. phil.; Professorin für Soziologie und Politologie im Schwerpunkt Kultur und Entwicklung, Institut für Grundlagen der Gesellschaftswissenschaften, Johann Wolfgang Goethe-Universität, Robert-Mayer-Straße 5, 60054 Frankfurt/M. a E-Mail Link: pitzsch@soz.uni-frankfurt.de

Dr. phil.; wissenschaftliche Koordinatorin des Cornelia Goethe Centrums für Frauenstudien und die Erforschung der Geschlechterverhältnisse, Johann Wolfgang Goethe-Universität (s.o.). E-Mail Link: schmidbaur@soz.uni-frankfurt.de