Wenn eine schwere Gewalttat bekannt wird, die – wie der Mord an Walter Lübcke im Juni oder der Anschlagsversuch auf die Synagoge in Halle an der Saale im Oktober 2019 – mutmaßlich rechtsextrem oder rassistisch motiviert war, wird schnell gefragt, ob eine neue "Qualität" der Gewalt erreicht sei. Mitunter wird auch spekuliert, ob es inzwischen einen rechtsextremen Untergrund oder gar eine "Braune Armee Fraktion" gebe. Andere Teilnehmer*innen der medialen Debatte erinnern daran, dass Rechtsterrorismus in der Bundesrepublik eine lange Geschichte habe. Ein Blick auf den einschlägigen Wikipedia-Beitrag offenbart indes ein Dilemma: Eine verbindliche und allgemein akzeptierte Definition für "Rechtsterrorismus" gibt es nicht, und die zahlreichen aufgeführten Beispiele zeigen ein Tableau unterschiedlicher Formen rechtsextremer und rassistischer Gewalt, aus dem sich kein einheitliches Bild gewinnen lässt.
Definitorisch wäre Rechtsterrorismus zunächst nach zwei Seiten hin abzugrenzen: Gegenüber anderen Formen von Terrorismus, die nicht als rechtsextrem gelten, und gegenüber anderen Formen politischer Gewalt von rechts, die nicht als terroristisch zu bezeichnen sind. Doch bis heute entzieht sich der Begriff "Terrorismus" einer einfachen Definition. Die Konfliktforscher Alex P. Schmid und Albert J. Jongmann haben es Ende der 1980er mit der folgenden sperrigen Formulierung versucht: "Terrorismus ist eine Furcht erzeugende Methode wiederholten Gewaltverhaltens, ausgeführt von (halb-)geheimen individuellen Gruppen- oder Staats-Akteuren, aus idiosynkratischen, kriminellen oder politischen Gründen, wobei – im Gegensatz zum Attentat – die direkten Ziele der Gewalt nicht die hauptsächlichen Ziele sind. [Sie] werden im Allgemeinen zufällig (Gelegenheits-Ziele) oder absichtlich aus einer Zielmenge ausgewählt (repräsentative oder symbolische Ziele) und dienen als Erzeuger einer Nachricht. Auf Drohung und Gewalt basierende Kommunikationsprozesse (…) werden genutzt, um die hauptsächlichen Ziele (das Publikum) zu manipulieren."
Doch es ist nicht unproblematisch, derartige Definitionen und weitere aus der Terrorismusforschung gewonnene Kategorien auf politische Gewalt von rechts umstandslos zu übertragen, wie dies in der politikwissenschaftlichen Rechtsextremismusforschung weithin geschieht. Allzu leicht werden dann Gewalttaten nach einem äußerlichen Analyseschema betrachtet und, wenn sie zentrale Aspekte allgemeiner Terrorismusdefinitionen erfüllen, entsprechend klassifiziert. Wo diese Definitionen Spezifika rechtsextremer Gewalt nicht hinreichend berücksichtigen, fällt eine Reihe von relevanten Vorgängen heraus. Ein vergleichbares Vorgehen würde indes bei anderen Gewaltphänomenen, insbesondere mit Bezug zur radikalen Linken und zum Islamismus, nicht zur Anwendung kommen. Dort operiert die einschlägige Forschung phänomen- und anlassbezogen und passt ihre Begriffe mit der nötigen Flexibilität an empirisch feststellbare Gegebenheiten an.
Wahrnehmungsdefizite
Statt eine abstrakte und quasi allgemeingültige Definition für Rechtsterrorismus aus den Theorien der Terrorismusforschung abzuleiten, ist es sinnvoll, sich zunächst mit den Formen rechtsextremer Gewalt zu beschäftigen, die empirisch feststellbar sind. Auf dieser Grundlage ließe sich dann – im Rückgriff auf Kategorien der Terrorismusforschung, die gegebenenfalls entsprechend zu modifizieren wären – unterscheiden, welche Formen von Gewalt als Rechtsterrorismus zu werten wären.
Dies ist keine rein akademische Frage. Wiederholt hat die Orientierung an einem Terrorismuskonzept, das mit den Erkenntnissen über die Spezifika rechtsextremer Gewalt unzureichend vermittelt ist, zu gravierenden Fehleinschätzungen geführt. Rechtsextreme Gewalttaten wurden nicht in ihrer terroristischen Dimension erkannt oder eingeordnet, weil sich Sicherheitsbehörden – zumindest in Deutschland – einer inadäquaten Problemanalyse bedienten, die wiederum durch die Prämissen der Terrorismusforschung gestützt schien. Diese gewann ihre zentralen Erkenntnisse über den Charakter terroristischer Gewalt lange Zeit vorrangig am Beispiel sozialrevolutionärer oder linksradikaler Gruppierungen. Dabei hinterließ rechtsextremer Terrorismus bereits in der Zwischenkriegszeit eine blutige Spur,
Als am Übergang von den 1990er zu den 2000er Jahren Pfahl-Traughber, zu diesem Zeitpunkt wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz, die "Gefahren eines Rechtsterrorismus" diskutierte, stellte er die Frage: "Gibt es eine ‚Braune Armee Fraktion‘?" Diese Frage war zu verneinen: "Das Fehlen solcher Strukturen läßt sich zum einen (…) mit dem (…) organisatorischen und strukturellen Unvermögen der neonazistischen Szene in diesem Bereich erklären, zum anderen aber auch dadurch, daß die Mehrheit dieses Lagers (…) terroristischen Handlungsperspektiven negativ gegenübersteht – allerdings nicht, weil man gewalttätiges Vorgehen prinzipiell ablehnt (…)."
Dabei war die Frage falsch gestellt: "Beim Warten auf eine feste Struktur mit ‚Kommandozentrale‘ und langfristig organisierten Anschlägen" würde man "das Wesen eines neuen Rechtsterrorismus" ebenso verkennen wie dessen modifizierte Organisationsformen, schrieben ungefähr zeitgleich die Politikwissenschaftler Hajo Funke und Lars Rensmann. Doch Einsprüche wie dieser blieben weithin unbeachtet: "Neben einem quantitativen Anstieg rechtsextremer Gewalt ist vor allem eine Veränderung hinsichtlich der Intensität und Brutalität des Vorgehens zu verzeichnen. Dazu zählt etwa die gestiegene Bereitschaft, sich mit Pistolen, Maschinengewehren und Sprengstoff zu bewaffnen. Auch die lokale Gewalt informeller Gruppen bewegt sich am Rand des Terrorismus. Brandanschläge auf Flüchtlingsheime werden häufig gezielt geplant."
Rechtsextremistischer Terror fiel oft aus dem Raster der Sicherheitsbehörden, weil einige seiner Spezifika mithilfe der gängigen Terrorismusdefinitionen nicht adäquat zu fassen waren. Dies betraf den Charakter und die Organisationsformen der ausführenden Akteure, Besonderheiten des Tatmodus und die Zusammensetzung der Opfergruppen. Eine elaborierte Zellen- und Untergrundstruktur, wie sie insbesondere die "Rote Armee Fraktion" (RAF) aufwies, war im Rechtsextremismus allenfalls ausnahmsweise gegeben, und die Akteure entsprachen nicht dem Bild fanatischer, aber auch intellektueller Gesinnungstäter*innen, das man sich – Ulrike Meinhof und Gudrun Ensslin vor Augen – von Terrorist*innen machte. Die Taten hatten in der Regel auch nicht denselben Signalcharakter wie Attentate auf prominente Angehörige der Eliten, und eine detaillierte, politisch-ideologische Kommandoerklärung gab es selten. Tatsächlich wurden einige rechtsterroristische Aktionen durchaus durch Formen des Selbstbekenntnisses begleitet, diese bestanden aber in abgeworfenen Flugblättern oder Farbparolen am Tatort, manchmal auch in Telefonanrufen. Und in vielen Fällen verzichteten die Täter*innen ganz bewusst auf Tatbekenntnisse. Für die Terrorismusforschung, die Terrorakte in erster Linie als Formen der "Kommunikation" betrachtet, war das Fehlen eines Bekenntnisses oft ein Ausschlussgrund, überhaupt von politisch motivierter Gewalt auszugehen, und die Ermittlungsbehörden folgten dieser Einschätzung weitgehend.
Die spezifische Kommunikationsstrategie, die rechtsterroristische Akte begleitet, wurde dabei übersehen, obwohl sie in einigen Schlüsseltexten explizit formuliert worden war. Dies gilt etwa für ein ikonisches Dokument des Rechtsterrorismus, den Roman "The Turner Diaries", den der US-amerikanische Neonazi-Aktivist William L. Pierce 1978 unter dem Pseudonym Andrew Macdonald veröffentlicht hatte und der in der deutschen und internationalen Neonazi-Szene kursierte. Demnach sei "one of the major purposes of political terror, always and everywhere, (…) to create unrest by destroying the population’s sense of security and their belief in the invincibility of the government".
Im Fall des NSU ging die Strategie auf: Die eigene Klientel verstand – zumindest teilweise – welche Logik hinter den Taten steckte; dafür spricht der Song "Döner-Killer" der Rechtsrock-Band "Gigi und die braunen Stadtmusikanten" von 2010, in dem die damals noch unaufgeklärte Mordserie verherrlicht wird. Die breite Öffentlichkeit sah dagegen Gewalttaten im Zusammenhang mit "Ausländern" und interpretierte sie – befördert durch die Richtung der Ermittlungen und die Informationspolitik der Behörden – als Taten krimineller Ausländer oder Ausdruck politischer Konflikte in den Herkunftsländern.
Als der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) im Herbst 2004 begann, vor "muslimischen Parallelgesellschaften" zu warnen,
Nachdem die Taten des NSU im Anschluss an den Freitod von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt vom 4. November 2011 bekannt wurden, zeigten sich führende Vertreter der generischen Extremismusforschung überrascht: Man hätte sich "nicht vorstellen können, dass Nazis sogar Morde begehen können. So erklärte der Totalitarismus- und Extremismusforscher Klaus Schroeder (…) im Interview mit der Chemnitzer Freien Presse: ‚Dass gezielt gemordet wird, hätte ich nie für möglich gehalten. (…) Darauf waren Wissenschaftler, Politiker und Verfassungsschützer nicht gepolt‘ – und auch der (…) Extremismusforscher Eckhard Jesse sprach mit Blick auf den NSU-Terror im Bayernkurier von den ‚mörderischen Vorgängen‘, ‚mit denen wohl keiner gerechnet hatte‘."
Dabei sind Modifikationen und Anpassungen der Terrorismusdefinition, die auf Dynamiken gewaltbereiter politischer Strömungen reagieren und die reale Bedrohungslage zum Ausgangspunkt nehmen, weder den Sicherheitsbehörden noch der Terrorismusforschung fremd. Als die RAF und andere Gruppen der linksradikalen "Stadtguerilla" in den 1970er Jahren begannen, neben Repräsentant*innen des politischen Systems auch solche der Wirtschaft ins Visier zu nehmen, wurde diese Ziel- und Opfergruppe rasch in die Definition integriert. In den 1980er Jahren war dann mit Blick auf die sogenannte autonome Szene, in der sich keine Untergrund-, Kommando- oder Zellenstrukturen erkennen ließen, von "Feierabendterrorismus" die Rede. Weitere Anpassungen folgten auf die Welle islamistischer Gewalt, insbesondere nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA. Ähnlich verhielt es sich in den 2010er Jahren mit Blick auf veränderte Täter*innen, Aktionsformen und Zielstellungen im Kontext des Terrors von Anhänger*innen des "Islamischen Staates" (IS). Nun schien es sogar möglich, den Gruppenaspekt hintanzustellen und das Phänomen des "terroristischen Einzeltäters" zu diskutieren, des lone wolf oder der "Ein-Mann-Zelle" im "führerlosen Widerstand" (leaderless resistance) – eine Problematik, die im Rechtsterrorismus schon seit Längerem besteht.
Rechtsextreme Gewalt als Hintergrund
Bei der Diskussion um "den Rechtsterrorismus" sollte zunächst eine Analyse rechtsextremer Gewalt vorgenommen werden, die deren Spezifika und Besonderheiten herausarbeitet. Auf dieser Grundlage kann dann in einem zweiten Schritt und im Rückgriff auf Erkenntnisse der allgemeinen Terrorismusforschung der terroristische Bereich rechtsextremer Gewalt abgegrenzt werden. Dabei wird sich allerdings auch ein Grau- und Übergangsfeld zeigen, das eine allzu eindeutige Kategorisierung nicht zulässt.
Zunächst bleibt festzuhalten, dass Gewalt im Rechtsextremismus einen zentralen Stellenwert hat. Dabei geht es allerdings nicht immer um die Anwendung von Gewalt durch den jeweiligen rechtsextremen Akteur. Dieser kann aus unterschiedlichen Gründen auf politische Gewalt verzichten: Häufig sind rechtsextreme Akteure Befürworter einer starken staatlichen Autorität, die exklusiv und stellvertretend ausführendes Organ der gesellschaftlich erwünschten Gewalt sein soll. Dem demokratischen Rechtsstaat und seinen Organen werfen sie ihre "Schwäche" vor und fordern einen härter strafenden, abschreckenden und vergeltenden Staat – einen Staat, der "draufhaut", "wegsperrt" und "abschiebt". Gewaltverzicht kann auch strategische oder taktische Gründe haben, er kann dauerhaft die Politik bestimmen oder temporär erfolgen. Entscheidend ist indes die prinzipielle Gewaltbejahung, die dem Rechtsextremismus in Ideologie und Praxeologie eingeschrieben ist: Insofern er einer radikalen "Ideologie der Ungleichwertigkeit"
Die tatsächlich ausgeübte rechtsextreme Gewalt bewegt sich in einem Kontinuum, das sich entlang zweier Achsen darstellen lässt. Die erste bildet den Grad der Planung und Organisierung ab, wobei an einem Pol die völlig spontane Einzeltat steht, am anderen die organisierte und langfristig geplante Serientat, wie sie in den Mord- und Anschlagsserien des NSU am drastischsten zum Ausdruck kommt. Auf der zweiten Achse ließe sich die Intensität der Taten abbilden. Ihre Pole sind bezeichnet durch verbale Bedrohung, Einschüchterung oder Nötigung am einen Ende und schwere und schwerste Gewalttaten mithilfe von Waffen und Sprengstoff am anderen Pol.
Es kann an dieser Stelle kein Überblick über die Formen und Ausprägungen, Täter*innen und Ziele, Anlässe und Tatmodi rechtsextremer politischer Gewalt gegeben werden. Einiges Wissen liegt vor, doch auch die Forschungslücken sind erheblich.
Hier ist eine gewisse Dynamik zu berücksichtigen, die mit Verschiebungen in rechtsextremen Feindbildkonstruktionen zusammenhängt. Durch die Markierung von Personen, die sich hinter die Flüchtlingspolitik der Regierung Merkel stellten, als "Volksverräter", gerieten Politiker*innen und Repräsentant*innen des Staates ins Visier rechtsextremer Gewalttäter, deren Taten bis zu versuchtem und, im Falle von Walter Lübcke, einem vollendeten Mord reichen. Wenn neuerdings Klimaschützer*innen oder die Partei Bündnis 90/Die Grünen zu "Feinden" erklärt werden – etwa von rechtsextremen Anhänger*innen der Alternative für Deutschland (AfD) –, ist zu erwarten, dass auch sie zunehmend Opfer von gezielten Gewalttaten werden. Eine Perspektive auf rechtsextreme Gewalt, die diese Dynamiken im Rechtsextremismus nicht in den Mittelpunkt ihres Interesses rückt, sondern weiterhin vorrangig prüft, ob Rechtsextreme "wie die RAF" agieren, wird solche Gefahrenlagen nicht identifizieren können.
So wäre auch der spezifische Prozess rechtsextremer Radikalisierungswege hin zu terroristischer Gewalt in Geschichte und Gegenwart eigenständig zu erforschen. Die Hypothese ist begründet, dass vor dem jeweiligen Beginn rechtsterroristischer Gewaltwellen mit einiger Regelmäßigkeit prototerroristische Latenzphasen zu erkennen sind, in denen sich sowohl die Radikalität der Rhetorik als auch der Grad der Bewaffnung und Vorbereitung von Taten kumulativ steigern, wie dies etwa für die Vorgeschichte des NSU zu erkennen ist.
Auf Grundlage einer solchen empirischen Erforschung rechtsextremer politischer Gewalt lässt sich dann im Rückgriff auf Ergebnisse und Einsichten der Terrorismusforschung identifizieren, wo der Bereich des Rechtsterrorismus beginnt. Hier darf zunächst an ältere Ergebnisse der Terrorismusforschung erinnert werden. So wies Manfred Funke in den 1970er Jahren darauf hin, dass politischer Terrorismus "einem strategischen Ziel, also einem Langzeitprogramm" diene.
Ein entsprechend "serieller" Charakter ist, ähnlich wie der Gruppenzusammenhang, lange Zeit ein wesentliches Element bei der Zuordnung einer politischen Gewalttat zum Terrorismus gewesen. Die Einzeltäterproblematik kompliziert die Angelegenheit. Empirisch lässt sich zeigen, dass die meisten rechtsextremen "Einzeltäter" an entsprechenden Diskursen partizipierten. Pfahl-Traughber weist dabei auf "mediale Kontakte" hin, "einseitige – also nur von den späteren Tätern ausgehende – Beziehungen durch die Lektüre einschlägiger Internetseiten und Publikationsorgane". Er betont die "Bedeutung neuer Kommunikationsmittel": "Der private Computer erlaubt den direkten Kontakt in die Medienwelt der Rechtsextremisten", wodurch eine Politisierung ohne "personelle Verbindungen" möglich werde.
Das Beispiel der Einzeltäterproblematik zeigt, wie kompliziert es ist, eine griffige und präzise Definition in einem Feld zu finden, das ständig in Bewegung ist. Der dauernde Rückbezug auf die Empirie rechtsextremer Gewalt kann dieses Dilemma einhegen. Für einen Terrorismusbegriff, mit dem sich Rechtsterrorismus in diesem Sinne empirisch untersuchen und darstellen lässt, hat der Politikwissenschaftler Fabian Virchow einen pragmatischen Vorschlag gemacht, der auf ein definitorisches "Minimum" herausläuft. Es handelt sich demzufolge bei Terrorismus um "geplantes, nicht nur einmaliges gewaltsames Handeln von (halb-)geheim agierenden Individuen oder Gruppen mit dem Ziel (…), Angst und Einschüchterung bei einer größeren Zahl von Menschen zu erzeugen und/oder Entscheidungen politischer Akteure oder sozialer Gruppen zu beeinflussen, ohne dabei etwa auf persönliche Bereicherung zu zielen".