Einleitung
Diskussionen zur Reform des Wohlfahrtsstaates sind so alt wie der Wohlfahrtsstaat selbst. Je nach politischer Konjunktur dominieren zumeist Vorschläge zum Aus- oder Abbau sozialstaatlicher Leistungen bzw. zum Nutzen oder den Kosten sozialpolitischer Maßnahmen.
In den jüngsten Reformdiskussionen wird im Gegensatz dazu jedoch ein grundsätzlicher Wandel des Sozialstaates und seiner normativen Prämissen thematisiert. Mit Titeln wie "Social Investment State" oder "Aktivierender Staat" (Letzterer wird im Folgenden als Oberbegriff genutzt) werden in den hier exemplarisch behandelten Diskursen in Großbritannien und Deutschland neue wohlfahrtsstaatliche Leitbilder bezeichnet. Diese haben bislang vor allem in der Arbeitsmarktpolitik ihren Niederschlag gefunden - und damit bereits erhebliche praktische Bedeutung erlangt.
Im Beitrag wird zunächst der normative Diskurs des Wandels vom "fürsorgenden zum aktivierenden Wohlfahrtsstaat" anhand der sich verändernden Ziele und Leitbilder dargestellt. Im Anschluss daran werden die unter dem Begriff des "Workfare State" formulierte Kritik rezipiert sowie spezifische steuerungspolitische Prämissen des aktivierenden Wohlfahrtsstaates diskutiert. Dabei wird die These vertreten, dass dieser Formen reflexiver bzw. ganzheitlicher Steuerung und Koordination voraussetzt, sofern er umfassend als Gewährleistungsstaat verstanden wird. Die Umsetzung dieser äußerst komplexen Steuerungsanforderungen, die eher einen Ausbau wohlfahrtsstaatlicher Intervention denn einen Abbau beinhalten, erscheint gleichwohl tendenziell vom Scheitern bedroht.
Vom fürsorgenden zum aktivierenden Wohlfahrtsstaat
Die Wohlfahrtsstaaten der westeuropäischen Länder haben sich seit ihrer Entstehung Mitte bzw. Ende des 19. Jahrhunderts sehr unterschiedlich entwickelt. Als wohl prominentester Vertreter der vergleichenden Wohlfahrtsstaatsforschung hat Gosta Esping-Andersen drei Typen unterschieden. Andere haben weitere spezifische Varianten entdeckt.
Gleichwohl können die verschiedenen nationalen Varianten wohlfahrtsstaatlicher Politik bis in die achtziger Jahre unter dem Paradigma eines "Fürsorgenden" oder "Versorgenden" Wohlfahrtsstaates subsumiert werden (im Folgenden nur "fürsorgend").
Der fürsorgende Wohlfahrtsstaat
Mit dem Ziel, die strukturellen Folgen marktwirtschaftlicher Prozesse sozial abzufedern, entstand der fürsorgende Wohlfahrtsstaat. Zur Risikobegrenzung bzw. -sicherung wurde primär auf den Ausbau von Schutzrechten bzw. die Abschwächung des Arbeitszwangs durch die Gewährung von Lohnersatzleistungen gesetzt. Dies wurde - in der Bundesrepublik noch stärker als in anderen Ländern - mit umfassenden Regulierungen und Schutzbestimmungen des individuellen Arbeitsverhältnisses bzw. Arbeitnehmers (Normalarbeitsverhältnis, Kündigungsschutz, Berufsschutz) verbunden. Insgesamt entwickelte sich eine primär reaktive bzw. kompensatorische Sozialpolitik mit dem Ziel der Versorgung der Sozialbürger. Entsprechend waren Geld und Recht bzw. finanzielle Leistungen und Anreize zentrale Interventionsformen. Kontrolle spielte eine eher untergeordnete Rolle.
Bei der Verfolgung sozialpolitischer Ziele wurde Freiheit weitgehend als "Freiheit von materieller Not" interpretiert. Diese fand - in der Terminologie von Esping-Andersen - ihre höchste Ausprägung in der De-Kommodifizierung. Gleichheit wurde weitgehend als Angleichung materieller Lebens- und Einkommensverhältnisse angestrebt und am sogenannten Outcome gemessen; damit ist die durch den Staat erreichte Umverteilung des (ungleichen) Markteinkommens gemeint. Den Individuen wurden qua Status (Mitgliedschaft, Bedürftigkeit) Rechtsansprüche auf materielle Leistungen zur Sicherung sozialer Risiken gewährt. Damit verbunden war eine weitgehende Universalisierung und Standardisierung dieser Leistungen. Die Teilhabe an den sozialen Sicherungssystemen wurde quasi in den Bürgerstatus integriert und der Sozialbürger geschaffen.
Das Staats- und Steuerungsverständnis im fürsorgenden Wohlfahrtsstaat ging von der uneingeschränkten Steuerungsfähigkeit der Gesellschaft durch den Staat aus. So entwickelte sich beispielsweise in den siebziger Jahren in der Bundesrepublik die Vorstellung eines planenden Staates, der die Gesellschaft durch aktive Politik direktiv gestalten könne. Die hierarchische Organisation staatlicher Organisationen galt ebenso als selbstverständlich wie deren funktionale Ausdifferenzierung. Soziale Leistungen wurden primär über die Erhebung von Steuern oder Zwangsbeiträgen finanziert und idealtypisch im Rahmen staatlicher Organisationen erbracht. Der konservativ-korporatistische Wohlfahrtsstaat in Deutschland rekurrierte hier allerdings traditionell auf die Beteiligung korporatistischer Akteure (Sozialpartner, Verbände). Ferner wurde weitgehend unhinterfragt auf die Familie für das Erbringen wohlfahrtsstaatlicher Leistungen, also faktisch auf die nicht marktförmige Arbeit der Frauen vertraut.
Das keynesianische Nachfragemanagement auf Makroebene galt nach diesen Staats- und Steuerungsvorstellungen in allen europäischen Ländern vor allem in der Nachkriegsphase als kongeniales Instrument, um den Wirtschaftszyklus zu stabilisieren und Vollbeschäftigung zu sichern. Komplementär ist - vor allem in Deutschland - die aktive Arbeitsmarktpolitik zum Ausgleich des Mismatch (Ungleichgewicht) von Angebot und Nachfrage auf Mikroebene ausgebaut worden. Dabei wurde das Vollbeschäftigungsziel jenseits skandinavischer Länder wie Dänemark und Schweden durchaus selektiv interpretiert, da es primär auf den männlichen Familienernährer bezogen war, während die Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt in liberalen wie auch in konservativen Wohlfahrtsstaaten nur sehr bedingte Unterstützung fand.
Krise des fürsorgenden Wohlfahrtsstaates
In der Bundesrepublik wie auch in anderen europäischen Ländern führte nicht zuletzt das Scheitern der keynesianischen Wirtschaftssteuerung in Folge des Ölpreisschocks 1973 zum Wandel der Wirtschaftspolitik wie auch zu einem veränderten Staats- und Steuerungsverständnis. Der mangelnde Steuerungserfolg vieler Regierungen, Krisenerscheinungen wie Inflation und Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, sowie die dabei offenkundig gewordene Beschränkung staatlicher Steuerungssouveränität durch die Internationalisierung bzw. Globalisierung der Wirtschaft einerseits und die Abhängigkeit von internen Veto-Spielern, wie zum Beispiel Gewerkschaften oder föderalen Akteuren, andererseits sind der Hintergrund für Thesen vom Staats- und Steuerungsversagen.
Sowohl die faktischen Struktur- und Steuerungsprobleme des fürsorgenden Wohlfahrtsstaates als auch der Krisendiskurs verhalfen letztlich den vom Neoliberalismus inspirierten wirtschaftspolitischen Steuerungsvorstellungen zum Durchbruch. Seit Anfang der achtziger Jahre wird in allen westlichen Industrieländern eine angebotsorientierte Wirtschaftspolitik mehr oder weniger restriktiv verfolgt.
Insbesondere in den angelsächsischen Ländern entstanden jedoch in Folge der Verbindung von Arbeitsmarktkrise und reduziertem (Sozial-)Staatskonzept neue soziale Probleme wie zunehmende Verarmung und Einkommensdifferenzierung. Zudem führte vor allem in Großbritannien die Privatisierung bislang öffentlicher Dienstleistungen und die Einführung neuer Managementkonzepte im öffentlichen Sektor vielfach zu einer spürbaren Reduzierung sozialer Dienstleistungsangebote oder zu Qualitätsverschlechterungen, besonders schmerzlich beispielsweise im Gesundheitssektor oder beim öffentlichen Nahverkehr. Das doppelte Versagen des "alten" Sozialstaates im Zeitalter der Globalisierung, aber auch der angebotsorientierten Reformen sind der Hintergrund der in den achtziger Jahren einsetzenden Diskurse zum Social Investment State.
Der britische Diskurs zum Social Investment State
In Großbritannien prägte vor allem der Soziologe Anthony Giddens
Dabei stand die normative Fundierung veränderter Vorstellungen von Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit bzw. deren Umsetzung über sozialstaatliche Intervention an zentraler Stelle. Das Motto No Rights without Responsibilities bezeichnet die Ablehnung der "bedingungslosen" Gewährung sozialer Rechte im keynesianischen Wohlfahrtsstaat und tritt dafür ein, die Vergabe sozialer Leistungen unter anderem von der Kooperationsbereitschaft der Kliniken abhängig zu machen. Gleichheit wird nicht mehr als materielle Gleichheit verstanden, die durch sozialpolitische Transfers angestrebt wird, sondern als Chancengleichheit, die durch die Umverteilung von Möglichkeiten (Possibilities) erreicht wird. Freiheit wird als Handlungsautonomie definiert und im Rahmen einer Politik der Lebenschancen quasi mit (Chancen-) Gleichheit und sozialer Gerechtigkeit versöhnt.
Im Vergleich zu den neoliberalen Vorstellungen eines Minimalstaats ist der Katalog der Staatsaufgaben jedoch deutlich umfangreicher. Ein von Neoliberalen propagiertes, nur minimalistisches soziales Sicherheitsnetz wird als nicht ausreichend erachtet, um die Menschen so abzusichern, dass sie den Herausforderungen moderner Gesellschaften gewachsen sind. Als zentrale Aufgaben eines Social Investment State gelten Maßnahmen zur Arbeitsmarktaktivierung sowie die Förderung und Sicherung des Eingehens von Risiken am Arbeitsmarkt. Dabei haben die Bildung von Humankapital oder die Förderung lebenslangen Lernens einen zentralen Stellenwert.
Zur Steuerung sozialpolitischer Aufgaben wird dabei auf einen Mix von Steuerungsformen gesetzt. Sozialstaatliche Programme werden demnach nicht ausschließlich von staatlichen, sondern in Kooperation mit anderen Akteuren - auch Unternehmen - durchgeführt. Besonders hervorgehoben wird die Rolle des Dritten Sektors bei der Produktion sozialer Dienste. Netzwerke, Selbsthilfe und die Kultivierung von Sozialkapital sollen zur ökonomischen Erneuerung beitragen.
Diese weitgehend allgemeinen steuerungspolitischen Vorstellungen wurden in Bezug auf die Gestaltung und Umsetzung sozialpolitischer Reformen unter New Labour durch das von verschiedenen britischen Sozialwissenschaftlern entwickelte Konzept der Holistic Governance ergänzt.
Insgesamt gehen damit die "neuen" sozialpolitischen Ziele der Aktivierung und Befähigung nicht nur mit einem partiellen Rückzug des Staates etwa bei der Leistungserbringung einher, sondern auch mit einer Ausweitung staatlicher Steuerungsanforderungen im Sinne der Entwicklung von Formen reflexiver Steuerung und politischen Lernens.
Der deutsche Diskurs zum aktivierenden Sozialstaat
In Deutschland wurde die Diskussion zum aktivierenden Staat zunächst unter dem Stichwort "Neue Mitte" im Wahlkampf der SPD von 1998 geführt. Die sozial- und steuerungspolitischen Ziele eines aktivierenden Sozialstaates im Sinne eines Gewährleistungsstaates wurden nach dem Regierungswechsel unter anderem vom damaligen Kanzleramtsminister Bodo Hombach ausführlich skizziert: "Der Staat muss nicht nur die negativen Auswirkungen eines ´Subsystems´ (Wirtschaft, Gesellschaft, Politik) auf das andere ausgleichen bzw. regulativ verhindern, sondern gewährleisten und organisieren, dass Subsysteme optimal aufeinander bezogen sind. Beispielsweise muss das Sozialsystem so konzipiert sein, dass es die Wiederaufnahme von Erwerbsarbeit und die Eigeninitiative optimal vorbereitet und unterstützt. Eine neue Balance von individuellen Rechten und Pflichten, die Forderung, der verwaltende, Recht setzende und Daseinsvorsorge betreibende Staat müsse seinen Bürgern wieder mehr zutrauen und zumuten - das alles bedeutet nicht den kaltschnäuzigen Rückzug des Staates aus der Verantwortung. Im Gegenteil: Es geht um ein neues Steuerungsmodell, das sehr viel mehr Kreativität braucht, Innovationsbereitschaft und den langen Atem vorausschauender, aktivierender Politik."
Verbreitung fanden die unter anderem auf den britischen Diskurs rekurrierenden Ideen hierzulande vor allem im Rahmen des so genannten Schröder-Blair Papiers.
Eine Weiterentwicklung erfuhr das Konzept des aktivierenden Staates in Deutschland jedoch vor allem im Zusammenhang mit der Verwaltungsmodernisierung. Dafür erforderliche Konzepte wurden von verschiedenen wissenschaftlichen Instituten entwickelt.
Alles in allem können damit der deutsche und britische Diskurs zum aktivierenden Staat als sich gegenseitig ergänzend verstanden werden. Dabei skizzieren insbesondere die Schriften von Giddens den aktivierenden Wohlfahrtsstaat als neues Sozialstaatsparadigma. Der fürsorgende und der aktivierende Wohlfahrtsstaat unterscheiden sich demnach nicht nur hinsichtlich des Verständnisses zentraler sozialpolitischer Ziele, sondern auch hinsichtlich der Staats- und Steuerungsvorstellungen. Dies schlägt sich insbesondere in einer veränderten Auffassung von der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik nieder (siehe die Übersicht in der PDF-Version).
Das Konzept des aktivierenden Staates in der Kritik
Sowohl im Hinblick auf das normative Konzept des aktivierenden Wohlfahrtsstaates als auch vor dem Hintergrund der bisherigen Umsetzung einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik sind verschiedene Aspekte des neuen wohlfahrtsstaatlichen Paradigmas zu problematisieren.
Vor dem Hintergrund anhaltender Massenarbeitslosigkeit in Deutschland wird betont, dass im Konzept des aktivierenden Staates nicht geklärt wird, wie eine ausreichende Arbeitskräftenachfrage geschaffen werden kann. Es bleibt offen, wozu und wofür Arbeitslose aktiviert werden sollen, falls ein Defizit der Arbeitskräftenachfrage besteht. In diesem Zusammenhang wird unterstellt, dass im politischen Diskurs - bewusst oder unbewusst -ein "Blame-the-Victim-Spiel" betrieben werde, das heißt, die Opfer der Entwicklung werden zu Tätern umdefiniert, die entweder umzuerziehen oder aus der Solidargemeinschaft auszuschließen sind, ohne dass das eigentliche Problem der defizitären Arbeitskräftenachfrage gelöst werden könne.
Die konsequente Verfolgung der neuen sozialstaatlichen Ziele der Aktivierung und Befähigung bzw. die damit implizit verbundene Förderung einer Universalisierung der Arbeitsmarktteilhabe erfordert, dass sich der aktivierende Staat als Gewährleistungsstaat konstituiert. Dies ist jedoch nicht nur sozial-, sondern auch steuerungspolitisch äußerst voraussetzungsvoll. Allein in der Arbeitsmarktpolitik erfordert die Gewährleistung der Arbeitsmarktteilhabe für alle Bürger neben der direkten arbeitsmarktpolitischen Förderung durch Beratung, Vermittlung, Aus- und Weiterbildung weitere aufeinander abgestimmte infrastrukturelle Dienstleistungsangebote wie beispielsweise die Kinderbetreuung. Die Liste der bereitzustellenden Dienstleistungen lässt sich dabei, je nach Zielgruppe, vielfach verlängern, beispielsweise durch Gesundheits- und psychosoziale Dienste, Schuldnerberatung und Wohnungsvermittlung.
Darüber hinaus muss der aktivierende Sozialstaat bei einer konsequenten Umsetzung seiner Ziele als "employer of last resort" agieren, das heißt faktisch ein Recht auf Arbeit durch staatliche Beschäftigungsangebote gewähren. Diese im Rahmen der Etablierung eines aktivierenden Staates anzubietenden "Förderangebote" sind jedoch nur eine Seite der Medaille, da sie unweigerlich mit "Forderungen" gegenüber den Sozialstaatsbürgern verbunden sind.
Um die Universalisierung der Arbeitsmarktteilhabe als sozialpolitische Norm zu etablieren, muss der Sozialstaat zwangsläufig arbeitsmarktkonformes Verhalten der Erwerbstätigen zum Beispiel über Arbeitsanreize sowie über Sanktionen und pädagogisierende Elemente steuern.
Das Konzept des aktivierenden Staates kann daher als durchaus ambivalent bewertet werden, da es eine Ausweitung befähigender Politiken mit der Ausweitung von Zwang und sozialer Kontrolle unauflösbar miteinander verbindet. Beide Elemente setzen letztlich einen Wandel von Steuerungsstrategien im Sinne des oben zitierten Konzeptes der Holistic Governance voraus, das heißt die Fähigkeit des Staates zu Formen reflexiver Steuerung und des politischen Lernens. Die dafür erforderlichen Prozesse der Problemanalyse, Strategieentwicklung, Abstimmungs- und Kompromissfindung bzw. Koordination und Kontrolle verschiedener Akteure auf verschiedenen politischen Ebenen und über verschiedene Politikbereiche hinweg bis hin zur Evaluation von Politikergebnissen und der Rückvermittlung in den politischen Prozess hinein sind jedoch äußerst voraussetzungsvoll. Eine umfassende und erfolgreiche Verwirklichung aller Ziele des aktivierenden Staates erscheint daher eher als Ausweitung sozialstaatlicher Intervention, die einen grundsätzlichen Wandel staatlicher Steuerung voraussetzt. Die hyperkomplexen Steuerungsanforderungen lassen die Umsetzung des neuen wohlfahrtsstaatlichen Paradigmas jedoch tendenziell vom Scheitern bedroht erscheinen.
Vor diesem Hintergrund liegt die Vermutung nahe, dass in einigen Ländern - und nicht zuletzt in Deutschland