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Ein nachhaltiges Minderheitenmodell | Nordeuropa | bpb.de

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Ein nachhaltiges Minderheitenmodell Deutsche und dänische Minderheiten beiderseits der Grenze

Jørgen Kühl

/ 16 Minuten zu lesen

Die Minderheitenregelungen im deutsch-dänischen Grenzland werden häufig als gelungener europäischer Modellfall bezeichnet. Die Regierungserklärungen symbolisieren eine Entwicklung vom nationalen Widersatz zu einem nachhaltigen Minderheitenmodell.

Einleitung

Vor 50 Jahren, im Oktober 1954, wurde auf der Pariser Außenministerkonferenz der NATO der Weg für die NATO-Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland geebnet. Am Rande der Verhandlungen wurde auch eine Thematik angesprochen, die damals als nachgeordnet wahrgenommen, hingegen im nördlichen Nachbarland Dänemark als zentrales politisches Problem aufgefasst wurde: die Regelung der Minderheitenfragen im deutsch-dänischen Grenzland.

Nachdem die dänische Regierung auf Veranlassung des Parlaments die Frage in Paris angesprochen hatte, kam es Anfang 1955 zu bilateralen deutsch-dänischen Regierungsverhandlungen über die Minderheitenfragen. Am 29. März 1955 wurden mit den einseitigen, synchronen so genannten Bonn-Kopenhagener Erklärungen nachhaltige Minderheitenregelungen gefunden, die allgemeine Staatsbürgerrechte und grundlegende Prinzipien der Minderheitenpolitik festlegen. Im Mittelpunkt stand die Anerkennung des Prinzips der subjektiven Identitätswahl: "Minderheit ist, wer will." Die Wirkungsgeschichte der Regierungserklärungen war so erfolgreich, dass das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Dänen, Minderheiten und Mehrheiten im Grenzland oftmals als besonders gelungener Modellfall mit europäischer Vorbildfunktion bezeichnet wird.

Das deutsch-dänische Grenzland ist in Westeuropa einzigartig, weil hier beiderseits der Grenze autochthone Minderheiten leben, die sich in nationaler, kultureller und sprachlicher Hinsicht mit dem jeweiligen Nachbarland identifizieren. Die Minderheitenpolitik bezieht sich jeweils auf die Symmetrie und das Prinzip der "freiwilligen und einseitigen Gegenseitigkeit" sowie das Bestreben nach einer Balance hinsichtlich der zugestandenen bzw. verbrieften Rechte und deren praktizierter Umsetzung. Es handelt sich um eine reziproke Minderheitenregelung. Deshalb werden die Minderheiten in der Regel als zusammenhängendes System aufgefasst. Sie bilden den "Modellfall Schleswig", der sich über Jahrzehnte in einem evolutionären Prozess durch den erklärten Willen zur Nachhaltigkeit und Umsetzung des minderheitenpolitischen acquis, deren Prinzipien und "Geist" in den Regierungserklärungen von 1955 gefasst worden ist, entwickelt hat.

Nördlich der 69 Kilometer langen Landesgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark leben heute zwischen 12 000 und 20 000 Deutsche als anerkannte nationale Minderheit. In Schleswig-Holstein findet sich eine etwa 50 000 Personen starke dänische Bevölkerungsgruppe, die ebenfalls als Minderheit anerkannt ist. Die Angaben sind Schätzungen, da die Zugehörigkeit zu einer Minderheit nicht registriert wird. Beide Staaten haben den Status als nationale Minderheit mit der Staatsangehörigkeit verknüpft: Nur dänische Staatsbürger können rechtlich gesehen Mitglieder der deutschen Minderheit in Dänemark sein, während die Bundesrepublik nur deutsche Staatsbürger als Angehörige der dänischen Minderheit anerkennt. Tatsächlich gibt es jedoch in beiden Minderheiten zahlreiche Personen, die eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, in der Regel die des "Mutterlandes", aus dem viele Lehrer und andere Funktionsträger zugewandert sind.

Die deutsche Minderheit lebt im dänischen Verwaltungskreis S?nderjyllands Amt (Nordschleswig). Unter den 253 000 Einwohnern macht sie fünf bis acht Prozent aus. In vier der 23 nordschleswigschen Kommunen liegt ihr Anteil bei mehr als zehn Prozent. In der Gemeinde Tinglev (Tingleff) hat sie mit 20 bis 40 Prozent die höchste Konzentration. Die Angehörigen bezeichnen sich als deutsche Nordschleswiger.

Die dänische Minderheit lebt im Landesteil Schleswig, der im Norden von der Staatsgrenze und im Süden vom Fluss Eider und dem Nord-Ostsee-Kanal geografisch abgegrenzt wird. Die Minderheit bezeichnet dieses Gebiet traditionell als Südschleswig (Sydslesvig) und ihre Angehörigen als (dänische) Südschleswiger. Dieser Begriff findet sich in allen Organisationsnamen, etwa beim Südschleswigschen Wählerverband, der die politische Interessenvertretung wahrnimmt. Südschleswig umfasst drei Verwaltungsbezirke: die Stadt Flensburg sowie die Landkreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland. Der Südosten der Region gehört zum Landkreis Rendsburg-Eckernförde bzw. zur Landeshauptstadt Kiel. In Südschleswig liegt der Anteil der Minderheit bei etwa zehn Prozent - mit erheblichen lokalen Schwankungen. In Flensburg gehören ca. 20 Prozent der Einwohner zur Minderheit. In einigen Ortschaften entlang der Grenze liegt der Anteil noch höher. Dennoch ist sie - wie auch die deutsche Minderheit - überall eine absolute Minorität. Im Kreis Schleswig-Flensburg bildet sie etwa zehn, in Nordfriesland fünf und in Rendsburg-Eckernförde um anderthalb Prozent der Bevölkerung. Auf ganz Schleswig-Holstein bezogen liegt ihr Anteil bei 1,7 Prozent.

Minderheitenverbände und Institutionen

Beide Minderheiten verfügen über ein umfassendes, durch Zuwendungen aus beiden Staaten finanziertes Netzwerk von Verbänden und Institutionen. Sie zeichnen sich durch eine funktionale kulturelle Autonomie aus, die Grundvoraussetzung für die Entwicklung einer friedlichen Koexistenz gewesen ist. Dabei müssen die Minderheiten sich stets innerhalb der allgemeinen Gesetzgebung bewegen. Heute gibt es keine öffentlichen Minderheitenschulen mehr. Früher war dies anders, da nach 1920 ein duales Minderheitenschulsystem entstand, mit Einrichtungen in kommunaler und privater Trägerschaft, wobei letztere in Schulvereinen organisiert wurden. Seit 1945 in Nord- bzw. 1949 in Südschleswig gibt es nur noch private Minderheitenschulen. Dennoch wird in Nordschleswig das Fach Deutsch als Fremdsprache von den meisten Schülern in öffentlichen Schulen belegt, während in Südschleswig an Schulen Dänisch als Wahlfach angeboten wird. Im Schuljahr 2002-2003 lernten an 50 Schulen ca. 3600 Schüler Dänisch.

Hauptverband der deutschen Minderheit ist der Bund deutscher Nordschleswiger, mit etwa 3800 Mitgliedern in 13 Bezirken und 21 Ortsvereinen. Bildungsaufgaben werden vom Deutschen Schul- und Sprachverein wahrgenommen. Er betreibt 17 Schulen mit ca. 1450 Schülern und 24 Kindergärten mit ca. 500 Kindern. In Aabenraa (Apenrade) befindet sich das deutsche Gymnasium. Der Deutsche Jugendverband für Nordschleswig ist die Dachorganisation für 28 Mitgliedsvereine und etwa 2500 Mitglieder. Der Deutsche Büchereiverband für Nordschleswig verfügt über die Zentrale in Aabenraa sowie Filialen in Haderslev (Hadersleben), S?nderborg (Sonderburg), T?nder (Tondern) und Tinglev (Tingleff). Die Tageszeitung "Der Nordschleswiger" erscheint in einer Auflage von rund 2400 Exemplaren. Das kirchliche Leben ist zweifach organisiert: In den vier Städten Nordschleswigs ist jeweils ein deutscher Pastor im Rahmen der dänischen Volkskirche angestellt, um die deutschsprachigen Gemeindemitglieder zu betreuen. Im ländlichen Raum arbeitet die Nordschleswigsche Kirchengemeinde der Nordelbischen Kirche als Freikirche in sieben Gemeinden. Die Schleswigsche Partei nimmt die politische Interessenvertretung wahr. Sie ist seit der Kommunalwahl 2001 mit einem Mitglied im Kreistag von Nordschleswig sowie mit sieben Vertretern in fünf von 23 Gemeinderäten vertreten. Ferner finden sich weitere Vereine, die unterschiedliche Tätigkeitsbereiche wie Landwirtschaft, Museen, Forschung und Archiv abdecken.

Auch die dänische Minderheit verfügt über eine Reihe eigenständiger Organisationen. Die kulturelle Hauptorganisation ist der Sydslesvigsk Forening (Südschleswigscher Verein) mit etwa 14 000 Mitgliedern in 130 Ortsvereinen und 25 angeschlossenen Vereinen mit rund 13 000 Mitgliedern. Das private Bildungswesen ist im Dansk Skoleforening for Sydslesvig (Dänischer Schulverein für Südschleswig) mit 49 Schulen mit zurzeit etwa 5750 Schülern, darunter das Gymnasium Duborg-Skolen in Flensburg, und 57 Kindergärten mit rund 1900 Kindern organisiert. Er hat derzeit etwa 8000 Mitglieder. Die politischen Interessen werden vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) vertreten. Der SSW ist seit der Landtagswahl 2000 mit drei Abgeordneten im schleswig-holsteinischen Landtag vertreten. Seit der Kommunalwahl im März 2003 verfügt er über zehn Mandate in den Kreistagen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland sowie elf im Flensburger Stadtrat. Auf kommunaler Ebene hat der SSW 134 Mandate in 74 Gemeinderäten errungen. Jugendarbeit und Sport wird vom Sydslesvigs danske Ungdomsforeninger (Dänischer Jugendverband für Südschleswig) organisiert. Das kirchliche Leben entfaltet sich innerhalb der Dansk Kirke i Sydslesvig (Dänische Kirche in Südschleswig) mit 24 Pastoren, 39 Gemeinden und rund 6600 Mitgliedern. Der Dansk Sundhedstjeneste for Sydslesvig (Dänischer Gesundheitsdienst für Südschleswig) beschäftigt 21 Krankenschwestern, hat vier Sozialstationen und ist Träger von 52 Rentnerwohnungen sowie dem Dansk Alderdomshjem (Dänischen Altenheim) in Flensburg. Das Büchereiwesen ist in der Dansk Centralbibliotek for Sydslesvig (Dänische Zentralbibliothek für Südschleswig) organisiert. Schließlich gibt es die in einer Auflage von 5500 Exemplaren erscheinende Tageszeitung "Flensborg Avis", die neben dem dänischen Hauptteil auch eine deutschsprachige Sektion umfasst. Die Organisationen koordinieren ihre Aktivitäten im Det sydslesvigske Samråd (Der gemeinsame Rat Südschleswigs), wo auch der Verein der nationalen Friesen, Friisk Foriining, vertreten ist.

Die weitaus meisten Angehörigen der Minderheiten leben im Alltag und Berufsleben mit den Mehrheiten friedlich und konfliktfrei zusammen. Dabei dominieren die Sprache und Themen der Mehrheitsgesellschaft. Auf individueller Ebene sind deshalb die meisten Minderheitenangehörigen in den jeweiligen Gesellschaften integriert, übrigens auch persönlich durch zahlreiche deutsch-dänische Ehen und Beziehungen. So findet sich eine komplexe Situation, wo das Selbstverständnis der Minderheitenverbände dem Prinzip der Segregation entspricht, während die Mehrzahl der Angehörigen in der Regel integriert ist. Dies bezieht sich auch auf den Sprachgebrauch, wo die Muttersprache bei den weitaus meisten Angehörigen jeweils die der Mehrheit ist. Dennoch verfügt der größte Teil über aktive oder passive Kenntnisse der jeweiligen Minderheitensprache.

In beiden Minderheiten finden sich in den Schulen und Vereinen neben den Angehörigen der Minderheit auch andere, die sich aus unterschiedlichen, nichtnationalen Gründen für eine Minderheitenschule oder die Betätigung in einem Verein entschieden haben. Minderheitenidentitäten sind im Grenzland ein multidimensionales Phänomen, da es keine eindeutigen Übergänge zwischen den Gruppen gibt. Vielmehr handelt es sich beiderseits der Grenze um ein Kontinuum zwischen den Polen "ganz Deutsch" und "ganz Dänisch" mit zu- bzw. abnehmender Intensität der nationalen Identifikation. Dabei ergeben sich zum Teil multiple Identitäten, die oftmals mit dem Begriff "Zweiströmigkeit" umschrieben werden.

Es bietet sich heute ein Bild gut organisierter Minderheiten, die in friedlicher Koexistenz mit den Mehrheiten leben. Es gibt zwar Friktionen zwischen Dänen und Deutschen, die sich aus kulturellen Unterschieden oder Unverständnis ergeben, dennoch ist das Verhältnis zwischen Dänen und Deutschen insgesamt gesehen heute so gut wie nie zuvor.

Die deutsche Minderheit in Dänemark

Das beispielhafte Zusammenleben ist Ergebnis einer langwierigen Entwicklung, die ihren Ausgangspunkt in einem nationalen Konflikt hatte. Die Minderheiten entstanden nach dem Ersten Weltkrieg durch zwei Plebiszite, die auf der Grundlage des Versailler Friedensvertrages stattfanden. Im ersten Plebiszit, das am 10. Februar 1920 in Nordschleswig durchgeführt wurde, stimmten 75 Prozent der Bewohner für Dänemark, nur 25 Prozent zogen den Verbleib bei Deutschland vor. Allerdings gab es in mehreren Gemeinden eindeutige Voten für Deutschland. Da jedoch das En-bloc-Prinzip galt, hatte dies keinen Einfluss auf das Gesamtergebnis. In der zweiten Zone, wo am 14. März 1920 abgestimmt wurde, galt ein anderes Prinzip: Eine dänische Mehrheit in einer Gemeinde hätte dort die Vereinigung mit Dänemark ermöglicht. In der zweiten Zone stimmten 80 Prozent für Deutschland und nur 20 Prozent für Dänemark. Im Ergebnis wurde die heute gültige Grenze zwischen Deutschland und Dänemark festgelegt.

In Nordschleswig blieben etwa 30 000 Deutschstämmige, damals etwa 18 Prozent der Bevölkerung, die sich mit eigenen Verbänden, Kirchengemeinden, Parteien sowie privaten und öffentlichen Schulen als nationale Minderheit organisierten. Die deutsche Minderheit forderte eine Grenzrevision. Als in Deutschland 1933 die Nationalsozialisten die Macht übernahmen, kam es seitens Angehöriger der Minderheit und schleswig-holsteinische Nationalsozialisten zu Bestrebungen einer Grenzverschiebung, die allerdings von Berlin unterbunden wurden. In den folgenden Jahren wurde die deutsche Minderheit ideologisch gleichgeschaltet. Als Deutschland am 9. April 1940 Dänemark besetzte, begrüßte die Minderheit die Besatzungstruppen, und es kam zu umfassender Kollaboration. Angehörige der Minderheit wurden für den Kriegsdienst geworben, darunter rund 1500 in der Waffen-SS und 500 in regulären Einheiten. 748 von ihnen fielen im Krieg. Hinzu kamen ab 1943 1700 Zeitfreiwillige in Nordschleswig.

Nach der Befreiung Dänemarks am 4./5. Mai 1945 kam es im ganzen Land zur so genannten Rechtsabrechnung (Retsopg?r), die auf rückwirkender Gesetzgebung basierte. Sie sah keine kollektive Bestrafung der Minderheit vor und berücksichtigte deren besondere Lage als strafmildernd. Ein Viertel aller rund 13 000 wegen Landesverrats Verurteilten waren Angehörige der Minderheit. Zunächst wurden 3500 Deutsche interniert, anschließend 3000 in Gerichtsverfahren verurteilt, davon 2150 wegen Kriegsdienst. Dies entsprach etwa einem Viertel aller Männer. Ferner wurden Schulen geschlossen und Eigentum konfisziert. Von der Minderheit wurde die Rechtsabrechnung als ungerechtfertigt empfunden. Obgleich vereinzelt Forderungen nach Ausweisung der Minderheit erhoben wurden, kam es zu keinerlei Vertreibung, kollektiver Bestrafung oder systematischer Gewalt. Allerdings gab es Fälle von Vandalismus sowie Bombenattentate, u.a. zur Sprengung deutscher Denkmäler.

Unmittelbar nach der Befreiung Dänemarks erklärte die Minderheit ihre Loyalität gegenüber Dänemark sowie die Anerkennung der Grenze. Sie organisierte sich demokratisch im Bund deutscher Nordschleswiger sowie in weiteren Verbänden. 1946 errichtete der Deutsche Schul- und Sprachverein die ersten Privatschulen. Auch politisch konnte sich die Minderheit erneut betätigen, aber erst 1953 gelang die Wahl eines Abgeordneten ins Parlament. Nachdem die Landesregierung in Schleswig-Holstein im September 1949 die Kieler Erklärung über die Rechte der dänischen Minderheit vortrug, forderte die deutsche Minderheit eine analoge Erklärung seitens der dänischen Regierung. Diesem Wunsch wurde zwar nicht explizit entsprochen, aber der dänische Regierungschef sicherte im Oktober 1949 einer Delegation der Minderheit zu, dass die Deutschen die gleichen Rechte besitzen wie andere Staatsbürger. Dennoch gab es weiterhin erhebliche Probleme, die sich aus Belastungen der zeitgeschichtlichen Erfahrung, der Illoyalität der Minderheit vor 1945 und antideutschen Ressentiments bei den Dänen erklärten. Hinzu kam, dass die deutschen Privatschulen kein Examensrecht hatten.

Diese Fragen wurden mit den Bonn-Kopenhagener Erklärungen vom 29. März 1955 prinzipiell gelöst. In der Kopenhagener Erklärung garantierte die dänische Regierung die Rechte und den Status der deutschen Minderheit. Die Schulen erhielten das Examensrecht. In den folgenden Jahrzehnten normalisierte sich das Verhältnis zwischen Minderheit und Mehrheit. Als das Parlamentsmandat 1964 verloren ging, wurde ein Kontaktausschuss zwischen Regierung und Minderheit eingerichtet. Er wurde in den Jahren 1973 bis 1979 aufgelöst, als die Minderheit erneut im Parlament vertreten war. 1983 wurde von der Regierung ein Sekretariat der Minderheit in Kopenhagen eingerichtet. Die dänische Minderheitenpolitik basiert auf Anerkennung, Förderung und Inklusion - und auf Wahrung der Balance der Minderheitenrechte im Grenzland. Dabei sind die Bonn-Kopenhagener Erklärungen der wichtigste Bezugpunkt. Dies ist auch 2004 der Fall, in einer Zeit, in der sich die Frage der politischen Mitwirkungsmöglichkeit der Minderheit neu gestellt hat. In Dänemark wurde im Juni eine Strukturreform beschlossen, die u. a. dazu führen wird, dass ab 2007 die bisherigen 14 Kreise aufgelöst und fünf Regionen gebildet werden. Nordschleswig bildet mit den Nachbarkreisen Ribe, dem südlichen Vejle sowie Fyn die Region Süddänemark. Zudem wird sich die Zahl der zurzeit 271 Kommunen in Dänemark auf ca. 100 verringern. In Nordschleswig gibt es statt bisher 23 zukünftig vermutlich vier Kommunen. Die Minderheit hat in diesem Kontext drei Hauptinteressen formuliert: 1. die Sicherung ihrer Kulturarbeit, 2. die Sicherung ihrer politischen Vertretung sowie 3. die Sicherung ihrer aktiven politisch-kulturellen Mitwirkung in der grenzüberschreitenden Region S?nderjylland/Schleswig. Die dänische Regierung hat zugesagt, Lösungen im Dialog mit der Minderheit zu finden. Dies könnte z. B. durch die Bildung von "Minderheitengremien" in den Kommunen und der Region geschehen.

Die dänische Minderheit in Deutschland

Südlich der neuen Staatsgrenze blieb eine dänische Minderheit, die 1920 etwa 10 000 Menschen umfasste, aber bald auf 7 000 Personen zurückging. Sie organisierte sich mit eigenen Verbänden und einem Schulverein, der dänischen Schulunterricht und Kindergartenarbeit gewährleistete. In Flensburg gab es zudem eine kommunale dänischsprachige Schule. Minderheitenrechte wurden in der Weimarer Verfassung durch den Artikel 113 gewährleistet. Nach dem Machtantritt der NSDAP wurde die Lage der Minderheit schwieriger, obgleich es zu keinen systematischen Verfolgungen, Übergriffen oder Zwangsauflösung kam. Dennoch gab es Diskriminierung, Schikanen und einen starken Assimilationsdruck. Jugendliche wurden zwar von der Mitgliedschaft in der Hitlerjugend befreit, Männer mussten aber im Reichsarbeitsdienst und der Wehrmacht dienen. Es wird geschätzt, dass 100 bis 400 Dänischstämmige im Kriegsdienst für Deutschland ums Leben kamen.

Insgesamt verließen zwischen 1933 und 1945 rund 1000 Mitglieder die Minderheit. In den ersten Nachkriegsjahren konnte sie wieder einen massiven Zugang verzeichnen, 1947/48 identifizierten sich bereits 120 000 bis 150 000 Personen mit der Minderheit. In vielen Orten wurde sie gar zur Mehrheit. Die Motive dieses massenhaften Identitätswandels sind mannigfaltig. Zum Teil handelt es sich um ethische, zum Teil um politische, nationale, genealogische, aber insbesondere auch materielle Motive. Der Zustrom von Flüchtlingen und Vertriebenen aus dem Osten förderte ebenfalls die Hinwendung Einheimischer zur dänischen Minderheit, die eine Entfernung der Flüchtlinge und die Bildung eines Landes Südschleswig forderte. Viele Einheimische erwarteten, erhofften oder befürchteten eine Grenzverschiebung, die von der Minderheit in offenem Separatismus angestrebt, aber dennoch seitens der dänischen Regierung bereits kurz nach Kriegsende mit der Aussage "Die Grenze liegt fest" abgelehnt wurde.

In den folgenden Jahren wurde ein umfassendes Netzwerk dänischer Schulen, Kindergärten und weiterer Institutionen errichtet. 1948 wurde gemeinsam mit nationalen Friesen der SSW gegründet, nachdem die britischen Besatzungsbehörden dem kulturellen Verein Sydslesvigsk Forening weitere politische Betätigung untersagt hatte. Der SSW war im ersten Deutschen Bundestag 1949 bis 1953 vertreten. Er ist von jeher sowohl Minderheiten- als auch Regionalpartei und gewinnt seit den achtziger Jahren viele Stimmen außerhalb der Minderheit. Die Mitgliederzahlen fielen jedoch ab 1948 abrupt. Bereits Anfang der fünfziger Jahre identifizierten sich vermutlich nur noch rund 50 000 mit der Minderheit. In den darauf folgenden 50 Jahren scheint sie relativ stabil gewesen zu sein, obwohl die Mitgliederzahlen in den Verbänden, Schülerzahlen und auch die Wahlergebnisse des SSW erheblich schwankten.

Die Rechte der Minderheit wurden seitens der schleswig-holsteinischen Landesregierung im September 1949 in der Kieler Erklärung verbrieft. Hierin ist auch die Anerkennung des subjektiven Bekenntnisses enthalten. Ferner wurde ein Verständigungsausschuss zwischen der Landesregierung und der Minderheit eingesetzt, der bis Ende Oktober 1958 arbeitete. Minderheitenrechte wurden zudem 1949 in der Landessatzung verankert und 1990 in der Landesverfassung um die Zielsetzung des Schutzes und der Förderung erweitert. Die Jahre 1950 bis 1954 waren von zunehmenden Spannungen und Auseinandersetzungen geprägt. Dazu gehörte die Heraufsetzung der Sperrklausel bei Landtagswahlen von fünf auf siebeneinhalb Prozent, die erst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1952 zurückgenommen wurde. Der SSW wurde nicht von der Fünfprozentklausel auf Landesebene befreit, was auf Bundesebene bereits mit dem Bundeswahlgesetz von 1953 der Fall war. Daher kehrte der SSW bei der Landtagswahl 1954 nicht in den Landtag zurück (42 000 Stimmen bzw. 3,5 Prozent). Da die deutsche Minderheit 1953 mit 9700 Stimmen ein Mandat im Folketing erreichen konnte, wurde die Nichtvertretung des SSW in der dänischen Öffentlichkeit zunehmend kritisiert. Bilaterale Verhandlungen, führten am 29. März 1955 zu den Bonn-Kopenhagener Erklärungen. Im Ergebnis wurde der SSW von der Fünfprozentklausel befreit; seit der Wahl 1958 ist er im Landtag vertreten. Die Kieler Erklärung wurde vom Landtag am 13. September 1955 aufgehoben.

Seit 1955 hat sich das Verhältnis zwischen Minderheit und Mehrheit zunächst entspannt und danach in mehreren Etappen sehr positiv entwickelt. Seit Mitte der achtziger Jahre hat sich das Verhältnis gar sprunghaft verbessert, und seit 1986 legt die Landesregierung in jeder Legislaturperiode Minderheitenberichte ab. Seit 1988 gibt es in Schleswig-Holstein Grenzland- bzw. Minderheitenbeauftragte, und nach der Bundestagswahl 2002 richtete die Bundesregierung das Amt des Bundesbeauftragten für nationale Minderheiten ein.

Grundelemente eines nachhaltigen Minderheitenmodells

Obgleich es zwischen den Minderheiten und der Politik der beiden Staaten Unterschiede gibt, lassen sich dennoch Grundelemente der nachhaltigen deutsch-dänischen Minderheitenregelungen feststellen.

- Grenzziehung auf der Basis des Selbstbestimmungsrechts durch Plebiszite 1920; Akzeptanz der Grenze trotz temporärer Irredenta und Separatismus von 1920 bis etwa 1950;

- keine Tradition der interethnischen Gewalt, physischer Übergriffe oder Vertreibungen; keine religiösen Konflikte;

- Rechtsabrechnung nach 1945;

- kulturelle und funktionelle Autonomie mit separaten Organisationen;

- die Zugehörigkeit zu einer Minderheit als private Angelegenheit, die von den Behörden anerkannt, aber nicht kontrolliert wird ("Minderheit ist, wer will");

- politische Partizipation durch eigene Parteien;

- institutionalisierter Dialog zwischen Regierungen und Minderheiten;

- moderierende Kräfte auf beiden Seiten;

- Gleichberechtigung und synchrone, reziproke Minderheitenregelungen durch die Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955;

- seit 1949 gehören beide Staaten zur gleichen westlichen Wertegemeinschaft mit offenen, rechtsstaatlichen Zivilgesellschaften; seit 1945 haben beide Staaten gemeinsame sicherheitspolitische Interessen; beide Staaten sind durch internationale und bilaterale Kooperation verbunden;

- das besondere Verhältnis, Kontakte und der Austausch zwischen Minderheit und "Mutterland" (kin-state) werden anerkannt;

- beide Staaten sind reich und können sich verhältnismäßig teure Minderheitenregelungen leisten, die von beiden Staaten finanziert werden;

- hinsichtlich der Behandlung der Minderheiten gibt es bei aller Unilateralität eine Symmetrie, Gegenseitigkeit und Balance; diese wird durch freiwillige einseitige Regelungen erweitert;

- aufgrund der Befriedung des Konflikts haben sich die Minderheiten von einem aktiven Subjekt der Politik in ein überwiegend als Objekt zu bezeichnendes Element verwandelt. Kritisch betrachtet hat die Pazifizierung auch zur Passivität geführt.

Der "Modellfall Schleswig" ist unter besonderen externen Rahmenbedingungen entstanden. Deshalb kann er nicht auf andere Regionen übertragen werden. Im deutsch-dänischen Grenzland hat das Prinzip der "einseitigen Gegenseitigkeit" und der "koordinierten Unilateralität" im Bereich der Minderheitenpolitik funktioniert.

Internetempfehlungen des Autors: Deutsche Minderheit in Dänemark:

https://www.nordschleswig.de Dänische Minderheit in Deutschland:

Externer Link: https://www.sydslesvig.de

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Dokumente zur Deutschlandpolitik, II. Reihe/Bd. 4. Die Außenminister-Konferenzen von Brüssel, London und Paris, 8. August bis 25. Oktober 1954. Bearb. von Hanns Jürgen Küsters, München 2003, S. 808 - 809 und S. 811.

  2. Die Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955. Zur Entstehung eines Modells für nationale Minderheiten, Flensburg 1985; Martin Höffken, Die "Kieler Erklärung" vom 26. September 1949 und die "Bonn-Kopenhagener Erklärungen" vom 29. März 1955 im Spiegel deutscher und dänischer Zeitungen, Frankfurt/M. 1994; Johan Peter Noack, Det danske mindretal i Sydslesvig 1948 - 1955, I-II, Aabenraa 1997, S. 438 - 557.

  3. Vgl. Jørgen Kühl, Den dansk-tyske mindretalsmodel og Europa, Aabenraa 2003.

  4. Vgl. Knut Ipsen, Minderheitenschutz auf reziproker Basis - die deutsch-dänische Lösung, in: Hans-Joachim Heintze (Hrsg.), Selbstbestimmungsrecht der Völker - Herausforderung der Staatenwelt, Bonn 1997.

  5. Vgl. Jørgen Kühl, Auf dem Weg zum "Modellfall Schleswig", in: Ethnos-Nation, (1997) 5, S. 87 - 113.

  6. Siehe zum Minderheitenbegriff der Bundesrepublik: Bundesministerium der Justiz, Schutz nationaler Minderheiten in Europa. Texte, Materialen, Erläuterungen zum Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten, Bonn o.J.

  7. Vgl. Vgl. Frank Lubowitz, Det tyske mindretals organisationer, in: Jørgen Kühl (Hrsg.), En europæisk model? Nationale mindretal i det dansk-tyske grænseland 1945 - 2000, Aabenraa 2002.

  8. Vgl. Jørgen Kühl, Det danske mindretals organisationer, in: ders. (ebd.).

  9. Vgl. zur komplexen Identität ders., Nationale Identität und kulturelles Gedächtnis. Die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein, in: Bea Lundt (Hrsg.), Nordlichter. Geschichtsbewusstsein und Geschichtsmythen nördlich der Elbe, Köln-Wien 2004. Zur Sprachsituation siehe Karen Margrethe Pedersen, Languages and minority rights in the Danish-German border region, in: Jørgen Kühl/Marc Weller (Hrsg.), Minority Policy in Action: The Bonn-Copenhagen Declarations 1955 - 2005 (i.E.. 2005).

  10. Vgl. Günter Weitling, Volkstum zwischen Nord und Süd. Zur Situation der deutschen Kultur in Nordschleswig, in: Alexander Ritter (Hrsg.), Kolloquium zu den volkskundlichen Bedingungen der Kultur bei den deutschen Bevölkerungsgruppen im Ausland, Flensburg 1989; Günter Weitling, Tysk identitet i Nordslesvig, in: National identitet. Fem foredrag om dansk og tysk identitetsf?lelse i grænselandet, Aabenraa 1994. Vgl. ferner Jørgen Kühl, The National Minorities in the Danish-German Border Region, Aabenraa 2003, S. 20 - 25.

  11. Vgl. ders., Dänisch-deutsche Grenzregion: Erfahrungen zwischen Deutsch und Dänisch, in: Christian Banse/Holk Stobbe (Hrsg.), Nationale Grenzen in Europa. Wandel der Funktion und Wahrnehmung nationaler Grenzen im Zuge der EU-Erweiterung, Frankfurt/M. u.a. 2004, S. 88 - 90.

  12. Vgl. Henrik Becker-Christensen, Den nye grænse, in: Grænsen i 75 år. 1920 - 1995, Aabenraa 1995.

  13. Vgl. Robert Bohn/Uwe Danker/Jørgen Kühl (Hrsg.), Zwischen Hoffnung, Anpassung und Bedrängnis. Minderheiten im deutsch-dänischen Grenzraum in der NS-Zeit, Bielefeld 2001.

  14. Vgl. Hans Schultz Hansen/Henrik Skov Kristensen (Hrsg.), S?nderjylland under krig og besættelse 1940 - 1945, Aabenraa 2003.

  15. Siehe Sabine Lorek, Rechtsabrechnung - Retsopg?r. Politische Säuberung nach dem Zweiten Weltkrieg in Nordschleswig, Neumünster 1998.

  16. Vgl. H. Schultz Hansen/H. Skov Kristensen (Anm. 14), S. 169ff.

  17. Vgl. Gösta Toft, The German minority's participation in Danish politics: Years of conflict and fifty years of peace, in: Frank Horn (Hrsg.), Minorities and their right of political participation, Rovaniemi 1996.

  18. Lorenz Rerup, National Minorities in South Jutland/Schleswig, in: Sven Tägil (Hrsg.), Ethnicity and Nation Building in the Nordic World, London 1995; Johan Peter Noack, Det danske mindretal i Sydslesvig 1920 - 1945, I-II, Aabenraa 1989.

  19. Vgl. H. Schultz Hansen/H. Skov Kristensen (Anm. 14), S. 173.

  20. Johan Peter Noack, Det sydslesvigske grænsesp?rgsmål 1945 - 1947, I-II, Aabenraa 1991.

  21. Vgl. Martin Klatt/Jørgen Kühl, SSW - Minderheiten- und Regionalpartei in Schleswig-Holstein, Flensburg 1999.

  22. Vgl. Troels Fink, Forhandlingerne mellem Danmark og Tyskland i 1955 om de slesvigske mindretal, K?benhavn 2001.

  23. Vgl. für eine umfassende Darstellung und Analyse J. Kühl (Anm. 7), S. 404ff.

Ph.D., geb. 1965; Direktor des Department of Border Region Studies, University of Southern Denmark, Aabenraa, Dänemark.
Anschrift: Department of Border Region Studies, University of Southern Denmark, Persillegade 6, 6200 Aabenraa, Dänemark
E-Mail: E-Mail Link: jgk@sam.sdu.dk

Veröffentlichungen u.a.: (Hrsg. zus. mit Robert Bohn und Uwe Danker) Zwischen Hoffnung, Anpassung und Bedrängnis. Minderheiten im deutsch-dänischen Grenzraum in der NS-Zeit, Bielefeld 2001; Dänisch-deutsche Grenzregion: Erfahrungen zwischen Deutsch und Dänisch, in: Christian Banse/Holk Stobbe (Hrsg.), Nationale Grenzen in Europa. Wandel der Funktion und Wahrnehmung nationaler Grenzen im Zuge der EU-Erweiterung, Frankfurt/M. 2004; (Hrsg. zus. mit Robert Bohn) Ein europäisches Modell? Nationale Minderheiten im deutsch-dänischen Grenzland 1945 - 2005 (i.E., Bielefeld 2005).