Einleitung
Vor 50 Jahren, im Oktober 1954, wurde auf der Pariser Außenministerkonferenz der NATO der Weg für die NATO-Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland geebnet. Am Rande der Verhandlungen wurde auch eine Thematik angesprochen, die damals als nachgeordnet wahrgenommen, hingegen im nördlichen Nachbarland Dänemark als zentrales politisches Problem aufgefasst wurde: die Regelung der Minderheitenfragen im deutsch-dänischen Grenzland.
Nachdem die dänische Regierung auf Veranlassung des Parlaments die Frage in Paris angesprochen hatte, kam es Anfang 1955 zu bilateralen deutsch-dänischen Regierungsverhandlungen über die Minderheitenfragen. Am 29. März 1955 wurden mit den einseitigen, synchronen so genannten Bonn-Kopenhagener Erklärungen nachhaltige Minderheitenregelungen gefunden, die allgemeine Staatsbürgerrechte und grundlegende Prinzipien der Minderheitenpolitik festlegen.
Das deutsch-dänische Grenzland ist in Westeuropa einzigartig, weil hier beiderseits der Grenze autochthone Minderheiten leben, die sich in nationaler, kultureller und sprachlicher Hinsicht mit dem jeweiligen Nachbarland identifizieren. Die Minderheitenpolitik bezieht sich jeweils auf die Symmetrie und das Prinzip der "freiwilligen und einseitigen Gegenseitigkeit" sowie das Bestreben nach einer Balance hinsichtlich der zugestandenen bzw. verbrieften Rechte und deren praktizierter Umsetzung. Es handelt sich um eine reziproke Minderheitenregelung.
Nördlich der 69 Kilometer langen Landesgrenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark leben heute zwischen 12 000 und 20 000 Deutsche als anerkannte nationale Minderheit. In Schleswig-Holstein findet sich eine etwa 50 000 Personen starke dänische Bevölkerungsgruppe, die ebenfalls als Minderheit anerkannt ist. Die Angaben sind Schätzungen, da die Zugehörigkeit zu einer Minderheit nicht registriert wird. Beide Staaten haben den Status als nationale Minderheit mit der Staatsangehörigkeit verknüpft: Nur dänische Staatsbürger können rechtlich gesehen Mitglieder der deutschen Minderheit in Dänemark sein, während die Bundesrepublik nur deutsche Staatsbürger als Angehörige der dänischen Minderheit anerkennt.
Die deutsche Minderheit lebt im dänischen Verwaltungskreis S?nderjyllands Amt (Nordschleswig). Unter den 253 000 Einwohnern macht sie fünf bis acht Prozent aus. In vier der 23 nordschleswigschen Kommunen liegt ihr Anteil bei mehr als zehn Prozent. In der Gemeinde Tinglev (Tingleff) hat sie mit 20 bis 40 Prozent die höchste Konzentration. Die Angehörigen bezeichnen sich als deutsche Nordschleswiger.
Die dänische Minderheit lebt im Landesteil Schleswig, der im Norden von der Staatsgrenze und im Süden vom Fluss Eider und dem Nord-Ostsee-Kanal geografisch abgegrenzt wird. Die Minderheit bezeichnet dieses Gebiet traditionell als Südschleswig (Sydslesvig) und ihre Angehörigen als (dänische) Südschleswiger. Dieser Begriff findet sich in allen Organisationsnamen, etwa beim Südschleswigschen Wählerverband, der die politische Interessenvertretung wahrnimmt. Südschleswig umfasst drei Verwaltungsbezirke: die Stadt Flensburg sowie die Landkreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland. Der Südosten der Region gehört zum Landkreis Rendsburg-Eckernförde bzw. zur Landeshauptstadt Kiel. In Südschleswig liegt der Anteil der Minderheit bei etwa zehn Prozent - mit erheblichen lokalen Schwankungen. In Flensburg gehören ca. 20 Prozent der Einwohner zur Minderheit. In einigen Ortschaften entlang der Grenze liegt der Anteil noch höher. Dennoch ist sie - wie auch die deutsche Minderheit - überall eine absolute Minorität. Im Kreis Schleswig-Flensburg bildet sie etwa zehn, in Nordfriesland fünf und in Rendsburg-Eckernförde um anderthalb Prozent der Bevölkerung. Auf ganz Schleswig-Holstein bezogen liegt ihr Anteil bei 1,7 Prozent.
Minderheitenverbände und Institutionen
Beide Minderheiten verfügen über ein umfassendes, durch Zuwendungen aus beiden Staaten finanziertes Netzwerk von Verbänden und Institutionen. Sie zeichnen sich durch eine funktionale kulturelle Autonomie aus, die Grundvoraussetzung für die Entwicklung einer friedlichen Koexistenz gewesen ist. Dabei müssen die Minderheiten sich stets innerhalb der allgemeinen Gesetzgebung bewegen. Heute gibt es keine öffentlichen Minderheitenschulen mehr. Früher war dies anders, da nach 1920 ein duales Minderheitenschulsystem entstand, mit Einrichtungen in kommunaler und privater Trägerschaft, wobei letztere in Schulvereinen organisiert wurden. Seit 1945 in Nord- bzw. 1949 in Südschleswig gibt es nur noch private Minderheitenschulen. Dennoch wird in Nordschleswig das Fach Deutsch als Fremdsprache von den meisten Schülern in öffentlichen Schulen belegt, während in Südschleswig an Schulen Dänisch als Wahlfach angeboten wird. Im Schuljahr 2002-2003 lernten an 50 Schulen ca. 3600 Schüler Dänisch.
Hauptverband der deutschen Minderheit ist der Bund deutscher Nordschleswiger, mit etwa 3800 Mitgliedern in 13 Bezirken und 21 Ortsvereinen.
Auch die dänische Minderheit verfügt über eine Reihe eigenständiger Organisationen.
Die weitaus meisten Angehörigen der Minderheiten leben im Alltag und Berufsleben mit den Mehrheiten friedlich und konfliktfrei zusammen. Dabei dominieren die Sprache und Themen der Mehrheitsgesellschaft. Auf individueller Ebene sind deshalb die meisten Minderheitenangehörigen in den jeweiligen Gesellschaften integriert, übrigens auch persönlich durch zahlreiche deutsch-dänische Ehen und Beziehungen. So findet sich eine komplexe Situation, wo das Selbstverständnis der Minderheitenverbände dem Prinzip der Segregation entspricht, während die Mehrzahl der Angehörigen in der Regel integriert ist. Dies bezieht sich auch auf den Sprachgebrauch, wo die Muttersprache bei den weitaus meisten Angehörigen jeweils die der Mehrheit ist. Dennoch verfügt der größte Teil über aktive oder passive Kenntnisse der jeweiligen Minderheitensprache.
In beiden Minderheiten finden sich in den Schulen und Vereinen neben den Angehörigen der Minderheit auch andere, die sich aus unterschiedlichen, nichtnationalen Gründen für eine Minderheitenschule oder die Betätigung in einem Verein entschieden haben. Minderheitenidentitäten sind im Grenzland ein multidimensionales Phänomen, da es keine eindeutigen Übergänge zwischen den Gruppen gibt. Vielmehr handelt es sich beiderseits der Grenze um ein Kontinuum zwischen den Polen "ganz Deutsch" und "ganz Dänisch" mit zu- bzw. abnehmender Intensität der nationalen Identifikation. Dabei ergeben sich zum Teil multiple Identitäten, die oftmals mit dem Begriff "Zweiströmigkeit" umschrieben werden.
Es bietet sich heute ein Bild gut organisierter Minderheiten, die in friedlicher Koexistenz mit den Mehrheiten leben. Es gibt zwar Friktionen zwischen Dänen und Deutschen, die sich aus kulturellen Unterschieden oder Unverständnis ergeben, dennoch ist das Verhältnis zwischen Dänen und Deutschen insgesamt gesehen heute so gut wie nie zuvor.
Die deutsche Minderheit in Dänemark
Das beispielhafte Zusammenleben ist Ergebnis einer langwierigen Entwicklung, die ihren Ausgangspunkt in einem nationalen Konflikt hatte. Die Minderheiten entstanden nach dem Ersten Weltkrieg durch zwei Plebiszite, die auf der Grundlage des Versailler Friedensvertrages stattfanden. Im ersten Plebiszit, das am 10. Februar 1920 in Nordschleswig durchgeführt wurde, stimmten 75 Prozent der Bewohner für Dänemark, nur 25 Prozent zogen den Verbleib bei Deutschland vor. Allerdings gab es in mehreren Gemeinden eindeutige Voten für Deutschland. Da jedoch das En-bloc-Prinzip galt, hatte dies keinen Einfluss auf das Gesamtergebnis. In der zweiten Zone, wo am 14. März 1920 abgestimmt wurde, galt ein anderes Prinzip: Eine dänische Mehrheit in einer Gemeinde hätte dort die Vereinigung mit Dänemark ermöglicht. In der zweiten Zone stimmten 80 Prozent für Deutschland und nur 20 Prozent für Dänemark. Im Ergebnis wurde die heute gültige Grenze zwischen Deutschland und Dänemark festgelegt.
In Nordschleswig blieben etwa 30 000 Deutschstämmige, damals etwa 18 Prozent der Bevölkerung, die sich mit eigenen Verbänden, Kirchengemeinden, Parteien sowie privaten und öffentlichen Schulen als nationale Minderheit organisierten. Die deutsche Minderheit forderte eine Grenzrevision. Als in Deutschland 1933 die Nationalsozialisten die Macht übernahmen, kam es seitens Angehöriger der Minderheit und schleswig-holsteinische Nationalsozialisten zu Bestrebungen einer Grenzverschiebung, die allerdings von Berlin unterbunden wurden. In den folgenden Jahren wurde die deutsche Minderheit ideologisch gleichgeschaltet.
Nach der Befreiung Dänemarks am 4./5. Mai 1945 kam es im ganzen Land zur so genannten Rechtsabrechnung (Retsopg?r), die auf rückwirkender Gesetzgebung basierte. Sie sah keine kollektive Bestrafung der Minderheit vor und berücksichtigte deren besondere Lage als strafmildernd. Ein Viertel aller rund 13 000 wegen Landesverrats Verurteilten waren Angehörige der Minderheit. Zunächst wurden 3500 Deutsche interniert, anschließend 3000 in Gerichtsverfahren verurteilt, davon 2150 wegen Kriegsdienst. Dies entsprach etwa einem Viertel aller Männer.
Unmittelbar nach der Befreiung Dänemarks erklärte die Minderheit ihre Loyalität gegenüber Dänemark sowie die Anerkennung der Grenze. Sie organisierte sich demokratisch im Bund deutscher Nordschleswiger sowie in weiteren Verbänden. 1946 errichtete der Deutsche Schul- und Sprachverein die ersten Privatschulen. Auch politisch konnte sich die Minderheit erneut betätigen, aber erst 1953 gelang die Wahl eines Abgeordneten ins Parlament. Nachdem die Landesregierung in Schleswig-Holstein im September 1949 die Kieler Erklärung über die Rechte der dänischen Minderheit vortrug, forderte die deutsche Minderheit eine analoge Erklärung seitens der dänischen Regierung. Diesem Wunsch wurde zwar nicht explizit entsprochen, aber der dänische Regierungschef sicherte im Oktober 1949 einer Delegation der Minderheit zu, dass die Deutschen die gleichen Rechte besitzen wie andere Staatsbürger. Dennoch gab es weiterhin erhebliche Probleme, die sich aus Belastungen der zeitgeschichtlichen Erfahrung, der Illoyalität der Minderheit vor 1945 und antideutschen Ressentiments bei den Dänen erklärten. Hinzu kam, dass die deutschen Privatschulen kein Examensrecht hatten.
Diese Fragen wurden mit den Bonn-Kopenhagener Erklärungen vom 29. März 1955 prinzipiell gelöst. In der Kopenhagener Erklärung garantierte die dänische Regierung die Rechte und den Status der deutschen Minderheit. Die Schulen erhielten das Examensrecht. In den folgenden Jahrzehnten normalisierte sich das Verhältnis zwischen Minderheit und Mehrheit. Als das Parlamentsmandat 1964 verloren ging, wurde ein Kontaktausschuss zwischen Regierung und Minderheit eingerichtet.
Die dänische Minderheit in Deutschland
Südlich der neuen Staatsgrenze blieb eine dänische Minderheit, die 1920 etwa 10 000 Menschen umfasste, aber bald auf 7 000 Personen zurückging.
Insgesamt verließen zwischen 1933 und 1945 rund 1000 Mitglieder die Minderheit. In den ersten Nachkriegsjahren konnte sie wieder einen massiven Zugang verzeichnen, 1947/48 identifizierten sich bereits 120 000 bis 150 000 Personen mit der Minderheit. In vielen Orten wurde sie gar zur Mehrheit. Die Motive dieses massenhaften Identitätswandels sind mannigfaltig. Zum Teil handelt es sich um ethische, zum Teil um politische, nationale, genealogische, aber insbesondere auch materielle Motive. Der Zustrom von Flüchtlingen und Vertriebenen aus dem Osten förderte ebenfalls die Hinwendung Einheimischer zur dänischen Minderheit, die eine Entfernung der Flüchtlinge und die Bildung eines Landes Südschleswig forderte. Viele Einheimische erwarteten, erhofften oder befürchteten eine Grenzverschiebung, die von der Minderheit in offenem Separatismus angestrebt, aber dennoch seitens der dänischen Regierung bereits kurz nach Kriegsende mit der Aussage "Die Grenze liegt fest" abgelehnt wurde.
In den folgenden Jahren wurde ein umfassendes Netzwerk dänischer Schulen, Kindergärten und weiterer Institutionen errichtet. 1948 wurde gemeinsam mit nationalen Friesen der SSW gegründet, nachdem die britischen Besatzungsbehörden dem kulturellen Verein Sydslesvigsk Forening weitere politische Betätigung untersagt hatte. Der SSW war im ersten Deutschen Bundestag 1949 bis 1953 vertreten. Er ist von jeher sowohl Minderheiten- als auch Regionalpartei und gewinnt seit den achtziger Jahren viele Stimmen außerhalb der Minderheit.
Die Rechte der Minderheit wurden seitens der schleswig-holsteinischen Landesregierung im September 1949 in der Kieler Erklärung verbrieft. Hierin ist auch die Anerkennung des subjektiven Bekenntnisses enthalten. Ferner wurde ein Verständigungsausschuss zwischen der Landesregierung und der Minderheit eingesetzt, der bis Ende Oktober 1958 arbeitete. Minderheitenrechte wurden zudem 1949 in der Landessatzung verankert und 1990 in der Landesverfassung um die Zielsetzung des Schutzes und der Förderung erweitert. Die Jahre 1950 bis 1954 waren von zunehmenden Spannungen und Auseinandersetzungen geprägt. Dazu gehörte die Heraufsetzung der Sperrklausel bei Landtagswahlen von fünf auf siebeneinhalb Prozent, die erst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1952 zurückgenommen wurde. Der SSW wurde nicht von der Fünfprozentklausel auf Landesebene befreit, was auf Bundesebene bereits mit dem Bundeswahlgesetz von 1953 der Fall war. Daher kehrte der SSW bei der Landtagswahl 1954 nicht in den Landtag zurück (42 000 Stimmen bzw. 3,5 Prozent). Da die deutsche Minderheit 1953 mit 9700 Stimmen ein Mandat im Folketing erreichen konnte, wurde die Nichtvertretung des SSW in der dänischen Öffentlichkeit zunehmend kritisiert. Bilaterale Verhandlungen, führten am 29. März 1955 zu den Bonn-Kopenhagener Erklärungen.
Seit 1955 hat sich das Verhältnis zwischen Minderheit und Mehrheit zunächst entspannt und danach in mehreren Etappen sehr positiv entwickelt. Seit Mitte der achtziger Jahre hat sich das Verhältnis gar sprunghaft verbessert, und seit 1986 legt die Landesregierung in jeder Legislaturperiode Minderheitenberichte ab. Seit 1988 gibt es in Schleswig-Holstein Grenzland- bzw. Minderheitenbeauftragte, und nach der Bundestagswahl 2002 richtete die Bundesregierung das Amt des Bundesbeauftragten für nationale Minderheiten ein.
Grundelemente eines nachhaltigen Minderheitenmodells
Obgleich es zwischen den Minderheiten und der Politik der beiden Staaten Unterschiede gibt, lassen sich dennoch Grundelemente der nachhaltigen deutsch-dänischen Minderheitenregelungen feststellen.
- Grenzziehung auf der Basis des Selbstbestimmungsrechts durch Plebiszite 1920; Akzeptanz der Grenze trotz temporärer Irredenta und Separatismus von 1920 bis etwa 1950;
- keine Tradition der interethnischen Gewalt, physischer Übergriffe oder Vertreibungen; keine religiösen Konflikte;
- Rechtsabrechnung nach 1945;
- kulturelle und funktionelle Autonomie mit separaten Organisationen;
- die Zugehörigkeit zu einer Minderheit als private Angelegenheit, die von den Behörden anerkannt, aber nicht kontrolliert wird ("Minderheit ist, wer will");
- politische Partizipation durch eigene Parteien;
- institutionalisierter Dialog zwischen Regierungen und Minderheiten;
- moderierende Kräfte auf beiden Seiten;
- Gleichberechtigung und synchrone, reziproke Minderheitenregelungen durch die Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955;
- seit 1949 gehören beide Staaten zur gleichen westlichen Wertegemeinschaft mit offenen, rechtsstaatlichen Zivilgesellschaften; seit 1945 haben beide Staaten gemeinsame sicherheitspolitische Interessen; beide Staaten sind durch internationale und bilaterale Kooperation verbunden;
- das besondere Verhältnis, Kontakte und der Austausch zwischen Minderheit und "Mutterland" (kin-state) werden anerkannt;
- beide Staaten sind reich und können sich verhältnismäßig teure Minderheitenregelungen leisten, die von beiden Staaten finanziert werden;
- hinsichtlich der Behandlung der Minderheiten gibt es bei aller Unilateralität eine Symmetrie, Gegenseitigkeit und Balance; diese wird durch freiwillige einseitige Regelungen erweitert;
- aufgrund der Befriedung des Konflikts haben sich die Minderheiten von einem aktiven Subjekt der Politik in ein überwiegend als Objekt zu bezeichnendes Element verwandelt. Kritisch betrachtet hat die Pazifizierung auch zur Passivität geführt.
Der "Modellfall Schleswig" ist unter besonderen externen Rahmenbedingungen entstanden. Deshalb kann er nicht auf andere Regionen übertragen werden. Im deutsch-dänischen Grenzland hat das Prinzip der "einseitigen Gegenseitigkeit" und der "koordinierten Unilateralität" im Bereich der Minderheitenpolitik funktioniert.
Internetempfehlungen des Autors: Deutsche Minderheit in Dänemark:
https://www.nordschleswig.de Dänische Minderheit in Deutschland: