Jeffrey Preston Bezos ist 54 Jahre alt, einer der public enemies von US-Präsident Donald Trump, und mit einem Privatvermögen von rund 150 Milliarden Dollar momentan der reichste Mann der Welt. Seine Kreditwürdigkeit eingerechnet, könnte er wahrscheinlich die führenden deutschen Medienkonzerne aufkaufen, und zwar auf einen Schlag alle zusammen. Als der gelernte Elektroingenieur und Computerwissenschaftler 1994 seinen Businessplan für ein Online-Buchhandelsunternehmen aufschrieb und mit 300.000 Dollar Leihgabe seiner Eltern Amazon gründete, war das Gütersloher Familienunternehmen Bertelsmann noch auf Platz zwei im Ranking der globalen Medien- und Entertainment-Konglomerate, hinter Time Warner. Inzwischen ist Time Warner zerschlagen und von dem Telekommunikations-Riesen AT&T übernommen worden, und Bertelsmann befindet sich im aktuellen Ranking der Medien- und Wissenskonzerne auf Rang 15.
Bei Bezos und Amazon geht es, bei aller gelegentlichen Philanthropie, wesentlich um die kapitalistischen Grundtugenden wie Expansion, Kapitalvermehrung und Profit für die Investoren, aber Amazon ist, wie Google (Alphabet), Apple oder Facebook auch,
Wir zeichnen im Folgenden in aller Kürze nach, wie es zu diesem Zustand im historischen, technologischen, ökonomischen und eben medienpolitischen Sinne kommen konnte – und welche Handlungsoptionen sich für eine nationale und europäische Medienpolitik anbieten könnten.
Machtraum und Machtvakuum der deutschen Medienpolitik
Nach der Phase einer Rekonstitution des (west-)deutschen Mediensystems unter alliierter Aufsicht, mit Presseoffizieren, neuen Lizenz-Zeitungen und kräftigen öffentlich-rechtlichen Hörfunkanstalten, wie dem damaligen NWDR nach BBC-Vorbild, sorgte das Aufkommen des Fernsehens für medienpolitische Aktivität seitens der Bundesregierung unter Kanzler Konrad Adenauer (CDU). Seit in Großbritannien, also dem Kernland der alliierten Medienpolitik, 1954 Hörfunk und Fernsehen in privater Trägerschaft erlaubt worden waren und somit ein "duales System" entstand, suchte der Kanzler mit einigen Beratern und Verleger-Lobbyisten nach Mitteln und Wegen, das als äußerst wirkungsmächtig erachtete neue Medium politisch in den Griff zu bekommen. Adenauers Propaganda-Fachleute ersannen Ende der 1950er Jahre ein abenteuerliches Modell aus staatlicher Trägerschaft und kommerzieller Programmherstellung ("Freies Fernsehen GmbH"),
"Rundfunkänderungsstaatsverträge"
So brillant und vernünftig das Karlsruher Urteil seinerzeit war, es begründete zugleich die von Kritikern zunehmend als "zersplittert", "kleinteilig" und "schwerfällig" kritisierte Rundfunkpolitik der Länder, die bald von einer Mainzer Rundfunkkommission aus Verwaltungsreferenten der einzelnen Staatskanzleien koordiniert wurde. Sie tagt traditionell nicht öffentlich – Teilnehmerlisten oder gar Sitzungsprotokolle dringen nicht nach außen – und bastelt seit 1987 an immer neuen "Rundfunkänderungsstaatsverträgen". Die Bundesländer und auch die öffentlich-rechtlichen Anstalten konnten mit dieser Entwicklung lange Zeit gut leben, Ministerpräsidenten trafen sich zu Kaminrunden, um im Wesentlichen über Finanzierung oder Personalpolitik bei ARD, ZDF und Deutschlandradio zu befinden,
Nach Adenauers Schlappe hielt sich der Bund bis zur Regierungszeit Helmut Kohls aus medienpolitischen Angelegenheiten weitgehend heraus. Nur notgedrungen setzte das Bundesministerium des Innern in den 1960er Jahren zwei Kommissionen zu Fragen der Öffnung des Rundfunkmarkts für private Anbieter und der Pressekonzentration ein, beide eng verbunden mit den Aktivitäten des Springer-Konzerns: die Michel-Kommission 1964 und die Günther-Kommission 1967.
Nachdem Helmut Kohl durch das konstruktive Misstrauensvotum im Oktober 1982 zum Bundeskanzler gewählt worden war, kündigte er eine geistig-moralische Wende für das ganze Land an – und damit stand auch die Einführung von kommerziellem Fernsehen ganz oben auf seiner Agenda, Zuständigkeit der Bundesländer hin oder her. Der erste kommerzielle Fernsehsender (PKS/Sat.1) ging dann hochsymbolisch 1984 an Kohls heimischer Wirkungsstätte, in Ludwigshafen, auf Sendung. Das sogenannte duale Rundfunksystem war entstanden, mit einer starken Standortkonkurrenz zwischen Nordrhein-Westfalen und Bayern. In Bayern vertraute man medienpolitisch in den 1990er Jahren fast ausschließlich dem freigiebigen Kanzlerfreund Leo Kirch, während Wolfgang Clement, zunächst als Chef der NRW-Staatskanzlei, ab 1998 als Ministerpräsident, die strategische Medienpolitik weitgehend an die Bertelsmann-Stiftung delegierte, bis einige Marktteilnehmer merkten, dass es vielleicht nicht so klug war, sich an Planspielen einer Stiftung zu beteiligen, der ja im Grunde der umsatzstärkste deutsche und europäische Medienkonzern gehörte.
Mit der Arrondierung der DDR-Publizistik in das bundesdeutsche Mediensystem wurde nach der Wende 1989 noch einmal die Chance verpasst, zu einer strategischen Neuordnung der Medien- und Kommunikationspolitik zu kommen. Und die Planungsenergie, wenn man überhaupt von ihr sprechen mag, richtete sich bald auch darauf, das neue Übermedium Internet zu begreifen, vor allem nach dem Crash der New Economy zur Jahrtausendwende. Netzpolitik wurde plötzlich zu einem attraktiven Politikfeld, seit die Piratenpartei, 2006 in Berlin gegründet, auf einmal verblüffend starken Wählerzuspruch einer jüngeren Klientel erhielt. Netzpolitik und die traditionelle Rundfunkpolitik haben aber bis heute kaum zusammengefunden; die Piraten etwa hatten zwar Ahnung von Datenschutz und der Games-Industrie, aber nicht von der audiovisuellen Programmproduktion – also vom weltweit immer noch gewichtigen Produktions- und Distributionsmarkt. Umgekehrt konnten, zugespitzt formuliert, die Staatskanzlei-Rundfunkreferenten mit den Piraten-Nerds wenig anfangen. Bald verschwanden auch die stärkeren, noch an Medienpolitik interessierten Ministerpräsidenten wie Wolfgang Clement, Edmund Stoiber, Kurt Biedenkopf (CDU) oder Peer Steinbrück (SPD) von der politischen Bühne und es setzte eine zunehmende Strategieverwahrlosung in den Volksparteien ein – nicht nur medien- und kommunikationspolitisch.
Wer sich heute, angesichts der dynamisierten Medien- und Technologieevolution, mit Medienpolitik im erweiterten Sinne beschäftigen will, müsste sich mit den GAFAs (Google, Apple, Facebook, Amazon), Plattformökonomie, Netzneutralität, Hashtag-Feminismus, politisch motiviertem Hacking, Donald Trumps Twitterpolitik, den terms of trade der audiovisuellen Produktion, dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder dem europäischen Leistungsschutzrecht und dem Funktionsauftrag von öffentlich-rechtlichen Medien gleichzeitig auseinandersetzen, um nur einige Aspekte zu benennen. Es ist klar, das bei diesem medienpolitischen Umfeld die asymmetrische Rundfunkpolitik institutionell und strategisch nur noch wenig Sinn macht und das Handlungsvakuum eher vergrößert, in das dann andere Player vorstoßen, im Sinne von Intransparenz und Entdemokratisierung. Medien- und kommunikationspolitisches Handeln wird durch die technologische Entwicklung, durch das nächste Level der Computer und Netzwerke unweigerlich auf eine höhere Ebene getrieben.
Deutsche Medienpolitik und die EU-Ebene
Verlage und der lineare Rundfunk haben als Gatekeeper für gesellschaftliche Diskurse an Bedeutung verloren. Jeder kann im Prinzip heute alles senden und produzieren, und zwar nunmehr auch im audiovisuellen Bereich mit hoher technischer Professionalität, für alle Tablets und Smartphones der Welt. Das Netz hat die bestehende Ordnung der öffentlichen Kommunikation weitgehend kassiert, auch wenn nationale Märkte und Sprachbarrieren nach wie vor eine Rolle spielen. Transnationale Regulierungen und zumindest eine europäische Rahmengesetzgebung sind jedenfalls unverzichtbar geworden.
Durch die erhebliche Internationalisierung des Mediengeschäfts, Streaming-Anbieter wie Netflix und die neuen Daten- und Wissenskonzerne hat vor allem die Europäische Union an Einfluss gewonnen.
Wenn die Kommission eine neue Richtlinie oder Verordnung vorschlägt, ist der Diskussionsprozess im EU-Parlament zumeist schleppend, unterliegt zahlreichen Änderungsanträgen, mal mehr, mal weniger sachorientierten Diskussionen und der Einflussnahme von Lobbyisten, die Vorschläge, vor allem in der Medienpolitik, regelmäßig für schlicht fachfremd halten. Erst nach diesem Prozess, der oft mehrere Monate andauert, kommen die Mitgliedsstaaten im Europäischen Rat ins Spiel. An dieser Stelle werden die Meinungsbilder der verschiedenen Mitgliedsstaaten zusammengetragen und diskutiert. Natürlich müssen die Mitgliedsstaaten hierfür eine einheitliche Position gefunden haben, und genau das gestaltet sich in Deutschland als mühselig, da sich Bund und Länder miteinander abstimmen müssen. Besonders die fehlende Konsistenz der jeweiligen Vertreter des Bundes in europäischen Gremien erschwert diesen Prozess oft zusätzlich. Durch die Aufteilung der Gesetzgebungskompetenzen für die Medien zwischen Bund und Ländern startet Deutschland schon mit sehr schwierigen Voraussetzungen in diesen noch komplexeren Prozess der europäischen Legislatur, deren Abläufe sich zumeist fernab jeder öffentlichen Debatte vollziehen.
Klar ist weiterhin auch, dass die etwa 25.000 Lobbyisten in Brüssel, mit einem geschätzten Jahresbudget von rund 1,5 Milliarden Euro, einen immensen Einfluss auch auf medien- und netzpolitische Entscheidungen haben. Während hier früher Interessenvertreter aus der Inhalte-Industrie und (vor allem) der Telekommunikationskonzerne dominierten, hat sich das Blatt maßgeblich gewendet; Plattformvertreter, besonders aus den US-amerikanischen Großkonzernen, sind heute deutlich in der Überzahl. Durch die technologischen Konvergenzen und die Kapitalstärke der GAFAs sind Lobbyisten der Plattformunternehmen personell und strukturell im Vorteil. Und, wie sich bei der Anhörung von Facebook-Chef Mark Zuckerberg im EU-Parlament im Mai 2018 deutlich zeigte, können die Protagonisten der US-Online-Unternehmen der EU einstweilen mit deutlicher Nonchalance und Lässigkeit begegnen – erst recht den deutschen Staatskanzleien und Landesmedienanstalten.
Kleine Fortschritte in Brüssel und Berlin
Nichtsdestotrotz hat Brüssel auch einige (wenn auch eher kleine) Fortschritte zu verzeichnen. So ist mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung vom Mai 2018 ein erster umfassender Schritt in Richtung Schutz der Privatsphäre und Kontrolle über persönliche Daten in der Netzwelt gemacht. Hier war mit Jan Philipp Albrecht (Bündnis 90/Die Grünen) immerhin ein deutscher EU-Abgeordneter federführend beteiligt. Zudem hat die EU eine neue Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste verabschiedet. Diese Richtlinie sieht vor, dass die EU-Länder ihre Mediengesetzgebungen untereinander abstimmen, um vergleichbare Bedingungen in allen Ländern zu schaffen, Rassismus und religiösen Hass zu bekämpfen und den Medienpluralismus in Europa halbwegs zu sichern. So werden unter anderem Werbeinhalte strenger reguliert und audiovisuelle Inhalte europäischen Ursprungs nun noch mehr gefördert.
Und wo es an europapolitischer Durchsetzung mangelt, ist weiterhin Dynamik aus den Einzelstaaten gefragt. Dazu lohnt zum Beispiel ein Blick nach Deutschland, auf das nicht ganz unumstrittene "Netzwerkdurchsetzungsgesetz", das Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) im Juni 2017 erfolgreich durch den Bundestag brachte.
Deutlich enger mit reinen Verleger-Interessen verknüpft ist ein Gesetz, das schon auf nationaler Ebene etabliert wurde – Paragraph 87 des Urheberrechts – und das auf europäischer Ebene von deutscher Seite mit erstaunlicher Beharrlichkeit vorangetrieben wird, das sogenannte Leistungsschutzrecht. Suchmaschinenbetreiber sollen Presseerzeugnisse – in diesem Begriff zeigt sich der Anachronismus des Gesetzes – nur in kleinsten Textausschnitten und einzelnen Wörtern wiedergeben dürfen. Eine Indizierung ihrer Inhalte durch die Suchmaschinen könnten die Verleger technisch mit Leichtigkeit verhindern, wollen auf die Distribution ihrer Artikel aber nicht verzichten. Geklagt haben die Verlage trotz der Rechtslage in Deutschland bisher nicht. Das Gesetz bleibt ein eindrucksvoller Beweis verlegerischer Lobbymacht. Am 12. September 2018 setzte das EU-Parlament ein Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene in Kraft. Damit verbunden war die Zustimmung für sogenannte Uploadfilter.
Neue Strategien und Modelle?
Zuletzt hat sich Andrea Nahles, die Bundesvorsitzende der SPD, als Medien- und Netzpolitikerin entdeckt, als sie im Sommer 2018 annoncierte, sie wolle sich gegebenenfalls auf europäischer Ebene für eine Aufspaltung von Facebook und Google einsetzen.
Im Prinzip eint die Akteure in der Medienpolitik seit Jahren die Einsicht, dass Mediensystem und Medienregulation in der Bundesrepublik und der EU reformbedürftig sind. Das gilt für den Umgang mit den digitalen Monopolisten ebenso wie für Auftrag und Mittelverteilung innerhalb der öffentlich-rechtlichen Medien. Der Zustand der Medienpolitik ist, vor allem in Deutschland, ein schöner Beleg für die These vom "cultural lag" (kulturelle Phasenverschiebung),
Das Übermedium Internet lässt ganz eigene Anforderungen für eine Modernisierung des Kontrollregimes in einem digital gewandelten öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem entstehen. Begleitet werden muss eine zeitgemäße Neuformulierung des Kernauftrages von einer grundlegenden Anpassung der korrespondierenden Gremienstrukturen, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk bezieht aus der Einbettung in gesellschaftlich legitimierte demokratische Institutionen einen Teil seiner Legitimation. Rundfunk- und Fernsehräte sind bereits jetzt nicht mehr in der Lage, die komplexer werdenden Angebote der Sendeanstalten, Online-Plattformen und crossmedialer Netzwerkformate angemessen zu begleiten, zu kommentieren und zu kontrollieren.
Diese Entwicklungen machen eine Neuformulierung des Kernauftrags für die Anbieterseite wie auch für die in die Gesellschaft eingebetteten Aufsichtsgremien nötig. Nur so lässt sich die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Programmproduktion sichern und für ein Mindestmaß an Planungssicherheit sorgen. Ein solcher Kernauftrag, bei Wahrung von Funktionsgarantie und Programmautonomie, kann aber nur sinnvoll formuliert werden, wenn man sich mit den konkreten Programmleistungen beschäftigt, in der Spitze wie in der Breite.
Durchaus provokativ war die Forderung von ProSiebenSat.1-Vorstand Conrad Albert: Mittels einer Auftragsstudie hat sich die ProSiebenSat.1-Gruppe bestätigen lassen, dass ihre politischen Formate und bildungsrelevanten Inhalte rechtlich durchaus einem öffentlichen Auftrag entsprechen können und auch private Unternehmen für ihre Leistungen eine öffentliche Förderung erhalten könnten.
Bei ARD, ZDF und Deutschlandradio ist nicht ganz klar, was angesichts der entgrenzten audiovisuellen Anbieterstruktur die traditionelle "Grundversorgung" im publizistischen Leistungsspektrum noch bedeuten soll. Lange Zeit war "Grundversorgung" die verfassungsrechtliche Dominante für das öffentlich-rechtliche Mediensystem, Begriff und Konzept hatte der Medienrechtler, WDR-Justiziar und spätere SFB-Intendant Günter Hermann 1974 in seiner Habilitationsschrift ausgearbeitet. Und natürlich will der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch heute nicht auf die Rolle eines komplementären Nischenanbieters zum kommerziellen Medienmarkt reduziert werden.
In der Kritik stehen insbesondere Millionengagen für TV-Moderatoren und eine monotone Kultur pseudopolitischer Talkshows.
Die öffentlich-rechtlichen Sender, in ganz Europa heftig unter rechtspopulistischem und marktliberalem Beschuss, setzen verstärkt auf Kanalvermehrung, also auf neue Spartenprogramme, und eine starke und kostspielige Präsenz bei US-dominierten Drittplattformen wie Facebook, Twitter und Co. ARD und ZDF haben sich im Ringen um Akzeptanz bei jüngeren Nutzern auf Anregung der Länder auch bereitgefunden, mit "funk" eine Mischung aus Plattform und Sender ins Bouquet aufzunehmen, die ausschließlich online abrufbar ist. Im Radiobereich hat die ARD seit den 1990er Jahren eine Reihe von Jugendradios auf den Weg gebracht. Das Deutschlandradio sendet das Programm "Deutschlandfunk Nova" – 2010 gestartet als "DRadio Wissen" – als DAB, Podcast und Streamingangebot. Wie sehr sich die Konkurrenzsituation durch die neuen Plattformen verstärkt hat, zeigte sich bei der Vergabe von Sportrechten: So konnte 2017 ein Gebot des ZDF für die Übertragung der Champions League "bis an die Schmerzgrenze"
Die Konkurrenten um die quotenversprechenden Fußballrechte sind nicht mehr nur Fernsehsender, sondern Internetprovider, Pay-TV-Plattformen, Online-Videotheken und Internet-Großkonzerne. Zwar stehen die öffentlich-rechtlichen Medien weiterhin unter dem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz und sind weiterhin eng mit der Machtsphäre der Bundesländer verbandelt, dennoch ist ihre Zukunft und Ausrichtung unsicher, denn die Anstalten können nur eingeschränkt auf veränderte Sehgewohnheiten reagieren und verlieren schrittweise an Deutungshoheit, mit entsprechender Auswirkung auf das lädierte Selbstbewusstsein der Mitarbeiter.
Immerhin scheint die föderale Medienpolitik nun einen kleinen Modernisierungsschritt voranzukommen: Sechs Bundesländer haben ein neues Modell zur Bestimmung des Rundfunkbeitrags entwickelt, das zumindest in die richtige Richtung weist. Die Ausrichtung: Kopplung des Beitrags an die Inflationsrate, Schärfung des Kernauftrags, höhere Gestaltungsfreiheit der Anstalten selbst.
Aus Hamburg, genauer aus der 2011 neu konstruierten Senatsbehörde für Kultur und Medien, kommt die Idee eines Medienstaatsvertrags, der konsensuell Richtlinien einer konvergenten Medienpolitik auf Bundesebene verankern und auch für einen flüssigeren Dialog mit den privaten Medienhäusern sorgen könnte.