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Ein Vakuum aus Kalkül | Medienpolitik | bpb.de

Medienpolitik Editorial Ein Vakuum aus Kalkül. Zum Zustand der deutschen und europäischen Medienpolitik Medienkonzentration und Medienvielfalt Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Schusslinie: eine Differenzierung Kommunikationspolitik für die Kommunikationsgesellschaft. Verantwortungskultur durch Regulierung Facebook & Google entflechten? Warum digitale Medien-Monopole eine Gefahr für Demokratien sind Internationale Internet-Governance. Das Internet als Herausforderung für etablierte Medienpolitik Im Mittelpunkt das Kind. Eine kinderrechtliche Perspektive auf den Kinder- und Jugendschutz im Internet

Ein Vakuum aus Kalkül Zum Zustand der deutschen und europäischen Medienpolitik

Lutz Hachmeister Justine Kenzler Fabian Granzeuer

/ 17 Minuten zu lesen

Grundlegende Richtungsentscheidungen der deutschen Medienpolitik wurden während der Kanzlerschaft Konrad Adenauers getroffen. Strategisch und personell lange Zeit vernachlässigt, sind in jüngster Zeit durchaus kleine Fortschritte wahrnehmbar.

Jeffrey Preston Bezos ist 54 Jahre alt, einer der public enemies von US-Präsident Donald Trump, und mit einem Privatvermögen von rund 150 Milliarden Dollar momentan der reichste Mann der Welt. Seine Kreditwürdigkeit eingerechnet, könnte er wahrscheinlich die führenden deutschen Medienkonzerne aufkaufen, und zwar auf einen Schlag alle zusammen. Als der gelernte Elektroingenieur und Computerwissenschaftler 1994 seinen Businessplan für ein Online-Buchhandelsunternehmen aufschrieb und mit 300.000 Dollar Leihgabe seiner Eltern Amazon gründete, war das Gütersloher Familienunternehmen Bertelsmann noch auf Platz zwei im Ranking der globalen Medien- und Entertainment-Konglomerate, hinter Time Warner. Inzwischen ist Time Warner zerschlagen und von dem Telekommunikations-Riesen AT&T übernommen worden, und Bertelsmann befindet sich im aktuellen Ranking der Medien- und Wissenskonzerne auf Rang 15.

Bei Bezos und Amazon geht es, bei aller gelegentlichen Philanthropie, wesentlich um die kapitalistischen Grundtugenden wie Expansion, Kapitalvermehrung und Profit für die Investoren, aber Amazon ist, wie Google (Alphabet), Apple oder Facebook auch, ein globaler Medien-, Technologie- und Wissenskonzern neuen Typs, der für die Nationalstaaten komplizierte Regulierungsprobleme bis hin zu Steuer- und Arbeitsrechtfragen aufwirft. Verglichen mit der Entwicklungsdynamik des "digitalen Kapitalismus" (Peter Glotz), der durch Unternehmen wie Amazon repräsentiert wird, nimmt sich die Entwicklung der deutschen Medien- und Rundfunkpolitik, wenn auch um den neuen Ableger "Netzpolitik" erweitert, außerordentlich schwerfällig aus. Wir können hier von einer asymmetrischen Medienpolitik sprechen: Reguliert werden auf dem heimischen Markt noch Prozesse, die entweder relativ irrelevant sind oder nur sehr kleine Interessengruppen interessieren (Jugendmedienschutz, Drittsendelizenzen im Privat-TV), und es muss auch noch das ein oder andere Gerangel zwischen Presseverlegern und öffentlich-rechtlichen Sendern um die "Presseähnlichkeit" von Internetangeboten oder den "Kernauftrag" von ARD, ZDF und Deutschlandradio moderiert werden – aber die eigentlich wirkungsmächtigen technologischen und ökonomischen Entwicklungen laufen an dieser Art von Medienpolitik vorbei. Das war in den 1990er Jahren ganz anders, als Medienmogule wie Rupert Murdoch oder Silvio Berlusconi noch persönlich nach München, Düsseldorf oder Köln reisten, um die Lizenzierung für Fernsehprogramme wie Vox, Tele 5 oder tm3 zu verhandeln, und Ministerpräsidenten wie Edmund Stoiber (CSU) oder Wolfgang Clement (damals noch SPD) sich einen teilweise tollkühnen Wettbewerb um die effizientere und schickere Standortpolitik im Mediensektor leisteten.

Wir zeichnen im Folgenden in aller Kürze nach, wie es zu diesem Zustand im historischen, technologischen, ökonomischen und eben medienpolitischen Sinne kommen konnte – und welche Handlungsoptionen sich für eine nationale und europäische Medienpolitik anbieten könnten.

Machtraum und Machtvakuum der deutschen Medienpolitik

Nach der Phase einer Rekonstitution des (west-)deutschen Mediensystems unter alliierter Aufsicht, mit Presseoffizieren, neuen Lizenz-Zeitungen und kräftigen öffentlich-rechtlichen Hörfunkanstalten, wie dem damaligen NWDR nach BBC-Vorbild, sorgte das Aufkommen des Fernsehens für medienpolitische Aktivität seitens der Bundesregierung unter Kanzler Konrad Adenauer (CDU). Seit in Großbritannien, also dem Kernland der alliierten Medienpolitik, 1954 Hörfunk und Fernsehen in privater Trägerschaft erlaubt worden waren und somit ein "duales System" entstand, suchte der Kanzler mit einigen Beratern und Verleger-Lobbyisten nach Mitteln und Wegen, das als äußerst wirkungsmächtig erachtete neue Medium politisch in den Griff zu bekommen. Adenauers Propaganda-Fachleute ersannen Ende der 1950er Jahre ein abenteuerliches Modell aus staatlicher Trägerschaft und kommerzieller Programmherstellung ("Freies Fernsehen GmbH"), gegen das einige sozialdemokratisch regierte Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht klagten. Das schließlich am 28. Februar 1961 vom Zweiten Senat verkündete Erste Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts war spektakulär, war selbst vom damaligen SPD-"Kronjuristen" Adolf Arndt so nicht erwartet worden – und wies weit über den engeren medienpolitischen Rahmen hinaus. Die Karlsruher Richter kassierten mit verwegenem Verweis auf Artikel 30 des Grundgesetzes (bundesfreundliches Verhalten) des Kanzlers Fernsehmodell vollständig: Rundfunk sei schlicht Sache der Bundesländer, der Bund selbst habe sich nur um technische Fragen und Auslandsaktivitäten zu kümmern. Aus den Trümmern des Adenauer-Fernsehens entstand schließlich das ZDF als zentrale Bundesländeranstalt in Wiesbaden und Mainz.

"Rundfunkänderungsstaatsverträge"

So brillant und vernünftig das Karlsruher Urteil seinerzeit war, es begründete zugleich die von Kritikern zunehmend als "zersplittert", "kleinteilig" und "schwerfällig" kritisierte Rundfunkpolitik der Länder, die bald von einer Mainzer Rundfunkkommission aus Verwaltungsreferenten der einzelnen Staatskanzleien koordiniert wurde. Sie tagt traditionell nicht öffentlich – Teilnehmerlisten oder gar Sitzungsprotokolle dringen nicht nach außen – und bastelt seit 1987 an immer neuen "Rundfunkänderungsstaatsverträgen". Die Bundesländer und auch die öffentlich-rechtlichen Anstalten konnten mit dieser Entwicklung lange Zeit gut leben, Ministerpräsidenten trafen sich zu Kaminrunden, um im Wesentlichen über Finanzierung oder Personalpolitik bei ARD, ZDF und Deutschlandradio zu befinden, und in späteren Rundfunkentscheidungen gaben die Karlsruher Richter den öffentlich-rechtlichen Sendern auch noch jene technologieunabhängige Bestands- und Entwicklungsgarantie, mit der es sich auch mittel- und langfristig, bei gleichzeitig garantierter Programmautonomie, auskömmlich wirtschaften und planen lässt.

Nach Adenauers Schlappe hielt sich der Bund bis zur Regierungszeit Helmut Kohls aus medienpolitischen Angelegenheiten weitgehend heraus. Nur notgedrungen setzte das Bundesministerium des Innern in den 1960er Jahren zwei Kommissionen zu Fragen der Öffnung des Rundfunkmarkts für private Anbieter und der Pressekonzentration ein, beide eng verbunden mit den Aktivitäten des Springer-Konzerns: die Michel-Kommission 1964 und die Günther-Kommission 1967. In Zeiten sozialliberaler Planungseuphorie versuchte es der Bund 1973 noch einmal mit einer anspruchsvollen Kommission für den Ausbau des technischen Kommunikationssystems (KtK), bevor Kanzler Kohl mit seinem Minister für Post und Telekommunikation Christian Schwarz-Schilling einen Teil dieses Ausbaus in die Praxis umsetzte, zwecks "Entautorisierung" des öffentlich-rechtlichen Systems, wie man damals in CDU/CSU-Kreisen sagte.

Nachdem Helmut Kohl durch das konstruktive Misstrauensvotum im Oktober 1982 zum Bundeskanzler gewählt worden war, kündigte er eine geistig-moralische Wende für das ganze Land an – und damit stand auch die Einführung von kommerziellem Fernsehen ganz oben auf seiner Agenda, Zuständigkeit der Bundesländer hin oder her. Der erste kommerzielle Fernsehsender (PKS/Sat.1) ging dann hochsymbolisch 1984 an Kohls heimischer Wirkungsstätte, in Ludwigshafen, auf Sendung. Das sogenannte duale Rundfunksystem war entstanden, mit einer starken Standortkonkurrenz zwischen Nordrhein-Westfalen und Bayern. In Bayern vertraute man medienpolitisch in den 1990er Jahren fast ausschließlich dem freigiebigen Kanzlerfreund Leo Kirch, während Wolfgang Clement, zunächst als Chef der NRW-Staatskanzlei, ab 1998 als Ministerpräsident, die strategische Medienpolitik weitgehend an die Bertelsmann-Stiftung delegierte, bis einige Marktteilnehmer merkten, dass es vielleicht nicht so klug war, sich an Planspielen einer Stiftung zu beteiligen, der ja im Grunde der umsatzstärkste deutsche und europäische Medienkonzern gehörte.

Mit der Arrondierung der DDR-Publizistik in das bundesdeutsche Mediensystem wurde nach der Wende 1989 noch einmal die Chance verpasst, zu einer strategischen Neuordnung der Medien- und Kommunikationspolitik zu kommen. Und die Planungsenergie, wenn man überhaupt von ihr sprechen mag, richtete sich bald auch darauf, das neue Übermedium Internet zu begreifen, vor allem nach dem Crash der New Economy zur Jahrtausendwende. Netzpolitik wurde plötzlich zu einem attraktiven Politikfeld, seit die Piratenpartei, 2006 in Berlin gegründet, auf einmal verblüffend starken Wählerzuspruch einer jüngeren Klientel erhielt. Netzpolitik und die traditionelle Rundfunkpolitik haben aber bis heute kaum zusammengefunden; die Piraten etwa hatten zwar Ahnung von Datenschutz und der Games-Industrie, aber nicht von der audiovisuellen Programmproduktion – also vom weltweit immer noch gewichtigen Produktions- und Distributionsmarkt. Umgekehrt konnten, zugespitzt formuliert, die Staatskanzlei-Rundfunkreferenten mit den Piraten-Nerds wenig anfangen. Bald verschwanden auch die stärkeren, noch an Medienpolitik interessierten Ministerpräsidenten wie Wolfgang Clement, Edmund Stoiber, Kurt Biedenkopf (CDU) oder Peer Steinbrück (SPD) von der politischen Bühne und es setzte eine zunehmende Strategieverwahrlosung in den Volksparteien ein – nicht nur medien- und kommunikationspolitisch.

Wer sich heute, angesichts der dynamisierten Medien- und Technologieevolution, mit Medienpolitik im erweiterten Sinne beschäftigen will, müsste sich mit den GAFAs (Google, Apple, Facebook, Amazon), Plattformökonomie, Netzneutralität, Hashtag-Feminismus, politisch motiviertem Hacking, Donald Trumps Twitterpolitik, den terms of trade der audiovisuellen Produktion, dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder dem europäischen Leistungsschutzrecht und dem Funktionsauftrag von öffentlich-rechtlichen Medien gleichzeitig auseinandersetzen, um nur einige Aspekte zu benennen. Es ist klar, das bei diesem medienpolitischen Umfeld die asymmetrische Rundfunkpolitik institutionell und strategisch nur noch wenig Sinn macht und das Handlungsvakuum eher vergrößert, in das dann andere Player vorstoßen, im Sinne von Intransparenz und Entdemokratisierung. Medien- und kommunikationspolitisches Handeln wird durch die technologische Entwicklung, durch das nächste Level der Computer und Netzwerke unweigerlich auf eine höhere Ebene getrieben.

Deutsche Medienpolitik und die EU-Ebene

Verlage und der lineare Rundfunk haben als Gatekeeper für gesellschaftliche Diskurse an Bedeutung verloren. Jeder kann im Prinzip heute alles senden und produzieren, und zwar nunmehr auch im audiovisuellen Bereich mit hoher technischer Professionalität, für alle Tablets und Smartphones der Welt. Das Netz hat die bestehende Ordnung der öffentlichen Kommunikation weitgehend kassiert, auch wenn nationale Märkte und Sprachbarrieren nach wie vor eine Rolle spielen. Transnationale Regulierungen und zumindest eine europäische Rahmengesetzgebung sind jedenfalls unverzichtbar geworden.

Durch die erhebliche Internationalisierung des Mediengeschäfts, Streaming-Anbieter wie Netflix und die neuen Daten- und Wissenskonzerne hat vor allem die Europäische Union an Einfluss gewonnen. So kamen Anregungen für medienpolitische Aktivitäten in den vergangenen Jahren zum größten Teil aus Brüssel, während man sich in Deutschland weiterhin maßgeblich mit der Gestaltung und Regulierung der öffentlich-rechtlichen Sender beschäftigte. Doch auch die Vorstöße vonseiten der EU gestalten sich oftmals mühselig, da die EU mit Kommission, Parlament und unterschiedlichen kommunikationspolitischen Mentalitäten in den Mitgliedsländern kein homogener Raum ist. Die Verabschiedung von Verordnungen und Richtlinien dauert mehrere Jahre, letztere müssen erst nach einer Frist von rund zwei Jahren national umgesetzt werden; der sogenannte Umsetzungsspielraum lässt den Einzelstaaten weiterhin gewisse Freiräume. Dies wird wohl der Grund dafür sein, dass unter EU-"Digitalkommissar" Günther Oettinger (CDU) vor allem die Zahl neuer Verordnungen zugenommen hat, die nach Erlassung unmittelbar, verbindlich und in vollem Umfang von den Mitgliedsstaaten umzusetzen sind. Ein Beispiel hierfür sind neue Verordnungen im Bereich des Urheberrechts.

Wenn die Kommission eine neue Richtlinie oder Verordnung vorschlägt, ist der Diskussionsprozess im EU-Parlament zumeist schleppend, unterliegt zahlreichen Änderungsanträgen, mal mehr, mal weniger sachorientierten Diskussionen und der Einflussnahme von Lobbyisten, die Vorschläge, vor allem in der Medienpolitik, regelmäßig für schlicht fachfremd halten. Erst nach diesem Prozess, der oft mehrere Monate andauert, kommen die Mitgliedsstaaten im Europäischen Rat ins Spiel. An dieser Stelle werden die Meinungsbilder der verschiedenen Mitgliedsstaaten zusammengetragen und diskutiert. Natürlich müssen die Mitgliedsstaaten hierfür eine einheitliche Position gefunden haben, und genau das gestaltet sich in Deutschland als mühselig, da sich Bund und Länder miteinander abstimmen müssen. Besonders die fehlende Konsistenz der jeweiligen Vertreter des Bundes in europäischen Gremien erschwert diesen Prozess oft zusätzlich. Durch die Aufteilung der Gesetzgebungskompetenzen für die Medien zwischen Bund und Ländern startet Deutschland schon mit sehr schwierigen Voraussetzungen in diesen noch komplexeren Prozess der europäischen Legislatur, deren Abläufe sich zumeist fernab jeder öffentlichen Debatte vollziehen.

Klar ist weiterhin auch, dass die etwa 25.000 Lobbyisten in Brüssel, mit einem geschätzten Jahresbudget von rund 1,5 Milliarden Euro, einen immensen Einfluss auch auf medien- und netzpolitische Entscheidungen haben. Während hier früher Interessenvertreter aus der Inhalte-Industrie und (vor allem) der Telekommunikationskonzerne dominierten, hat sich das Blatt maßgeblich gewendet; Plattformvertreter, besonders aus den US-amerikanischen Großkonzernen, sind heute deutlich in der Überzahl. Durch die technologischen Konvergenzen und die Kapitalstärke der GAFAs sind Lobbyisten der Plattformunternehmen personell und strukturell im Vorteil. Und, wie sich bei der Anhörung von Facebook-Chef Mark Zuckerberg im EU-Parlament im Mai 2018 deutlich zeigte, können die Protagonisten der US-Online-Unternehmen der EU einstweilen mit deutlicher Nonchalance und Lässigkeit begegnen – erst recht den deutschen Staatskanzleien und Landesmedienanstalten.

Kleine Fortschritte in Brüssel und Berlin

Nichtsdestotrotz hat Brüssel auch einige (wenn auch eher kleine) Fortschritte zu verzeichnen. So ist mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung vom Mai 2018 ein erster umfassender Schritt in Richtung Schutz der Privatsphäre und Kontrolle über persönliche Daten in der Netzwelt gemacht. Hier war mit Jan Philipp Albrecht (Bündnis 90/Die Grünen) immerhin ein deutscher EU-Abgeordneter federführend beteiligt. Zudem hat die EU eine neue Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste verabschiedet. Diese Richtlinie sieht vor, dass die EU-Länder ihre Mediengesetzgebungen untereinander abstimmen, um vergleichbare Bedingungen in allen Ländern zu schaffen, Rassismus und religiösen Hass zu bekämpfen und den Medienpluralismus in Europa halbwegs zu sichern. So werden unter anderem Werbeinhalte strenger reguliert und audiovisuelle Inhalte europäischen Ursprungs nun noch mehr gefördert.

Und wo es an europapolitischer Durchsetzung mangelt, ist weiterhin Dynamik aus den Einzelstaaten gefragt. Dazu lohnt zum Beispiel ein Blick nach Deutschland, auf das nicht ganz unumstrittene "Netzwerkdurchsetzungsgesetz", das Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) im Juni 2017 erfolgreich durch den Bundestag brachte. So etablierte er sein Ministerium als medienpolitischen Akteur, mit einer Gesetzesmaßnahme gegen Hasskriminalität, strafbare Inhalte und Falschnachrichten auf sozialen Netzwerken. Stehen Inhalte dieser Art länger als bis zu sieben Tage online, drohen kommerziellen sozialen Netzwerken mit mehr als zwei Millionen Mitgliedern Bußen von bis zu fünf Millionen Euro. Allerdings sind praktische Folgen dieses "Durchsetzungsgesetzes" bislang kaum zu erkennen, abgesehen von einer kräftigen Personalaufstockung beim bis dato kaum bekannten Bonner Bundesamt für Justiz.

Deutlich enger mit reinen Verleger-Interessen verknüpft ist ein Gesetz, das schon auf nationaler Ebene etabliert wurde – Paragraph 87 des Urheberrechts – und das auf europäischer Ebene von deutscher Seite mit erstaunlicher Beharrlichkeit vorangetrieben wird, das sogenannte Leistungsschutzrecht. Suchmaschinenbetreiber sollen Presseerzeugnisse – in diesem Begriff zeigt sich der Anachronismus des Gesetzes – nur in kleinsten Textausschnitten und einzelnen Wörtern wiedergeben dürfen. Eine Indizierung ihrer Inhalte durch die Suchmaschinen könnten die Verleger technisch mit Leichtigkeit verhindern, wollen auf die Distribution ihrer Artikel aber nicht verzichten. Geklagt haben die Verlage trotz der Rechtslage in Deutschland bisher nicht. Das Gesetz bleibt ein eindrucksvoller Beweis verlegerischer Lobbymacht. Am 12. September 2018 setzte das EU-Parlament ein Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene in Kraft. Damit verbunden war die Zustimmung für sogenannte Uploadfilter.

Neue Strategien und Modelle?

Zuletzt hat sich Andrea Nahles, die Bundesvorsitzende der SPD, als Medien- und Netzpolitikerin entdeckt, als sie im Sommer 2018 annoncierte, sie wolle sich gegebenenfalls auf europäischer Ebene für eine Aufspaltung von Facebook und Google einsetzen. An ihrer Aussage zeigt sich, wie stark das Politikfeld von Asymmetrien geprägt ist.

Im Prinzip eint die Akteure in der Medienpolitik seit Jahren die Einsicht, dass Mediensystem und Medienregulation in der Bundesrepublik und der EU reformbedürftig sind. Das gilt für den Umgang mit den digitalen Monopolisten ebenso wie für Auftrag und Mittelverteilung innerhalb der öffentlich-rechtlichen Medien. Der Zustand der Medienpolitik ist, vor allem in Deutschland, ein schöner Beleg für die These vom "cultural lag" (kulturelle Phasenverschiebung), die der Soziologie William Fielding Ogburn schon in den 1920er Jahren formuliert hat: Die technologische Dynamik ist den politisch-gesellschaftlichen Regelungsprozessen immer mehrere Schritte voraus. Das liegt in der Natur der Sache, es kommt aber darauf an, sich in der politischen Gestaltungskraft nicht allzu sehr abhängen zu lassen. Die politischen Parteien haben seit Jahren Schwierigkeiten, qualifizierten Nachwuchs für das Politikfeld der Medien- und Kommunikationspolitik zu gewinnen. Neben dem Nachwuchsmangel fällt auch auf, dass in der föderalen Medienpolitik in den Staatskanzleien und Landesmedienanstalten kaum Akzente gesetzt werden und das netzpolitische Feld hauptsächlich aus der Hauptstadt vom inszenierten Diskurs der US-Konzerne wie Google, Microsoft und Facebook beherrscht wird.

Das Übermedium Internet lässt ganz eigene Anforderungen für eine Modernisierung des Kontrollregimes in einem digital gewandelten öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem entstehen. Begleitet werden muss eine zeitgemäße Neuformulierung des Kernauftrages von einer grundlegenden Anpassung der korrespondierenden Gremienstrukturen, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk bezieht aus der Einbettung in gesellschaftlich legitimierte demokratische Institutionen einen Teil seiner Legitimation. Rundfunk- und Fernsehräte sind bereits jetzt nicht mehr in der Lage, die komplexer werdenden Angebote der Sendeanstalten, Online-Plattformen und crossmedialer Netzwerkformate angemessen zu begleiten, zu kommentieren und zu kontrollieren.

Diese Entwicklungen machen eine Neuformulierung des Kernauftrags für die Anbieterseite wie auch für die in die Gesellschaft eingebetteten Aufsichtsgremien nötig. Nur so lässt sich die Akzeptanz der öffentlich-rechtlichen Programmproduktion sichern und für ein Mindestmaß an Planungssicherheit sorgen. Ein solcher Kernauftrag, bei Wahrung von Funktionsgarantie und Programmautonomie, kann aber nur sinnvoll formuliert werden, wenn man sich mit den konkreten Programmleistungen beschäftigt, in der Spitze wie in der Breite.

Durchaus provokativ war die Forderung von ProSiebenSat.1-Vorstand Conrad Albert: Mittels einer Auftragsstudie hat sich die ProSiebenSat.1-Gruppe bestätigen lassen, dass ihre politischen Formate und bildungsrelevanten Inhalte rechtlich durchaus einem öffentlichen Auftrag entsprechen können und auch private Unternehmen für ihre Leistungen eine öffentliche Förderung erhalten könnten. Die Sendergruppe argumentiert, dass sie mit ihrem Programm vor allem junge Menschen anspreche und daher dem Bildungs- und Integrationsauftrag in diesem Zuschauersegment eher nachkommen könne als die öffentlich-rechtlichen Anbieter. Das Motiv ist klar: Man möchte, bei wegbrechenden Werbeerlösen, einen Teil der Rundfunkgebühren für neue Produktionen.

Bei ARD, ZDF und Deutschlandradio ist nicht ganz klar, was angesichts der entgrenzten audiovisuellen Anbieterstruktur die traditionelle "Grundversorgung" im publizistischen Leistungsspektrum noch bedeuten soll. Lange Zeit war "Grundversorgung" die verfassungsrechtliche Dominante für das öffentlich-rechtliche Mediensystem, Begriff und Konzept hatte der Medienrechtler, WDR-Justiziar und spätere SFB-Intendant Günter Hermann 1974 in seiner Habilitationsschrift ausgearbeitet. Und natürlich will der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch heute nicht auf die Rolle eines komplementären Nischenanbieters zum kommerziellen Medienmarkt reduziert werden.

In der Kritik stehen insbesondere Millionengagen für TV-Moderatoren und eine monotone Kultur pseudopolitischer Talkshows. Obwohl die Intendantengehälter auf Initiative der ARD-Vorsitzenden Karola Wille hin veröffentlicht werden, bleibt haushaltliche Transparenz ein Dauerproblem der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Vor allem gibt es bislang keine Instanz, die Budgetverteilung und reale Programmleistung – auch im internationalen Wettbewerb – systematisch abgleicht.

Die öffentlich-rechtlichen Sender, in ganz Europa heftig unter rechtspopulistischem und marktliberalem Beschuss, setzen verstärkt auf Kanalvermehrung, also auf neue Spartenprogramme, und eine starke und kostspielige Präsenz bei US-dominierten Drittplattformen wie Facebook, Twitter und Co. ARD und ZDF haben sich im Ringen um Akzeptanz bei jüngeren Nutzern auf Anregung der Länder auch bereitgefunden, mit "funk" eine Mischung aus Plattform und Sender ins Bouquet aufzunehmen, die ausschließlich online abrufbar ist. Im Radiobereich hat die ARD seit den 1990er Jahren eine Reihe von Jugendradios auf den Weg gebracht. Das Deutschlandradio sendet das Programm "Deutschlandfunk Nova" – 2010 gestartet als "DRadio Wissen" – als DAB, Podcast und Streamingangebot. Wie sehr sich die Konkurrenzsituation durch die neuen Plattformen verstärkt hat, zeigte sich bei der Vergabe von Sportrechten: So konnte 2017 ein Gebot des ZDF für die Übertragung der Champions League "bis an die Schmerzgrenze" die zuständige Vermarktungsgesellschaft nicht beeindrucken.

Die Konkurrenten um die quotenversprechenden Fußballrechte sind nicht mehr nur Fernsehsender, sondern Internetprovider, Pay-TV-Plattformen, Online-Videotheken und Internet-Großkonzerne. Zwar stehen die öffentlich-rechtlichen Medien weiterhin unter dem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz und sind weiterhin eng mit der Machtsphäre der Bundesländer verbandelt, dennoch ist ihre Zukunft und Ausrichtung unsicher, denn die Anstalten können nur eingeschränkt auf veränderte Sehgewohnheiten reagieren und verlieren schrittweise an Deutungshoheit, mit entsprechender Auswirkung auf das lädierte Selbstbewusstsein der Mitarbeiter.

Immerhin scheint die föderale Medienpolitik nun einen kleinen Modernisierungsschritt voranzukommen: Sechs Bundesländer haben ein neues Modell zur Bestimmung des Rundfunkbeitrags entwickelt, das zumindest in die richtige Richtung weist. Die Ausrichtung: Kopplung des Beitrags an die Inflationsrate, Schärfung des Kernauftrags, höhere Gestaltungsfreiheit der Anstalten selbst. Der Vorstoß geht auf eine Initiative des schleswig-holsteinischen Referenten für Medienpolitik, Matthias Knothe, zurück. Die Ministerpräsidenten könnten mit dem schleswig-holsteinischen Modell bei den Anstalten Spielräume bei der Budgetplanung schaffen, neue audiovisuelle Aktivitäten auch außerhalb des engeren Senderauftragssystems wären denkbar, und es könnte vielleicht endlich auch einmal die Konstruktion einer zentralen öffentlich-rechtlichen Mediathek in Angriff genommen werden.

Aus Hamburg, genauer aus der 2011 neu konstruierten Senatsbehörde für Kultur und Medien, kommt die Idee eines Medienstaatsvertrags, der konsensuell Richtlinien einer konvergenten Medienpolitik auf Bundesebene verankern und auch für einen flüssigeren Dialog mit den privaten Medienhäusern sorgen könnte. Und erstmals hat sich die "Rundfunkkommission der Länder" auch bereitgefunden, eine Online-Konsultation im Vorfeld des neuen "Medienstaatsvertrags" zu organisieren, dessen Entwurf allerdings erstaunlich zäh an hergebrachten Mikro-Regulierungen festhält: So soll künftig nicht mehr als "Rundfunk" gelten, wenn 500 Nutzer gleichzeitig einem Live-Stream zuhören, sondern 5000. Solche Detaillösungen weisen natürlich nicht allzu sehr nach vorne, wenn nach wie vor ein "Telekommunikationsgesetz", ein "Telemediengesetz" (jeweils Bund) und ein "Telemedienauftrag" (Länder) nebeneinander existieren. Angesichts der globalen Kapitaldynamik bei den Medien- und Wissenskonzernen in den USA und China dürfte es auch künftig in Deutschland mehr Unterzeichner von Abdankungserklärungen als game changer geben.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Lutz Hachmeister/Till Wäscher, Wer beherrscht die Medien? Die 50 größten Medien- und Wissenskonzerne der Welt, Köln 2017, aktualisiert durch die Datenbank Externer Link: http://www.mediadb.eu des Instituts für Medien- und Kommunikationspolitik.

  2. Für einen Überblick zu den GAFAs, also jenen Megakonzernen mit monopolistischen Tendenzen, siehe Scott Galloway, The Four. The Hidden DNA of Amazon, Apple, Facebook, and Google, New York 2017.

  3. Vgl. Rüdiger Steinmetz, Freies Fernsehen. Das erste privat-kommerzielle Fernsehprogramm in Deutschland, Konstanz 1996.

  4. Eine dazu heute noch amüsant zu lesende Momentaufnahme aus dem Jahr 1995 ist Frank Thomsen, Einmal Heißluft zu Achtzwanzig. Medienpolitik nach den Beschlüssen von Bad Neuenahr, in: Institut für Medien- und Kommunikationspolitik/Adolf-Grimme-Institut (Hrsg.), Jahrbuch Fernsehen 1995/1996, S. 37ff.

  5. Benannt nach Elmar Michel, Ministerialdirektor im Wirtschaftsministerium, bzw. Eberhard Günther, dem damaligen Präsidenten des Bundeskartellamts. Vgl. auch Maria Löblich, "Michel-Kommission" und "Günther-Kommission". Medienpolitische Entscheidungen über die Zusammensetzung von Kommissionen in den 1960er Jahren, in: Holger Böning/Arnulf Kutsch/Rudolf Stöber (Hrsg.), Jahrbuch für Kommunikationsgeschichte 10/2008, S. 107–133.

  6. In jenem Jahr taucht in der deutschsprachigen Publizistik- und Kommunikationswissenschaft auch erstmals der Begriff "Medienpolitik" auf, zumindest in einem Buchtitel. Vgl. Otto B. Roegele, Medienpolitik, und wie man sie macht, Osnabrück 1973; als Vorläufer siehe den Aufsatz des Nürnberg-Erlanger Kommunikationswissenschaftlers Franz Ronneberger, Ziele und Formen der Kommunikationspolitik, in: Publizistik 3–4/1966, S. 399–406. Roegele war ein katholisch-konservativer Fachvertreter, unter anderem Herausgeber des "Rheinischen Merkur" und Leiter des Instituts für Kommunikationswissenschaft (Zeitungswissenschaft) in München; Ronneberger war vor 1945 hauptamtlicher Geheimdienstoffizier in Heydrichs SS-Sicherheitsdienst (SD), nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes für einige Jahre Archivleiter bei der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (WAZ). Anfang der 1970er Jahre hatten auch SPD und FDP erste "Medienparteitage" auf Bundesebene organisiert, es ging um Themen wie die "innere Presse- und Rundfunkfreiheit" und "Redakteursstatute". Die damalige Publizistik- und Kommunikationswissenschaft wies mit Fachvertretern wie Elisabeth Noelle-Neumann, Harry Pross, Peter Glotz oder Wolfgang R. Langenbucher vergleichsweise hohes kommunikationspolitisches Engagement auf, die später dominierende "Medienwissenschaft" philologisch-kulturwissenschaftlicher Provenienz verhielt sich eher apolitisch. Vgl. für einen aktuellen Versuch aus dem akademischen Raum Maria Löblich, Legitimität in der Medienpolitik. Eine strukturationstheoretische und neo-institutionalistische Perspektive, in: Publizistik 4/2017, S. 425–443.

  7. Vgl. rückblickend aus sehr persönlicher Sicht Christian Schwarz-Schilling, Grenzenlose Kommunikation. Bilanz und Perspektiven der Medienpolitik, Frankfurt/M. 1993 und "Das war wirklich Rotfunk, wie er im Buche steht", Christian Schwarz-Schilling im Gespräch mit Stephan Detjen, 1.8.2018, Externer Link: http://www.deutschlandfunk.de/christian-schwarz-schilling-das-war-wirklich-rotfunk-wie-er.1295.de.html?dram:article_id=411463.

  8. Vgl. Christina Holtz-Bacha, Medienpolitik für Europa, Wiesbaden 2006.

  9. Deutscher Bundestag, Netzwerkdurchsetzungsgesetz, 1.8.2018, Externer Link: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw26-de-netzwerkdurchsetzungsgesetz/513398.

  10. Vgl. Henning Hübert, Wie das Bundesamt für Justiz über das NetzDG wacht, 24.1.2018, Externer Link: http://www.deutschlandfunk.de/netzwerkdurchsetzungsgesetz-wie-das-bundesamt-fuer-justiz.2907.de.html?dram:article_id=409063.

  11. Vgl. Andrea Nahles, Die Tech-Riesen des Silicon Valley gefährden den fairen Wettbewerb, 13.8.2018, Externer Link: http://www.handelsblatt.com/meinung/22900656.html.

  12. Vgl. William F. Ogburn, Social Change With Respect to Culture and Original Nature, New York 1922.

  13. Vgl. Privatsender wollen Anteil an Fernsehgebühren, 27.6.2018, Externer Link: http://www.faz.net/aktuell/-15085566.html.

  14. Vgl. etwaHans-Peter Siebenhaar, Verdienen TV-Moderatoren zu viel?, in: Handelsblatt, 4.9.2013, S. 24.

  15. Vgl. Tabelle Gehaltsstrukturen in der ARD, 20.9.2017, Externer Link: http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/Gehaelter_und_Verguetungen_in_der_ARD/4127124/index.html.

  16. Jonas Reese, Keine Gebührengelder für absurde Geldspirale, 18.6.2017, Externer Link: http://www.deutschlandfunk.de/champions-league-keine-gebuehrengelder-fuer-absurde.1346.de.html?dram:article_id=389005.

  17. Vgl. Volker Nünning, Indexierter Rundfunkbeitrag. Sechs Bundesländer legen einen Reformplan für die öffentlich-rechtlichen Sender vor, 7.6.2018, Externer Link: http://www.medienkorrespondenz.de/leitartikel/artikel/indexierter-rundfunkbeitrag.html.

  18. Vgl. Carsten Brosda, Pragmatische Regeln für das digitale Ökosystem. Auf dem Weg zu einem Medienstaatsvertrag, in: Institut für Medien- und Kommunikationspolitik (Hrsg.), Jahrbuch Fernsehen, Köln–Berlin 2014, S. 40–46. Zur Kritik siehe Kai Burkhardt, Aus der Mottenkiste. Die Bugs der deutschen Medienpolitik, 19.12.2014, Externer Link: http://www.medienkorrespondenz.de/leitartikel/artikel/aus-der-mottenkiste.html.

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ist Kommunikationsforscher, Medienhistoriker und Filmemacher. Er ist seit 2005 Gründungsdirektor des Kölner Instituts für Medien- und Kommunikationspolitik (IfM).
E-Mail Link: lutz.hachmeister@medienpolitik.eu

studierte Psychologie, Angewandte Ethik und Globale und Transnationale Soziologie in den Niederlanden, Ungarn, Schweden und Finnland. Am IfM ist sie als Projektmitarbeiterin tätig.

ist seit 2014 Mitarbeiter des IfM. Außerdem arbeitet er als freier Journalist und Online-Redakteur.
E-Mail Link: fabian.granzeuer@medienpolitik.eu