Das sicherheitspolitische Umfeld der vergangenen Jahre ist sowohl von einer begrifflichen Popularisierung "hybrider Bedrohungen" und unzähligen Versuchen der Theoriebildung einerseits sowie von einer tatsächlichen Zunahme entsprechender Konfliktpotenziale andererseits gekennzeichnet. Während sich in Ermangelung übergreifender Legaldefinitionen weiterhin insbesondere akademische Kontroversen um das Verständnis dieses wenigstens in der Gesamtschau zum Teil neuartigen Konflikttyps entfachen, schreiten die politische Strategieentwicklung und Operationalisierung von Abwehrmaßnahmen national und international voran. Im Folgenden soll dies genauer beleuchtet werden.
Hybride Bedrohungen können verstanden werden als ein planvoller, mithin nichtlinearer Einsatz unterschiedlicher Fähigkeiten über das gesamte DIMEFIL-Spektrum
Die Perspektive der Verteidigung richtet sich zuerst auf mögliche schädigende Effekte hybriden Vorgehens. Dabei können die politischen Intentionen hybrider Akteure durchaus variieren, die zur Anwendung kommenden Instrumente ähneln einander jedoch und sind Ausgangspunkte für die zivile und militärische Verteidigungsplanung. Das Vorliegen einer hybriden Bedrohung lässt sich allein in ihrem Gesamtzusammenhang feststellen. Im Zusammenspiel verschiedener, auf den ersten Blick womöglich nicht zusammenhängender Komponenten ergibt sich der hybride Kontext.
"Shades of Grey"
Die hybride "Grauzone", die weniger einen organischen Wandel als vielmehr eine beabsichtigte Diffusion der Form internationaler Konfliktaustragung darstellt, ist sowohl Ort als auch Methode. Hybridität ist in ihren Einzelbestandteilen eine essenziell taktisch-operative, in der Gesamtschau aber eine strategisch-politische Herausforderung. Die konstruierte und inszenierte Ambiguität und Adaptivität des Geschehens und seiner Urheber macht dabei die "Originalität" des hybriden Ansatzes aus – und zugleich die beträchtlichen Schwierigkeiten einer zutreffenden analytischen Bewertung und angemessenen politischen Würdigung. Hinzu kommt, dass die Methode oft experimentell und innovativ angelegt ist. So lassen sich hybride Angriffe etwa im Cyber- und Informationsraum bisweilen als Improvisationen mit zunächst ungewissem Ausgang bewerten, was ihre Gefährlichkeit tendenziell erhöht und ihr Erkennen im Voraus verunmöglicht.
Wo aber Versuch ist, da ist auch Irrtum, und so sind bei Weitem nicht alle potenziell Erfolg versprechenden hybriden Angriffe wirklich erfolgreich. Natürlich ist nicht jeder Versuch der Einflussnahme ein gegen die nationale Sicherheit eines Staates gerichteter subversiver Sabotageakt, nicht jedes Scharmützel Auftakt einer größeren Kampagne. Der Verteidiger darf es dabei jedoch nicht bewenden lassen und muss bestrebt sein, eigene Verwundbarkeiten zu beseitigen und unvermeidliche Restrisiken klar zu erkennen. Dabei sollte er die destruktive Kreativität und den von Regeln selten gehegten Pragmatismus möglicher Gegner antizipieren und das eigene Arsenal an Mitteln und Optionen – selbstverständlich unter Achtung der Regeln – entsprechend ausrichten.
Insoweit die hybride Einflussnahme als politische Methode zunehmend einen Regelfall der Austragung von Antagonismen in den internationalen Beziehungen darstellt – auch und gerade im Zuge der "Renaissance klassischer Machtpolitik"
Historisch gesehen ist die hybride Methode nichts gänzlich Neues. Bereits der preußische Militärphilosoph Carl von Clausewitz erfasste, dass die Anwendung strategischer Instrumente ausschließlich der Willensmodifikation des politisch Anderen dient, denn Frieden, Konflikte und Krieg sind allesamt soziale Phänomene. Die Wahl des politischen Instruments zur Beeinflussung ist dabei zweitrangig. Allerdings muss sich der Anwender dieser Mittel mit Unberechenbarkeiten abfinden, die aus der "wunderlichen Dreifaltigkeit" von, modern ausgedrückt, strategischem Handeln, der öffentlichen Meinung und nichtlinearen Ursache-Wirkungsbeziehungen entstehen.
Cyberraum als Operationsraum
Das im Juli 2016 vorgestellte "Weißbuch der Bundesregierung zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr" greift die hybride Bedrohungslage als eine zentrale sicherheitspolitische Herausforderung prominent auf. In ihrer Querschnittlichkeit über Landes- und Ressortgrenzen hinweg sind hybride Bedrohungen ähnlich gelagert wie solche aus dem Cyberraum, weshalb es nicht überrascht, dass der Cyberraum selbst ein bevorzugter Operationsraum hybrider Akteure ist. So fanden im Frühjahr 2015 etwa Cyberangriffe auf die Websites verschiedener Bundesministerien statt, im Dezember 2015 wurden Teile des ukrainischen Stromnetzes durch einen Cyberangriff ausgeschaltet.
Während Cyberkriminalität vor allem an einem unmittelbar materiellen Gewinn orientiert und damit zunächst Gegenstand der Strafverfolgung ist, nutzen hybride Akteure, deren Verhalten häufig einen nichtstaatlichen Eindruck erweckt, diese Domäne aus strategischen Gründen, um politische Ziele durchzusetzen. Cyberangriffe können, vorausgesetzt ihre Erheblichkeit ist in Ausmaß und Auswirkung mit der eines konventionellen bewaffneten Angriffs vergleichbar, als eine Form der Kriegführung gewertet werden. Daher bedarf es einer möglichst nahtlosen Organisation der Cybersicherheit, sowohl als Cyberabwehr im Kontext des Friedens (unter Federführung des Innenministeriums), wie auch als Cyberverteidigung im Spannungs- und Verteidigungsfall (unter Federführung des Verteidigungsministeriums). Dies bedeutet auch, dass Rollenverteilung und Zuständigkeiten der Ressorts weiter ausdefiniert werden müssen, nicht zuletzt im Rahmen der Cyber-Sicherheitsstrategie 2016 der Bundesregierung. Die Bundeswehr wiederum vollzieht derzeit die Einrichtung eines Kommandos Cyber- und Informationsraum.
Ein Denken in starren Zuständigkeiten ist dabei zu vermeiden. "Innere und äußere Sicherheit sind nicht mehr trennscharf voneinander abzugrenzen. Störungen und Gefährdungen bewegen sich vielfach an deren Schnittstelle. Sie nehmen gezielt Verwundbarkeiten unserer offenen und global vernetzten Gesellschaft ins Visier."
Die im August 2016 vom Bundesministerium des Innern vorgestellte "Konzeption Zivile Verteidigung", die gemeinsam mit der aus dem Weißbuch abgeleiteten "Konzeption der Bundeswehr" in eine Novelle der "Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung" einfließen soll, knüpft hieran an. Für den bundesdeutschen Föderalismus und die vorrangige Zuständigkeit der Länder für die innere Sicherheit wird – unterhalb der Schwelle eines bewaffneten Angriffs – eine potenziell schwerwiegende Schwachstelle identifiziert: "Zu den besonderen Herausforderungen hybrider Bedrohungen für die nationale Zivile Verteidigung gehört die späte Erkennbarkeit und Zurechenbarkeit entsprechender Handlungen zu staatlichen Akteuren. Solange der Spannungs-, Verteidigungs- oder Bündnisfall nicht formal festgestellt wird, verbleibt die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr und Lagebewältigung bei den Ländern. In diesem Vorfeld bleibt der Bund auf die Unterstützung der Länder beschränkt und verschiedene rechtliche Instrumente bleiben unanwendbar. So können sich Lagen ergeben, bei deren Bewältigung das verfügbare rechtliche Instrumentarium an seine Grenzen stößt."
Rolle der EU
Die Bundesregierung antwortete unlängst auf eine Kleine Anfrage zu hybriden Bedrohungen: "In der jüngsten Vergangenheit lieferte vornehmlich das russische Vorgehen auf der Krim und in der Ost-Ukraine Beispiele hybrider Eskalationsdynamik. Diese Fälle haben das Bewusstsein der Bundesregierung dafür geschärft, dass zur Abwehr ‚hybrider Bedrohungen‘ neben der Stärkung nationalstaatlicher Resilienz eine Kooperation zwischen der NATO und der EU sowie ggf. die Einbindung weiterer Organisationen zielführend sind."
In einer gemeinsamen Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat haben die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini im April 2016 einen "Gemeinsamen Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen" vorgelegt. Dessen Schwerpunkte sind Sensibilisierung, Prävention, Reaktion und Resilienz, die wiederum durch 22 vorgeschlagene Einzelmaßnahmen erreicht werden sollen. Die Stärkung präventiver und reaktiver Resilienz, die im Mittelpunkt der Abwehrmaßnahmen steht, dient vornehmlich dem Schutz und der Aufrechterhaltung beziehungsweise Wiederherstellung kritischer Infrastrukturen, die ausdifferenziert werden in Energienetze, Verkehr und Lieferketten, Raumfahrt, Verteidigungsfähigkeit, Gesundheit und Ernährungssicherheit, Cybersicherheit und das Finanzwesen. Die Priorisierung des Schutzes kritischer Infrastrukturen ist nicht notwendigerweise spezifisch hybriden Bedrohungen geschuldet, sondern ist in allen Bedrohungslagen als originäre Aufgabe des Staates und der Betreiber zu gewährleisten. Allerdings erfordern hybride Angriffstechniken, diesen Schutz ganzheitlicher zu denken und verstärkt unkonventionelle Szenarien zu berücksichtigen. Vorangestellt wird die Priorisierung strategischer Kommunikation, die ganz überwiegend auf genuin hybride Bedrohungen im Informationsraum rekurriert und in der Tätigkeit der bereits bestehenden "East StratCom Task Force"
Auch dieses in seiner Breite und Tiefe im EU-Kontext bisher einmalige, auf bestehende Instrumente und Strategien der Union verweisende Dokument zum Thema hybride Bedrohungen verzichtet auf eine verbindliche und damit allzu enge Definition. Es skizziert stattdessen deren konstitutive Elemente explizit unterhalb der "Schwelle eines offiziell erklärten Kriegs" – zum Beispiel "die Ausnutzung von Verwundbarkeiten der Zielgemeinschaft und (…) Verschleierungsstrategien zur Behinderung von Entscheidungsprozessen. Großangelegte Desinformationskampagnen und die Nutzung der sozialen Medien zur Beherrschung des politischen Diskurses oder zur Radikalisierung, Rekrutierung und Steuerung von Stellvertreterakteuren (‚proxy actors‘) können als Vehikel für hybride Bedrohungen dienen. Soweit die Abwehr hybrider Bedrohungen die nationale Sicherheit und Verteidigung und die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung betrifft, liegt die Hauptverantwortung bei den Mitgliedstaaten, da die meisten nationalen Verwundbarkeiten länderspezifischer Natur sind. Allerdings sehen sich viele EU-Mitgliedstaaten gemeinsamen Bedrohungen ausgesetzt, die sich auch gegen länderübergreifende Netze oder Infrastrukturen richten können."
Bemerkenswert ist hier die Anerkennung der "länderspezifischen Natur" hybrider Angriffe bei einer gleichzeitig insgesamt generischen, länderübergreifenden Bedrohungslage. Trotz ähnlichen methodischen Vorgehens können sich die Ziele hybrider Einflussnahme stark voneinander unterscheiden und verweisen auf eine hohe Komplexität und Adaptivität der Komposition und Orchestrierung entsprechender Operationen. Die daraus abgeleitete Notwendigkeit umfassenderer analytischer Fähigkeiten
Darüber hinaus wird die Einrichtung eines multinationalen, interdisziplinären "Kompetenzzentrums zur Abwehr hybrider Bedrohungen" angeregt, das sich – ähnlich der auch in der NATO bewährten Zentren – der Erforschung des Themas und der Entwicklung von Konzepten und Handlungsempfehlungen widmen soll. Für die Analyse hybrider Bedrohungen sind hier vor allem das NATO Strategic Communications Centre of Excellence in Riga, das NATO Cooperative Cyber Defence Centre of Excellence in Tallinn oder das NATO Energy Security Centre of Excellence in Vilnius zu nennen. Deutschland nimmt in diesen und weiteren Zentren die Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung sicherheitspolitisch und strategisch wichtiger Handlungsfelder durch die Gestellung von Personal und Zuwendungen wahr.
Rolle der NATO
Angesichts der gemeinsamen euroatlantischen Bedrohungswahrnehmung entlang der östlichen und südlichen Bündnisgrenzen erweisen sich hybride Bedrohungen mit der ihnen eigenen Dynamik und Vielgestalt gleichsam als geeigneter Katalysator einer stärkeren und komplementären Zusammenarbeit von EU und NATO.
Die Handlungsstränge, die in der "Strategy on NATO’s Role in Countering Hybrid Warfare" vom Dezember 2015 und im dazugehörigen Implementierungsplan, der im Februar 2016 vom Nordatlantikrat beschlossen wurde, angelegt wurden, konkretisieren Resilienz im Sinne der Sicherstellung und Aufrechterhaltung grundlegender Staats-, Regierungs-, Versorgungs- und Kommunikationsfunktionen im Ernstfall, das heißt sobald sich hybride (und selbstverständlich auch anders gelagerte) Bedrohungen materialisieren. Wie im Weißbuch und in der "Konzeption Zivile Verteidigung" angeklungen, erweist sich dabei die Feststellung des Bündnisfalls nach Artikel 5 des NATO-Vertrages als besonders diffizil,
Im Falle eines Überschreitens der Schwelle bleibt wiederum jedwedes Verteidigungshandeln an die üblichen Kategorien wie Legalität, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit gebunden. Es ist herrschende Meinung, dass das in Artikel 51 der UN-Charta verbriefte und als Völkergewohnheitsrecht anerkannte Recht auf Selbstverteidigung nicht auf eine reaction in kind beschränkt ist. Das heißt, dass etwa Cyberangriffe, sobald sie in ihren Auswirkungen einem konventionellen Angriff gleichkommen, beispielsweise durch die Zerstörung eines Kraftwerks, und damit die Schwelle eines bewaffneten Angriffes überschreiten, sehr wohl auch mit anderen, gegebenenfalls kinetischen Mitteln beantwortet werden können.
Diese Auffassung folgt nicht zuletzt einer Logik der Abschreckung, die die "Kosten" eines Angriffes erhöhen und den "Nutzen" für den Angreifer vermindern soll. Auch der Abschreckung gegen hybride Bedrohungen wohnt eine gewollte Ambiguität inne, insofern sie keine Automatismen vorzeichnet, sondern lageabhängig und gestaffelt auf verschiedene Instrumente zurückgreifen kann. Die Unklarheit über die zu erwartende Reaktion erschwert die Kalkulation eines Angreifers, wobei das Ausbleiben einer angemessenen Reaktion Anreize für weitere Aggression stiften kann. Umgekehrt kann eine unangemessene Reaktion zur Eskalation beitragen (from bits to bullets) und damit den Konflikt verschärfen anstatt ihn einzuhegen.
Davon unbenommen bleibt die für hybride Bedrohungen typische Attributionsproblematik, also die gezielte Verschleierung der Urheberschaft eines Angriffs, die die Mechanismen der Verteidigung nicht grundsätzlich unmöglich macht, aber doch stark verzögern und dadurch schwächen kann. Die erschwerte Freund-Feind-Erkennung kommt insbesondere auch im Cyberraum zum Tragen, wo die gezielte Irreführung hinsichtlich der eigenen Identität (false flag) begünstigt wird.
Informationsraum als massgebliche Dimension
Durch die anhaltende Weiterentwicklung und steigende Verfügbarkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien bietet der Cyberraum nicht nur einen möglichen Hebel für konventionell unterlegene Akteure, sondern bietet zugleich ein ideales Vehikel für die effiziente Verbreitung von Botschaften an ein großes Publikum.
Nun gehören Meinungspluralismus und Pressefreiheit zum unveräußerlichen Wertekanon, ja zu den Garanten freiheitlich demokratischer Ordnungen schlechthin. Zugleich ist eine offene Gesellschaft grundsätzlich in hohem Maße verwundbar, insofern sämtliche "Bereiche gesellschaftlichen Lebens (…) zum Ziel hybrider Angriffe" werden können.
Im Informationsraum erreicht die hybride Methode ihr in letzter Konsequenz politisches Ziel nicht unmittelbar durch Handlungen, sondern durch die Provokation von Reaktionen auf Handlungen, was als "reflexive Kontrolle"
Wenn es zutrifft – und manches spricht dafür –, dass die "größte Verwundbarkeit westlicher Gesellschaften (…) eher im psychischen als im physischen Bereich" liegt,
Auch Einwirkungsversuche auf die öffentliche Meinung insgesamt oder das Verhalten herausgestellter Individuen sind kein Novum. War bereits im Kalten Krieg die "Feder" ein ebenso gewichtiges – wenn nicht wichtigeres – Mittel der Konfliktaustragung wie das "Schwert", setzten sich Versuche des social engineering über den Irak-Krieg (hearts and minds), die israelisch-palästinensischen Auseinandersetzungen, über Afghanistan bis hin zu den Gräueln des sogenannten Islamischen Staates fort. Aber die Geschichte "aktiver Maßnahmen" ist nicht selten auch eine des Scheiterns. So war zwar die Betroffenheit der Bundesregierung im "Fall Lisa" im Januar 2016 klar gegeben, aber schließlich entglitt selbst dem russischen Außenminister Sergej Lawrow der Anspruch auf Deutungshoheit, und Russland nahm politischen Schaden.
Im Gegensatz zu Verhaltensmodifikationen sind die Möglichkeiten zur Manipulation von Einstellungen bestenfalls langfristig fruchtbar, weshalb die überwiegende Zahl hybrider Einflussoperationen nicht auf Überzeugung abzielt, sondern auf Überredung. Sie säen Zweifel, Zwietracht, Unsicherheit und Relativierung, indem sie sich von jedweder Beweisführung ihrer Behauptungen lossagen und den Verteidiger mit immer neuen, mitunter außerordentlich kreativen Angriffen, etwa durch die Professionalisierung des Einsatzes von "Trollen" und digitalen Provokateuren,
Sicherheit vernetzen
Sicherheitsarchitekturen sind Ausdruck normativer Prinzipien einer Wertegemeinschaft, die sich nicht nur über ihre zu schützenden Güter und Interessen verständigt, sondern auch darüber, zu welchen Instrumenten und Methoden sie zu deren Schutz greift – und zu welchen nicht. Im Wettstreit der Wertevorstellungen und Weltanschauungen liegt eine gewichtige Ursache für die Rivalitäten in den internationalen Beziehungen. Durch Projektionen von Feindschaft stiftet ein Aggressor Identität und Zusammenhalt in den eigenen Reihen, seine hybriden Aktivitäten haben demnach einen abgestimmten Außen- und Innenbezug. Da heutzutage "zwischenstaatliche Kriege [jedoch] mehr kosten, als sie im günstigsten Fall einbringen können",
Die hybride Methode löst die Dichotomie von Krieg und Frieden zugunsten eines Kontinuums zwischen beiden Zuständen auf. Hybrides Vorgehen ist eine Fortsetzung der Politik mit anderen, jeweils zeitgemäßen Mitteln und damit selbst eine Form der Politik. Die Versuche hybrider Akteure, die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit von Staaten zu beeinträchtigen, sind in der Gesamtschau weder friedlich noch ein Akt des Krieges. Sie fallen damit, weil sie Staat und Gesellschaft als Ganzes betreffen, aus sicherheits- und verteidigungspolitischer Sicht zwischen gültige Zuständigkeiten und Ressortgrenzen. Die Analyse und Abwehr hybrider Bedrohungen kann aus diesem Grund nur ressortübergreifend, gesamtstaatlich, international vernetzt und gemeinschaftlich gelingen.
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