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Hybride Bedrohungen | Internationale Sicherheit | bpb.de

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Hybride Bedrohungen Sicherheitspolitik in der Grauzone

Florian Schaurer Hans-Joachim Ruff-Stahl

/ 15 Minuten zu lesen

Das internationale sicherheitspolitische Umfeld ist von einer Zunahme hybrider Konfliktpotenziale gekennzeichnet. Gleichzeitig schreiten die politische Strategieentwicklung und Operationalisierung von Abwehrmaßnahmen national und international voran.

Das sicherheitspolitische Umfeld der vergangenen Jahre ist sowohl von einer begrifflichen Popularisierung "hybrider Bedrohungen" und unzähligen Versuchen der Theoriebildung einerseits sowie von einer tatsächlichen Zunahme entsprechender Konfliktpotenziale andererseits gekennzeichnet. Während sich in Ermangelung übergreifender Legaldefinitionen weiterhin insbesondere akademische Kontroversen um das Verständnis dieses wenigstens in der Gesamtschau zum Teil neuartigen Konflikttyps entfachen, schreiten die politische Strategieentwicklung und Operationalisierung von Abwehrmaßnahmen national und international voran. Im Folgenden soll dies genauer beleuchtet werden.

Hybride Bedrohungen können verstanden werden als ein planvoller, mithin nichtlinearer Einsatz unterschiedlicher Fähigkeiten über das gesamte DIMEFIL-Spektrum hinweg mit dem Ziel, politische Wirkung unterhalb der Schwelle eines bewaffneten Angriffs zu erzielen und die Handlungs- und Reaktionsfähigkeit des Gegners zu beeinträchtigen. Hybride Bedrohungen manifestieren sich in den Peripherien und Einflusssphären vornehmlich staatlicher Akteure, deren Verhalten und Vorgehen vom Versuch der Verschleierung und Dementierbarkeit eigener Urheberschaft gekennzeichnet sind. Intensität und Attribution sind somit die zwei wesentlichen Hebel und Schwellen des hybriden Kontinuums, das stets sowohl innen- wie außenpolitische Bezüge aufweist und von Einflussnahme bis hin zur Kriegführung reichen kann.

Die Perspektive der Verteidigung richtet sich zuerst auf mögliche schädigende Effekte hybriden Vorgehens. Dabei können die politischen Intentionen hybrider Akteure durchaus variieren, die zur Anwendung kommenden Instrumente ähneln einander jedoch und sind Ausgangspunkte für die zivile und militärische Verteidigungsplanung. Das Vorliegen einer hybriden Bedrohung lässt sich allein in ihrem Gesamtzusammenhang feststellen. Im Zusammenspiel verschiedener, auf den ersten Blick womöglich nicht zusammenhängender Komponenten ergibt sich der hybride Kontext.

"Shades of Grey"

Die hybride "Grauzone", die weniger einen organischen Wandel als vielmehr eine beabsichtigte Diffusion der Form internationaler Konfliktaustragung darstellt, ist sowohl Ort als auch Methode. Hybridität ist in ihren Einzelbestandteilen eine essenziell taktisch-operative, in der Gesamtschau aber eine strategisch-politische Herausforderung. Die konstruierte und inszenierte Ambiguität und Adaptivität des Geschehens und seiner Urheber macht dabei die "Originalität" des hybriden Ansatzes aus – und zugleich die beträchtlichen Schwierigkeiten einer zutreffenden analytischen Bewertung und angemessenen politischen Würdigung. Hinzu kommt, dass die Methode oft experimentell und innovativ angelegt ist. So lassen sich hybride Angriffe etwa im Cyber- und Informationsraum bisweilen als Improvisationen mit zunächst ungewissem Ausgang bewerten, was ihre Gefährlichkeit tendenziell erhöht und ihr Erkennen im Voraus verunmöglicht.

Wo aber Versuch ist, da ist auch Irrtum, und so sind bei Weitem nicht alle potenziell Erfolg versprechenden hybriden Angriffe wirklich erfolgreich. Natürlich ist nicht jeder Versuch der Einflussnahme ein gegen die nationale Sicherheit eines Staates gerichteter subversiver Sabotageakt, nicht jedes Scharmützel Auftakt einer größeren Kampagne. Der Verteidiger darf es dabei jedoch nicht bewenden lassen und muss bestrebt sein, eigene Verwundbarkeiten zu beseitigen und unvermeidliche Restrisiken klar zu erkennen. Dabei sollte er die destruktive Kreativität und den von Regeln selten gehegten Pragmatismus möglicher Gegner antizipieren und das eigene Arsenal an Mitteln und Optionen – selbstverständlich unter Achtung der Regeln – entsprechend ausrichten.

Insoweit die hybride Einflussnahme als politische Methode zunehmend einen Regelfall der Austragung von Antagonismen in den internationalen Beziehungen darstellt – auch und gerade im Zuge der "Renaissance klassischer Machtpolitik" – ist sie ganz ungeachtet etwaiger konzeptioneller Vagheit in ihren Auswirkungen real erfahr- und damit beschreibbar. Bereits aus abstrakten Gefährdungslagen, das heißt der bloßen Denkbarkeit und damit Möglichkeit der Materialisierung einer Bedrohung, ergeben sich Anforderungen an eine effiziente zivil-militärische Gesamtverteidigung.

Historisch gesehen ist die hybride Methode nichts gänzlich Neues. Bereits der preußische Militärphilosoph Carl von Clausewitz erfasste, dass die Anwendung strategischer Instrumente ausschließlich der Willensmodifikation des politisch Anderen dient, denn Frieden, Konflikte und Krieg sind allesamt soziale Phänomene. Die Wahl des politischen Instruments zur Beeinflussung ist dabei zweitrangig. Allerdings muss sich der Anwender dieser Mittel mit Unberechenbarkeiten abfinden, die aus der "wunderlichen Dreifaltigkeit" von, modern ausgedrückt, strategischem Handeln, der öffentlichen Meinung und nichtlinearen Ursache-Wirkungsbeziehungen entstehen.

Cyberraum als Operationsraum

Das im Juli 2016 vorgestellte "Weißbuch der Bundesregierung zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr" greift die hybride Bedrohungslage als eine zentrale sicherheitspolitische Herausforderung prominent auf. In ihrer Querschnittlichkeit über Landes- und Ressortgrenzen hinweg sind hybride Bedrohungen ähnlich gelagert wie solche aus dem Cyberraum, weshalb es nicht überrascht, dass der Cyberraum selbst ein bevorzugter Operationsraum hybrider Akteure ist. So fanden im Frühjahr 2015 etwa Cyberangriffe auf die Websites verschiedener Bundesministerien statt, im Dezember 2015 wurden Teile des ukrainischen Stromnetzes durch einen Cyberangriff ausgeschaltet.

Während Cyberkriminalität vor allem an einem unmittelbar materiellen Gewinn orientiert und damit zunächst Gegenstand der Strafverfolgung ist, nutzen hybride Akteure, deren Verhalten häufig einen nichtstaatlichen Eindruck erweckt, diese Domäne aus strategischen Gründen, um politische Ziele durchzusetzen. Cyberangriffe können, vorausgesetzt ihre Erheblichkeit ist in Ausmaß und Auswirkung mit der eines konventionellen bewaffneten Angriffs vergleichbar, als eine Form der Kriegführung gewertet werden. Daher bedarf es einer möglichst nahtlosen Organisation der Cybersicherheit, sowohl als Cyberabwehr im Kontext des Friedens (unter Federführung des Innenministeriums), wie auch als Cyberverteidigung im Spannungs- und Verteidigungsfall (unter Federführung des Verteidigungsministeriums). Dies bedeutet auch, dass Rollenverteilung und Zuständigkeiten der Ressorts weiter ausdefiniert werden müssen, nicht zuletzt im Rahmen der Cyber-Sicherheitsstrategie 2016 der Bundesregierung. Die Bundeswehr wiederum vollzieht derzeit die Einrichtung eines Kommandos Cyber- und Informationsraum.

Ein Denken in starren Zuständigkeiten ist dabei zu vermeiden. "Innere und äußere Sicherheit sind nicht mehr trennscharf voneinander abzugrenzen. Störungen und Gefährdungen bewegen sich vielfach an deren Schnittstelle. Sie nehmen gezielt Verwundbarkeiten unserer offenen und global vernetzten Gesellschaft ins Visier."

Die im August 2016 vom Bundesministerium des Innern vorgestellte "Konzeption Zivile Verteidigung", die gemeinsam mit der aus dem Weißbuch abgeleiteten "Konzeption der Bundeswehr" in eine Novelle der "Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung" einfließen soll, knüpft hieran an. Für den bundesdeutschen Föderalismus und die vorrangige Zuständigkeit der Länder für die innere Sicherheit wird – unterhalb der Schwelle eines bewaffneten Angriffs – eine potenziell schwerwiegende Schwachstelle identifiziert: "Zu den besonderen Herausforderungen hybrider Bedrohungen für die nationale Zivile Verteidigung gehört die späte Erkennbarkeit und Zurechenbarkeit entsprechender Handlungen zu staatlichen Akteuren. Solange der Spannungs-, Verteidigungs- oder Bündnisfall nicht formal festgestellt wird, verbleibt die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr und Lagebewältigung bei den Ländern. In diesem Vorfeld bleibt der Bund auf die Unterstützung der Länder beschränkt und verschiedene rechtliche Instrumente bleiben unanwendbar. So können sich Lagen ergeben, bei deren Bewältigung das verfügbare rechtliche Instrumentarium an seine Grenzen stößt."

Rolle der EU

Die Bundesregierung antwortete unlängst auf eine Kleine Anfrage zu hybriden Bedrohungen: "In der jüngsten Vergangenheit lieferte vornehmlich das russische Vorgehen auf der Krim und in der Ost-Ukraine Beispiele hybrider Eskalationsdynamik. Diese Fälle haben das Bewusstsein der Bundesregierung dafür geschärft, dass zur Abwehr ‚hybrider Bedrohungen‘ neben der Stärkung nationalstaatlicher Resilienz eine Kooperation zwischen der NATO und der EU sowie ggf. die Einbindung weiterer Organisationen zielführend sind."

In einer gemeinsamen Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat haben die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini im April 2016 einen "Gemeinsamen Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen" vorgelegt. Dessen Schwerpunkte sind Sensibilisierung, Prävention, Reaktion und Resilienz, die wiederum durch 22 vorgeschlagene Einzelmaßnahmen erreicht werden sollen. Die Stärkung präventiver und reaktiver Resilienz, die im Mittelpunkt der Abwehrmaßnahmen steht, dient vornehmlich dem Schutz und der Aufrechterhaltung beziehungsweise Wiederherstellung kritischer Infrastrukturen, die ausdifferenziert werden in Energienetze, Verkehr und Lieferketten, Raumfahrt, Verteidigungsfähigkeit, Gesundheit und Ernährungssicherheit, Cybersicherheit und das Finanzwesen. Die Priorisierung des Schutzes kritischer Infrastrukturen ist nicht notwendigerweise spezifisch hybriden Bedrohungen geschuldet, sondern ist in allen Bedrohungslagen als originäre Aufgabe des Staates und der Betreiber zu gewährleisten. Allerdings erfordern hybride Angriffstechniken, diesen Schutz ganzheitlicher zu denken und verstärkt unkonventionelle Szenarien zu berücksichtigen. Vorangestellt wird die Priorisierung strategischer Kommunikation, die ganz überwiegend auf genuin hybride Bedrohungen im Informationsraum rekurriert und in der Tätigkeit der bereits bestehenden "East StratCom Task Force" und "Arab StratCom Task Force" in ersten Zügen operationalisiert wird.

Auch dieses in seiner Breite und Tiefe im EU-Kontext bisher einmalige, auf bestehende Instrumente und Strategien der Union verweisende Dokument zum Thema hybride Bedrohungen verzichtet auf eine verbindliche und damit allzu enge Definition. Es skizziert stattdessen deren konstitutive Elemente explizit unterhalb der "Schwelle eines offiziell erklärten Kriegs" – zum Beispiel "die Ausnutzung von Verwundbarkeiten der Zielgemeinschaft und (…) Verschleierungsstrategien zur Behinderung von Entscheidungsprozessen. Großangelegte Desinformationskampagnen und die Nutzung der sozialen Medien zur Beherrschung des politischen Diskurses oder zur Radikalisierung, Rekrutierung und Steuerung von Stellvertreterakteuren (‚proxy actors‘) können als Vehikel für hybride Bedrohungen dienen. Soweit die Abwehr hybrider Bedrohungen die nationale Sicherheit und Verteidigung und die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung betrifft, liegt die Hauptverantwortung bei den Mitgliedstaaten, da die meisten nationalen Verwundbarkeiten länderspezifischer Natur sind. Allerdings sehen sich viele EU-Mitgliedstaaten gemeinsamen Bedrohungen ausgesetzt, die sich auch gegen länderübergreifende Netze oder Infrastrukturen richten können."

Bemerkenswert ist hier die Anerkennung der "länderspezifischen Natur" hybrider Angriffe bei einer gleichzeitig insgesamt generischen, länderübergreifenden Bedrohungslage. Trotz ähnlichen methodischen Vorgehens können sich die Ziele hybrider Einflussnahme stark voneinander unterscheiden und verweisen auf eine hohe Komplexität und Adaptivität der Komposition und Orchestrierung entsprechender Operationen. Die daraus abgeleitete Notwendigkeit umfassenderer analytischer Fähigkeiten findet ihre erste konkrete Entsprechung in der mittlerweile erfolgten Einrichtung einer im Rahmendokument geforderten "EU Hybrid Fusion Cell" innerhalb des zivilen EU Intelligence Analysis Center (INTCEN), das im Europäischen Auswärtigen Dienst angesiedelt ist. Deutschland engagiert sich hier nachdrücklich und stellt den Behördenleiter sowie sekundierte Fachexperten. Ebenso wie INTCEN betreibt die Fusion Cell keine eigenständige Beschaffung, sondern wertet die freiwillig bereitgestellten Erkenntnisse und Meldungen der beteiligten nationalen Nachrichtendienste aus und liefert den einschlägigen Bedarfs- und Entscheidungsträgern in der EU Lagebeurteilungen. Während sich die Zelle noch im personellen Aufwuchs befindet, ist eine analytische Anfangsbefähigung hergestellt, die sich prioritär mit hybriden Bedrohungen in der östlichen und südlichen Peripherie der EU sowie im Cyberraum auseinandersetzt.

Darüber hinaus wird die Einrichtung eines multinationalen, interdisziplinären "Kompetenzzentrums zur Abwehr hybrider Bedrohungen" angeregt, das sich – ähnlich der auch in der NATO bewährten Zentren – der Erforschung des Themas und der Entwicklung von Konzepten und Handlungsempfehlungen widmen soll. Für die Analyse hybrider Bedrohungen sind hier vor allem das NATO Strategic Communications Centre of Excellence in Riga, das NATO Cooperative Cyber Defence Centre of Excellence in Tallinn oder das NATO Energy Security Centre of Excellence in Vilnius zu nennen. Deutschland nimmt in diesen und weiteren Zentren die Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung sicherheitspolitisch und strategisch wichtiger Handlungsfelder durch die Gestellung von Personal und Zuwendungen wahr.

Rolle der NATO

Angesichts der gemeinsamen euroatlantischen Bedrohungswahrnehmung entlang der östlichen und südlichen Bündnisgrenzen erweisen sich hybride Bedrohungen mit der ihnen eigenen Dynamik und Vielgestalt gleichsam als geeigneter Katalysator einer stärkeren und komplementären Zusammenarbeit von EU und NATO. Sowohl für die Bündnisse selbst als auch für ihre jeweiligen Mitgliedsstaaten, in denen die Hauptverantwortung zur Abwehr hybrider Bedrohungen verbleibt, ergibt sich daraus ein hoher Bedarf an Koordinierung und Kooperation. In ihrer gemeinsamen Erklärung anlässlich des Warschauer NATO-Gipfels am 8. Juli 2016 bezeichneten der Präsident des Europäischen Rates Donald Tusk, EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sowie NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg die hybride Herausforderung denn auch als einen Schwerpunkt der gemeinsamen Anstrengungen. Es bestehe eine "dringende Notwendigkeit", hybriden Bedrohungen wirkungsvoll entgegenzutreten, namentlich durch die Stärkung von Resilienz, Aufklärung und Informationsaustausch, strategischer Kommunikation und gemeinsamen Übungen. Diese Empfehlungen decken sich freilich mit wesentlichen im Gemeinsamen Rahmen der EU vorgeschlagenen Maßnahmen und finden sich auch im Weißbuch wieder.

Die Handlungsstränge, die in der "Strategy on NATO’s Role in Countering Hybrid Warfare" vom Dezember 2015 und im dazugehörigen Implementierungsplan, der im Februar 2016 vom Nordatlantikrat beschlossen wurde, angelegt wurden, konkretisieren Resilienz im Sinne der Sicherstellung und Aufrechterhaltung grundlegender Staats-, Regierungs-, Versorgungs- und Kommunikationsfunktionen im Ernstfall, das heißt sobald sich hybride (und selbstverständlich auch anders gelagerte) Bedrohungen materialisieren. Wie im Weißbuch und in der "Konzeption Zivile Verteidigung" angeklungen, erweist sich dabei die Feststellung des Bündnisfalls nach Artikel 5 des NATO-Vertrages als besonders diffizil, insoweit die Schwelle eines bewaffneten Angriffes womöglich nicht durch einen einzelnen hybriden Angriff überschritten wird, sehr wohl aber in der Gesamtschau aller zusammengehöriger Operationen.

Im Falle eines Überschreitens der Schwelle bleibt wiederum jedwedes Verteidigungshandeln an die üblichen Kategorien wie Legalität, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit gebunden. Es ist herrschende Meinung, dass das in Artikel 51 der UN-Charta verbriefte und als Völkergewohnheitsrecht anerkannte Recht auf Selbstverteidigung nicht auf eine reaction in kind beschränkt ist. Das heißt, dass etwa Cyberangriffe, sobald sie in ihren Auswirkungen einem konventionellen Angriff gleichkommen, beispielsweise durch die Zerstörung eines Kraftwerks, und damit die Schwelle eines bewaffneten Angriffes überschreiten, sehr wohl auch mit anderen, gegebenenfalls kinetischen Mitteln beantwortet werden können.

Diese Auffassung folgt nicht zuletzt einer Logik der Abschreckung, die die "Kosten" eines Angriffes erhöhen und den "Nutzen" für den Angreifer vermindern soll. Auch der Abschreckung gegen hybride Bedrohungen wohnt eine gewollte Ambiguität inne, insofern sie keine Automatismen vorzeichnet, sondern lageabhängig und gestaffelt auf verschiedene Instrumente zurückgreifen kann. Die Unklarheit über die zu erwartende Reaktion erschwert die Kalkulation eines Angreifers, wobei das Ausbleiben einer angemessenen Reaktion Anreize für weitere Aggression stiften kann. Umgekehrt kann eine unangemessene Reaktion zur Eskalation beitragen (from bits to bullets) und damit den Konflikt verschärfen anstatt ihn einzuhegen.

Davon unbenommen bleibt die für hybride Bedrohungen typische Attributionsproblematik, also die gezielte Verschleierung der Urheberschaft eines Angriffs, die die Mechanismen der Verteidigung nicht grundsätzlich unmöglich macht, aber doch stark verzögern und dadurch schwächen kann. Die erschwerte Freund-Feind-Erkennung kommt insbesondere auch im Cyberraum zum Tragen, wo die gezielte Irreführung hinsichtlich der eigenen Identität (false flag) begünstigt wird.

Informationsraum als massgebliche Dimension

Durch die anhaltende Weiterentwicklung und steigende Verfügbarkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien bietet der Cyberraum nicht nur einen möglichen Hebel für konventionell unterlegene Akteure, sondern bietet zugleich ein ideales Vehikel für die effiziente Verbreitung von Botschaften an ein großes Publikum.

Nun gehören Meinungspluralismus und Pressefreiheit zum unveräußerlichen Wertekanon, ja zu den Garanten freiheitlich demokratischer Ordnungen schlechthin. Zugleich ist eine offene Gesellschaft grundsätzlich in hohem Maße verwundbar, insofern sämtliche "Bereiche gesellschaftlichen Lebens (…) zum Ziel hybrider Angriffe" werden können. Im Bereich der Einflussoperationen wird die daraus erwachsende Herausforderung offenkundig, nämlich in Form der "Nutzung der digitalen Kommunikation zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung – angefangen mit der unerkannten, gezielten Steuerung von Diskussionen in sozialen Netzwerken bis hin zur Manipulation von Informationen auf Nachrichtenportalen. Bereits jetzt kommt diesem Vorgehen als Element hybrider Kriegführung zentrale Bedeutung zu."

Im Informationsraum erreicht die hybride Methode ihr in letzter Konsequenz politisches Ziel nicht unmittelbar durch Handlungen, sondern durch die Provokation von Reaktionen auf Handlungen, was als "reflexive Kontrolle" und "Perzeptionsmanagement" gefasst wird. Im Informationsraum überholt die Bedeutung der Wahrnehmung vielfach jene der Wahrheit, der Wettstreit um Deutungshoheit mittels "Narrativen" ist permanent. Die informationelle Bedrohung, die in ihren möglichen psychologischen Auswirkungen auf eine Zielbevölkerung nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, tritt also neben die materielle Dimension. Dabei ist die menschliche Dimension ungleich schwieriger zu schützen.

Wenn es zutrifft – und manches spricht dafür –, dass die "größte Verwundbarkeit westlicher Gesellschaften (…) eher im psychischen als im physischen Bereich" liegt, so erfordert Resilienz präventiv und reaktiv nicht zuletzt eine der Gesellschaft innewohnende psychologische Wehrhaftigkeit und Selbstbehauptung. Im Gegensatz zu kinetischen Operationen, die vor allem auf physische Wirkung ausgerichtet sind, aber sehr wohl auch force multiplier der informationellen Einflussnahme sein können, zielen Einflussoperationen auf die Einstellungen, Überzeugungen und das Verhalten von Menschen. Dabei erweist sich vor allem eine Einwirkung – auch kurzfristig – auf das Verhalten von Individuen und sozialen Gruppen als "attraktive" Option für einen Angreifer, beispielsweise in Form der Mobilisierung von Auslandsbürgern oder ethnischen oder sprachlichen Diasporagemeinschaften.

Auch Einwirkungsversuche auf die öffentliche Meinung insgesamt oder das Verhalten herausgestellter Individuen sind kein Novum. War bereits im Kalten Krieg die "Feder" ein ebenso gewichtiges – wenn nicht wichtigeres – Mittel der Konfliktaustragung wie das "Schwert", setzten sich Versuche des social engineering über den Irak-Krieg (hearts and minds), die israelisch-palästinensischen Auseinandersetzungen, über Afghanistan bis hin zu den Gräueln des sogenannten Islamischen Staates fort. Aber die Geschichte "aktiver Maßnahmen" ist nicht selten auch eine des Scheiterns. So war zwar die Betroffenheit der Bundesregierung im "Fall Lisa" im Januar 2016 klar gegeben, aber schließlich entglitt selbst dem russischen Außenminister Sergej Lawrow der Anspruch auf Deutungshoheit, und Russland nahm politischen Schaden. Nichtsdestotrotz ist der Bundesregierung bewusst, "dass Propaganda- und Desinformationsmaßnahmen durch (massen)psychologische Beeinflussung destabilisierend wirken können".

Im Gegensatz zu Verhaltensmodifikationen sind die Möglichkeiten zur Manipulation von Einstellungen bestenfalls langfristig fruchtbar, weshalb die überwiegende Zahl hybrider Einflussoperationen nicht auf Überzeugung abzielt, sondern auf Überredung. Sie säen Zweifel, Zwietracht, Unsicherheit und Relativierung, indem sie sich von jedweder Beweisführung ihrer Behauptungen lossagen und den Verteidiger mit immer neuen, mitunter außerordentlich kreativen Angriffen, etwa durch die Professionalisierung des Einsatzes von "Trollen" und digitalen Provokateuren, in die Enge treiben.

Sicherheit vernetzen

Sicherheitsarchitekturen sind Ausdruck normativer Prinzipien einer Wertegemeinschaft, die sich nicht nur über ihre zu schützenden Güter und Interessen verständigt, sondern auch darüber, zu welchen Instrumenten und Methoden sie zu deren Schutz greift – und zu welchen nicht. Im Wettstreit der Wertevorstellungen und Weltanschauungen liegt eine gewichtige Ursache für die Rivalitäten in den internationalen Beziehungen. Durch Projektionen von Feindschaft stiftet ein Aggressor Identität und Zusammenhalt in den eigenen Reihen, seine hybriden Aktivitäten haben demnach einen abgestimmten Außen- und Innenbezug. Da heutzutage "zwischenstaatliche Kriege [jedoch] mehr kosten, als sie im günstigsten Fall einbringen können", folgt die hybride Art der Konfliktaustragung auch einem ökonomischen und nicht nur einem ideologischen Kalkül.

Die hybride Methode löst die Dichotomie von Krieg und Frieden zugunsten eines Kontinuums zwischen beiden Zuständen auf. Hybrides Vorgehen ist eine Fortsetzung der Politik mit anderen, jeweils zeitgemäßen Mitteln und damit selbst eine Form der Politik. Die Versuche hybrider Akteure, die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit von Staaten zu beeinträchtigen, sind in der Gesamtschau weder friedlich noch ein Akt des Krieges. Sie fallen damit, weil sie Staat und Gesellschaft als Ganzes betreffen, aus sicherheits- und verteidigungspolitischer Sicht zwischen gültige Zuständigkeiten und Ressortgrenzen. Die Analyse und Abwehr hybrider Bedrohungen kann aus diesem Grund nur ressortübergreifend, gesamtstaatlich, international vernetzt und gemeinschaftlich gelingen.

Der Beitrag spiegelt ausschließlich die persönliche Meinung der Autoren wider.

Fussnoten

Fußnoten

  1. DIMEFIL steht für Diplomatic/Political, Information, Military, Economic, Financial, Intelligence, Legal.

  2. Entsprechende Einsätze können derweil sehr wohl einen Bruch des als Völkergewohnheitsrecht anerkannten Gewaltverbots (Artikel 2(4) UN-Charta) oder des Prinzips der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines Staates sowie anderer Gepflogenheiten und Normen der internationalen Beziehungen bedeuten.

  3. Bundesregierung, Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr, Berlin 2016, S. 38.

  4. Vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Sogenannte hybride Bedrohungen und deren tatsächliche Gefährlichkeit), 11.8.2016, Bundestagsdrucksache (BT-Drs.) 18/9388, S. 2

  5. Weißbuch (Anm. 3), S. 48.

  6. Bundesministerium des Innern, Konzeption Zivile Verteidigung (KZV), Berlin 2016, S. 15.

  7. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Einsatzmöglichkeiten von Militär und Geheimdiensten gegen sogenannte hybride Bedrohungen), 1.6.2016, BT-Drs. 18/8631, S. 3.

  8. Die East StratCom Task Force gehört zur Abteilung für Strategische Kommunikation im Europäischen Auswärtigen Dienst (EEAS) und wurde von der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik nach EU-Ratsbeschluss vom März 2015 eingesetzt, um insbesondere russischen Desinformationskampagnen zu begegnen.

  9. Im Unterschied zur East StratCom Task Force verfügt die Arab StratCom Task Force über keinen permanenten Stab dezidierter Regionalexperten, sondern setzt auf die interinstitutionelle Kooperation zwischen dem EEAS, der EU-Kommission und dem Koordinator für die Terrorismusbekämpfung im Rat der EU. Ihre Aufgabe ist es, im arabischen Raum positive Nachrichten über das Engagement der EU in der Region zu lancieren.

  10. Europäische Kommission/Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Gemeinsamer Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen. Eine Antwort der Europäischen Union, Brüssel 2016, S. 2.

  11. Vgl. Weißbuch (Anm. 3), S. 38.

  12. Die Funktionen des militärischen Nachrichtenwesens sind wiederum im Intelligence Directorate des EU-Militärstabs abgebildet.

  13. Vgl. Gemeinsamer Rahmen (Anm. 10), S. 3.

  14. Vgl. Weißbuch (Anm. 3), S. 65.

  15. Ebd., S. 39.

  16. Ebd., S. 37.

  17. Timothy Thomas, Russia’s Reflexive Control Theory and the Military, in: Journal of Slavic Military Studies 17/2004, S. 237–256.

  18. Herfried Münkler, Kriegssplitter. Die Evolution der Gewalt im 20. und 21. Jahrhundert, Berlin 2015, S. 247.

  19. Lawrow hatte behauptet, deutsche Behörden würden die Entführung eines russlanddeutschen Mädchens durch Flüchtlinge vertuschen. Die Nachricht über den "Fall", der vor allem in russischen Medien skandalisiert worden war und zu Demonstrationen von Russlanddeutschen vor dem Kanzleramt geführt hatte, stellte sich bald als falsch heraus.

  20. Antwort der Bundesregierung (Anm. 7), S. 5.

  21. Vgl. NATO Strategic Communication Center of Excellence, Internet Trolling as a Hybrid Warfare Tool: The Case of Latvia, Riga 2016.

  22. Vgl. Christopher Paul/Miriam Matthews, The Russian "Firehose of Falsehood" Propaganda Model: Why It Might Work and Options to Counter It, Santa Monica 2016.

  23. Münkler (Anm. 18), S. 213.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autoren/-innen: Florian Schaurer, Hans-Joachim Ruff-Stahl für Aus Politik und Zeitgeschichte/bpb.de

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ist promovierter Politikwissenschaftler und Referent in der Abteilung Politik des Bundesministeriums der Verteidigung.

ist promovierter Medienwissenschaftler und als Oberstleutnant Referent in der Abteilung Politik des Bundesministeriums der Verteidigung.