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Moderne Kriegführung Editorial Alte und neue Kriege. Gewaltkonflikte und Völkerrecht seit dem 19. Jahrhundert Der neue unsichtbare Krieg? Zum Begriff der "hybriden" Kriegführung Propaganda und Desinformation. Ein Element "hybrider" Kriegführung am Beispiel Russland Cyberspace als Kriegsschauplatz? Herausforderungen für Völkerrecht und Sicherheitspolitik Automatisierte und autonome Systeme in der Militär- und Waffentechnik Gezielte Tötungen. Auf dem Weg zu einer globalen Norm? Privatisierung von Krieg? Problemfelder des Einsatzes Privater Militär- und Sicherheitsfirmen in der modernen Kriegführung

Der neue unsichtbare Krieg? Zum Begriff der "hybriden" Kriegführung

Wolfgang Schreiber

/ 12 Minuten zu lesen

Der Begriff der „hybriden Kriegführung“ scheint die neueste Variante darzustellen, einen wahrgenommenen Wandel des Kriegsgeschehens terminologisch zu fassen. Handelt es sich bei dem so beschriebenen Phänomen tatsächlich um etwas Neues?

In letzter Zeit fällt in sicherheitspolitischen Diskussionen in Politik und Wissenschaft häufig das Schlagwort "hybride Kriegführung" im Zusammenhang mit einer offenbar neuartigen Form von Bedrohung. Auch Medien und Öffentlichkeit haben diesen Begriff übernommen. "Hybride Kriegführung" scheint damit die neueste Variante darzustellen, einen wahrgenommenen Wandel des Kriegsgeschehens terminologisch zu fassen.

Der Ausdruck "hybrid" geht zurück auf das lateinische Wort hybrida für "Bastard", "Mischling", das sich von dem griechischen Wort hýbris für "Anmaßung", "Übermut" ableitet, und bezeichnet eine Mischform beziehungsweise eine Kreuzung aus zwei oder mehreren Elementen. Bezogen auf Kriegführung impliziert das Attribut die Kombination verschiedener Arten, Mittel und Strategien der Kriegführung. Aber handelt es sich dabei tatsächlich um ein Phänomen, das eine neue Begrifflichkeit notwendig macht?

Für eine Annäherung an diese Frage werden in diesem Beitrag zunächst die verschiedenen Bedeutungen des Begriffs "hybride Kriegführung" und wesentliche Merkmale des so beschriebenen Phänomens herausgearbeitet und anschließend anhand einiger Beispiele seine Bandbreite veranschaulicht.

Entstehung und Wandel des Begriffs

Von hybrid warfare sprach erstmalig der Militäranalyst William Nemeth 2002 im Zusammenhang mit dem Zweiten Tschetschenienkrieg ab 1999. Nemeth stellte fest, dass die tschetschenischen Rebellen gegen die russische Armee sowohl moderne Technologie als auch moderne Mobilisierungsmethoden einsetzten und je nach Lage konventionelle oder Guerillataktiken anwandten, wobei letztere durchaus auch die Grenze zum Terrorismus überschreiten konnten.

Weitere Verbreitung fand der Begriff im Zuge der Analyse des Libanonkrieges 2006, als der Militärwissenschaftler Frank Hoffman mit Blick auf die Kriegführung der Hisbollah gegen Israel eine ähnliche Mischung militärischer Taktiken herausstellte.

Eine "hybride Kriegführung" wurde also zunächst nichtstaatlichen Akteuren zugeschrieben, von denen eine Kombination von konventionellen und Guerillataktiken in dieser Form nicht erwartet worden war, sodass eine neue Begrifflichkeit notwendig erschien. Etwas unklar bleibt in diesen frühen Beiträgen, inwieweit nichtgewaltsame Mittel wie beispielsweise die Nutzung des Internets zu Zwecken von Information und Desinformation bereits ein konstitutives Element für den neuen Begriff darstellten, wie es heute der Fall ist. Der Verweis auf die modernen Mobilisierungsmethoden im Falle der tschetschenischen Rebellen könnte dies zumindest andeuten.

Die Sinnhaftigkeit des Begriffs wurde gleich aus mehreren Richtungen kritisiert. Die Kombination verschiedener militärischer Taktiken durch Kriegsakteure sei kaum als neues Phänomen zu bezeichnen, das eines eigenen Begriffs bedürfe. Historisch handle es sich dabei vielmehr um die Regel denn um die Ausnahme.

Analog verhalte es sich mit Blick auf die Verbindung von militärischen und nichtmilitärischen Elementen: Kriegsparteien bedienten sich zur Unterstützung ihrer Kriegführung immer auch nichtmilitärischer Mittel. So soll etwa Diplomatie verhindern, dass der Gegner Bündnispartner findet; Wirtschaftssanktionen bis hin zu Embargos sollen die Versorgung des Gegners erschweren; Propaganda soll die Unterstützung der eigenen Bevölkerung sicherstellen und die Moral des Gegners untergraben. Das Führen eines Krieges sei somit also grundsätzlich hybrid.

Aus diesen nichtmilitärischen Mitteln, die bereits unabhängig von einem Kriegszustand ein Einwirken auf einen anderen Staat erlauben, ergeben sich vielmehr in ihrer möglichen Kombination mit militärischen Mitteln durch einen potenziellen Angreifer vielfältige Szenarien "hybrider Bedrohungen", ein insbesondere auch von der NATO verwendeter Terminus.

Besondere Aufmerksamkeit kommt hier nichtmilitärischen Mitteln zu, die beispielsweise im Cyberraum oder in den Medien eingesetzt werden können, ohne dass eine direkte Urheberschaft nachzuvollziehen ist. So konnte etwa über die Herkunft der Schadsoftware Stuxnet, die 2010 auf den Steuerungscomputern einer Urananreicherungsanlage in Iran gefunden wurde, nur spekuliert werden; auch ist ungewiss, wer jüngst während des US-Präsidentschaftswahlkampfs den internen E-Mail-Verkehr der US-Demokraten hackte und die Inhalte, aus denen die Einflussnahme der Parteispitze im Nominierungswahlkampf zugunsten Hillary Clintons und gegen Bernie Sanders erkennbar war, der Enthüllungsplattform Wikileaks zuspielte.

Alternative Bezeichnungen für den wahrgenommenen Wandel in der Kriegführung, wie "nichtlinear" oder mit Blick auf das russische Vorgehen während der Ukraine-Krise seit 2014 auch "unkonventionell" oder "postmodern" konnten sich nicht durchsetzen. Das könnte nicht zuletzt daran liegen, dass der Begriff des Hybriden, der (Ver-)Mischung, ein als wesentlich wahrgenommenes Element der zu bezeichnenden Kriegführung aufgreift, die anderen Begriffe hingegen Negationen sind, die ein Verständnis der Bedeutung von konventioneller, moderner oder linearer Kriegführung voraussetzen. Darüber hinaus ist beispielsweise die Bezeichnung "unkonventionell" nicht eindeutig; so verstand man unter einem unkonventionellen Krieg während der 1980er Jahre eher einen Nuklearkrieg als Guerillataktiken.

Russland und der "Islamische Staat"

Wenn aktuell von hybrider Kriegführung gesprochen wird, geschieht dies vornehmlich mit Blick auf das russische Agieren in der Ukraine seit 2014. Dabei werden immer wieder zwei Hauptmerkmale des russischen Vorgehens genannt, die eine Bezeichnung als "hybride Kriegführung" rechtfertigen sollen.

Schon die im engeren Sinne militärische Komponente weist einen hybriden Charakter auf: Einerseits unterstützt die russische Seite ukrainische Rebellen beziehungsweise nimmt dies für sich in Anspruch, sodass nicht eindeutig ist, wer der treibende Akteur ist; andererseits werden direkte russische Interventionen – wenn überhaupt – erst im Nachhinein zugegeben, wie beispielsweise bei der Besetzung und anschließenden Annexion der Krim durch Russland. Es herrscht also eine bewusst hergestellte und aufrechterhaltene Unklarheit über das militärische Handeln.

Bei der nichtmilitärischen Komponente verhält es sich ähnlich: Zum einen beteiligt sich Russland als Vermittler und nicht als kriegsbeteiligter Akteur an den Verhandlungen zur Beendigung der Kampfhandlungen in der Ostukraine, sodass die Unklarheit über seine Rolle in dem Konflikt weiter aufrechterhalten wird; zum anderen verbreitet die russische Regierung im Rahmen einer aktiven Informationspolitik die russische Sichtweise sowohl über klassische (Staats-)Medien wie den Fernsehsender "RT" (ehemals "Russia Today") als auch über soziale Netzwerke und andere Internetplattformen, wo eine staatliche Urheberschaft und Einflussnahme leicht verschleiert werden kann.

Bleiben die darüber hinaus verhängten Wirtschaftssanktionen an dieser Stelle außen vor, treten zwei zentrale Charakteristika des russischen Vorgehens hervor: zum einen die plausible deniability, also die Möglichkeit, die Verantwortung für bestimmte militärische Aktionen bis hin zu einer Kriegsbeteiligung insgesamt mit einiger Plausibilität abstreiten zu können; zum anderen der Einsatz von Information und Desinformation, sodass Fakten, Wahrnehmungen und Unwahrheiten schwer voneinander zu unterscheiden sind und die eigenen Aktionen und Absichten verschleiert werden. In der Folge verschwimmen die Grenzen zwischen Krieg und Frieden.

Als zweites Beispiel hybrider Kriegführung wird häufig der sogenannte Islamische Staat aufgeführt. Wird im russischen Fall argumentiert, die Vermischung von regulärer und irregulärer zur hybriden Kriegführung geschehe ab dem Ausgangspunkt der konventionellen Kriegführung, die in der Ukraine um unkonventionelle Methoden ergänzt werde, so wird beim "Islamischen Staat" ein umgekehrter Prozess festgestellt: In der Tat kämpfte die Organisation zu Beginn in erster Linie mit unkonventionellen einschließlich terroristischer Methoden und verübte im Irak Anschläge vor allem auf irakische Sicherheitskräfte und Schiiten, begleitet durch die Verbreitung von Gewaltvideos und Propaganda im Internet. Seit der Eroberung eines größeren zusammenhängenden Territoriums im Irak und in Syrien sowie von bedeutenden Städten wie Falludscha und Mossul und der Ausrufung eines Kalifats am 29. Juni 2014 greift der "Islamische Staat" bei den Kampfhandlungen im Irak und in Syrien hingegen auf konventionelle Methoden zurück. Doch ist dieser Übergang vom irregulären zum konventionellen Krieg quasi das Ziel jeder Rebellengruppe.

Mit Blick auf die am russischen Beispiel herausgearbeiteten Hauptmerkmale hybrider Kriegführung lässt sich für den "Islamischen Staat" vielmehr feststellen, dass es anders als im russischen Fall nicht um die Möglichkeit geht, bestimmte Aktionen plausibel abstreiten zu können, sondern vielmehr darum, die Urheberschaft von Gewaltaktionen plausibel für sich zu reklamieren. Bei den meisten Anschlägen außerhalb des Irak und Syriens bleibt letztlich ungewiss, inwieweit die Führung des "Islamischen Staates" tatsächlich an den Planungen beteiligt war und ob es sich nicht vielmehr um autonom agierende Gruppen oder gar Einzeltäter handelt, die sich lediglich ideologisch auf den "Islamischen Staat" beziehen. Auch hier bleibt die Verantwortung für bestimmte Aktionen unklar und trägt eine aktive Informationspolitik dazu bei, diese Uneindeutigkeit zu bewahren.

Die aktuelle Verwendung des Begriffs der "hybriden Kriegführung" hat sich von den ersten Definitionen also ein Stück weit entfernt. Nicht die Vermischung von Elementen der regulären und irregulären Kriegführung macht den eigentlichen Charakter des "Hybriden" aus, sondern ein Vorgehen, dass die Zuschreibung einzelner Gewalthandlungen und Beiträge zur Kriegführung im Unklaren lässt. Treffender ließe sich also von "verdeckter" Kriegführung sprechen.

Verdeckte Kriegführung: Ein vielfältiges Phänomen

Doch zeigt ein Blick in die Geschichte, dass es sich auch bei verdeckter Kriegführung nicht um etwas Neues handelt. Der Grad der Verdeckung kann durchaus unterschiedlich sein: Jegliche Beteiligung kann entweder nicht offengelegt oder im Falle eines geäußerten Verdachts geleugnet werden – bis hin zum Kriegszustand selbst.

Häufig ist es das gemeinsame Handeln mehrerer Akteure, meist eines staatlichen und mindestens eines nichtstaatlichen, das Raum für Unklarheiten schafft: Welcher Part ist die eigentlich treibende Kraft? Wer trägt die Verantwortung, beispielsweise für Kriegsverbrechen? Herrscht überhaupt "Krieg"?

So konnte etwa die kolumbianische Regierung Menschenrechtsverletzungen mit Verweis auf ihre nicht immer kontrollierbaren Verbündeten den paramilitärischen Selbstverteidigungsgruppen zuschreiben, die an der Bekämpfung der Rebellengruppen mitwirkten. Ähnlich konnte die sudanesische Regierung im Darfur-Konflikt Gräueltaten den sogenannten Dschandschawid-Milizen zuschreiben, mit denen sie zusammenarbeitete. Auch im Ukraine-Konflikt kämpfen derzeit auf ukrainischer Seite nicht nur die reguläre Armee, sondern auch Freiwilligenverbände, wobei der Grad der Zusammenarbeit durchaus im Unklaren bleibt.

Charakteristische Elemente der heute als "hybrid" bezeichneten Kriegführung wiesen zum Beispiel auch die während des Ost-West-Konflikts in der sogenannten Dritten Welt geführten "Stellvertreterkriege" auf, bei denen jeweils eine Großmacht einen lokalen Akteur unterstützte. Dies erfolgte weniger häufig durch einen direkten Einsatz von Truppen, wie etwa während des Koreakrieges 1950 bis 1953, der seitens der Sowjetunion auch noch inoffiziell blieb, sondern in der Regel indirekt durch Waffenlieferungen, Ausbildung und militärische Beratung, wie sie zum Beispiel die Sowjetunion und China während des Vietnamkrieges 1964 bis 1975 Nordvietnam zukommen ließen.

Auch für die Zeit nach 1990 gibt es ähnliche Fälle, wie etwa die Unterstützung Kroatiens durch die Vereinigten Staaten während der Balkankriege sowie der libyschen Opposition durch französische und britische Spezialkräfte 2011.

Besonders gut eignen sich als Beispiele für eine verdeckte Kriegführung Fälle des nicht offenen Eingreifens ausländischer Akteure in einen innerstaatlichen Konflikt. Legt man die Zahlen der Hamburger Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung zugrunde, weist etwa ein Drittel der innerstaatlichen Kriege seit 1945 eine direkte Beteiligung eines anderen Staates auf; in wiederum knapp einem Drittel dieser Fälle wurde dabei die nichtstaatliche Seite unterstützt.

Verdeckt kann dies etwa durch inoffizielle militärische Interventionen geschehen, analog zum sowjetischen Eingreifen in den allerdings zwischenstaatlichen Koreakrieg. So unterstützten etwa die Vereinigten Staaten 1954 in Guatemala die Aufständischen mit Kampfflugzeugen; darüber hinaus war der US-Auslandsgeheimdienst CIA an der Organisation des Aufstands beteiligt.

Eine besondere Art der verdeckten Beteiligung eines Staates an einem innerstaatlichen Konflikt ist der Einsatz von Söldnern. So wurden etwa in Guatemala 1954 sowie in Kuba 1961 Exilkräfte bei ihren Umsturzversuchen jeweils durch Söldner unterstützt, die mit der CIA in Verbindung standen. Das Paradebeispiel für den Söldner, der die Interessen seines Auftraggeberlandes vertritt, ist Bob Denard, der bis in die 1980er Jahre an Konflikten auf dem afrikanischen Kontinent beteiligt war und mehr oder weniger offen für französische Interessen eintrat. Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen kommt in Gewaltkonflikten weltweit heutzutage eine immer wichtigere Rolle zu. Darüber wird seit einigen Jahren kontrovers diskutiert.

Eine weitere Form der nicht offenen Kriegsbeteiligung ist die vorgeblich neutrale Intervention zur Beendigung eines innerstaatlichen Krieges. Dieses Szenarios bedienten sich etwa die Vereinigten Staaten 1965, um in der Dominikanischen Republik den nach dem Militärputsch ausgebrochenen Bürgerkrieg zu beenden, der drohte, zugunsten der Revolutionäre auszugehen. Dabei agierten die USA formal als Teil der im Rahmen der "Operation Power Pack" durch die Organisation Amerikanischer Staaten entsandten Truppen. Mitte der 1990er Jahre wurde die von der westafrikanischen Staatengemeinschaft ECOWAS mandatierte Eingreiftruppe so zu einem Akteur im Ersten Liberiakrieg, als sie unter nigerianischer Führung vor allem gegen die Rebellen unter Charles Taylor vorging.

Auch in mehreren Nachfolgestaaten der Sowjetunion, insbesondere in Moldawien und Georgien, wurden zur Überwachung von Waffenstillständen "neutrale" Interventionstruppen unter dem Dach der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten entsandt. De facto unterstützten diese von Russland dominierten Truppen jedoch jeweils eine Konfliktpartei. 2008 führte dies im Falle der Region Südossetien zum offenen Krieg zwischen Georgien und Russland.

Die letzte Form der nicht offenen Kriegführung ist die Beteiligung an Kriegen, die von den betreffenden Staaten nicht als solche deklariert werden. Auch dadurch entsteht eine Grauzone zwischen Krieg und Frieden, wie sie für "hybride" Kriege charakteristisch ist. An dieser Stelle sei an die heftige politische Debatte in Deutschland erinnert, die sich um die Frage drehte, ob die Bundeswehr in Afghanistan an einem Krieg beteiligt sei. Dabei wurde zunächst die Interpretation als Nachkriegs- und Stabilisierungsmission im Rahmen der NATO-Unterstützungstruppe ISAF aufrechterhalten, obwohl bereits ab 2003 nach der Reorganisation der Taliban wieder ein offener Krieg in Afghanistan zu beobachten war.

Ähnlich verhält es sich mit Blick auf das Vorgehen gegen den internationalen Terrorismus, derzeit vor allem gegen den sogenannten Islamischen Staat: Als beispielsweise der französische Präsident François Hollande die Anschläge des "Islamischen Staates" in Paris am 13. November 2015 als Kriegserklärung bezeichnete, stand die Frage im Raum, wie die bereits in den Monaten zuvor im Rahmen der Anti-IS-Koalition im Irak und in Syrien geflogenen französischen Luftangriffe offiziell zu bezeichnen waren.

Fazit

Aus der Vielzahl von Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Elemente von Kriegführung können sich die unterschiedlichsten "hybriden" Bedrohungsszenarien ergeben. Die reine Mischung verschiedener Arten, Mittel und Strategien der Kriegführung stellt mit Blick auf vergangenes und aktuelles Kriegsgeschehen jedoch eher die Regel als die Ausnahme dar und kennzeichnet vielmehr Kriege im Allgemeinen als "hybride Kriege" im Besonderen. Einzelne Elemente der als "hybrid" bezeichneten Kriegführung, wie die Nutzung des Cyberspace für Spionage und Sabotage oder der sozialen Netzwerke für Desinformation und Propaganda, sind zwar tatsächlich erst neuerdings durch das Internet möglich geworden. Inwiefern dies allerdings einen neuen Kriegsbegriff erforderlich macht, ist fraglich.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. beispielsweise Johannes Varwick/Aylin Matlé, Die NATO und hybride Kriegführung, in: Sicherheit und Frieden 2/2016, S. 121–125; Oliver Tamminga, Hybride Kriegsführung. Zur Einordnung einer aktuellen Erscheinungsform des Krieges, Stiftung Wissenschaft und Politik, SWP-Aktuell 27/2015, Externer Link: http://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2015A27_tga.pdf.

  2. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Debatte über "Neue Kriege". Vgl. etwa Siegfried Frech/Peter I. Trummer (Hrsg.), Neue Kriege. Akteure, Gewaltmärkte, Ökonomie, Schwalbach/Ts. 2005 sowie Anna Geiß (Hrsg.), Den Krieg überdenken. Kriegsbegriffe und Kriegstheorien in der Kontroverse, Baden-Baden 2006.

  3. Vgl. Frank G. Hoffman, Conflict in the 21st Century: The Rise of Hybrid Wars, Arlington 2007, Externer Link: http://www.projectwhitehorse.com/pdfs/HybridWar_0108.pdf; ders., Hybrid vs. Compound War, 1.10.2009, Externer Link: http://armedforcesjournal.com/hybrid-vs-compound-war.

  4. Vgl. ebd. Hoffman wird daher bisweilen die erstmalige Nennung des Begriffs hybrid warfare zugeschrieben, so etwa bei Tamminga (Anm. 1), S. 1.

  5. Vgl. Williamson Murray/Peter R. Mansoor (Hrsg.), Hybrid Warfare. Fighting Complex Opponents from the Ancient World to the Present, Cambridge 2012.

  6. Vgl. Johann Schmid, Hybride Kriegführung und das "Center of Gravity" der Entscheidung, in: Sicherheit und Frieden 2/2016, S. 114–120, hier S. 119.

  7. Anton Dengg/Michael Schurian, Zum Begriff der Hybriden Bedrohungen, in: dies. (Hrsg.), Vernetzte Unsicherheit – Hybride Bedrohungen im 21. Jahrhundert, Wien 2015, S. 23–75, hier S. 26f. Vgl. auch Jan Asmussen/Stefan Hansen/Jan Meiser, Hybride Kriegsführung – eine neue Herausforderung?, Kieler Analysen zur Sicherheitspolitik 43/2015, S. 11, Externer Link: http://www.ispk.uni-kiel.de/de/publikationen/arbeitspapiere/jan-assmussen-stefan-hansen-jan-meiser-hybride-kriegsfuehrung-2013-eine-neue-herausforderung; Varwick/Matlé (Anm. 1), S. 123.

  8. Vgl. Dengg/Schurian (Anm. 7), S. 27. Zum Cyberspace als Kriegsschauplatz siehe auch den Beitrag von Thomas Reinhold in dieser Ausgabe (Anm. d. Red.).

  9. Hans-Georg Erhart, Russlands unkonventioneller Krieg in der Ukraine: Zum Wandel kollektiver Gewalt, in: APuZ 45–46/2014, S. 26–32.

  10. Waleri Gerassimow, zit. nach ebd.

  11. Hans-Georg Erhart, Postmoderne Kriegführung: In der Grauzone zwischen Begrenzung und Entgrenzung kollektiver Gewalt, in: Sicherheit und Frieden 2/2016, S. 97–103.

  12. Statt von regulären russischen Soldaten wird auch von "Freiwilligen" beziehungsweise ehemaligen Soldaten gesprochen.

  13. Zu Desinformation und Propaganda als Element hybrider Kriegführung siehe auch den Beitrag von Marcel H. Van Herpen in dieser Ausgabe (Anm. d. Red.).

  14. Vgl. Erhart (Anm. 11), S. 99; Schmid (Anm. 6), S. 115.

  15. Vgl. Bernhard Koch, Tertium datur: Neue Konfliktformen wie sogenannte "hybride Kriege" bringen alte Legitimationsmuster unter Druck, in: Sicherheit und Frieden 2/2016, S. 109–113, hier S. 110; vgl. auch Erhart (Anm. 11) passim; Schmid (Anm. 6), S. 118.

  16. Vgl. Felix Wassermann, Chimäre statt Chamäleon. Probleme der begrifflichen Zähmung des hybriden Krieges, in: Sicherheit und Frieden 2/2016, S. 104–108.

  17. Vgl. Rob de Wijk, Hybrid Conflict and Changing Nature of Actors, in: Julian Lindley-French/Yves Boyer (Hrsg.), The Oxford Handbook of War, Oxford u.a. 2012, S. 358–372, hier S. 360, der Mao mit seinen theoretischen Schriften damit zum Erfinder des Konzepts der hybriden Kriegführung erklärt, auch wenn dieser den Begriff nicht benutzt hatte.

  18. Letztlich ist dieser Begriff irreführend, da er über die jeweils lokalen Ursachen und Dynamiken dieser Kriege hinwegtäuscht. So kämpften etwa die Mudschaheddin in Afghanistan wohl kaum stellvertretend für den Westen gegen die Sowjetunion. Vielmehr könnte umgekehrt davon gesprochen werden, dass sich die jeweiligen lokalen Akteure des Ost-West-Konflikts bedienten, um Unterstützung, insbesondere in Form von Waffenlieferungen, zu erhalten.

  19. Vgl. Bernd Stöver, Geschichte des Koreakrieges. Schlachtfeld der Supermächte und ungelöster Konflikt, München 2013, S. 148.

  20. Vgl. Erhart (Anm. 9).

  21. Die im Folgenden aufgeführten Beispiele sind in Arbeiten der Hamburger Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung mit weiteren Literaturangaben dokumentiert. Für den Zeitraum von 1945 bis 1992 vgl. Klaus Jürgen Gantzel/Torsten Schwinghammer, Die Kriege nach dem Zweiten Weltkrieg 1945–1992. Daten und Tendenzen, Münster 1995; für den Zeitraum ab 1993 vgl. die Jahrbücher der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Kriegsursachenforschung, Das Kriegsgeschehen, Wiesbaden u.a. 1993–2009.

  22. Zu Privaten Militär- und Sicherheitsfirmen in der modernen Kriegführung siehe auch den Beitrag von Andrea Schneiker und Elke Krahmann in dieser Ausgabe (Anm. d. Red.).

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ist Mathematiker und leitet die Arbeitsgemeinschaft Kriegsursachenforschung am Institut für Politikwissenschaft der Universität Hamburg. E-Mail Link: wolfgang.schreiber@wo-sch.de Externer Link: http://www.akuf.de