Im Mai 2013 ließ das Bundesverteidigungsministerium verlautbaren, dass bei der Anschaffung des unbemannten Überwachungsflugzeugs Euro Hawk "die Reißleine" gezogen werde. Die Bundeswehr werde nicht, wie ursprünglich vorgesehen, fünf der unbemannten Luftfahrzeuge erhalten, mithilfe derer Gebiete großflächig überwacht werden können. Das Zulassungsverfahren zur Eingliederung des Euro Hawks in den zivilen Luftverkehr habe sich als zu teuer und zu aufwendig herausgestellt. Die Probleme um den Euro Hawk haben die Drohnendebatte in Deutschland neu befeuert. Bereits Mitte 2012 hatte sich der Verteidigungsminister für den Kauf von bewaffneten Drohnen ausgesprochen. Die Entscheidung hierüber wurde nun – auch aufgrund kontroverser Debatten in der Öffentlichkeit – auf die nächste Legislaturperiode verschoben.
Nicht nur in Deutschland wird die Anschaffung von unbemannten Luftfahrzeugen (Unmanned Aerial Vehicles, UAV) für militärische Zwecke diskutiert. Etwa 70 Länder verfügen bereits über die Technologie, viele andere investieren in entsprechende Forschungsprojekte oder planen, unbemannte Systeme zu kaufen. Es scheint kein Zweifel daran zu bestehen, dass die Zukunft der Kriegsführung von UAV beeinflusst, wenn nicht gar dominiert werden wird.
UAV sind unbemannte Flugzeuge, die vom Boden aus gelenkt werden oder deren Flugroute vor Beginn des Fluges programmiert wird. Sie sind in der Regel wiederverwendbar – eine Eigenschaft, die UAV von Marschflugkörpern oder ballistischen Raketen unterscheidet. Auch wenn die Bezeichnung "Drohne" eigentlich eine spezielle Untergruppe von unbemannten Flugzeugen beschreibt, wird sie heute in der Regel als Synonym für UAV gebraucht. Derzeit sind Hunderte verschiedener militärischer Drohnenmodelle in den unterschiedlichsten Größen und Designs erhältlich. Das Spektrum reicht von der Black Hornet, welche nur 12cm lang ist und von der britischen Armee in Afghanistan für Überwachungsmissionen eingesetzt wird, bis zur Global Hawk des US-amerikanischen Northrop Grumman Konzerns, die eine Spannweite von fast 40 Metern hat und bis zu 30 Stunden in der Luft bleiben kann. Auch wenn das besondere Interesse der Medien an bewaffneten Drohnen den gegenteiligen Eindruck erwecken könnte, sind gegenwärtig nur wenige UAV-Modelle bewaffnet.
Die Idee, unbemannte Ballons oder Flugzeuge für Aufklärungszwecke zu nutzen, ist älter als die Idee der bemannten Luftfahrt. Die ersten modernen Überwachungsdrohnen wurden in den 1950er Jahren entwickelt. Sie basierten auf Geschossen, die zum Flugabwehrtraining genutzt wurden. Derartige Drohnen wurden für US-Überwachungsmissionen im Vietnam-Krieg eingesetzt.
Ein entscheidender Moment war der Einsatz von Drohnen durch die israelischen Streitkräfte im ersten Libanon-Krieg 1982. Israel war lange Zeit Vorreiter in der UAV-Nutzung und gründete bereits 1971 eine eigene UAV-Staffel. 1982 schließlich verwendete das israelische Militär Drohnen unter anderem als Köder – sie wurden ausgesendet, um den Beschuss durch Flugabwehrraketen zu provozieren. Deren Abschussgeräte konnten daraufhin mithilfe von Raketen zerstört werden. Israelische Drohnen wurden zudem für Aufklärungszwecke eingesetzt. Die erfolgreiche Nutzung von UAV belebte das Interesse an der Technologie in den USA und läutete die Ära der modernen UAV ein.
Im Kosovo-Krieg 1999 spielten unbemannte Flugzeuge schließlich eine nie da gewesene Rolle. Die USA, Deutschland, Frankreich sowie Großbritannien setzten Drohnen für Aufklärungsmissionen ein; sie wurden insbesondere in Situationen gebraucht, in denen aufgrund schwieriger Sichtverhältnisse und serbischer Abwehrraketen bemannte Missionen zu gefährlich waren.
Weltweite Proliferation
Im vergangenen Jahrzehnt hat eine rasante Proliferation von UAV-Technologie stattgefunden. Im Jahr 2000 verfügten laut Angaben des International Institute for Strategic Studies (IISS) lediglich 17 Länder über unbemannte Flugzeuge.
Verlässliche Daten darüber, welche Länder UAV nutzen, gibt es nicht. Viele Staaten veröffentlichen keine Angaben über ihre militärische Ausstattung, andere wiederum brüsten sich mit Angaben über Hightech-Ausrüstung, die nicht zweifelsfrei überprüft werden können. Nach frei zugänglichen Informationen, die im Zuge mehrmonatiger Forschungsarbeiten, unter anderem am IISS, gesammelt wurden, gibt es aktuell 55 Staaten, die militärische UAV haben;
Die US-amerikanischen Streitkräfte sind die wichtigsten UAV-Nutzer weltweit. Laut Schätzungen der Teal Group Corporation werden in den kommenden Jahren 65 Prozent der Forschungs- und Entwicklungsausgaben im Bereich der UAV sowie 51 Prozent der UAV-Beschaffungskosten allein auf die USA entfallen. Israel – in absoluten Zahlen ein deutlich kleinerer Markt – ist die globale Nummer zwei und wichtigster Drohnenexporteur. Europäische Länder, allen voran Großbritannien, nutzen verschiedene UAV-Modelle aus eigener Produktion oder Importe aus den USA und Israel. Darüber hinaus diskutieren mehrere europäische Länder die Anschaffung bewaffneter UAV: Frankreich bemüht sich um ein US-amerikanisches Modell, und Italien möchte seine bisher unbewaffneten Predator- und Reaper-Drohnen mit Waffen ausstatten. Frankreich und Großbritannien unterzeichneten jüngst ein Abkommen über die Zusammenarbeit bei der Entwicklung eines bewaffneten UAV-Systems. Die Bundeswehr nutzt laut offiziellen Angaben fünf (unbewaffnete) UAV-Modelle; vier deutsche Systeme – MIKADO, LUNA, KZO, ALADIN – sowie das von Israel geleaste Heron-I-System. Auch wenn Deutschland bisher keine bewaffneten Drohnen hat, profitiert die Bundeswehr in Afghanistan laut Medienberichten von den bewaffneten UAV der US-Streitkräfte, die sie bei Bedarf anfordern kann.
Das weltweite Interesse an UAV hat mehrere Gründe. Allen voran steht der militärische Nutzen: Kleine Überwachungsdrohnen bieten eine kosteneffiziente Möglichkeit, einen Überblick über das Einsatzgebiet zu erhalten. Sie liefern Echtzeitbilder von Kampfhandlungen und werden insbesondere vom Heer genutzt, um die Umgebung um militärische Stellungen herum zu überwachen oder um bei Patrouillen die Sicherheit der Soldaten zu gewährleisten. Größere Überwachungs-UAV, die in der Regel der Luftwaffe unterstellt sind, können für Langzeitobservationen sowie für geheimdienstliche Tätigkeiten wie Abhörmaßnahmen eingesetzt werden. Bewaffnete UAV erlauben es wiederum, Bomben und Raketen möglichst präzise einzusetzen. Die lange Höchstflugdauer von UAV ist von besonderem Vorteil. Da sich kein Pilot an Bord befindet und Drohnen aufgrund ihres geringen Gewichts und ihrer im Vergleich zu anderen militärischen Flugkörpern kleinen Größe wenig Treibstoff verbrauchen, sind die maximalen Flugzeiten vieler Modelle deutlich länger als die bemannter Flugzeuge. Dies erlaubt es, Objekte über einen langen Zeitraum zu observieren, wodurch sich verlässlichere Informationen sammeln lassen. Ein weiterer Vorteil ist ferner, dass keine unmittelbare Gefahr für den Piloten besteht.
Zudem haben sich UAV in den vergangenen Jahren zu militärpolitischen Prestigeobjekten, Symbolen der Modernität, des technologischen Könnens und der militärischen Überlegenheit entwickelt. Um heute als militärische Macht anerkannt zu werden, so scheint es, braucht ein Staat UAV. Dies zeigt sich auch daran, dass in vielen Staaten die Anschaffung und Entwicklung von Drohnen "Chefsache" ist: So war es Präsident Hugo Chávez, der im Sommer 2012 Venezuelas erstes selbstproduziertes UAV vorstellte; auch Wladimir Putin ließ es sich nicht nehmen, persönlich anzukündigen, dass Russland bis zum Jahr 2020 12 Milliarden US-Dollar in die Entwicklung und Anschaffung von UAV investieren werde. Ein französischer General brachte es folgendermaßen auf den Punkt: "Staaten, die zählen, verfügen über unbemannte Fähigkeiten – diese tragen auf der einen Seite zum militärischen Erfolg eines Landes bei, auf der anderen beeinflussen sie positiv das Ansehen des Landes."
Risiken der Proliferation
Inwieweit gibt die rapide Ausbreitung der UAV Anlass zur Sorge? Das hängt davon ab, um welche Art von UAV es sich dabei handelt, welche Akteure in welchem Kontext sie nutzen werden und wie die zukünftige technologische Entwicklung insgesamt aussehen wird. Die Proliferation von unbewaffneten UAV bietet vergleichsweise wenig Anlass zur Sorge, da sie die Informationslage von Streitkräften verbessern und so dazu beitragen können, Missverständnisse mit potenziell dramatischen Konsequenzen zu vermeiden.
Anders stellt sich die Situation in Bezug auf waffenfähige Drohnen dar. Bisweilen wird argumentiert, dass bereits der Besitz von bewaffneten UAV problematisch sei, da sie die Illusion einer präzisen und – zumindest für die Besitzer – unblutigen Kriegsführung schaffen. Es wird befürchtet, dass "die Hemmschwelle für den Einsatz militärischer Gewalt sinken" würde, "wenn dabei keine eigenen Soldatinnen und Soldaten getötet werden können".
Dennoch sollte nicht der Eindruck entstehen, Kriege könnten allein mit UAV geführt werden. Sie sind derzeit nur ein Mittel der Kriegsführung, dessen Einsatzmöglichkeiten in konventionellen (zwischenstaatlichen) Konflikten begrenzt ist, da der Großteil von Flugabwehrsystemen relativ problemlos abgeschossen werden kann. Größere Auswirkungen haben sie in der Auseinandersetzung mit nichtstaatlichen Akteuren außerhalb klar definierter Kriegsgebiete. Die USA setzen derzeit bewaffnete UAV gegen mutmaßliche Terroristen insbesondere in den nordwestlichen Stammesgebieten in Pakistan ein. Dort sind zwischen 2004 und 2013 etwa 3.000 Menschen Opfer von US-amerikanischen Drohneneinsätzen geworden.
Eine kritische Diskussion der Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit US-amerikanischer Drohneneinsätze kann an dieser Stelle nicht geführt werden. Die Frage ist indes, ob die Proliferation bewaffneter Drohnen andere Länder dazu ermutigen könnte, sich am Vorgehen der USA ein Beispiel zu nehmen. Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière erklärte am 31. Januar 2013 vor dem Bundestag, dass die Einführung bewaffneter UAV die Einsatzregeln der Bundeswehr nicht verändern würde und eine derartige Nutzung der Drohnensysteme von Deutschland nicht zu erwarten sei. Ob andere Staaten eine ähnliche Zurückhaltung zeigen werden, ist unsicher: So sprachen chinesische Entscheidungsträger bereits öffentlich darüber, einen Drogenboss in Myanmar per Drohnenangriff töten zu wollen. Sollten derartige Attacken die Norm werden, könnten sie die internationale Sicherheit und Stabilität gefährden, indem sie eine Situation anhaltender, schwelender Konflikte schaffen. Auch könnten Angriffe dieser Art Terrorismus und Guerilla-Taktiken neuen Aufschwung geben: Ist es Gruppierungen nicht mehr möglich, ihrem Gegner auf dem Schlachtfeld zu begegnen, da dieser sich vom Schlachtfeld zurückzieht, müssen neue Ziele gefunden werden, zum Beispiel in der Zivilbevölkerung.
Auch nichtstaatliche Akteure nutzen vermehrt das Potenzial unbemannter Flugzeuge. So gelang es der libanesischen Hisbollah mehrfach, UAV über israelisches Gebiet zu steuern.
Kritiker von Drohneneinsätzen warnen insbesondere vor der Entwicklung autonomer bewaffneter UAV. Hierbei werden die wesentlichen Entscheidungen – welche Ziele angeflogen sowie ob und wann Waffen abgefeuert werden sollen – zunehmend an Maschinen abgegeben. Anstatt Befehle zu erteilen, die von einer Maschine ausgeführt werden, also in the loop zu sein, übt der Mensch hierbei nur noch eine Kontrollfunktion über (semi-)autonome Systeme aus, ist also on the loop. Im extremsten Fall könnten Computer Entscheidungen alleine treffen und ausführen, der Mensch wäre unbeteiligt, also out of the loop. In den Diskussionen wird oftmals auf die Beschleunigung der Kriegsführung hingewiesen: Bei einem Angriff können Sekunden über Leben und Tod entscheiden; der Mensch könnte im Gegensatz zu Computern zu langsam sein, um derartige Entscheidungen zu treffen.
Rüstungskontrolle
Der Verkauf und Export von UAV-Technologie unterliegt bestehenden Rüstungskontrollabkommen (wie dem Missile Technology Control Regime oder dem Wassenaar Arrangement). Spezielle Instrumente für unbemannte Systeme existieren derzeit nicht. Die Anwendung von Rüstungskontrollinstrumenten auf UAV erschwert sich einerseits dadurch, dass ihre Einordnung in gängige Waffenkategorien und Definitionen problematisch und umstritten ist. Andererseits existiert derzeit eine Bandbreite an UAV, deren Komponenten sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke nutzbar sind (sogenannte Dual-Use-Güter). Manche Drohnengegner empfehlen daher die Einführung neuer Rüstungskontrollinstrumente für bewaffnete und vollautonome UAV. Doch im Gegensatz zur globalen Ächtung von Landminen oder Atomwaffen durch den weitgehenden Konsens der Weltgemeinschaft, wodurch die Einführung von internationalen Kontrollinstrumenten erleichtert wurde, besteht ein derartiges Einvernehmen bezüglich eines Verbots von UAV gegenwärtig nicht.
Letztendlich ist die ausschließliche Konzentration auf Aspekte der Rüstungskontrolle fehlgeleitet. Wichtiger ist eine intensive Diskussion über die Nutzung und den Einsatz bewaffneter UAV: Nicht die Technologie an sich ist heikel, sondern Art und Weise sowie Kontext ihres Gebrauchs. Eine Absichtserklärung, den Einsatz bewaffneter Drohnen explizit nur unter Einhaltung geltenden internationalen Rechts zu akzeptieren, könnte ein erster Schritt sein, der weltweit voranschreitenden Proliferation von UAV ihre Brisanz zu nehmen.