Seit einigen Jahren scheint ein internationaler Verbrechertyp zurückzukehren, dessen Umtriebe als Geißel der Menschheit für längst überwunden galten: der Pirat.
Bis auf wenige, aber bedeutende Ausnahmen existieren kaum Selbstzeugnisse von Seeräubern, da die meisten von ihnen weder lesen noch schreiben konnten. Ferner ist es immer schon im Eigeninteresse der an Raub, Plünderung und Mord Beteiligten gewesen, alle Spuren ihrer Verbrechen zu verwischen oder falsche Fährten zu legen. Schließlich beruhen etwa unsere heutigen Kenntnisse über die nahezu weltumspannende Seeräuberei an der Wende zum 18. Jahrhundert zum größten Teil auf literarischen Erzeugnissen, in denen Fakten und Fiktionen untrennbar miteinander verbunden sind.
Als Franzosen und Engländer zu Beginn des 19. Jahrhunderts den Nordafrikanern aus Tunis, Algier und Tripolis Seeräuberei vorwarfen, sich dabei selbst aber weder an die eigenen Verträge mit den Bewohnern des Maghreb noch an internationales Kriegsrecht hielten, richtete der Bey von Tunis diesen Vorwurf nicht ganz zu Unrecht gegen die Europäer selbst. Weil sie in das von ihnen beanspruchte Herrschaftsgebiet segelten, bezeichneten Spanier und Portugiesen französische, englische und holländische Amerikafahrer im 16. Jahrhundert als Piraten. Von den Iberern daran gehindert, in die "Neue Welt" zu fahren, drehten Franzosen, Engländer und Holländer den Spieß um und hielten ihnen ihrerseits Seeräuberei vor. In der Wechselseitigkeit des Piraterievorwurfs zeigt sich, was die Bezeichnungen "Seeräuber" oder "Pirat" immer schon waren, nämlich Begriffe der Fremdbeschreibung, um die Handlungen und Gewaltanwendungen des Gegners zu delegitimieren und zugleich die eigenen damit zu rechtfertigen, etwa mit Hilfe der Selbstbeschreibung als "Seepolizist" oder "Piratenjäger". Das hat sich bis heute nicht geändert: Nicht wir sind Räuber und Banditen, sondern die Hochseefahrer internationaler Fischfangflotten, die in unsere Küstengewässer eingedrungen sind, um widerrechtlich unsere Fischgründe auszurauben – so argumentieren in jüngerer Zeit viele Somalier, wenn sie der Piraterie beschuldigt werden und sich dabei als selbst organisierte Küstenschutzpatrouille verstehen.
Verstehen lässt sich die lange Geschichte der Piraterie daher häufig als eine Angelegenheit wechselseitiger Beschuldigungen. Fast immer fehlte eine neutrale dritte Instanz, so dass die meisten Streitfälle durch das Recht des Stärkeren entschieden wurden und dieser dann über das Monopol verfügte, zu definieren, wer Pirat sei und wer nicht.
Stationen der Piraterie-Weltgeschichte
Oft ist Piraterie als "zweitältestes Gewerbe" der Welt bezeichnet worden. Wagt man den Versuch, eine kurze Geschichte dieses Gewerbes wenigstens knapp zu umreißen, dann ist zunächst zu bedenken, dass einem die Bezeichnung "Piraterie" als abwertende Fremdzuschreibung ständig und in ganz unterschiedlichen Zusammenhängen begegnet. Erschwerend kommt hinzu, dass unsere heutige völkerrechtliche Definition von Piraten als Personen, die auf hoher See aus Eigennutz Gewalttaten gegen Personen oder Eigentum begehen, ohne hierzu von einer anerkannten Regierung ermächtigt worden zu sein, nur sehr bedingt auf die lange Geschichte solcher Zuschreibungen angewandt werden kann. Legt man diese allgemeine Definition zugrunde, dann erscheint die Geschichte der Piraterie zunächst nicht viel mehr zu sein, als eine bloße zeitliche Abfolge von aufflackernden Verdichtungen seeräuberischer Aktivitäten, die an verschiedenen Orten der Welt auftauchen und wieder verschwinden. Schaut man jedoch genauer hin, indem man den Blick auf die wirtschaftlichen und politischen Funktionen des Seeraubs richtet, ergeben sich gewisse Muster und Strukturen, die sich in veränderten Formen wiederholen.
Antike: Hartnäckig hält sich bis heute die Behauptung, Piraterie sei im frühen Altertum nichts Verwerfliches, sondern etwas Heldenhaftes gewesen. Bereits bei Hugo Grotius, dem großen Theoretiker des modernen Völkerrechts aus dem 17. Jahrhundert, liest man, die Worte Homers "Seid Ihr Räuber?" seien eine freundschaftliche Frage gewesen. Und gemäß Justin habe Seeräuberei bis zur Zeit des Tarquinius (der Sage nach der letzte König Roms) als etwas Ruhmvolles gegolten.
Abgesehen von der Rechtsfrage lassen sich bis in die älteste Zeit menschlicher Überlieferung zwei Formen von maritimer Gewaltanwendung und Beutenahme unterscheiden. Zum einen werden seit dem "Seevölkersturm" im östlichen Mittelmeer um etwa 1200 v. Chr. immer wieder verschiedene Völker genannt, die als Gemeinschaft insgesamt vorrangig vom Seeraub lebten. Gezählt werden dazu etwa in der Antike die griechischen Phokaier, die Kilikier aus Kleinasien oder im Mittelalter die fast ganz Europa mit Plünderungszügen heimsuchenden Normannen und Wikinger. Zum anderen waren es immer wieder sehr kleine, regional engräumig agierende Personengruppen, die Raubüberfälle zur See in sehr begrenztem Umfang und auf bestimmte Zeiten beschränkt unternahmen. Oft waren es Bauern in Zeiten von Missernten oder Fischer während der Laichsaison, die ihren Erwerbsausfall kompensierten, indem sie Schiffe überfielen, später aber wieder zu ihrem eigentlichen Gewerbe zurückkehrten. Beobachten lassen sich solche Ausprägungen saisonaler oder episodischer Piraterie als subsidiäre Erwerbsform nicht nur im europäischen Raum, sondern etwa auch in Asien an der langen chinesischen Küste, wo seit den ersten chinesischen Dynastien einheimische Fischer in den fangfreien Sommermonaten Boote ausrüsteten, um an den Küsten zu plündern und Handelsdschunken zu überfallen.
Spätestens nach dem Ende der Perserkriege (ca. 450 v. Chr.) setzte mit dem Aufstieg Athens das Bemühen ein, Piraterie wirksam zu bekämpfen, um den Handel auf dem Meer sicherer zu gestalten. Allmählich entstanden Normen zwischen den Mächten, durch die Piraterie als Straftat verurteilt wurde. Die damit einhergehende Verrechtlichung kriegerischer Beziehungen führte dazu, dass römische Juristen der spätrepublikanischen Zeit Kämpfe gegen Piraten nicht als Kriege, sondern als "Polizeiaktionen" ansahen. Das imperiale Rom instrumentalisierte den Antipiratenkampf zur Delegitimierung des Widerstands gegen äußere Gegner wie innere Opposition. Aus der Seeräuberbekämpfung wurde in der Kaiserzeit das Selbstbild als starke politische Autorität ab. Wie problematisch aber eine solche Unterscheidung zwischen Krieg und Raub letztlich blieb, belegen die Worte Augustins (354–430) aus "De civitate Dei".
Mittelalter: Ihrerseits begann sich die Piraterie im Mittelalter in eine legale und eine illegale Variante aufzuspalten. Im lateinischen Mittelmeerraum, insbesondere in den mächtigen Handelsstädten Genua und Venedig, bezeichnete man maritime Raubfahrten, die mit einer obrigkeitlichen Lizenz legalisiert wurden, als Piraterie in cursum (wörtlich: "in rascher Fahrt"). Aus diesem Ausdruck entwickelte sich später dann der Begriff des Korsaren sowie des Kaperfahrers für den nordeuropäischen Raum. Die seit dem Mittelalter in ganz Europa gebräuchlichen Kaperbriefe schufen einen legalen Rahmen für private Seebeutenahme.
Interkontinentale Piraterie ab dem 16. Jahrhundert
Mit dem globalen Ausgriff europäischer Seemächte nach Amerika und Ostindien dehnten sich ab dem 16. Jahrhundert auch die Aktivitäten europäischer Seeräuber aus. Seefahrer aus Frankreich, England und Holland widersetzten sich dem Vorherrschaftsanspruch der Spanier und Portugiesen auf weite Teile der außereuropäischen Welt. In einer Mischung aus Seeraub, Schmuggel und Handel beteiligten sie sich als Handelskorsaren am Wettlauf um Machtansprüche und Handelsmonopole in West- und Ostindien. Seebeutefahrer wie François le Clerc, Richard Hawkins, Francis Drake oder Piet Heyn dienten ihren jeweiligen Souveränen als Pioniertruppe exterritorialer Machtausdehnung. Während sie auf diese Weise den Atlantik in einen Schauplatz seekämpferischer Auseinandersetzungen zwischen den konkurrierenden Europäern verwandelten, war die Lage östlich von Afrika wesentlich komplizierter. Kaufmannskrieger der englischen und niederländischen Ostindienkompanien führten einen permanenten Seebeutekampf mit den Portugiesen. Französische, englische und holländische Korsaren sorgten dafür, dass lizenzierter und unlizenzierter Seeraub im 16. und 17. Jahrhundert interkontinentale Ausmaße annahmen.
Seit Beginn des portugiesischen Vordringens in den Indischen Ozean und in das Südchinesische Meer wurden die europäischen Beziehungen zu den Völkern Asiens durch die Piraterie kompliziert wie verdichtet. Mal wurden die Portugiesen von chinesischer Seite als Räuber und Piraten angesehen, ein anderes Mal galten sie den Japanern als Verbündete im Kampf gegen chinesische Piraten. Auf der anderen Seite wurden sie immer wieder Opfer von japanischen Piraten, etwa den Noshima Mukarami, die sich jedoch nicht als Piratenbanden, sondern als Seeherrscher verstanden. Wie ihre europäischen Konkurrenten und Handelspartner kombinierten viele chinesische Seefahrer ebenfalls friedlichen Handel mit Schmuggel und Seeraub. Hinzu kam, dass sich unter den japanischen Seeräuberbanden der Wōkòu häufig auch Chinesen, Malaysier, Siamesen und eben auch Portugiesen, Spanier oder sogar Afrikaner befanden. In der Auseinandersetzung mit asiatischen Seeräubern wurde den Europäern im Laufe des 16. Jahrhunderts bewusst, dass sie in Asien im Unterschied zu Amerika nicht die alleinigen Machtfaktoren bildeten, sondern auf die Kooperation mit regionalen Großmächten wie Persien, Indien und China angewiesen waren.
Um die Mitte des 17. Jahrhunderts hatte sich die Karibik zu einem Zentrum piratischer Aktivitäten entwickelt. Von den Inseln der Kleinen und Großen Antillen bis zur nordamerikanischen Küste reichte das Operationsgebiet der Bukanier und Flibustier, ursprünglich Gruppen europäischer Emigranten, die – in Westindien ansässig – vorrangig vom Seeraub lebten.
Lange Zeit von Engländern und Franzosen als Kaperfahrer gegen Neu-Spanien eingesetzt, verloren die Bukanier und Flibustier im ausgehenden 17. Jahrhundert die Unterstützung der Nordeuropäer, nachdem letztere sich in Westindien selbst als Kolonialmächte etablieren konnten.
Erst durch die anhaltenden Raubüberfälle der Piraten aus den europäischen Kolonien Amerikas wurde die im ostindischen Raum vorherrschende Großmacht, das Mogulimperium, auf die Präsenz der europäischen Händler im indischen Ozean aufmerksam. Pauschal gab man ihnen die Schuld an den Überfällen und verlangte von ihnen Schutzmaßnahmen durch Konvoischiffe und Piratenjäger. So waren es die Piraten der "Runde", welche die bislang untereinander konkurrierenden Europäer dazu zwangen, sich an einen Tisch zu setzen. Die gemeinsamen seepolizeilichen Maßnahmen gegen die roundsmen bildeten den Ausgangspunkt ihrer späteren Seevorherrschaft im Indischen Ozean. Als sie die Verbindungen zu den Hintermännern in Amerika kappten, brach das fragile Piratennetzwerk der roundsmen zusammen, aber durch deren Raub- und Schleichhandel, der insbesondere zur Erschließung neuer Sklavenmärkte an der ostafrikanischen Küste führte, waren Westindien und Ostindien als bisher weitgehend getrennte Wirtschaftsräume ein ganzes Stück näher zusammengerückt – was man als Globalisierungseffekt der "Piratenrunde" bezeichnen könnte. Mit dem Verschwinden der "Runde" verbindet man heute auch das Ende des goldenen Zeitalters der Piraterie.
Aber das Seeraubproblem als Gegenstand internationaler Beziehungen blieb weiterhin vor allem im mediterranen Raum virulent.
In Form der Kaperei erfuhr der staatlich lizenzierte Seeraub einen letzten großen Höhepunkt in den Napoleonischen Kriegen sowie den Unabhängigkeitskriegen in Nord- und Südamerika im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert. Nach politischer Autonomie von Spanien oder England strebende Mächte wie die USA, Bolivien, Chile oder Argentinien bedienten sich mangels eigener Seestreitkräfte privater Seebeutefahrer durch die Ausstellung von Kaperbriefen für ihren politischen Befreiungskampf. Dabei verschwamm die ohnehin schwer fixierbare Grenze zwischen Kaperei und Piraterie immer mehr. Der Kaperkrieg hatte ein solches Maß an Irregularität erreicht, dass keine der an den Auseinandersetzungen diesseits und jenseits des Atlantiks beteiligten Großmächte sicher einschätzen konnte, was nach internationalen Standards als legitime Kaperaktion zu gelten habe und was nicht.
Wenngleich mit der "Piratenrunde" um 1700 Seeräuberei ihre räumlich größte Ausdehnung in der bisherigen Geschichte erreichte, so bildete sich die bis heute größte Piratenflotte weder im Mittelmeer noch im Atlantik, sondern im Südchinesischen Meer.
Pirateriebekämpfung im Zeichen des kolonialen Imperialismus
Politisch nutzten im 19. Jahrhundert vor allem die großen Kolonialmächte das universale Recht der Piraterieverfolgung, um daraus weltweite Jurisdiktions- und Seeherrschaftsansprüche abzuleiten. Auf dieses Recht beriefen sich beispielsweise die Briten, als sie im Rahmen seepolizeilicher Maßnahmen dazu übergingen, ihre Stellung als imperiale Kolonialmacht auf der Arabischen Halbinsel oder in Südostasien auszubauen und zu festigen. "Bis in die entlegensten Winkel der Welt", so formulierte bereits im 17. Jahrhundert ein Londoner Admiralitätsrichter den Anspruch der englischen Marine, Piratenschiffe rund um den Globus zu verfolgen.
Blieben Piraterie und ihre Bekämpfung im kolonialen Kontext während des gesamten 19. Jahrhunderts eine willkommene Rechtfertigung imperialer Machtbestrebungen, so geriet die legale Gegenseite der Piraterie, die Kaperei, um die Jahrhundertmitte international stark unter Druck, bis man sich 1856 auf der Pariser Seerechtskonferenz multilateral auf ein uneingeschränktes Kapereiverbot einigte. Völkerrechtlich zwar zunächst umstritten, setzte sich dieses Verbot auf lange Sicht gesehen international durch.
Fehlende völkerrechtliche Kodifikation
Während sich im 19. Jahrhundert die Ausweitung des Pirateriebegriffs auf den Sklavenhandel ebenso wenig behaupten konnte wie dessen Ausdehnung auf die Beschädigung internationaler Telegrafenkabel, blieb andererseits manchem Rechtsgelehrten die gängige Bestimmung von Seeraub zu eng gefasst. Nachdem aus Mangel an Konsens das Bemühen um eine völkerrechtliche Kodifikation der gesetzlichen Pirateriebekämpfung 1927 von der Agenda des Völkerbundes genommen wurde, kommentierte der Jurist Alexander Müller das Scheitern mit dem Hinweis, dass immer noch "fast keine Frage des Piraterierechtes unstreitig" sei, etwa betreffend der Meuterei auf Schiffen, der Behandlung von Schiffen Aufständischer oder von Handelsschiffen, die sich an Kriegsmaßnahmen beteiligten.
Recht und Politik treffen im Pirateriebegriff immer wieder aufeinander und treten zueinander in ein widersprüchliches, wenn nicht paradoxes Verhältnis. Auch wenn organisierte Aufständische, sofern sie als solche anerkannt sind, nicht als Piraten angesehen werden, verhält sich die Spruchpraxis hierzu nicht ganz eindeutig. Das gilt insbesondere für nicht anerkannte Rebellen. Dabei komme es Völkerrechtler Rüdiger Wolfrum zufolge nicht so sehr darauf an, ob sie für sich das Recht der Kriegführenden in Anspruch nehmen können, "sondern darauf, ob die vorgenommenen Gewaltakte noch in den typischen Bereich der Seekriegsführung fallen oder nicht."
Im modernen Völkerrechtsverständnis führte die rechtliche Nichtgreifbarkeit des Piraten dazu, dass er auf der einen Seite, so könnte man mit Carl Schmitt sagen, in die "merkwürdige" Liste nicht-staatlicher Völkerrechtssubjekte aufgenommen wurde, "eine Liste, die mit dem Heiligen Vater beginnt und mit dem Seeräuber endet"
Drohende Wiederkehr?
Wenn gegenwärtig Seeraub in ihrer Spielart der Somalia-Piraterie eine neue Blüte als Gefahr internationaler Schifffahrt zu erleben scheint, so ist dieses Phänomen vor allem im Zusammenhang neuer Formen von Gewalt zu sehen, die weder vollständig staatlicher Kontrolle unterliegen, noch durch das Aufeinandertreffen militärisch wie politisch gleichberechtigter Gegner gekennzeichnet sind. Zu einer ähnlich globalen Gefahr wie um 1700 könnte die heutige Piraterie am Horn von Afrika allerdings nur unter den Bedingungen werden, dass erstens eine ganze Reihe von Küstenstaaten wie Somalia nicht mehr oder nur noch sehr begrenzt ihr Gewaltmonopol wahrnehmen kann, zweitens der Mangel an legalen Erwerbstätigkeiten in solchen Ländern die Bereitschaft zur gefährlichen Beutejagd auf See steigen lässt. Drittens müsste es zu Nachahmern in größerem Stil auch in anderen Regionen der Welt kommen, die viertens, im Rahmen von Strukturen international organisierter Kriminalität miteinander kooperieren würden. Freilich bleibt davon unberührt, dass örtlich begrenzte Phänomene gewalttätiger Überfälle auf See wohl nie ganz zu unterbinden sein werden.