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Väter in der Familienpolitik | Mannsbilder | bpb.de

Mannsbilder Editorial Für Männer, aber nicht gegen Frauen Vom Singular zum Plural: Männlichkeit im Wandel Entgrenzungsdynamiken: Geschlechterverhältnisse im Umbruch Männerforschung: Entwicklung, Themen, Stand der Diskussion Väter in der Familienpolitik (Nicht) Vater werden und (nicht) Vater sein heute Wie aus Jungen Männer werden

Väter in der Familienpolitik

Alexandra Baronsky Irene Gerlach Ann Kristin Schneider

/ 15 Minuten zu lesen

Das Thema Vaterschaft hat Hochkonjunktur in Deutschland. Ob in den Medien, in der Wissenschaft oder in der Politik – in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist zunehmend von "aktiven“ oder "neuen“ Vätern die Rede, die an der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder bewusst teilhaben wollen, anstatt sich auf die finanzielle Absicherung der Familie zu beschränken. Auf politischer Ebene spielen Väter insbesondere in der Familienpolitik eine immer größere Rolle. Der vorliegende Artikel greift diesen Bedeutungszuwachs auf. Zum einen soll die Entwicklung zurückverfolgt werden: Seit wann richtet sich die politische Aufmerksamkeit auf Väter? Wie äußert sie sich? Aus welchen Gründen kam es dazu? Zum anderen geht es um die Frage, welche Auswirkungen damit verbunden sind: Haben Väter auf politische Maßnahmen reagiert? Kann der Staat generell ihr Verhalten beeinflussen? Welche Bedeutung kommt der Politik als Einflussfaktor zu?

Betrachtet wird die Vereinbarkeitspolitik als Teilbereich der Familienpolitik. Am Beispiel von Mutterschaftsurlaubsgeld, Erziehungsgeld und Elterngeld wird überprüft, ab wann und in welcher Form Väter Zielgruppe der finanziellen Absicherungsmaßnahmen der Erziehungszeit von Kleinkindern waren. Anhand einer Diskursanalyse wird erforscht, aus welchen Gründen Väter dabei jeweils ausgeschlossen oder angesprochen wurden. Um auszuloten, ob und in welchem Maße die Gesetze das Verhalten der Väter tatsächlich beeinflussen konnten, wird ihre Reaktion einerseits anhand der Inanspruchnahme von Erziehungsgeld und Elterngeld und andererseits anhand der Entwicklung ihres Verständnisses der Vaterrolle beleuchtet. Um im Anschluss das Verhältnis zwischen Staat und Vätern am Beispiel der Vereinbarkeitspolitik einordnen zu können, sind zunächst jedoch einige theoretische und analytische Grundlagen nötig.

Wohlfahrtsstaat und Geschlecht

In den 1980er Jahren begannen deutsche Sozialwissenschaftlerinnen damit, den Zusammenhang zwischen Wohlfahrtsstaat und Geschlecht systematisch zu untersuchen. Dabei lag ihr Fokus zunächst auf Frauen. Sie analysierten, inwiefern Staaten durch ihre Sozialpolitik die geschlechtsstereotype Arbeitsteilung förderten und verstärkten, nach welcher die Frau für die unbezahlte Familien- und Haushaltstätigkeit zuständig war und der Mann für den finanziellen Unterhalt der Familie. Diese Arbeitsteilung brachte wesentliche Nachteile für Frauen mit sich, da finanzielle und soziale Absicherung an Erwerbstätigkeit gebunden war, während häusliche Tätigkeiten zu keinerlei Ansprüchen auf Leistungen außerhalb der Sozialhilfe berechtigten. Soziale Absicherung bestand für Hausfrauen demnach nur abgeleitet von ihren Ehemännern, wodurch Abhängigkeiten begründet und verstärkt wurden. So formulierte Ute Gerhard, dass die „bisherige Sozialpolitik, die einseitig die Interessen von Männern vertritt, sich an der Aufrechterhaltung der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung beteiligt“, sie entpuppe sich gar als „wichtiges Instrument patriarchaler Herrschaft“. Ilona Ostner und Jane Lewis entwickelten in diesem Sinne ihre einflussreiche Klassifizierung der Wohlfahrtsstaaten anhand des Kriteriums, wie stark sie die geschlechtsstereotype Arbeitsteilung festigen.

Männer rückten in der vergleichenden Wohlfahrtsstaatsforschung erstmals mit Aufkommen der Adult-worker-Norm nicht mehr nur als Ernährer, sondern auch als aktive Väter in den Fokus. Die Adult-worker-Norm beschreibt zum einen den kontinuierlichen Anstieg der Frauenerwerbstätigkeit in Europa, wodurch sich die Notwendigkeit der Umverteilung der – zuvor hauptsächlich von Frauen verrichteten – Arbeit in der Familie ergeben hat. Zum anderen bezeichnet der Begriff einen Paradigmenwechsel auf politischer Ebene. Um den Folgen des demografischen Wandels entgegenwirken zu können, hat die Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen inzwischen hohe Bedeutung auf der Agenda der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten erlangt. Ebenso ist die Steigerung der Geburtenrate wichtiger geworden. Beide Ziele versuchen die Regierungen durch eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erreichen, wobei die Suche nach geeigneten und die Erprobung von ergriffenen Maßnahmen noch andauert.

Während im Mainstream der sozialwissenschaftlichen Debatte die Frage dominiert, in welcher Form Staat und Markt die Familie dafür in ihren Funktionen unterstützen können, ist in der geschlechtersensiblen Wohlfahrtsstaatsforschung die Forderung aufgekommen, Anreize dafür zu schaffen, dass Mütter auch innerhalb der Familie durch eine partnerschaftlichere Arbeitsteilung entlastet werden. Nancy Fraser ging sogar so weit, Wohlfahrtsstaaten danach zu klassifizieren, inwieweit sie in der Lage sind, Väter zur Übernahme unbezahlter Familientätigkeiten zu bewegen. Als ausschlaggebende Gründe für diese Zielsetzung dominieren hier allerdings nicht volkswirtschaftliche Überlegungen zur Bekämpfung des demografischen Wandels, sondern die Minimierung der Nachteile, die sich für Frauen aus der traditionellen geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung ergeben. Verschiedene Politikbereiche sind in der geschlechtersensiblen Wohlfahrtsstaatsforschung seither daran gemessen worden, ob ihre Ausgestaltung zu mehr Gerechtigkeit in der Aufgabenteilung zwischen den Geschlechtern beiträgt. In Bezug auf Elternurlaubsregelungen ist dabei festgestellt worden, dass häufig Frauen den Elternurlaub in Anspruch nehmen, da sie meist weniger Geld verdienen als ihre Partner, deren Einkommen infolgedessen weniger entbehrlich ist. Des Weiteren gefährden zu lange "Urlaubszeiten“ die Arbeitsmarktanbindung von Frauen und damit ihre eigenständige Absicherung. Gefordert werden deshalb als Vergütung ein Lohnersatz, eine nicht zu lange Dauer des Urlaubs, unterstützende Infrastruktur und zusätzliche Anreize für eine Inanspruchnahme durch Männer.

Mutterschaftsurlaubsgeld, Erziehungsgeld, Elterngeld

Vor dem Hintergrund der bisherigen Analyse der Beziehung zwischen Wohlfahrtsstaaten und Vätern soll nun anhand der Vergütung von Erziehungsurlaubszeiten betrachtet werden, wie die deutsche Vereinbarkeitspolitik in den vergangenen 30 Jahren an Väter herantrat.

1979 wurde von der sozialliberalen Koalition unter Bundeskanzler Helmut Schmidt (1974–1982) ein Anspruch auf bezahlten Mutterschaftsurlaub von vier Monaten im Anschluss an die Mutterschutzfrist eingeführt. Zuvor erwerbstätige Mütter erhielten für diesen Zeitraum vom Staat ein lohnabhängiges Mutterschaftsurlaubsgeld von maximal 750 DM monatlich. Sie blieben beitragsfreie Mitglieder der Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, denn das Arbeitsverhältnis galt als nicht unterbrochen. Das Mutterschaftsurlaubsgeld stellte die erste staatliche finanzielle Leistung dar, die temporär vom Erwerbszwang befreien und dadurch die Betreuung eines kleinen Kindes ermöglichen sollte. Sie war für Frauen insofern zu begrüßen, als dass sie eine eigenständige, durch Erwerbsarbeit erworbene Absicherung im Falle einer Geburt und des damit verbundenen Arbeitsausfalls vorsah. In Bezug auf die Frage, welche Rolle Vätern in dieser vereinbarkeitspolitischen Maßnahme zugesprochen wurde, bleibt jedoch ein bescheidenes Fazit: Sie waren nicht anspruchsberechtigt und wurden somit von diesem Gesetz noch nicht als potenzielle Betreuer ihrer Kleinkinder berücksichtigt.

Im Jahr 1986 ersetzte die Regierungskoalition aus Union und FDP unter Bundeskanzler Helmut Kohl (1982–1998) das Mutterschaftsurlaubsgeld durch das Erziehungsgeld. Formal waren dafür nun beide Elternteile anspruchsberechtigt. Als weiterer Unterschied zum Mutterschaftsurlaubsgeld war für den Erhalt des Erziehungsgeldes kein bestehendes Arbeitsverhältnis mehr Voraussetzung, das heißt, auch Hausfrauen konnten es beantragen. Das Erziehungsgeld stellte zudem keine Lohnersatzleistung dar, sondern betrug pauschal 600 DM monatlich und wurde bis zum zehnten Lebensmonat des Kindes gezahlt. Bis zum sechsten Lebensmonat hatten die Bezieher einkommensunabhängig ein Recht auf ungeminderte Leistungen, danach galten dafür Einkommensgrenzen. Die formelle Offenheit und Geschlechtsneutralität des Erziehungsgeldes entpuppt sich jedoch rasch als nebensächlich, wenn bedacht wird, dass 600 DM im Monat schon 1986 nicht ausreichten, um ein volles Gehalt zu ersetzen oder den Lebensunterhalt zu bestreiten, erst recht nicht für eine Familie. Es war von daher in der Praxis das meist kleinere, wenn überhaupt vorhandene Einkommen der Frau, welches zugunsten des Erziehungsgeldbezuges geopfert wurde. Schon Rita Süssmuth, die Nachfolgerin von Familienminister Heiner Geißler, unter dessen Leitung das Erziehungsgeld erarbeitet worden war, räumte kurz nach der Einführung ein: "Für 600 DM bleibt kein Mann zu Hause.“ Insofern waren Väter nur augenscheinlich Zielgruppe dieser Leistung. Die geringe Höhe des Erziehungsgeldes verhinderte in den meisten Fällen ihre Inanspruchnahme.

2007 wurde von der Großen Koalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (2005–2009) von der Familienministerin Ursula von der Leyen das Elterngeld eingeführt, welches das Erziehungsgeld ablöste. Zu den wesentlichen Unterschieden zählt, dass es sich bei dem Elterngeld um eine Lohnersatzleistung handelt, die 67 Prozent des vorherigen Nettogehaltes ersetzt. Das bietet auch Familienernährern die Möglichkeit, ihre Berufstätigkeit zugunsten der Kinderbetreuung zu unterbrechen. Zwei nicht übertragbare Partnermonate bieten dazu einen zusätzlichen Anreiz. Die Bezugsdauer wurde von zuletzt 24 Monaten beim Erziehungsgeld auf maximal 14 Monate verkürzt, wodurch eine rasche Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit nach der Geburt eines Kindes begünstigt wird. Das Elterngeld zielt demnach nicht nur rhetorisch, sondern auch mit finanziellen Mitteln darauf ab, Väter zur Übernahme von Betreuungsarbeit innerhalb der Familie zu bewegen und die Arbeitsmarktanbindung von Frauen zu stärken.

Innerhalb von knapp 30 Jahren hat sich demnach bei der Gestaltung dieses Zweiges der bundesdeutschen Familienpolitik die Haltung gegenüber Vätern von Ausgrenzung über scheinbare Integration hin zu gezielter Ansprache gewandelt. Im Folgenden wollen wir untersuchen, warum es so kam.

Diskursanalyse

Zwischenzeitlich wurde in der geschlechtersensiblen Wohlfahrtsstaatsforschung die zuvor so einmütig unterstellte Einflussmöglichkeit staatlicher Politik auf gelebte Geschlechterrollen in Frage gestellt. Stattdessen wurde die Bedeutung kultureller Leitbilder für die Prägung von Geschlechtsidentitäten hervorgehoben. Inzwischen sind beide Größen als Einflussfaktoren anerkannt, ebenso wie zahlreiche andere Variablen wie die Persönlichkeit, die familiäre und soziale Situation, die Arbeitswelt und andere mehr. Als Folge der Beschäftigung mit kulturellen Leitbildern sind jedoch Verfahren erprobt worden, die zurückverfolgen, wie solche Leitbilder entstehen und sich verändern. Dabei werden Diskurse als zentrale Phänomene verstanden.

Den Feststellungen des französischen Sprachphilosophen Michel Foucault zufolge handelt es sich bei einem Diskurs um gängige Vorstellungen und Aussagen zu einem Thema, die dessen Wahrnehmung und weiterführende Gestaltung prägen können. Die Philosophin Judith Butler bezog diese Annahme auf die Herausbildung von Geschlechtsidentitäten. Demnach tragen die verbreiteten Vorstellungen über die Wesensmerkmale von Frauen und Männern dazu bei, dass wir uns in unseren Biografien danach richten und sie erfüllen. Beide betonten bereits, dass Diskurse mit Macht verbunden sind, da sie die Realität beeinflussen können. Der Soziologe Pierre Bourdieu übertrug diesen Zusammenhang explizit auf Politik und verstand diese als Kampf um die Deutungshoheit sozialer Wirklichkeit: Wer bestimmte Entscheidungen hervorrufen und beeinflussen will, muss sie überzeugend rechtfertigen können, greift also dabei auf den gängigen Diskurs zurück und prägt ihn wiederum. Die Methode der Diskursanalyse identifiziert und analysiert solche Prozesse, insbesondere Rechtfertigungen, im Nachhinein, um herauszufinden, in welchem Sinne und warum Entscheidungen getroffen wurden. In unserem Fall soll anhand einer Diskursanalyse nachvollzogen werden, welches die Gründe für den Bedeutungszuwachs der Väter innerhalb der Familienpolitik waren.

Das 1979 eingeführte Mutterschaftsurlaubsgeld wurde im Gesetzentwurf damit begründet, dass Frauen Zeit haben sollten, sich in den ersten Monaten ganz und gar ihrem Kind zu widmen, damit es beste Entwicklungschancen habe. Hier verband sich die Begründung durch das Kindeswohl eng mit dem Mutterschutz. Die Debatte war hauptsächlich auf Mütter zentriert, aktive Vaterschaft war im politischen Diskurs hingegen eher eine abstrakte Idee und galt nicht wirklich als realisierbare Möglichkeit. Zudem wurde das Mutterschaftsurlaubsgeld im Rahmen eines Konjunkturprogramms eingeführt und sollte eigentlich der Entlastung des Arbeitsmarktes dienen, indem die durch die Auszeit der Mütter frei werdenden Arbeitsplätze mit Arbeitssuchenden besetzt werden sollten.

Als Zielsetzung des 1986 eingeführten Erziehungsgeldes wurde hingegen die gesellschaftliche Anerkennung häuslicher Betreuungs- und Erziehungsarbeit betont. Zudem sollte es eine finanzielle Möglichkeit für den Berufsausstieg bieten und auf diese Weise Wahlfreiheit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen. Eine konstante elterliche Betreuung wurde weiterhin als unerlässlich für das Wohl des Kindes erachtet. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau sollte durch die geschlechtsneutrale Anspruchsberechtigung gestärkt werden. Elisabeth Beck-Gernsheim entschlüsselte jedoch bereits 1984 in ihrer diskursanalytischen Betrachtung, dass in den vorgelagerten Diskussionen "Berufstätigkeit“ nicht nur als erstrebenswert, sondern auch als Korsett für Frauen verstanden wurde. "Wahlfreiheit“ bezeichnete nicht die Wahlmöglichkeit zwischen Beruf und Familie, sondern die Freiheit vom Erwerbszwang. "Emanzipation“ wurde somit nicht mit Berufstätigkeit assoziiert, sondern mit der Möglichkeit, sich für Familienarbeit entscheiden zu können. Aus dieser Rhetorik sprach ebenso wie aus der Ausgestaltung des Erziehungsgeldes die Vorstellung, dass primär Frauen für die Betreuung und Erziehung von Kindern zuständig seien, dass ihnen dies ermöglicht werden sollte und sie dafür belohnt werden sollten. Vereinbarkeit von Beruf und Familie war demnach nicht nur als Auswirkung des Gesetzes, sondern auch im Diskurs um seine Schaffung ein Frauenproblem. Zudem stand als hintergründige Zielsetzung hinter dem Erziehungsgeld ebenso wie bei dem Mutterschaftsurlaubsgeld die Entlastung des Arbeitsmarktes durch den Abzug der "Reservearmee“ der Frauen. So kann der damalige Arbeitsminister Norbert Blüm mit den Worten zitiert werden „Der Erziehungsurlaub schafft Arbeitsplätze!“

Schon vor der Einführung des Elterngeldes 2007 hatte sich diese Gesinnung unter den Politikerinnen und Politikern grundlegend geändert. Wie in den Sozialwissenschaften in Verbindung mit dem Schlagwort der Adult-worker-Norm festgestellt, hat der Kampf gegen den demografischen Wandel die Prioritäten gravierend verschoben. Im Zuge der "Nachhaltigen Familienpolitik“ unter der rot-grünen Regierung Gerhard Schröders (1998–2005) mit Familienministerin Renate Schmidt (ab 2002) wurde zum einen eine Stärkung der Frauenerwerbstätigkeit als Möglichkeit der Arbeitskräftesicherung in Zeiten des Fachkräftemangels ausdrücklich gewünscht, zum anderen wurde das Elterngeld gerade im Zeitraum seiner Erarbeitung als Mittel zur Geburtensteigerung ersonnen und angepriesen. Dies geht nicht nur aus den volkswirtschaftlichen Gutachten hervor, die es vorgeschlagen haben. Im Koalitionsvertrag der 2005 folgenden Großen Koalition wurde das Elterngeld als Teil der Familienförderung mit der Rechtfertigung angekündigt: "In Deutschland werden zu wenig Kinder geboren. Wir wollen mehr Kinder in den Familien und mehr Kinder in der Gesellschaft“. Hintergrund dieser Begründung war die in den Gutachten formulierte Annahme, dass berufstätige Paare aufgrund der anfallenden Kosten in Bezug auf ihre Karriere und ihren Lebensstandard die Familiengründung meiden würden und ihnen deshalb diese sogenannten Opportunitätskosten erstattet werden müssten, um "generative“ Impulse zu setzen.

Die anfänglich stark auf Geburtenerhöhung zielende Argumentation zur Einführung des Elterngeldes wurde erst im Laufe der parlamentarischen Beratungen abgelöst von der Begründung mit einer partnerschaftlichen Arbeitsteilung und einer Verschiebung der Rollenverständnisse. Innerhalb der Unionsfraktion blieb jedoch die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen auch im Gesetzgebungsprozess die einzige, die einen Ausgleich der Geschlechterrollen als Zielsetzung explizit ansprach. Andere Abgeordnete ihrer Partei unterschlugen diesen Aspekt in ihrer Argumentation entweder oder lehnten die staatliche Unterstützung aktiver Vaterschaft als Eingriff in die Privatsphäre der Familie offen ab. Rückblickend lässt sich folglich festhalten, dass die Unterstützung aktiver Vaterschaft im Rahmen der „Nachhaltigen Familienpolitik“ eher als Nebenprodukt auf die politische Agenda gerückt ist, und zwar ursprünglich, um die Geburtenrate zu steigern, und nicht in erster Linie, um Gerechtigkeit in der Aufgabenteilung zwischen den Geschlechtern herzustellen.

Reaktion der Väter

Wie reagierten die Väter in Deutschland darauf, dass sie von der Familienpolitik zunehmend dabei unterstützt und von ihr auch dazu angehalten wurden, sich aktiv am Familienleben zu beteiligen? Rückschluss auf diese Frage bietet zum einen der Umfang, in dem sie von den ihnen zur Verfügung stehenden vereinbarkeitspolitischen Maßnahmen Gebrauch gemacht haben. Während in den 20 Jahren, in denen das Erziehungsgeld in Kraft war, maximal 4,6 Prozent der Antragsteller männlich waren, stieg ihr Anteil beim Elterngeld seit seiner Einführung im Jahr 2007 von 7,5 Prozent auf aktuell 25,3 Prozent an. Inzwischen beteiligt sich demnach jeder vierte Vater an der Maßnahme.

Zum anderen gab es in den zurückliegenden Jahrzehnten immer wieder Einstellungsbefragungen, welche die Haltungen von Männern zu ihrer Geschlechterrolle und zu Vaterschaft erhoben haben. Während sich bei der ersten großen Einstellungsbefragung deutscher Männer durch Helge Pross im Jahr 1978 noch ein Großteil der Befragten hauptsächlich als "Ernährer“ verstand, waren es bei einer Befragung im Auftrag des Familienministeriums im Jahr 2009 zum Beispiel nur noch 38 Prozent, die dieses Rollenverständnis äußerten. 46 Prozent der befragten Männer unter 45 Jahren sahen sich aktuell oder in Zukunft hingegen eher als "aktive Erzieher“.

Väter als Zielgruppe der deutschen Familienpolitik – eine Bilanz

Der Vergleich der vereinbarkeitspolitischen Instrumente des Mutterschaftsurlaubsgeldes, des Erziehungs- und des Elterngeldes verdeutlicht, dass sich die Haltung in der deutschen Familienpolitik gegenüber Vätern in ihrer Eigenschaft als Betreuer und Erzieher von Kindern grundlegend gewandelt hat. Waren sie im Falle des Mutterschaftsurlaubsgeldes noch von der Maßnahme ausgeschlossen, wurden sie beim Erziehungsgeld zwar formal einbezogen, jedoch durch die finanzielle Ausgestaltung des Gesetzes nicht wirklich bei aktiver Vaterschaft unterstützt. Anders im Falle des Elterngeldes: Hier wird ihnen durch den Lohnersatz die Auszeit vom Beruf nicht nur ermöglicht, die Partnermonate bieten ihnen zusätzlich einen handfesten Anreiz dafür.

Die Diskursanalyse hat gezeigt, dass die frühere Zurückhaltung der Familienpolitik gegenüber Vätern daran lag, dass Kinderbetreuung beinahe ausschließlich als Frauensache empfunden wurde und dass kein Interesse daran bestand, Frauen zur Erwerbstätigkeit zu ermuntern. Das änderte sich grundlegend im Zuge der "Nachhaltigen Familienpolitik“ ab Anfang des neuen Jahrtausends. Um mit den Folgen des demografischen Wandels umgehen zu können, ist seither sowohl eine Stärkung der Frauenerwerbstätigkeit als auch eine Steigerung der Geburtenrate erwünscht. Eine partnerschaftliche Arbeitsteilung im familiären Bereich gilt als strategisch wichtiger Baustein, um beide Ziele erreichen zu können. Folglich wurde die Unterstützung aktiver Vaterschaft auf politischer Ebene nicht aus normativen Gründen im Sinne einer Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern geboren, wie in der geschlechtersensiblen Wohlfahrtsstaatsforschung gefordert, sondern aus den genannten volkswirtschaftlichen Gründen. Ungeachtet dessen haben Maßnahmen wie das Elterngeld eine Entwicklung hin zu einer partnerschaftlicheren Arbeitsteilung innerhalb der Familien angestoßen und wurden im Nachhinein auch so gerechtfertigt.

Ihre Wirksamkeit ist an der Reaktion der Väter erkennbar, die den Gesinnungswandel in der Politik grundsätzlich widerspiegelt. Das ist sowohl anhand der Einstellungsbefragungen ersichtlich, als auch an der steigenden Inanspruchnahme des Elterngeldes. Dieser Befund bestärkt den Kenntnisstand in der geschlechtersensiblen Wohlfahrtsstaatsforschung, wonach staatliche Politik einen Einfluss auf die gelebten Rollenbilder ausübt. Eine solche Feststellung schließt jedoch keinesfalls die Wirkung kultureller Leitbilder aus, die ihrerseits unter anderem von politischen Maßnahmen geprägt werden und diese wiederum prägen. Zudem wird dadurch auch nicht die Bedeutung anderer Faktoren wie der Persönlichkeit des Vaters, des familiären und sozialen Umfeldes sowie seiner Bildung und der Situation am Arbeitsplatz in Frage gestellt.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Siehe hierzu auch den Beitrag von Diana Baumgarten in dieser Ausgabe ().

  2. Ute Gerhard, Sozialstaat auf Kosten der Frauen. Einleitung, in: dies./Alice Schwarzer/Vera Slupik (Hrsg.), Auf Kosten der Frauen. Frauenrechte im Sozialstaat, Weinheim–Basel 1988, S. 33.

  3. Vgl. Ilona Ostner/Jane Lewis,Geschlechterpolitik zwischen europäischer und nationalstaatlicher Regelung, in: Stephan Leibfried/Paul Pierson (Hrsg.), Standort Europa. Europäische Sozialpolitik, Frankfurt/M. 1998.

  4. Vgl. Sigrid Leitner/Ilona Ostner/Margit Schratzenstaller (Hrsg.), Wohlfahrtsstaat und Geschlechterverhältnis im Umbruch. Was kommt nach dem Ernährermodell?, Wiesbaden 2004.

  5. Vgl. für den Mainstream z.B. Gøsta Esping-AndersenSocial Foundations of Postindustrial Economies, Oxford 1999.

  6. Vgl. Nancy Fraser, Die halbierte Gerechtigkeit. Schlüsselbegriffe des postindustriellen Sozialstaats, Frankfurt/M. 2001.

  7. Vgl. Kimberly Morgan/Kathrin Zippel, The Origins and Effects of Care Leave Policies in Western Europe, in: Social Politics, (2003) 1, S. 49–85.

  8. Vgl. Janet Gornick/Marcia Meyers, Institutions that Support Gender Equality in Parenthood and Employment, in: dies. (eds.), Gender Equality. Transforming Family Divisions of Labor, London–New York 2009.

  9. Für weitere Details zum Mutterschaftsurlaubsgesetz vgl. Irene Gerlach, Familienpolitik, Wiesbaden 20102.

  10. Die Einkommensgrenzen für das Erziehungsgeld wurden in den folgenden Jahren mehrfach gesenkt und die Bezugsdauer verlängert. Bei der Reform von 2001 wurde zudem neben weiteren Neuerungen die Möglichkeit der budgetierten Auszahlung eingeführt. Für einen Überblick vgl. I. Gerlach (Anm. 9).

  11. Zit. nach: Gunhild Gutschmidt, Letztlich ein "Männerförderungsprogramm“. Die Auswirkungen von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub, in: Frankfurter Rundschau vom 9.1.1993, S. 24.

  12. Vgl. Birgit Pfau-EffingerKultur und Frauenerwerbstätigkeit in Europa. Theorie und Empirie des internationalen Vergleichs, Opladen 2000.

  13. All diese Faktoren werden durch den analytischen Begriff der "Gender Regime“ berücksichtigt. Vgl. Teresa Kulawik,Wohlfahrtsstaaten und Geschlechterregime im internationalen Vergleich, in: gender…politik…online, Januar 2005, online: Externer Link: http://web.fu-berlin.de/gpo/pdf/kulawik/kulawik.pdf (1.9.2012).

  14. Vgl. Michel FoucaultDer Wille zum Wissen. Sexualität und Wahrheit, Band I, Frankfurt/M. 1983 (zuerst 1976).

  15. Vgl. Judith Butler, Das Unbehagen der Geschlechter, Frankfurt/M. 1991.

  16. Vgl. Achim Landwehr, Historische Diskursanalyse, Frankfurt/M.–New York 2008.

  17. Vgl. Wiebke Kolbe,Elternschaft im Wohlfahrtsstaat. Schweden und die Bundesrepublik im Vergleich 1945–2002, Frankfurt/M. 2002.

  18. Vgl. Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen, Erziehungsgeld, Erziehungsurlaub und Anrechnung von Erziehungszeiten in der Rentenversicherung, Bonn 1989.

  19. Vgl. Elisabeth Beck-GernsheimFrauen zurück in die Familie? Eine Diskussion der Leitlinien aktueller Familienpolitik in der Bundesrepublik Deutschland, in: WSI-Mitteilungen, (1984) 1, S. 23–32.

  20. Zit. nach: G. Gutschmidt (Anm. 11).

  21. Vgl. z.B. Bert Rürup/Sandra Gruescu, Nachhaltige Familienpolitik im Interesse einer aktiven Bevölkerungsentwicklung. Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Berlin 2003.

  22. Gemeinsam für Deutschland. Mit Mut und Menschlichkeit. Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, 11.11.2005, S. 17, online: Externer Link: www.cducsu.de/upload/koavertrag0509.pdf (1.9.2012).

  23. Für Details zur Diskursanalyse der politischen und parlamentarischen Debatten um die Einführung des Elterngeldes vgl. Alexandra Baronsky, Väter als Zielgruppe der Familienpolitik – Das Beispiel Vereinbarkeitspolitik, unveröff. Ms., Münster 2011.

  24. Vgl. BMFSFJ (Hrsg.),Familienreport 2010. Leistungen, Wirkungen, Trends, Berlin 2010; Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 27.6.2012 – 221/12. Elterngeld: Erwerbstätigkeit von Frauen führt zu höherer Väterbeteiligung, online: Externer Link: www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressekonferenzen/2012/Elterngeld/pm_elterngeld_PDF.pdf?__blob=publicationFile (1.9.2012).

  25. Vgl. Helge Pross, Die Männer. Eine repräsentative Untersuchung über die Selbstbilder von Männern und ihre Bilder von der Frau, Hamburg 1978; BMFSFJ (Hrsg.), Einstellungen und Lebensbedingungen von Familien 2009. Monitor Familienforschung, Beiträge aus Forschung, Statistik und Familienpolitik, Berlin 2009.

M.A., geb. 1984; Politikwissenschaftlerin, Münster. E-Mail Link: a_baro02@uni-muenster.de

Dr. rer. pol., geb. 1955; Professorin für Politikwissenschaft an der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Bochum; Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Leiterin des Forschungszentrums Familienbewusste Personalpolitik (FFP), Hittorfstr. 17, 48149 Münster. E-Mail Link: irene.gerlach@ffp-muenster.de

M.A., geb. 1984; Soziologin, Mitarbeiterin am Forschungszentrum Familienbewusste Personalpolitik (s.o.). E-Mail Link: annkristin.schneider@ffp-muenster.de