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Ausschreibung: Politische Bildung zu linker Gewalt, linker Radikalisierung und linkem Extremismus | Förderung | bpb.de

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Ausschreibung: Politische Bildung zu linker Gewalt, linker Radikalisierung und linkem Extremismus Antragsfrist: 31.03.2023

/ 7 Minuten zu lesen

Kurzbeschreibung

Gefördert werden soll die politisch-bildnerische Auseinandersetzung mit linker Gewalt, linker Radikalisierung und linkem Extremismus in Form von Projekten.

Das Projekt kann frühestens ab dem 01.09.2023 beginnen und sollte bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein. Die Zuwendung beträgt bis zu 100.000 € pro Projekt.

Antragsberechtigt sind Träger mit nachweisbarer Erfahrung auf dem Feld der politischen Bildung. Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt. Beantragt werden können zum einen Sachausgaben für die jeweiligen Projekte, aber auch projektbezogene Personalausgaben sind im Zuwendungsumfang enthalten.

Bewerbungen (Grobskizzen der Projekte) sind nicht geheftet mit dem anliegenden Antragsformular und dem ausgefüllten Ausgaben- und Finanzierungsplan bis zum 31.03.2023 per Post und per E-Mail bei der Bundeszentrale für politische Bildung, Fachbereich Extremismus, Adenauerallee 86, 53113 Bonn / E-Mail Link: ausschreibungen-fbi@bpb.de (Betreff: Ausschreibung Politische Bildung zu linker Gewalt, linker Radikalisierung und linkem Extremismus) einzureichen. Für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Posteingangs bei der Bundeszentrale für politische Bildung entscheidend.

Vorprüfungen von Konzepten sind nicht möglich. Sollte eine positive Prüfung der Grobskizze erfolgt sein, werden die Antragsteller um Einreichung einer Feinskizze bis zum 31.05.2023 gebeten. Diese sind per Post und per E-Mail bei der Bundeszentrale für politische Bildung, Fachbereich Extremismus, Adenauerallee 86, 53113 Bonn / E-Mail Link: ausschreibungen-fbi@bpb.de (Betreff: Ausschreibung Politische Bildung zu linker Gewalt, linker Radikalisierung und linkem Extremismus) einzureichen.

Eine direkte Einreichung einer Feinskizze ist nicht zulässig.

Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine Auswahlkommission. Die Mitteilung über die Bewilligung erfolgt bis zum 31.08.2023. Grundlage für die Bewertung sind die Kriterien, die in der Bewertungsmatrix dargelegt werden.

1. Förderziele

Rechtsextremismus und Islamismus sind hinsichtlich ihres Gewaltpotentials – beim Rechtsextremismus auch aufgrund der breiten ideologischen Zustimmung zu einzelnen Ideologiekomponenten – die derzeit größten Gefahren für die Demokratie. Darüber herrscht in Politik, Öffentlichkeit und Wissenschaft weitgehend Konsens. Gleichwohl gibt es auch aus dem linken politischen Spektrum Einstellungen und Verhaltensweisen, die mit einer oder mehreren Grundlagen der Demokratie (Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Volkssouveränität) nicht kompatibel sind. Obwohl konkrete linksextremistische Politikansätze (im Gegensatz zu rechtsextremistischen) keine relevante Resonanz an der Wahlurne erzielen, verdeutlichen unter anderem die Eskalation rund um den G-20-Gipfel im Jahr 2017, die Geschehnisse im Umfeld mehrerer besetzter Häuser in Berlin 2020/21 oder Übergriffe im selben Zeitraum auf Personen des rechtsextremen Spektrums oder aus der Immobilienbranche das Problem. Auch wenn die meisten sich selbst links verortenden Akteure solche Taten ablehnen, gibt es gleichwohl ein gewisses Verständnis für linke Gewalt, das in demokratische Kreise hinein reicht. Nicht einfacher wird die Angelegenheit durch den nach wie vor vorherrschenden wissenschaftlichen Dissens bei der Frage nach der Benennung und Beschreibung von Demokratiefeindlichkeit von links.

Daher richtet die Bundeszentrale für politische Bildung einen Ideenwettbewerb zum Umgang mit dem Themenkomplex linker Gewalt, linker Radikalisierung und linkem Extremismus aus. Gesucht werden Projektideen, die sich mit innovativen Ideen auf ein umstrittenes Themenfeld trauen. Den Teilnehmenden am Ideenwettbewerb steht frei, ob sie beispielsweise mit einer Thematisierung von linksextremen Ideologien die Grundlagen der Demokratie reflektieren wollen oder das Augenmerk stärker auf politische Gewalt richten möchten. Die Zielgruppen der Projekte können durchaus heterogen sein. Bei der Arbeit mit linksextremismusaffinen Zielgruppen scheinen Ansätze vielversprechend zu sein, die vor allem Gewaltlegitimationen bearbeiten und ihre Zielgruppen nicht als "Problem" stigmatisieren. Hierbei können zum Beispiel wahrgenommene Gefährdungen ("Niemand tut etwas gegen rechts, also müssen wir das Heft selbst in die Hand nehmen"), der Wunsch nach Selbstwirksamkeit, das Gewaltmonopol des demokratischen Staates oder radikalisierungsfördernde Erfahrungen mit der Polizei adressiert werden.

Die Grenzen politischer Bildung sind zu beachten: Es wäre ein unrealistisches Ziel der politischen Bildung, links motivierte politische Gewalt gänzlich abzuschaffen oder konkrete Gewalttaten direkt zu verhindern. Politische Bildung versteht sich nicht in erster Linie als Akteur der Prävention, kann jedoch Reflexionsprozesse anstoßen und so einen Beitrag zu Auseinandersetzung mit linker Gewalt und demokratiefeindlichen linken Ideologien leisten.

Neben Maßnahmen, die explizit linke Gewalt, linke Radikalisierung oder linken Extremismus thematisieren, können auch Maßnahmen z. B. zur Untersuchung von Ursachen und Folgen gewalttätiger Auseinandersetzungen, zu Gewaltlegitimationen oder zum staatlichen Gewaltmonopol gefördert werden. Evaluationen bisheriger Maßnahmen haben ergeben, dass sich dieser Ansatz bei der Zielgruppenansprache als gewinnbringend erweisen kann. Gleichwohl sollte in den Anträgen deutlich gemacht werden, inwiefern die Projekte dazu imstande sind, einen Beitrag zur politisch-bildnerischen Auseinandersetzung mit linker Gewalt, linker Radikalisierung oder linkem Extremismus zu leisten.

Begriffliche Grundannahmen

Diese Ausschreibung folgt der Annahme, dass sich das linke politische Spektrum eher am Prinzip der Gleichheit orientiert, während im rechten politischen Spektrum eher Vorstellungen von Ungleichheit ausgeprägt sind. Linksextremismus ist demnach eine "Sammelbezeichnung für alle politischen Auffassungen und Bestrebungen, die im Namen der Forderung nach einer von sozialer Gleichheit geprägten Gesellschaftsordnung die Normen und Regeln eines modernen demokratischen Verfassungsstaates ablehnen." Zentral ist bei dieser Definition die Kombination von Gleichheitsforderungen und der Ablehnung demokratischer Grundsätze. Die Erfüllung eines dieser Kriterien reicht nicht aus. Linke Gewalt wird verstanden als Befürwortung und Ausübung physischer Gewalt zur Unterstreichung linker politischer Zielsetzungen, linke Radikalisierung als individueller oder kollektiver Prozess, der zu linksextremistischen Einstellungen und/oder Verhaltensweisen führen kann.

Zielgruppen

Aufgrund der Offenheit für ausgefallene Ideen sind keine spezifischen Zielgruppen vorgegeben. Die Projekte sollten jedoch genau beschreiben, welche Zielgruppen sie warum erreichen möchten und wie sie das schaffen werden.

2. Gegenstand der Förderung

Die konkrete Form des Angebots politischer Bildung ist nicht vorgegeben. Ob die innovative Maßnahme digital oder in Präsenz, als Social-Media-Projekt oder als klassisches Seminar, in Print oder online oder als Planspiel stattfindet, spielt ebenso wenig eine Rolle wie die Frage, ob es sich um historisch-politische, politisch-kulturelle, schulische oder außerschulische Angebote politischer Bildung handelt.

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt zweistufig. Zunächst reichen die Bewerber/-innen eine Grobskizze mit bis zu 5.000 Zeichen zzgl. grobem Kostenplan ein. Nach positiver Prüfung durch den Fachbereich Extremismus wird von bis zu zehn Projektvorschlägen eine Feinskizze mit detailliertem Kosten- und Finanzierungsplan angefordert (max. 10.000 Zeichen zzgl. Kosten- und Finanzierungsplan), die Grundlage der Entscheidung der Auswahlkommission sein wird. Die Einreichung einer den Anforderungen entsprechenden Feinskizze wird pauschal mit 500 Euro vergütet.

In der Grobskizze des Antrags (max. 5.000 Zeichen zzgl. grobem Kostenplan) soll klar formuliert auf Ziele und Hauptinhalte des Projekts eingegangen werden. Die Projektbeschreibung soll folgendermaßen strukturiert sein:

  • Titel

  • Inhaltliche Ausrichtung

  • Darstellung der Methoden

  • Programm

  • Mögliche einzubindende externe Institutionen, Akteurinnen und Akteure, Referentinnen und Referenten

  • Vorschlag möglicher Örtlichkeiten

  • Zeitplan

  • Darstellung bisheriger Erfahrungen und Ressourcen im Themenfeld

  • Darstellung der Erfahrung im Feld der politischen Bildung

  • Kostenplan (max. 100.000 Euro)

Die bei positiver Prüfung angeforderte Feinskizze wird durch eine Auswahlkommission begutachtet. Die Auswahlkommission besteht aus zwei Referentinnen/Referenten und einer Sachbearbeiterin des Fachbereichs Extremismus der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb sowie drei externen Expertinnen oder Experten. Für eine Förderung ist das Erreichen einer Mindestpunktzahl notwendig. Erreichen weniger Projektvorschläge die Mindestpunktzahl als Projekte gefördert werden können, werden die übrigen Mittel nicht vergeben. Nach positivem Förderbescheid werden die Fördernehmerinnen der bpb regelmäßig Bericht erstatten und an der Evaluation durch ein von der bpb beauftragtes Institut teilnehmen.

Nicht gefördert werden können zum Beispiel:

  • Maßnahmen und Projekte, die nicht den didaktischen Prinzipien und den Grundlagen der politischen Bildung entsprechen

  • Maßnahmen und Projekte, bei denen wirtschaftliche Interessen verfolgt werden

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Initiativen und Organisationen mit nachweisbarer Erfahrung in der Konzeption, Bewerbung, Planung und Durchführung von Maßnahmen politischer Bildung. Auf diese Erfahrungen und Ressourcen muss in der Projektbeschreibung konkret eingegangen werden.

4. Art, Umfang und Dauer der Projektförderung

Gefördert werden zeitlich begrenzte Projekte, die innovative Maßnahmen politischer Bildung zu linker Gewalt, linker Radikalisierung und linkem Extremismus vorsehen.

Die Zuwendungen werden als Projektförderung auf der Grundlage der Paragrafen 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften und der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) zur Deckung von notwendigen Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne, abgegrenzte Vorhaben vergeben.

Zuwendungen werden grundsätzlich zur Teilfinanzierung bewilligt, können jedoch bei Vorliegen der Voraussetzungen als Vollfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt werden, vgl. 2.4 VV zu § 44 BHO.

Die maximale Fördersumme pro Träger beträgt 100.000 €. Förderfähig sind ausschließlich unmittelbar projektbezogene Personal- und Sachkosten. Investive Ausgaben und Ausgaben für Stammpersonal sind nicht zuwendungsfähig.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Zuwendungsempfänger ein wirtschaftliches Interesse an der Erfüllung des Zuwendungszwecks hat.

Die Antragstellung erfolgt auf dem der Ausschreibung beigefügten Antragsformular.

Die Zuwendung kann für einen Zeitraum ab dem 01.09.2023 beantragt werden. Als Ende der Förderdauer ist der 31.12.2024 vorgesehen.

Die Bundeszentrale für politische Bildung wird eine Evaluation der gesamten Ausschreibung und aller geförderten Projekte beauftragten. Die Bereitschaft zur Mitwirkung an der gegebenenfalls formativen Evaluation und die Kooperation mit dem evaluierenden Auftragnehmer werden vorausgesetzt.

5. Verwendungsnachweis

Die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung ist durch Vorlage eines Verwendungsnachweises gemäß Ziffer 6.4 ANBest-P nachzuweisen.

6. Kontakt

Bei Fragen zur Ausschreibung können Sie sich per E-Mail an Frau Jana Brünig unter E-Mail Link: ausschreibungen-fbi@bpb.de wenden. Telefonisch erreichen Sie uns montags, mittwochs und donnerstags jeweils von 14-16 Uhr unter der Telefonnummer 0228 99515 357.

7. Downloads

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. u. a. Andreas Zick, Beate Küpper (Hg.), Die Geforderte Mitte, Rechtsextreme und demokratiegefährdende Einstellungen in Deutschland 2020/21, Bonn 2021.

  2. Vgl. Norberto Bobbio, Rechts und Links, Gründe und Bedeutungen einer politischen Unterscheidung, Berlin 2021.

  3. Armin Pfahl-Traughber, Linksextremismus in Deutschland, Eine kritische Bestandsaufnahme, Wiesbaden 2014, S. 23.

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