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Förderausschreibung Modellprojekte "Antirassistische/rassismuskritische politische Bildung stärken" | Förderung | bpb.de

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Förderausschreibung Modellprojekte "Antirassistische/rassismuskritische politische Bildung stärken" Antragsfrist am 14.01.2022 abgelaufen

/ 4 Minuten zu lesen

Die bpb hat Projekte gesucht, die antirassistische/rassismuskritische Bildungsarbeit etablieren, weiterentwickeln und verstetigen, sowie Projekte, die in diesem Rahmen Empowerment, Gleichstellungs- und Teilhabestrategien fokussieren.

Hinweis

Die Antragsfrist am 14.01.2022 abgelaufen!

Förderprogramm "Antirassistische/rassismuskritische politische Bildung stärken" (© bpb)

Auf einen Blick – Bewerbung für das Förderprogramm "Antirassistische/rassismuskritische politische Bildung stärken":

  • Was? Modellprojekte, die antirassistische/rassismuskritische Bildungsarbeit etablieren, weiterentwickeln und verstetigen sowie Projekte, die in diesem Rahmen Empowerment, Gleichstellungs- und Teilhabestrategien fokussieren.

  • Wer? Träger und Organisationen, die über nachgewiesene Erfahrungen und Kompetenzen in der Entwicklung und Umsetzung von Projekten der antirassistischen/rassismuskritischen politischen Bildung, sowie über Erfahrungen mit besonders vulnerablen Zielgruppen verfügen. Anträge von Migranten*innenselbstorganisationen werden besonders begrüßt.

  • Wann? Bewerbungen bestehend aus Projektbeschreibung (max. 16.000 Zeichen inkl. Leerzeichen), Interner Link: Kosten- und Finanzierungsplan und Interner Link: Antragsformular sind bis zum 14.01.2022 einzureichen.

  • Den Ausschreibungstext in voller Länge finden Sie hier.

  • Kontakt: E-Mail Link: ausschreibung.fbl@bpb.de

Die Förderung von Projekten und Trägern der politischen Bildung, die sich mit den Themen Antirassismus/Rassismuskritik auseinandersetzen stellen ein zentrales Anliegen der bpb und des neugegründeten Fachbereichs Politische Bildung und plurale Demokratie dar. In diesem Kontext spielt der Abbau von strukturellem Rassismus und Phänomenen des Alltagsrassismus eine zentrale Rolle. Träger politischer Bildung sowie Migrant*innenselbstorganisationen leisten im Bereich antirassistischer/rassismuskritischer Bildung seit vielen Jahren wichtige und kontinuierliche Arbeit. Gleichzeitig steigt der Bedarf an einer Professionalisierung und weiteren Qualifizierung dieser Träger und Organisationen, um insbesondere die Verstetigung dieser Arbeit gewährleisten zu können.

Was sind die Ziele des Förderprogramms?

Ziel ist es mit dem Förderprogram dem hohen Bedarf an einer Professionalisierung und weiteren Qualifizierung dieser Träger und Organisationen, um insbesondere die Nachhaltigkeit dieser Arbeit sicherzustellen. Überdies sollen Projekte gefördert und begleitet werden, die zu den Themen Empowerment, Gleichstellung und Teilhabe, mit einem Fokus auf den Umgang mit Antisemitismus und phänomenspezifischen Formen von Rassismus wie, Muslimfeindlichkeit/antimuslimischer Rassismus, Antiziganismus/Rassismus gegen Roma und Sinti, antiasiatischer Rassismus und Rassismus gegen Schwarze Menschen/anti-Schwarzer Rassismus arbeiten. Ziel ist es somit auch Migrant*innenselbstorganisationen und Trägern der politischen Bildung durch die Förderung darin zu unterstützen, Antisemitismus und spezifische Rassismen zu analysieren und dementsprechend communityorientierte Handlungsstrategien und Methoden für ihre politische Bildungsarbeit zu entwickeln und langfristig praktisch umzusetzen. Für die Ausschreibung wird vorausgesetzt, dass die eingereichten Projekte eine langfristige Wirkung anstreben und messbare Projektziele benennen. Es werden sowohl digitale als auch analoge Formate begrüßt.

Wer ist die Zielgruppe?

Im Rahmen der geförderten Maßnahmen, sollen folgende Zielgruppen in den Blick genommen werden:

  • Multiplikator*innen der antirassistischen/rassismuskritischen politischen und kulturell-politischen Bildung,

  • Multiplikator*innen für die Vermittlung von Handlungskompetenzen und -sicherheit im Umgang mit Antisemitismus und phänomenspezifischen Formen des Rassismus,

  • Kinder, junge und erwachsene Menschen, die mit Antisemitismus und obengenannten phänomenspezifischen Formen des Rassismus konfrontiert werden,

  • Lernräume, die spezifisch Kinder und Jugendliche ansprechen,

  • Ehrenamtliche und Bildungsträger im Bereich Antirassismus/Rassismuskritik.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm finanziert Modellprojekte, mit einer Fördersumme von 40.000 € bis 150.000 €. Es können Projekte gefördert werden, die sich u.a. mit einem oder mehreren der folgenden Themen/Aspekte befassen:

  • Qualifizierung und Professionalisierung ihrer Arbeit im Kontext von praxisorientierter antirassistischer/rassismuskritischer Arbeit,

  • Diversitätsorientierte und antirassistische/rassismuskritische politische Bildung, Intersektionalität, postkoloniale Theorie und Dekolonialität und in diesem Kontext (Weiter) Entwicklung innovativer Formate des Wissenstransfers und Handlungsstrategien,

  • Entwicklung von Maßnahmen für den Abbau von Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit/antimuslimischen Rassismus, Antiziganismus/Rassismus gegen Roma und Sinti, antiasiatischer Rassismus und Rassismus gegen Schwarze Menschen/anti-Schwarzen Rassismus,

  • Anwendung von partizipative, kollaborative und/oder communityübergreifende Ansätze, um Reflexions- und Diskussionsräume für ihre politische Bildungsarbeit zu ermöglichen,

  • (Gegenwärtige) strukturelle und historische Schnittstellen und Verwobenheiten und daraus ggf. abzuleitende Handlungsstrategien für die Praxis,

  • Förderung und Entwicklung von Empowermentstrategien,

  • Vermittlung von niedrigschwelligen Zugängen in der antirassistischen/rassismuskritischen politischen Bildung.

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind rechtsfähige Organisationen aus dem und mit Sitz im Bundesgebiet, die über nachgewiesene Erfahrungen und Kompetenzen in der Entwicklung und Umsetzung von Projekten der antirassistischen/rassismuskritischen politischen Bildung, sowie über Erfahrungen in der Arbeit mit besonders vulnerablen Zielgruppen verfügen. Bewerben können sich Anerkannte Träger der politischen Bildung und Organisationen, einzeln oder in Verbünden. Anträge von Trägern der politischen Bildung in Zusammenarbeit mit anderem Akteur*innen der politischen Bildung sind möglich. Anträge von Migranten*innenselbstorganisationen werden besonders begrüßt.

Welche Inhalte müssen im Konzept berücksichtigt werden?

  • Die Projektbeschreibung soll folgende Angaben beinhalten:

  • Darstellung der Problemlage bzw. des Bedarfs,

  • Hauptinhalte des Projektes mit klar formulierten kurzfristigen und langfristigen Zielen,

  • Ausführungen zur Erfahrung mit und Expertise zu antirassistischer/rassismuskritischer politischer Bildungsarbeit,

  • Methoden der Dissemination und Bereitstellung der Inhalte und Ergebnisse,

  • Angaben zu Maßnahmen, die die Nachhaltigkeit des Vorhabens gewährleisten,

  • Einen detaillierten Zeitplan zum geplanten Vorhaben,

  • Angaben zu themenspezifischen Kompetenzen des Personals bzw. der beauftragten Personen/Dritten,

  • Beschreibung der anzuwendenden Formate und zu erreichenden Zielgrppen,

  • Nennung von möglichen Kooperationen im Rahmen der Maßnahme,

  • Angaben zur angestrebten Reichweite der Maßnahme.

Wie verläuft das Auswahlverfahren?

Stufe 1

Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Ausschreibungstext in voller Länge. Senden Sie uns bitte Ihr Konzept (max. 16.000 Zeichen), das ausgefüllte Interner Link: Antragsformular und den Interner Link: Kosten- und Finanzierungsplan nicht geheftet bis zum 14.01.2022 per Post an Bundeszentrale für politische Bildung, z. Hd. Peggy Piesche, Fachbereich Politische Bildung und plurale Demokratie, Friedrichstraße 50 / Checkpoint Charlie, 10117 Berlin, und per E-Mail (als PDF-Datei) an E-Mail Link: ausschreibung.fbl@bpb.de.

Die eingereichten Unterlagen werden anschließend auf ihre Vollständigkeit geprüft.

Hinweis: Unvollständige Unterlagen können nicht inhaltlich geprüft werden.

Stufe 2

Die eingereichten Konzepte werden durch eine fachkundige Jury bestehend aus bpb-internen und bpb-externen Personen begutachtet.

Die Begutachtung und abschließende Bewertung erfolgen voraussichtlich bis zum 31.01.2022. Im Anschluss werden die Antragsteller*innen kontaktiert.

Stufe 3

Nach der Benachrichtigung über die Förderung können die Projekte ihre Arbeit aufnehmen. Der früheste Beginn ist der 15.02.2022.

Stufe 4 (Ausblick)

Die Zuwendung muss für den Zeitraum 2022 bis 2024 beantragt werden. Die Haushaltsmittel stehen ausschließlich in den Haushaltsjahren 2022 und 2024 zur Verfügung. Eine Förderung von insgesamt drei Jahren wird, vorbehaltlich der Haushaltslage, angestrebt.

Fussnoten

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