Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Migration und menschliche Sicherheit | Migration und Sicherheit | bpb.de

Migration und Sicherheit Einführung Migration und menschliche Sicherheit Foreign Fighters "Gefährder" Smart Borders Grenzkontrollen: Einblicke in die grenzpolizeiliche Praxis Die Polizei in der Einwanderungsgesellschaft Interview Radikalisierung in der Migrationsgesellschaft Schlepper: Dekonstruktion eines Mythos "Racial Profiling", institutioneller Rassismus und Interventionsmöglichkeiten

Migration und menschliche Sicherheit

Christiane Fröhlich

/ 7 Minuten zu lesen

In der Regel fliehen Menschen aus dem Herkunftsland, um Sicherheit zu finden. Ihre Sicherheit auf und nach der Flucht ist aber oft weiter bedroht.

Such- und Rettungsmission im Mittelmeer vor der libyschen Küste westlich von Tripolis Anfang 2018. Auch der Migrationsprozess selbst kann von Gewalt geprägt sein. (© picture-alliance)

Migrationsbewegungen erhalten seit einigen Jahren zunehmende Aufmerksamkeit, vor allem dann, wenn es sich um Zuwanderung aus dem Globalen Süden in den Globalen Norden handelt. Meist wird dabei zwischen "legitimer" und "illegitimer" (bzw. "legaler" und "illegaler"/"irregulärer") Migration unterschieden. Als "legitim" wird zumeist die Interner Link: Migration von Hochqualifizierten sowie die völkerrechtlich geschützte Interner Link: Flucht vor Gewalt und politischer Verfolgung betrachtet. Als "illegitim" wird hingegen die Zuwanderung von Personen gesehen, die aufgrund von schwierigen Lebensbedingungen, struktureller Benachteiligung und Perspektivlosigkeit ihr Herkunftsland verlassen. Gleichzeitig wird Migration u.a. in den aufnehmenden Gesellschaften zunehmend mit (fehlender) Sicherheit in Verbindung gebracht. Zentral ist hier das jeweils zugrundeliegende Sicherheitsverständnis: Wer oder was soll vor wem oder was geschützt werden? Die verschiedenen Antworten auf diese Frage bilden die Grundlage für sehr unterschiedliche Politiken gegenüber Zuwandernden.

Staatliches Sicherheitsverständnis

In aktuellen politischen und medialen Debatten über Migration überwiegt – nicht zuletzt in Deutschland – ein staatsorientiertes Sicherheitsverständnis. Dabei stehen die typischen Merkmale von Staaten – Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt – im Mittelpunkt, wenn es um die Frage geht, wer oder was geschützt werden soll. Zusätzlich wird häufig auch eine "Staats-" oder (imaginierte) "Kulturnation" als "sicherungswürdig" angesehen. Je nachdem, welchen dieser beiden exemplarisch gewählten Begriffe man betrachtet, handelt es sich dabei z.B. um eine Zugehörigkeitsgemeinschaft, die sich durch politische Charakteristika einer Gesellschaft (z.B. Demokratie, Rechtstaat) oder über eine gemeinsame Sprache, Religion oder Kultur definiert. Wo ein Sicherheitsverständnis dominiert, das den Staat in den Mittelpunkt rückt, kann der/die Zuwandernde als Bedrohung verschiedener Elemente eines Staates sowie Zuwanderung allgemein als eine Gefährdung der gemeinsamen Kultur und Gesellschaft des Aufnahmestaates wahrgenommen werden. Dies ist Interner Link: aktuell in rechtspopulistischen und fremdenfeindlichen Parteien in ganz Europa zu beobachten. Der Blick ist dabei ausschließlich nach innen, also auf die jeweils eigene Sicherheit gerichtet. Die Sicherheit der Zuwandernden spielt – wenn überhaupt – eine untergeordnete Rolle.

Menschliche Sicherheit

Dem gegenüber steht das Konzept der Interner Link: menschlichen Sicherheit, das statt des Staates das Individuum in den Mittelpunkt rückt. Hier geht es darum, den Menschen zu "sichern", unabhängig von individuellen Merkmalen wie z.B. Staatsangehörigkeit, Hautfarbe, Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand. Dieses Sicherheitsverständnis nimmt die Sicherheit der Zuwandernden selbst in den Blick. Sicherheit wird dabei im Sinne Johann Galtungs als die Abwesenheit von physischer und psychischer sowie struktureller Gewalt verstanden. Strukturelle Gewalt – Interner Link: ein innerhalb der Gewaltforschung nicht unumstrittenes Konzept – ist die Folge von gesellschaftlichen Bedingungen. Dabei handelt es sich um ein Verständnis von Gewalt, das Individuen oder Gruppen aufgrund von Strukturkategorien wie Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Nationalität oder Religion verschiedenen Ungleichheiten und Diskriminierungen ausgesetzt sieht. Das kann wiederum dazu führen, dass ihnen der Zugang zu Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe und grundlegenden Dienstleistungen verwehrt wird, sodass ihre elementaren menschlichen Bedürfnisse nicht befriedigt werden. Strukturelle Interner Link: Gewalt beschränkt die Möglichkeiten der Entfaltung und Selbstverwirklichung. Dieses Gewaltverständnis öffnet den Blick für soziale Ungerechtigkeiten im nationalen, regionalen und globalen Kontext und damit Fluchtgründe, die sich nicht auf direkte, von klar benennbaren Akteuren ausgeübte Gewalthandlungen zurückführen lassen. Im Rahmen eines strukturellen Gewaltverständnisses wäre es möglich, auch solche Gewaltstrukturen einzubeziehen, die z.B. in der Interner Link: Flüchtlingsdefinition der Genfer Konvention nicht berücksichtigt werden, etwa Gewaltmuster an Orten, die gemeinhin als "sicher" eingestuft werden.

Aus der Perspektive eines Sicherheitsbegriffs, der vor allem die menschliche Sicherheit in den Fokus rückt, kann Migration (1) als Flucht vor Gewalt, (2) als gewaltvoller Prozess an sich, sowie (3) als Weg in die Gewalt betrachtet werden. Alle drei Aspekte werden im Folgenden erläutert.

(1) Flucht vor Gewalt

Die Gründe für Migration und die dabei ablaufenden Entscheidungsprozesse – wer geht wann wohin, wer bleibt? – sind komplex. Um Migration zu verstehen, die durch Interner Link: Gewalt hervorgerufen wird, muss untersucht werden, wer die Gewalt ausübt, die zu Migration führt. Sind es staatliche und/oder nichtstaatliche Akteure? Welche Formen von Gewalt werden ausgeübt, und welche rufen Migration hervor? Die Bandbreite reicht von bewaffneten Konflikten über politische Verfolgung bis hin zu gesellschaftlichen und sozioökonomischen Strukturen, die politische Eliten bereichern, das Überleben der restlichen Bevölkerung aber zunehmend erschweren. Relevant ist zudem die Frage, wann ein Grad an Gewalt bzw. Unsicherheit erreicht wird, der zu Migration führt, und wer dann letztlich migriert. Denn viele Menschen würden aufgrund der Sicherheitslage in ihrem Land vielleicht gerne migrieren, verfügen aber nicht über die dafür notwendigen Mittel. Es handelt sich um die sogenannten "trapped populations". Ihre Immobilität erhöht ihre Vulnerabilität.

(2) Migration als gewaltvoller Prozess

Das Verlassen eines Landes, in dem das eigene Leben bedroht ist oder Zukunftsperspektiven fehlen, bedeutet nicht automatisch einen Zugewinn an Sicherheit. Stattdessen kann der Migrationsprozess selbst von Gewalt geprägt sein. Grenzüberschreitungen, die Überquerung des Mittelmeers sowie die politische Ökonomie des Interner Link: Menschenhandels können als ebenso gewaltvoll und unsicher angesehen werden wie die Situationen, denen Menschen durch Migration zu entkommen versuchen. Welche gewaltvollen Strukturen finden sich zum Beispiel auf den Booten, mit denen Menschen das Mittelmeer überqueren? Welche Gewaltsysteme sind in Aufnahmelagern vorhanden? Inwieweit stehen Versuche der Abschottung gegenüber Migranten durch restriktive Grenzregime mit Gewalterfahrungen im Migrationsprozess in Verbindung? Das sind einige der Fragen, die eine Analyse der Bedingungen menschlicher Sicherheit im Prozess der Migration in den Fokus rückt.

(3) Migration als Weg in die Gewalt

Auf den Migrationsrouten sowie an den Ankunftsorten von Migrant*innen entstehen politische Ordnungen sowohl zwischen den verschiedenen Akteur*innen, die mit dem Schutz und der Versorgung von Zuwandernden betraut sind, als auch zwischen den verschiedenen Gruppen von Migrant*innen selbst. So werden die Machtdynamiken in Interner Link: Flüchtlingslagern zum Beispiel maßgeblich durch die sozio-strukturelle Zusammensetzung der Einwohner*innen bestimmt. Sie zementieren vorher bestehende Ungleichheiten und soziale Hierarchien, die ihrerseits wieder strukturelle Gewalt in sich tragen. Darüber hinaus werden in Aufnahmelagern zwar die Grundbedürfnisse der Bewohner*innen erfüllt, doch andere fundamentale Rechte, etwa Bewegungsfreiheit, gehen verloren. Akteure, die mit der humanitären Hilfe für Geflüchtete oder ihrem Schutz betraut sind, sollten dies bei ihrer Arbeit berücksichtigen, um Gewaltstrukturen möglichst nicht fortzuschreiben.

Schließlich kann Migration auch Auslöser sein bzw. instrumentalisiert werden für gewaltsame Strukturen, Prozesse und Praktiken. So hat etwa die Gleichzeitigkeit der Flucht von hunderttausenden Menschen über das Mittelmeer mit terroristischen Anschlägen u.a. in Paris und Brüssel dazu geführt, dass fremdenfeindliche, Interner Link: islamophobe und Interner Link: rassistische Meinungen in Europa (wieder) salonfähig geworden sind. Dabei wird oftmals die Angst vor terroristischen Anschlägen instrumentalisiert, um vor allem männliche Migranten zu kriminalisieren und eine strengere EU-Einwanderungspolitik zu erzwingen. Dies geschieht, obwohl weder Kriminalitätsstatistiken noch Forschung das Bild einer dramatischen Kriminalitätsentwicklung infolge des Zuzugs von Geflüchteten Interner Link: 2015/Interner Link: 16 bestätigen.

Hinzu kommt, dass (nicht zuletzt) aufgrund der internationalen Rechtslage einige Fluchtgründe und somit einige Schutzsuchende als legitimer angesehen werden als andere. Menschen, die etwa in absoluter Armut leben und aus diesem Grund fliehen – also aufgrund von Zuständen, welche in Teilen auf Interner Link: globale Phänomene wie den Klimawandel und die historisch gewachsene und vom Interner Link: Kolonialismus herrührende Asymmetrie zwischen Globalem Norden und Süden zurückzuführen ist – gelten in der Regel in Europa als "illegale Einwanderer", auch wenn sie ähnlich wie Menschen, die unter die Flüchtlingsdefinition der Genfer Konvention fallen, um ihr Überleben fliehen. Dies hat greifbare Folgen für die jeweiligen Lebensrealitäten, da die juristische Einordnung eines Zuwandernden über Bleiberecht, Schul- und Universitätszugang sowie den Zugang zum Arbeits- und Wohnungsmarkt bestimmt.

Zusammenfassung und Ausblick

Viele Menschen weltweit verlassen ihre Herkunftsländer, weil ihre Sicherheit bedroht ist – etwa durch Krieg und Verfolgung oder strukturelle Gewalt, die ihnen den Zugang zu zentralen gesellschaftlichen Bereichen (z.B. Bildung) oder Ressourcen zur Befriedigung von Grundbedürfnissen (z.B. Nahrung, Trinkwasser) verwehrt. Ein Verlassen des Herkunftslandes bedeutet aber nicht automatisch, dass die Menschen in Sicherheit sind. Vielmehr zeigt der Blick auf gefährliche Migrationsrouten und Machtasymmetrien an Ankunftsorten, dass die Sicherheit der Migrierenden und Migrierten auch auf und nach der Flucht weiter bedroht sein kann. Dass Gewalt endet und Sicherheit erreicht ist, sobald ein Migrant oder eine Migrantin einen Ort erreicht, der sich nicht im Kriegszustand befindet, ist eine allgemeine Annahme. Nimmt man die Perspektive der menschlichen Sicherheit ein, zeigt sich jedoch, dass das nicht unbedingt der Fall ist. Daher sollte der menschlichen Sicherheit von Migrant*innen dringend eine höhere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Denn das könnte den Blick für die fundamentalen Ungleichheiten zwischen Globalem Norden und Süden öffnen, die dazu führen, dass heute neben die Flucht vor physischer Gewalt neue Formen der (Zwangs-)Migration getreten sind. Vor diesem Hintergrund scheint es auch geboten, ein neues Rahmenwerk für die Einordnung verschiedener Migrationsformen zu entwickeln. Dazu ist auf der Grundlage eines wie hier skizzierten erweiterten Sicherheitsverständnisses ein fundiertes Wissen über die Arten von Gewalt notwendig, vor denen Menschen fliehen.

Dieser Artikel ist Teil des Kurzdossiers "Interner Link: Migration und Sicherheit".

Quellen / Literatur

Bank, André/Christiane Fröhlich/Andrea Schneiker (2016): Migration aus der Gewalt, als Gewalt und in die Gewalt. Konzeptionelle Überlegungen zum Zusammenhang von Menschlicher Mobilität und politischer Gewalt. Die Friedens-Warte – Journal of International Peace and Organization 91 (1–2), S. 127–149.

Betts, Alexander (2010): Survival Migration: A New Protection Framework. Global Governance: A Review of Multilateralism and International Organizations 16 (3), S. 361–382.

Bianchi, Milo/Paolo Buonanno/Paolo Pinotti (2012): Do Immigrants Cause Crime? Journal of the European Economic Association 10 (6), S. 1318–1347.

Daase, Christopher/Stefan Engert/Julian Junk (Hg.) (2013): Verunsicherte Gesellschaft – Überforderter Staat. Zum Wandel der Sicherheitskultur. Frankfurt am Main ; New York: Campus.

Galtung, Johan (1967): Theories of Peace. A Synthetic Approach to Peace Thinking. Oslo.

Inhetveen, Katharina (2010): Die Politische Ordnung des Flüchtlingslagers: Akteure, Macht, Organisation: Eine Ethnographie im südlichen Afrika. Global Studies (Bielefeld, Germany). Bielefeld: Transcript.

Krause, Ulrike (2016): "It Seems You Don’t Have Identity, You Don’t Belong". Zeitschrift Für Internationale Beziehungen 23 (1), S. 8–37.

Werthes, Sascha/Tobias Debiel (2013): Menschliche Sicherheit: Fallstricke eines wirkungsmächtigen Konzepts. In: Christopher Daase/Stefan Engert/Julian Junk (Hg.): Verunsicherte Gesellschaft – Überforderter Staat. Zum Wandel der Sicherheitskultur. Frankfurt am Main; New York: Campus, S. 319–336.

Zickgraf, Caroline/Nathalie Perrin (2017): Immobile and Trapped Populations. In: François Gemenne/Dina Ionesco/Daria Mokhnacheva (Hg.): Atlas Der Umweltmigration. München: oekom, S. 44–46.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Der Begriff "Migration" wird hier inklusiv verwendet, d.h. er beinhaltet sowohl freiwillige als auch erzwungene Mobilität, siehe Externer Link: www.meaningofmigrants.org.

  2. Daase/Engert/Junk (2013).

  3. Werthes/Debiel (2013).

  4. Galtung (1967).

  5. Zickgraf/Perrin (2017).

  6. Inhetveen (2010).

  7. Bianchi/Buonanno/Pinotti (2012) und http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/innere-sicherheit/272522/migration-und-kriminalitaet sowie Externer Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/pks-2018.pdf?__blob=publicationFile&v=3 (Zugriff: 5.11.2019).

  8. Krause (2016).

  9. Betts (2010). Im politischen und medialen Diskurs gibt es eine kontrovers geführte Debatte darüber, wem Schutz gewährt werden sollte, ob z.B. also auch Armut und der mangelnde Zugang zu (Menschen-)Rechten, der damit verbunden sein kann, bei der Schutzgewährung berücksichtigt werden sollte.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Christiane Fröhlich für bpb.de

Sie dürfen den Text unter Nennung der Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 DE und des/der Autors/-in teilen.
Urheberrechtliche Angaben zu Bildern / Grafiken / Videos finden sich direkt bei den Abbildungen.
Sie wollen einen Inhalt von bpb.de nutzen?

Weitere Inhalte

Dr. Christiane Fröhlich ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am GIGA Institut für Nahost-Studien. Zu ihren Forschungsschwerpunkten zählen Frieden und Sicherheit, Fluchtursachenforschung, Zwangsmigration im Kontext politischer und ökologischer Krisen sowie die Auswirkungen des Nord-Süd-Konflikts auf menschliche Mobilität.