Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Vor dem NSU-Prozess | Hintergrund aktuell | bpb.de

Vor dem NSU-Prozess

/ 5 Minuten zu lesen

Der für den 17. April angesetzte Prozessbeginn gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer des rechtsextremistischen "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) wurde auf den 6. Mai verschoben. Das Oberlandesgericht in München hat entschieden, die Platzvergabe für Pressevertreter per Losentscheid zu regeln. Vier Plätze sind reserviert für türkische Medien. Hauptangeklagte des Prozesses ist Beate Zschäpe, der unter anderem Mittäterschaft an zehn Morden vorgeworfen wird.

Im Saal 101 des Strafjustizzentrums in München findet der Prozess gegen Beate Zschäpe und ihre Mitangeklagten statt. (© dpa)

Am 8. November 2012 hatte die Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht München Anklage gegen das mutmaßliche Mitglied des "Nationalsozialistischen Untergrund (NSU)" Beate Zschäpe sowie vier mutmaßliche Unterstützer der terroristischen Vereinigung erhoben. Laut Anklage liegt den Taten der NSU "offensichtlich ein rechtsextremistischer Hintergrund und Ausländerhass zu Grunde". Zschäpe ist die einzige Verbliebene der "Zwickauer Terrorzelle", die sie laut Bundesanwaltschaft gemeinsam mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt 1998 gründete. Mundlos und Böhnhardt hatten am 4. November 2011 in einem Wohnmobil in der Nähe von Eisenach Suizid begangen.

Beate Zschäpe als Hauptangeklagte

Beate Zschäpe wird vorgeworfen, als Gründungsmitglied des NSU zwischen 2000 und 2006 an der Ermordung von acht türkischstämmigen sowie einem Bürger griechischer Herkunft beteiligt gewesen zu sein: Enver Şimşek (ermordet im Jahr 2000 in Nürnberg), Abdurrahim Özüdoğru (2001, Nürnberg), Süleyman Taşköprü (2001, Hamburg), Habil Kılıç (2001, München), Mehmet Turgut (2004, Rostock), İsmail Yaşar (2005, Nürnberg), Theodoros Boulgarides (2005, München), Mehmet Kubaşık (2006, Dortmund), Halit Yozgat (2006, Kassel). Ferner wird Zschäpe verdächtigt, an dem Mordanschlag auf zwei Polizeibeamte 2007 in Heilbronn beteiligt gewesen zu sein, bei dem die Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter getötet und ihr Kollege schwer verletzt wurde. Des Weiteren wird der 38-Jährigen die Mittäterschaft an zwei Sprengstoffanschlägen 2001 und 2004 in Köln und an 15 bewaffneten Raubüberfällen vorgeworfen. Bei den Anschlägen wurden 23 Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt. Darüber hinaus wird ihr zur Last gelegt, die Unterkunft des Trios in Zwickau in Brand gesetzt zu haben, um Beweise und Spuren zu vernichten.

Ebenfalls auf der Anklagebank: Unterstützer der NSU

Mit Zschäpe sitzen vier weitere mutmaßliche Unterstützer der terroristischen Gruppierung auf der Anklagebank: Ralf W. (38), Carsten S. (32), André E. (33) und Holger G. (38). Ralf W. und Carsten S. werden verdächtigt, die Tatwaffe Ceska 83, mit denen die Morde begangen wurden, besorgt und sich somit der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht zu haben. Die Mitangeklagten André E. und Holger G. sollen die NSU-Mitglieder logistisch unterstützt und dabei geholfen haben, ihre wahre Identität zu verschleiern. Holger G. überließ laut Anklageschrift dem Trio mehrere Ausweispapiere, darunter seinen Führerschein und seinen Reisepass. Der Mitangeklagte André E. soll unter anderem für zwei Raubüberfälle die Tatfahrzeuge gemietet haben.

Anhaltspunkte für eine Beteiligung ortskundiger Dritter an den Anschlägen des NSU oder eine organisatorische Verflechtung mit anderen Gruppierungen haben die Ermittlungen laut Bundesanwaltschaft nicht ergeben. Konkret wird gegen acht weitere mutmaßliche Helfer ermittelt. Dabei wird auch geprüft, ob die Taten bereits verjährt sind.

Mehr als 600 Zeugen, 71 Nebenkläger, 61 Anwälte

Für den NSU-Prozess sind 86 Verhandlungstage angesetzt. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl kündigte aber bereits an, dass dieser Zeitraum kaum ausreichen werde. Hintergrund ist die umfangreiche Anklage – knapp 500 Seiten umfasst die Anklageschrift. Erschwerend kommt hinzu, dass die beiden mutmaßlichen Haupttäter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nicht mehr am Leben sind und Zschäpe, die seit ihrer Festnahme im November 2011 in Untersuchungshaft sitzt, zu den Vorwürfen gegen das Trio schweigt. Dies erschwert die Beweisführung.

Eine weitere Besonderheit – und zugleich Herausforderung für das Gerichtsverfahren – sind die 71 Nebenkläger, darunter viele Angehörige der Mordopfer. Diese vergleichsweise hohe Anzahl an Nebenklägern ist auf das 2. Opferrechtsschutzgesetz aus dem Jahr 2009 zurückzuführen, mit dem die Rechte und Möglichkeiten einer Nebenklage erweitert wurden. Die Nebenkläger sind Prozessbeteiligte. Das bedeutet, dass sie oder ihre – insgesamt 49 – Anwälte jederzeit Erklärungen abgeben, Fragen stellen sowie das Gericht auffordern können, einen bestimmten Beweis zu erheben. Die Angeklagten selbst werden durch 12 Anwälte vertreten. Hinzu kommen mehr als 600 Zeugen, die im Prozess gehört werden sollen.

INFOBOXDas Oberlandesgericht München

Der Generalbundesanwalt kann bei Staatsschutzverfahren wählen, in welchem Bundesland er Anklage erhebt. Dabei wird in der Regel auch berücksichtigt, wo die Delikte begangen wurden. Fünf der insgesamt zehn Morde, für die der NSU verantwortlich gemacht wird, wurden in Bayern verübt. Zuständig im sogenannten Staatsschutzverfahren ist das Oberlandesgericht – genau genommen der 6. Strafsenat, der mit fünf Berufsrichtern besetzt ist. Den Vorsitz hat der Richter Manfred Götzl.

Kontroverse um Platzvergabe

Bereits vor Prozessauftakt hat das Verfahren zu Kontroversen geführt, was den Umgang mit der Platzvergabe im Gerichtssaal betrifft. 110 der insgesamt 230 Plätze im Schwurgerichtssaal sind nach aktuellem Stand für Medienvertreter und die Öffentlichkeit vorgesehen. Das Oberlandesgericht hatte die Presseplätze nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge vergeben. Dabei gingen die meisten internationalen und sämtliche türkischen Medien leer aus. Als Reaktion auf den Streit um die Platzvergabe und eine anschließende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde der Prozessbeginn vom 17. April auf den 6. Mai verschoben. Das Münchener Gericht hat mittlerweile entschieden, die Platzvergabe für Pressevertreter per Losentscheid zu regeln. Vier Plätze sind reserviert für türkische Medien.

Das Gericht geriet in die Kritik, weil es für türkische Medien keine festen Plätze im Gerichtssaal reserviert hat. Aufgrund der großen medialen Aufmerksamkeit und der damit einhergehenden Sicherheitsvorkehrungen ist der Saal räumlich ausgelastet. Ein größerer Saal stünde aus Sicherheitsgründen nicht zur Verfügung, wie der Präsident des Oberlandesgerichts München Dr. Karl Huber am 15. März 2013 bekannt gab. Auch eine Live-Übertragung in einen Nebenraum – wie es etwa Norwegen im Breivik-Prozess praktiziert hat – sei nach deutschem Recht nicht möglich, so Huber, und könnte einen Revisionsgrund darstellen. Die türkische Zeitung "Sabah" hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Windhundverfahren bei der Platzvergabe vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Auch einige Journalisten erwägen, sich an der Klage zu beteiligen. Derweil räumte das Oberlandesgericht Medienberichten zufolge eine technische Panne beim Akkreditierungsverfahren ein.

Ermittlungspannen und politische Aufarbeitung

Laut Anklageschrift verstanden sich die NSU-Mitglieder als ein "einheitliches Tötungskommando, das seine Mordanschläge aus rassistischen und staatsfeindlichen Motiven arbeitsteilig verübte." Jahrelang wurde bei den Ermittlungen ein rechtsextrem motiviertes Tatmotiv ausgeschlossen und stattdessen vermutet, dass die Opfer selbst in organisierte Kriminalität verwickelt seien oder dass es sich um Familientragödien handelte. Teilweise wurden Angehörige der Opfer verdächtigt. Gleichzeitig wurden immer neue Ermittlungspannen der Sicherheitsbehörden bei der Suche nach den Tätern bekannt. Der rechtsextremistische Hintergrund der Taten wurde erst nach dem Suizid von Mundlos und Böhnhardt im November 2011 bekannt. Als Reaktion hatte der Bundestag am 26. Januar 2012 einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der sowohl zur Aufklärung der Taten des NSU beitragen, als auch die Versäumnisse von Polizei und Geheimdiensten offenlegen soll. Eva Högl, SPD-Obfrau im NSU-Untersuchungsausschuss, sprach in diesem Zusammenhang von einer "unglückliche[n] Kombination von persönlichem Fehlverhalten und Mängeln in den Organisationsstrukturen".

Der Untersuchungsausschuss des Bundestages ist jedoch nicht der einzige politische Ausschuss, der sich mit diesen Themen befasst. Des Weiteren wurde eine Bund-Länder-Kommission eingesetzt, welche die Zusammenarbeit der Behörden bei den Ermittlungen zur Mordserie beleuchten soll. Zudem untersucht ein Ausschuss des thüringischen Landtags ein "mögliches Fehlverhalten der Sicherheits- und Justizbehörden sowie zuständigen Ministerien im Zusammenhang mit Aktivitäten und der Verfolgung von Neonazis". Sowohl der Bundestagsausschuss als auch der NSU-Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags wird in den kommenden Wochen eine Vielzahl an Zeugen befragen.

Mehr zum Thema

Fussnoten

Weitere Inhalte

Weitere Inhalte

Das Politiklexikon

Rechtsextremismus

Rechtsextremismus bezeichnet eine politische Einstellung, die sich gegen die Ordnung des demokratischen Verfassungsstaates stellt und gesellschaftliche Vielfalt sowie freie Wirtschaftssysteme…

Hintergrund aktuell

Nach fünf Jahren: Urteil im NSU-Prozess

Im Mai 2013 begann der Prozess gegen mutmaßliche Unterstützer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU). Jetzt wurde die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zu einer lebenslangen Haftstrafe…

Rechtsextremismus

Der Rechtsterrorismus im Verborgenen

Die brutalen und gezielten Morde an zehn Menschen offenbaren eine neue Dimension des Rechtsterrorismus in Deutschland. War der NSU eine "Braune Armee Fraktion"?

Rechtsextremismus

Der Weg zum NSU-Urteil

Am 11. Juli 2018 fiel das Urteil im Prozess um die rechtsextreme Terrorgruppe NSU: Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte sind schuldig. Wie kam das Urteil zustande? Tom Sundermann mit einer…